Erwerbsobliegenheit...
 
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Erwerbsobliegenheit nach Geburt eines neuen Kindes

 
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Noch eine kurze Frage zur unterhaltsberechnung:

Wenn die kindsmutter wieder ein Kind bekommt:
Der kindsvater ist Rentner und immer zu Hause.

Ab welchem Alter des Kindes unterlegt die kindsmutter wieder der Verpflichtung einer Erwerbstätigkeit?

Ab 6 Monaten Kind Alter? Der Vater ist ja schließlich die ganze Zeit zu Hause.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2020 16:29
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo funsurfer wenn die KM wieder ein Kind bekommt von einem anderen Mann, dann hat Sie bis zum dritten Lebensjahr des neuen Kindes keine Erwerbsobliegenheit. Von Dir kann Sie für sich von Dir keinen Unterhalt mehr fordern und nach den 3 Jahren auch nicht mehr. Für den Unterhalt der KM ist der Vater des neuen Kindes zuständig. Du bist dann nur noch für den Unterhalt von eurem Kind zuständig.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2020 17:40
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Da liegt ein missverständnis vor: ich meine den kindesunterhalt. Die kindsmutter bekommt schon lange keinen nachehelichen unterhalt mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2020 17:46
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo funsurfer
ja da liegt ein Missverständnis vor. Verstehe ich das jetzt richtig? Das Kind aus erster Ehe lebt bei Dir und Du bekommst von der KM Unterhalt für euer gemeinsames Kind? Ich bin da dann der Meinung das die KM dann nach Ablauf des Mutterschaft Urlaubs ( also 6 Wochen ) ihre Arbeit wieder aufnehmen muss, denn Sie darf euer Kind nicht schlechter stellen als das neue Kind. Wenn Sie trotz allem die Entscheidung trifft nicht mehr arbeiten zu gehen wegen dem neuen Kind hat Sie von Ihrem Elterngeld den Unterhalt zu zahlen. Vielleicht weiß hier jemand anderer aus dem Forum noch mehr.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2020 19:26
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Nein, das Kind lebt zu 50 % bei mir. Es ist das sogenannte echte wechselmodell. es ist jedoch mit Wohnsitz bei mir gemeldet.

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Themenstarter Geschrieben : 18.12.2020 19:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es gibt hierzu bereits eine höchst richterliche Ansicht. urteil suche ich raus ....
Danach kann es einer Unterhaltspflichten Mutter, auch mit einem neuen Kind unter drei Jahren, zugemutet werden, dass sie neben dem Taschengeldanspruch gegenüber dem Ehemann/Betreuungsunterhalt für das neue Kind, einen Beruf ausübt, und der Kindesvater des kleinen Babis sich in dieser Zeit um das Kind kümmert.
Damit dürfte ein fiktives Einkommen anrechenbar sein.

Das KG wird weiterhin beiden Seiten, solange sie ihrer Unterhaltspflicht (Bar, oder durch Betreuung) hälftig angerechnet.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 18.12.2020 20:12
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hallo Kasper ,
Konntest du das Urteil finden? Es geht vor allem darum, wie lange eine Frau mit einem Kind zur Betreuung zu Hause bleiben darf ohne während dieser Zeit Geld zu verdienen, wenn der kindsvater Rentner ist und die Betreuung selbst übernehmen könnte.

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Themenstarter Geschrieben : 20.12.2020 02:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was ich gefunden habe ist diese <a href="https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/muss-mutter-mit-kleinkind-arbeiten-um-unterhalt-zu-zahlen>Mitteilung" zur Unterhaltspflicht</a>. Den Beschluss selbst habe ich nur hinter einer Bezahlschranke gefunden. Vielleicht kann man das Urteil trotzdem noch finden: OLG Nürnberg, 25.09.2014 - 10 UF 429/14.

"Grundsätzlich schulde die Mutter keinen Kindes­un­terhalt, solange sie selbst Elterngeld beziehe. Zum Unterhalt verpflichtet sei sie aber ab Oktober 2013. Die Mutter – eine gelernte Kranken­schwester – sei nicht berufstätig und habe vor Gericht auch nicht nachge­wiesen, dass sie sich um eine Stelle bemühe. Sie habe darauf verwiesen, dass sie sich um das jüngere Kind kümmern müsse.

Das überzeugte das Gericht nicht: Es ging von einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit aus. Die Mutter muss also arbeiten, um den Kindesunterhalt zahlen zu können. Diese Erwerbsobliegenheit besteht auch, während sie das Kleinkind betreut."

VG Susi

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Geschrieben : 20.12.2020 11:39
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank.
im vorliegenden Fall gibt es die Besonderheit, dass der kindsvater und Ehemann bereits Rentner ist und sowieso nie ganze Zeit zu Hause sitzt.

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Themenstarter Geschrieben : 20.12.2020 11:48
(@tellerchen)
Benutzer

Vielen Dank.
im vorliegenden Fall gibt es die Besonderheit, dass der kindsvater und Ehemann bereits Rentner ist und sowieso nie ganze Zeit zu Hause sitzt.

wie willst du das beweisen?
Vor Gericht etc zählen nur Beweise, hörensagen bringt da wenig, wenn die KM bzw der Rentner das leugnen...

Und woher weisst du, das gerade dieser Rentner der Vater ist?

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

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Geschrieben : 22.12.2020 04:25




(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Und dass er der Vater ist wird von keinem bestritten .

Und er ist einer. Das bestreitet auch keiner.

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Themenstarter Geschrieben : 22.12.2020 09:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was möchtest du erreichen?

Ihr habt doch ein Wechselmodell, doer irre ich mich?

Da ihr ja beide zum Teil Barunterhaltspflichtig seid sollte es doch nicht so gewaltig ins Gewicht fallen, wenn die KM anstatt Vollzeit zu arbeiten evtl. für ein Jahr nur Elterngeld oder Einkommen aus Teilzeit bekommt.

Willst du wirklich das Fass aufmachen "Mutti muss aber Vollzeit arbeiten gehen, schließlich sitzt der Vater den ganzen Tag daheim und kann aufs Baby aufpassen"?

Könnte dazu führen ,dass die Mutter mit diesem Argument dann auch das WM aufkündigen will. Schließlich könnte ihr Partner das Kind vollbetreuen und es wäre mit den neuen Gschwister zusammen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 22.12.2020 11:24
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich finde diese Argumentation mal wieder sagenhaft: der Vater soll mal wieder auf seine Rechte verzichten, um Mama milde zu stimmen ein WM nicht aufzukündigen, weil dann das Kind wahrscheinlich bei Papa landet.

Ich würde den TO mal anders fragen: wer bekommt denn im aktuellen WM den Unterhalt und hat die KM aufgrund der Geburt schon angekündigt diesen anpassen lassen zu wollen?

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Geschrieben : 22.12.2020 13:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das sollte keine Argumentation sein, sondern eine mögliches Folge, was die KM dazu sagen kann.

Ich habe bisher nicht gelesen, dass die KM nach der Geburt weniger Unterhalt im WM zahlen will. Und ich denke, dass man ihr in den ersten Monaten kaum vorschreiben kann, dass sie gleich wieder voll arbeiten muss.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2020 13:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

niemand wird den Vater dazu verpflichten alleine auf das Kind aufzupassen. So wie es keine Querfinanzierung beim KU gibt, so gibt es auch keine Querbetreuung.
Die Erwerbsobliegenheit der KM steht und mit dem Elterngeld wird sich auch der TO abfinden müssen.

VG Susi

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Geschrieben : 22.12.2020 13:24
(@maxmustermann1234)
Registriert

@Susi:

ich würde auch nicht mit dem Rentner argumentieren, sondern sie auf eine Tagesmutter oder KiTa verweisen. Mein Sohn war auch mit 4 Monaten in der KiTa. Wenn man will, dann geht das. Und die Mutter unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, also kann sie auch neben dem Elterngeld zuverdienen. Wenn sie das alles nicht will, ist das ihr Privatvergnügen. Das Instrument des fiktiven Einkommens ist kein, dass spezifisch nur bei Vätern zum Tragen kommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2020 13:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aus dem anderen Thread ist ja zu entnehmen ,dass bei der KM fiktiv eine Vollzeitbeschäftigung zur Berechnung herangezogen wurde.
Mir ist nicht klar, was man nun mehr will? Wie sie das finanziert ist dann ja ihre Sache

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2020 13:42