Hallo , mein Name ist Stefan , ich bin selbstständig ( Werkstatt , keine Mitarbeiter ) .
Meine Frau hat sich vor knapp 2 Jahren einen Neuen gesucht , die Kinder ( jetzt 12 und 15 ) bei mir gelassen .
nach ein paar Monaten klagte sie auf Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts . Großes Kino , Kinder vor Gericht , nicht schön . Die ältere Tochter ist dann zu meiner ExFrau gezogen , die kleine Tochter zog es vor , bei mir zu bleiben . Jeder hat also jetzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für je eine Tochter .
Meine Ex hat dann direkt ein ( meiner Meinung nach sinnloses ) Verfahren wegen Unterhalt begonnen . Ergebnis war , dass jeder dem anderen 334.- zahlt , also außer Spesen nix gewesen . Ich hatte den Vorschlag gemacht , Titel beim JA zu machen , aber das wollte sie nicht . Als das Verfahren bereits fast abgeschlossen war , hat sie dann doch einen Titel ab gegeben , aber nur , um die Verfahrenskosten auf mich abzuwälzen . Nun ja ...
Seit Sommer 2012 fing dann eine , wollen wir mal sagen , systematische Indoktrination der kleinen Tochter ( bei mir lebend ) an , ihr wurde es bei den regelmäßigen Besuchen schmackhaft gemacht , doch auch zur KM zu ziehen ( 10 km entfernt ) . Da auch die ältere Tochter mit in die Beeinflussung mit einbezogen wurde , konnte ich kaum etwas dagegen machen .
All dies ist dann darin gegipfelt , dass die kleine Tochter am Freitag auch zur KM gezogen ist . Sie hat wochenlang gezetert und da ich sie schlecht zwingen kann , hier zu bleiben , habe ich sie schweren Herzens gehen gelassen .
Ich muss noch erwähnen , dass ich mich neu gebunden habe . Meine neue Frau hatte zu meinen Kindern immer ein hervorragendes Verhältnis .
Das nur vorab zur Info .
Jetzt kommen wir zum Wesentlichen . Bisher waren die Unterhaltszahlungen ja plusminus Null , weil jeder dem anderen jeweils den KU überwiesen hat . Ein Status , mit dem man leidlich leben konnte.
Lt. meiner Buchhaltung ( Steuerberater ) habe ich aus den letzten 3 Jahren gemittelt ein monatliches Betriebsergebnis von 2100.- ( also Einnahmen den Ausgaben gegenüber gestellt ) .
Meine Ex verdient ( 3/4 Stelle ) ca 1800.- netto .
Vom Betriebsergebnis werden aber jetzt noch Kosten abgezogen .
PKV ca.300.-
RV ca.400.-
sind dabei unvermeidbare Kosten , womit wir bei ca 1400.- wären , die bleiben .
Dann noch Einkommenssteuer , KiSt und Soli , die abgezogen werden müssen .
Jetzt wirds dann richtig lustig : Wir hatten 2006 ein Haus gebaut , ich habe dann dafür die Verpflichtungen meiner Ex übernommen , um das Haus zu halten . Ich wollte auch der kleinen Tochter ( im Ort aufgewachsen ) ein schönes Zuhause geben , habe auch viel im Haus selber gemacht , da steckt viel Herzblut mit drin .
Fürs Haus zahle ich derzeit knapp 1150.-/Monat , dazu noch die üblichen Kosten wie Strom ( 120.-) , Heizung ( 120.-), Telefon ( 35.-), Grundsteuer etc.pp .
Man sieht, es geht lustig auf 0 Euro und drunter zu ...
Jetzt die entscheidende Frage : Wie zum Teufel soll ich jetzt für 2 Kinder Unterhalt zahlen ? Ich würde ja gerne , aber es bleibt nichts übrig . Wäre meine neue Frau nicht da , gäbs nicht mal genug zum Essen ( kein Witz ) . Im Betrieb ist das Konto überzogen , die Kosten bereits auf ein Minimum runter gefahren .
Mein RA meinte , dem Gericht wäre es reichlich egal , ob man noch was hätte oder nicht . Immerhin hat man sich ja ( zumindest für 1 Kind ) schon zum Mindestunterhalt verpflichtet . Für die kleine Tochter wird wohl nächste Woche auch eine Forderung kommen ( der RA meiner Ex ist da sehr , sehr schnell ..) .
Ich weiß da echt nicht weiter .
Was soll ich nur machen ???
lg
Stefan
Moin Stefan,
bei dieser Thematik kennen sich andere besser aus als ich, die sicher später noch antworten werden.
Von mir deshalb nur kurz vorab:
- du hast gegenüber deinen Kindern einen Selbstbehalt von 1000 €
- der Wohnvorteil für das Haus wird als Einkommen gerechnet, was sich sehr nachteilig für die Berechnung des Unterhaltes auswirken kann
- eine Aufstockung via Hartz IV ist eventuell möglich
Gruß
Brainstormer
Eine Ergänzung:
Das größte Problem ist natürlich das Haus, was dir vermutlich auch bei der Hartz IV Aufstockung im Wege stehen wird.
Hast du einen Verkauf in Erwägung gezogen?
Gruß
Brainstormer
Nein , einen Verkauf erwäge ich nicht , ich wohne ja mit meiner neuen Frau darin .
Davon abgesehen besteht das Haus nur aus Schulden . Wenn ich es verkaufen würde , geht das Geld an die Bank . Von 230.000.- sind ja erst ca 15.000.- abbezahlt worden .
Aber wenn es so ist , dass ich das Haus verkaufen muss , um den KU zu finanzieren ( auch wenn dabei nur ein minmaler Gewinn zu erzielen wäre ) , dann sagt mir das . Lieber eine harte Wahrheit ...
lg
Stefan
Moin Stefan,
mit einem durchschnittlichen Brutto von 2.100 EUR im Monat sowie der UH-Pflicht für zwei Kinder kannst Du Dir ein Haus mit einer Kreditbelastung von 1.150 EUR plus Strom plus Heizung plus Grundsteuer plus wasweissich schlicht nicht leisten; damit würde auch eine ganz "normale" Familie weit über ihre Verhältnisse leben. Abgesehen davon: Wenn Du seit 2006, also seit bald 7 Jahren, gerade mal 15.000 EUR Deiner Schulden getilgt hast, war das Ding schon zu Ehezeiten zu gross. Das kriegst Du zu Lebzeiten ja gar nicht abbezahlt.
Und natürlich funktionieren mit dieser Hütte und ihren zu hohen Kosten auch H4-Aufstocker-Konstrukte so wenig wie wenn Du sagen würdest "ich hab nichts zu essen, weil mein Porsche soviel Sprit braucht".
Insofern würde ich tatsächlich entweder überlegen, ob ich mich möglicherweise als Angestellter um einige Hunderter im Monat besser stelle - oder ob ich die Hütte - notfalls mit Verlust - verkaufe, zur Miete wohne und meine monatliche Schuldenlast los bin.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Stefan
Jetzt die entscheidende Frage : Wie zum Teufel soll ich jetzt für 2 Kinder Unterhalt zahlen ? Ich würde ja gerne , aber es bleibt nichts übrig . Wäre meine neue Frau nicht da , gäbs nicht mal genug zum Essen ( kein Witz ) . Im Betrieb ist das Konto überzogen , die Kosten bereits auf ein Minimum runter gefahren .
Vorab, die Zinsen für das Haus kannst du unterhaltsmildernd bzw. deinem Einkommen gegenrechnen, die Tilgung wird als Vermögensbildung gesehen und der Wohnvorteil wird dir als fiktives Einkommen zur berechnung des Ku zu deinem Einkommen dazu gerechnet.
Bei einer Rate von 1150,-p.M. und einem Einkommen von 2100,- wirst du KU i.H.v.668,- zahlen müssen.
Zur genauen Berechnung fehlen aber Zins und Tilgung.
Und natürlich einen guten Richter.
Gruss Wedi
Danke für die ehrlichen Antworten .
Zu zweit war das Haus noch gut finanzierbar , alleine ist es die letzten 2 Jahre hart geworden , das stimmt . Hätte ich meine neue Frau nicht ( die sich an den Kosten beteiligt ) , wäre schon lange Schluss gewesen ...
Kann mir jemand zu diesem Thema mal erklären , was ein Wohnvorteil ist und warum er zum Einkommen hinzu gerechnet wird ? Das verstehe ich nicht ..
lg
Stefan
Moin.
Der Wohnvorteil ist das, was du an Miete sparst.
Der Richter kuckt, wieviel Miete du für ein vergleichbares Haus an Miete zahlen müsstest.
Von diesem ersparten Betrag zieht er noch die bezahlten Zinsen ab.
Tilgung nur als Altersvorsorge, sofern diese insgesamt nicht 4% vom Brutto übersteigt.
Der Rest ist dein Wohnvorteil.
Wenn du weitere Dinge geltend machen willst, wirst du schon kämpfen müssen.
Z.B. Reparaturen oder Rücklagen dafür.
Der Wohnvorteil ist ein Feld auf dem Richter ganz wunderbar Unterhaltsmaximierung betreiben können.
Da der Wohnvorteil gerne nach oben gepuscht wird und du die Tilgung nicht absetzen kannst, ist das Haus nicht zu halten.
Es sei denn, ihr habt im Lotto gewonnen oder gebt sonst nichts aus
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sorry , das verstehe ich nicht .
Wenn man ein Haus ab bezahlt , hat man doch Kosten . Gut , die Tilgung ist eine Art Altersvorsorge , verstanden , dass man hier nur die Zinsen als Kosten sieht und vom "Nettoeinkommen" abzieht .
Ist es so , dass man sich die Kosten für eine angemessene Mietwohnung ermitteln muss , also beispielsweise mal 600.- , und davon dann die Differenz zum jetzigen Kaltabtrag ( Tilgung ) abzieht ?
lg
Stefan
Moin,
Wohnvorteil entsteht dadurch, dass man (wenn das Haus abbezahlt ist) quasi kostenfrei wohnt. Und deswegen ggü. einem zur Miete wohnenden Unterhaltsverpflichteten einen Vorteil hat, der fiktiv auf Dein ber. Netto aufgeschlagen wird. Eben als wenn Du das Haus gemietet hättest.
Lfde "Betriebskosten" sind dabei irrelevant, da diese auch als Nebenkosten bei einer mietwhg umgelegt würden.
"Kosten" für Zinsen werden angerechnet, "Kosten" für Tilgung sind im Rahmen der Altersvorsorge bis zu einem Grenzwert anzusetzen.
Probleme beim Wohnvorteil sind:
- Häufig ist das Haus größer (und damit teurer) als eine Mietwhg
- Tilgung kann aufgrund der Höchstbeträge nicht vollständig angesetzt werden
- es werden keine Rücklagen für größere Instandhaltungen gebildet (ein Risiko, das im Vergleichsfall der Vermieter tragen muss und sich über die Miete bezahlen lässt)
- Ermessungsspielraum der Justiz, die häufig beeindruckt ist von der armen AE vs dem "großgrundbesitzenden" Unterhaltszahler.
Zu Deiner Praxis:
Das es eng wird mit den Finanzen ist glaube ich schon durchgedrungen. Zumal wenn es vorher schon knapp war und nun eine Trennung mit Unterhaltszahlung dazukommt, die in Summe immer teuerer kommt, da letztlich für die Beteiligten (also Du und Ex) ja zwei Dächer über dem Kopf finanziert werden müssen und ein Teil davon als KU bei Dir hängen bleibt. Von den Nebenkosten (Umgangskosten, Rechtsanwälten) ganz zu schweigen!
Eins ist aber letztlich nicht ganz korrekt:
Zu zweit war das Haus noch gut finanzierbar
Es wohnen - so meine ich zu lesen - immer noch zwei Erwachsene im Haus: nämlich Du und Deine neue Frau. Insofern müssen auch beide irgendwas zum Haushalt beitragen. Und wenn man es genau nimmt auch zu den Kosten des Hauses. Ob Du deine neue Frau direkt am Haus beteiligst (bloß nicht!) oder eine "Miete" verlangst, obliegt Dir!
Aber auch damit wird es schwer, das Haus zu halten.
Gruß, Toto
Hi
Ist es so , dass man sich die Kosten für eine angemessene Mietwohnung ermitteln muss , also beispielsweise mal 600.- , und davon dann die Differenz zum jetzigen Kaltabtrag ( Tilgung ) abzieht ?
Der Wohnvorteil wird nach dem ortsüblichen Mietwert bemessen.
Als Berechnungsgrundlage wird für gewöhnlich der Quadratmeterpreis genommen.
Wenn dein Haus dementsprechend groß ist, wird auch der Wohnvorteil größer.Davon werden die Zinsen abgezogen.
Grundsteuer, Gebäudeversicherung etc. und Fix-Kosten(Strom, Gas, Wasser etc.) interessieren dabei nicht.
Beim Wohnvorteil haben die Richter einen eigenen Ermessensspielraum und der geht meistens nach oben.
Da es sich um ein relativ neues Haus handelt, wirst du, so denke ich, auch keine Rücklagen für Reparaturen geltend machen können.
Gruss Wedi
So , habe mal nachgeschaut .
Bei immoscout nicht viel Vergleichbares gefunden . Ich nehme jetzt mal "fiktiv" das an , was einigermaßen passt .
Also : Würde ich das Haus ( EFH , 120qm Wohnfläche , 370qm Grundstück ) vermieten , würde ich 1000.- bekommen ( Das ist zwar hier vollkommen illusorisch , aber man muss ja einen Vergleich machen , um es überhaupt zu verstehen ...)
Ich würde dafür in eine Wohnung mit , sagen wir mal , 60qm ziehen . Wären lt. Mietspiegel hier so um die 400.- kalt ( auch vollkommen illusorisch ) .
Dann wäre der Wohnvorteil 1000-400= 600.- ?
Also würden zum "Einkommen" von 2100.- dann 600.- hinzu gerechnet , ich hätte also ein fiktives Einkommen vom 2700.- , was man dann für KU heranziehen kann ?
lg
Stefan
Hi
In deinem Selbstbehalt sind 360,-Euro für Miete enthalten.Alles was darüber geht ist dein eigener Luxus und Unterhalts unrelevant.
Wenn du für deine Wohnung 1000,-Euro an Miete bekommen würdest, wird dir diese 1000,-Euro fiktiv zum Einkommen dazugerechnet, also:
Einkommen2100,-+1000,-=3100,-
Von den 1000,- kannst du aber die Zinsen fürs Dahrlehen abziehen.
Gruss Wedi
Gut , das mit dem Wohnwert habe ich wohl so einigermaßen verstanden .
Was aber jetzt noch bleibt , ist folgendes :
Ihr geht ja alle davon aus , dass ich 2100.-/Monat "verdiene" . Das ist aber doch lediglich das Ergebnis der Selbstständigkeit , da sind noch keine EkSt,Soli/KiSt bezahlt , keine KV und keine RV . Insofern ist das ja Brutto ,nicht netto , oder ?
Der "normale" Arbeiter oder Angestellte wird ja auch nach seinem Nettolohn beurteilt , oder ? Da sind ja bereits Lohnsteuer / KiSt / Soli , KV und RV abgezogen .
Da kann man doch nicht beim Selbstständigen "brutto" rechnen und bei den anderen "netto" , oder ?
lg
Stefan
Moin Stefan,
Da kann man doch nicht beim Selbstständigen "brutto" rechnen und bei den anderen "netto" , oder ?
nein, das kann man nicht und das tut auch niemand. Wir rechnen nur näherungsweise mit den Zahlen, die Du uns gibst. Aber selbst wenn Dein durchschnittliches Betriebsergebnis von 2.100 € Dein Netto wäre, wäre es kaum möglich, damit eine Immobilie mit 1.150 € zu finanzieren; nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung ist es erst recht nicht möglich. Da lebst Du - zumal unter Betrachtung Deiner Unterhaltsverpflichtungen - schlicht über Deine Verhältnisse und steuerst ziemlich geradewegs auf eine Inso zu. Und dann ist die Hütte auch weg.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Gut , dann bin ich ja zumindest , was das angeht , erleichtert ...
Nun ja , derzeit ist es wirklich über die Verhältnisse , stimmt . Die Ausgaben sind höher als die Einnahmen . Aber ich denke , das wird wieder .
lg
Stefan
Ich sehe solche "Problematiken" auch viel bei unseren Kunden.
Gerade eine Trennungssituation und Unterhaltszahlungen sorgen dafür, dass der Unterhaltsschuldner oft in eine "Peter Zwegat" Spirale gerät.
Das Problem bei uns Deutshcen (und bei dir, da du es ja geschrieben hast), ist dass sie zu oft emotional (mit Herzblut) an der Immobilie hängen.
Selbst meiner DEF habe ich geraten, aus dem Haus ihres Vaters auszuziehen, damit sie Finanziell klar kommt.
Und bei deiner finanziellen Situation, wie sie oben beschrieben ist. Solltest du ganz schnell darüber nachdenken, dass Haus abzustoßen...
Du siehst ja, zu was deine Ex fähig ist... Und wenn Unterhaltstitel da sind und das Privatkonto gepfändet wird, ist auch ganz schnell dass Firmenkonto dran, sofern du Einzelunternehmer bist. Dann kannst du dein Business erstmal vergessen...
Gruß
Marko