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Erstellung eines Unterhaltstitels bei bestehender Arbeitslosigkeit

 
(@daddycool18)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle Forumsmitglieder,

habe mich neu hier angemeldet um einige Fragen an Euch zu richten, da ich mich in diesem Themengebiet (noch) nicht so gut auskenne. Folgender Sachverhalt liegt vor: Für meine Tochter 9. Jahre besteht eine Beistandschaft. Im Rahmen dieser hat mich das Jugendamt angeschrieben und vorgeladen um den Unterhalt zu beurkunden. Ich habe diese Urkunde noch nicht unterschrieben. Ich bin z.zt. noch arbeitslos und beziehe ALG II Leistungen, bin also zahlungsunfähig. Bewerbungen schreibe ich zwischen 20-30 Stück im Monat, den Nachweis habe ich dem Jugendamt auch erbracht. Der Sachbearbeiter sagte mir, dass aufgrund meiner Leistungsunfähigkeit die Unterhaltsverpflichtung dann auf - 0 - herabgesetzt werden kann damit mir keine Schulden auflaufen. Aber erst sollte der Unterhalt beurkundet werden.

In der Urkunde steht folgender Inhalt:


Ich verpflichte mich, dem Kind XXXX

folgenden Unterhalt zu zahlen:

ab 01.07.2011    100%  des Mindesunterhalts der zweiten Altersstufe

ab 01.08.2018    100%  des Mindesunterhalts der dritten Altersstufe

jeweils gemäß § 1612 a Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 36 EGZPO

Dieser Unterhalt vermindert sich um die Hälfte des auf das oben genannte Kind entfallende jeweilige gesetzliche Kindergeld.

Die Unterhaltsbeträge sind monatlich im Voraus, zu Händen des gesetzlichen Vertreters, bis zum 1. eines Monats zu zahlen, die rückständigen Beträge sofort.

Wegen der Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dieser Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung

Ich bewillige die Erteilung einer beglaubigten und einer vollstreckbaren Ausfertigung an das Kind zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters.


Jetzt habe ich mal folgende Fragen an Euch und hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen:

1. Muss ich die Urkunde trotz aktueller Arbeitslosigkeit unterzeichnen und wenn ja laufen mir dann Schulden auf ?

2. Ist die Urkunde auf das 18. Lebensjahr des Kindes begrenzt? Ich lese nur 100% der dritten Altersstufe.....

3. Ist eine Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung auf -0- gleichzeitig eine Änderung der Urkunde ?

4. Sollte diese Herabsetzung/Änderung dann parallel oder zeitnah erfolgen mit Unterzeichnung der Urkunde damit keine Schulden entstehen?

5. Was passiert wenn ich die geforderten 100% des Mindestunterhalts später wenn ich wieder ein Einkommen haben sollte nicht voll bezahlen kann, bleiben dann Schulden zurück aufgrund des Unterhaltstitels?

So, freue mich über Eure Meinungen und Ratschläge und es wird sich sicherlich noch die ein oder andere Frage meinerseits auftun.

Besten Dank vorab.

Viele Grüsse

Daddycool 🙂


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2011 16:12
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sobald du diese Urkunde unterschrieben hast bist du verpflichtet den Unterhalt in der angegebenen Höhe zu zahlen.

Du bist aber nicht leistungsfähig, insofern kannst du dieses nicht leisten. Also auf keinen Fall unterschreiben.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2011 17:22
(@daddycool18)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,

ja das sehe ich auch so, wenn dann müssten sie die Unterhaltsverpflichtung sofort auf -0- setzen wegen meiner Leistungsunfähigkeit. Wenn sie das nicht machen würde ich alt aussehen. Habe am Donnerstag einen neuen Termin wo ich eigentlich die Urkunde unterzeichnen soll, was ich mir bis dahin noch gut überlegen werde, notfalls gehts halt vor Gericht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2011 19:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Dieses Drecksch...n hat dich dreist belogen und beschi....n.

Ein Jammer dass man dieses Dreckspack dafür nicht belangen kann.
Wie meine Vorredner schon sagten, verpflichtest du dich damit den vollen Unterhalt zu bezahlen.
Egal ob dieser A* dir mündlich was anderes verspricht.

Tu uns allen bitte den Gefallen, und versuche seine Aussage schriftlich zu bekommen und gehe dann gegen ihn mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde vor.
Besser noch, wäre natürlich eine Strafanzeige aber dafür müsste ihm leider Vorsatz und nicht nur Unfähigkeit nachgewiesen werden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2011 23:55
(@daddycool18)
Schon was gesagt Registriert

@ Beppo: Ich habe die Urkunde ja noch nicht unterschrieben sondern habe sie mir mitgeben lassen um den Inhalt der Urkunde mal prüfen zu lassen.

Frag mich aber auch nach dem Sinn da ich ja wie gesagt im moment arbeitslos bin und auch nicht weiss, was ich denn mal verdienen werde wenn ich wieder eine Arbeitsstelle habe. Aber wie ich gelesen habe kann das Jugendamt trotz Arbeitslosigkeit auf einen Unterhaltstitel bestehen. Ist halt die Frage wenn ich jetzt ablehne ob sie es per Gericht durchsetzen wollen und ob das evtl. sogar besser für mich wäre ? Oder aber sie sehen es ein und warten bis ich wieder einen Job habe. Keine Ahnung wie die ticken da.

Gruss
Daddycool


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2011 00:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Frag mich aber auch nach dem Sinn da ich ja wie gesagt im moment arbeitslos bin

Der Sinn ist, dich über den Tisch zu ziehen.

Aber wie ich gelesen habe kann das Jugendamt trotz Arbeitslosigkeit auf einen Unterhaltstitel bestehen.

Wo hast du das gelesen?
Das Gegenteil ist richtig. Als Hartzer darfst du keinen Titel unterschreiben, denn das ALG 2 soll deinen bedarf decken.

Ist halt die Frage wenn ich jetzt ablehne ob sie es per Gericht durchsetzen wollen und ob das evtl. sogar besser für mich wäre ? Oder aber sie sehen es ein und warten bis ich wieder einen Job habe. Keine Ahnung wie die ticken da.

Die ticken offenbar so wie handelsübliche Lügner und Betrüger.
Du kannst ja gerne einen Titel über den Betrag erstellen, den du entbehren kannst aber auf keinen Fall mehr.

Und wenn du nichts entbehren kannst und das JA trotzdem gerne einen Titel hätte, kannst du ja einen über 0,-€ erstellen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2011 00:39
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Auf keinen Fall darfst du in deiner aktuellen Situation so eine Urkunde unterschreiben, lieber Daddycool18.
Beppos Empörung habe ich geteilt, als sich noch jünger und unerfahrener im Umgang mit Behörden war.

Heute mache ich es so:

Wenn ich eine Amtsstube betrete und mit Handschlag sowie der Anrede "Guten Morgen, Frau ..." begrüßt werde, schaue ich zuerst nach wie spät es wirklich ist. Wahrscheinlich nicht Morgen ... und danach zähle ich meine Finger.
Mit welchen Methoden die zur Treue gegenüber ihrem Dienstherrn verpflichteten Staatsdiener mittlerweile versuchen, die Löcher in den öffentlichen Kassen zu stopfen, ist bestenfalls dummdreist und häufig von erheblicher krimineller Energie geprägt.

Mehr schreibe ich dazu öffentlich nicht.
Auch wenn ich Beppos Groll jenseits meiner zynischen Haltung immer noch nachempfinden kann.
Details auf Wunsch per PN.

Diese ärgerlichen Gepflogenheiten ändern jedoch nichts an euren tatsächlichen Rechten als junge Familie.

Wenn du wirklich dermaßen pleite bist, wie du hier schreibst und das auch nachweisen kannst, kannst du bei eurem Amtsgericht dem Rechtspfleger deine Einkommensnachweise vorlegen und Verfahrenskostenhilfe für eine Unterhaltsfeststellung beantragen.

Mit diesem Bescheid und 10 Euro Bargeld suchst du einen erfahrenen Anwalt für Famailienrecht auf und beauftragst ihn  mit der Wahrnehmung deiner Interessen.

Dann wird seitens des Gerichts - auf Grundlage der Angaben, die du und dein Anwalt nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habt - deine aktuelle Unterhaltspflicht festgestellt. Da du nicht leistungsfähig bist, muss der Beschluss 0 Euro und regelmäßige Überprüfung und selbständige Meldung, falls du zu Geld kommst heißen.

Mit diesem Beschluss bekommt dein Spössling Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und dessen Mama Grundsicherung vom Sozialamt. Mindestens drei Jahre lang ohne weitere Auflagen für sie oder für dich. Wenn euer Sprössling 3 ist, wechselt sie vom Sozialamt zur Arbeitsagentur und bezieht ALG2 statt Sozialhilfe. Oder sucht sich einen Job.

Mit einem Unterhaltstitel gemäß der Vorgaben des Jugendamts haben die beiden auf diese Hilfen formal keinen Anspruch mehr.
Da die Mutter deines Kindes logischerweise mit dem Baby nicht von Luft und Liebe leben kann, wird sie die ihnen rechtmäßig zustehenden Hilfen beantragen und - als Vorschuss - ausgezahlt bekommen.

Mit deiner Unterschrift haben das Sozialamt bzw. die Unterhaltsvorschusskasse eine rechtliche Grundlage, sich dieses Geld von dir irgendwann zurückzuholen. Mindestens 30 Jahre lang. Das ist für die natürlich günstiger, als die Auszahlung an die Bedürftigen ohne Aussicht auf Erstattung.

Mit solchen Verwaltungsakten und deren Folgen ist nicht zu spaßen!!!

Je eher du dir einen engagierten 10-Euro-Anwalt suchst, desto eher kommst du raus aus der Nummer.
Wobei "engagierter Einsatz" und "10-Euro-Selbstbeteiligung+staatlicher VKH-Satz" aus Sicht vieler Anwälte zwei einander ausschließende Bedingungen sind. Trotzdem brauchst du für die Unterhaltsfeststellung einen Anwalt. Spätestens dann, wenn du selbst gar nichts tust und die Behörden die Mutter deines Kindes zur Antragstellung verpflichten. Wenn ihr im Interesse eures Kindes sowie in eurem eigenen Interesse kooperiert, kann das Ganze zügig, undramatisch und ohne Folgeschäden vom Familiengericht beschlossen werden.

Das Ganze hat im Übrigen NICHTS mit der Vaterschaftsanerkennung zu tun, auf deren Grundlage du ein Umgangsrecht bzw. im Einvernehmen mit der Mutter eures Kindes auch das gemeinsame Sorgerecht erwirken kannst. Natürlich nur, wenn du ganz sicher sein kannst, tatsächlich der leibliche Vater des Kindes zu sein. Und wenn ihr euch nicht jetzt schon so in die Wolle kriegt, dass ein gemeinsames Sorgerecht nach herrschender Meinung mit dem Kindeswohl unvereinbar sei.

Auch wenn ihr arm und/oder getrennt seid, kann niemand euch verwehren als Familie zusammenzuhalten.
Auch dann nicht, wenn du dich nicht aus Unwissenheit von der Kommunalbehörde abzocken lässt.

Viel Erfolg wünscht euch

Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2011 00:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Biggi, warum kann er nicht einfach einen Titel, entsprechend seiner Leistungsfähigkeit, über 0,- oder 1,- € erstellen und sein Einkommen offenlegen, wenn das einer verlangt?

Dann kann das JA immer noch überlegen, ob es ihn verklagen will. Dann hat er aus meiner Sicht seiner Pflicht Genüge getan und zumindest die 10,-€ gespart.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2011 01:00
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Weil ich mir beim besten Willen kein Szenario vorstellen kann, in dem ein Kommunalbeamter so einen Null-Komma-Nix-Titel ohne Sperenzchen durchwinkt und mit seinem Amtsigel in die bürokratische Wirklichkeit entlässt, lieber Beppo.

Mag sein, dass es auch solche gibt.
In Kommunen, die nicht ganz so pleite sind.
Solls ja auch geben ...
Wäre einen Versuch wert.
Lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Meine eigenen Erfahrungen haben mich diesbezüglich zur Skeptikerin (in heiterer Stimmung) bzw. zur Zynikerin (in düsterer Stimmung) gemacht. 

Versuch macht kluch ...

Hauptsache, man übernimmt nicht voreilig die alleinige Verantwortung für die Sanierung der Gemeindefinanzen.

Gute N8!

Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2011 01:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Rechtslage sieht vor, dass nicht der Kommunalbeamte entscheidet, was der Pflichtige zu unterzeichnen hat, sondern alleine der Titulierungswillige.
Der JA-Schwengel ist in dem Falle nichts anderes als ausführendes Organ.
Wenn er an diesem Titel etwas auszusetzen hat, hat er den Rechtsweg zu beschreiten.

Wenn dieser Schwengel sich dagegen, voraussehbarerweise wehrt, wäre das der nächste Anlass für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Alternativ oder auch zusätzlich kann man ansonsten die Sache auch von einem Notar für kleines Geld erledigen lassen. Oder von einem anderen JA, wenn er eins findet, dass noch nicht vom Wahnsinn infiziert ist.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2011 01:21




(@daddycool18)
Schon was gesagt Registriert

@ Beppo: keine Ahnung auf welcher Internetseite ich das mal gelesen habe, dass auch bei Arbeitslosigkeit ein Titel erstellt werden kann. Von der Logik her stimme ich Dir ja zu - greif mal nem nackten Mann in die Taschen - da ist eben nix zu holen. Aber irgendwas denken die sich schon dabei, klar. Finds echt unter aller Sau wie die bewusst einen Menschen in die Sch....e reinreiten wollen !

@ Biggi: Danke für deinen sehr ausführlichen Beitrag dieser hat mich noch mehr bestärkt dieses Stück Papier auf keinen Fall zu unterzeichnen!

Meine Tochter ist übrigens schon 9 Jahre alt und hat bereits Unterhaltsvorschuss über die volle Dauer erhalten da ich studiert hatte, während des Studiums chronisch krank wurde und eben seit Ende des Studiums (2010) mit dem Status eines Schwerbehinderten einen Job suche. Die Mutter ist berufstätig in Vollzeit und erhält soviel ich weiss keine aufstockenden Sozialleistungen. Angeschrieben wegen der Urkunde hatte mich das Jugendamt aufgrund einer Beistandschaft die vorliegt seitens der KM die sie wohl nach unserer Trennung beantragt hatte. Ich hatte die KM auch daraufhin angerufen ob sie nicht die Beistandschaft abmelden könnte und wir das unter uns regeln. Leider kam es da zum Streit und seit 3 Wochen ist da Sendepause. Habe ja noch die Hoffnung das wir nochmal in Ruhe drüber reden können.

Ist es denn so, wenn die Mutter die Beistandschaft abmeldet dass das Jugendamt dann ganz von einem Unterhaltstitel absieht ? Oder verfolgen die vielmehr eigene Interessen wie immer die auch aussehen....?! Vielleicht das Geld vom Unterhaltsvorschuss wieder reinzuholen ?

Schönes Wochenende wünscht
Daddycool


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2011 01:45
(@daddycool18)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Biggi, warum kann er nicht einfach einen Titel, entsprechend seiner Leistungsfähigkeit, über 0,- oder 1,- € erstellen und sein Einkommen offenlegen, wenn das einer verlangt?

Dann kann das JA immer noch überlegen, ob es ihn verklagen will. Dann hat er aus meiner Sicht seiner Pflicht Genüge getan und zumindest die 10,-€ gespart.

Das werde ich dem Herrn vom Jugendamt gerne am Donnerstg vorschlagen, mal sehen wie er reagiert.  🙂

Kann mir aber auch nicht vorstellen dass sie ihre Forderungen auf dem Rechtsweg durchsetzen werden, da wohl kein Richter solch einer Urkunde zustimmen wird bei diesen Voraussetzungen. Soviel Grips traue ich dem JA gerade noch zu. Denke eher das die so denken - OK wir haben es probiert - hat nicht geklappt, jetzt warten wir eben bis er Geld verdient.

Gruss
Daddycool


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2011 01:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Daddycool18

Ich möchte nur noch mal bekräftigen, keinen Titel gegenwärtig zu unterschreiben. Das Gesetz ist eindeutig, alles andere entscheidet im Zweifel ein Gericht, aber kein JA oder RA.

§ 1603 Leistungsfähigkeit
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

Bei ALG2-Bezug verbleiben Dir weniger als 770€. Damit bist Du nicht leistungsfähig.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2011 11:58