Hallo,
meine Tochter ist 10 J. Heute war ein Brief vom JA im Briefkasten, das meine Tochter seit dem 01.04.2012 RÜCKWIRKEND nicht mehr Krankenversichert ist.
Wie kann so etwas sein?
Ich werde aufgefordert Sie bei mir sofort! mitzuversichern, das ist erstmal in Ordnung, hatte ich früher auch gemacht. Aber Ich soll alle Daten meiner Versicherung dem JA melden.
Meine Krankenkasse benötigt aber die Anschrift meiner Tochter, ein Anruf beim JA ergab, das sie mir diese Daten nicht herausgeben.
Mutter ist seit 3 Jahren verheiratet und hat mit diesem 2 Kinder. Wir waren nicht verheiratet und habe keinerlei Kontakt zur Mutter.
Wie kann es sein, das meine Tochter rückwirkend nicht Versichert ist??
Mit Besten Grüssen
Furby
Ich würde das JA dann auflaufen lassen.
Sie können sich zwar beim Wohnort der Mutter auf Datenschutz berufen, aber nicht bei den Kindern.
Schreibe zurück (EINSCHREIBEN!) das du, sobald dir die nötigen Infos vorliegen, die Anmeldung umgehend vornehmen.
Das JA kann deine Kinder von sich aus gar nicht bei der KK anmelden - denn dann könnte ja jeder kommen und bei irgendwem irgendwelche Kinder melden.
Irgendwelche Amtsbefugnisse hat das JA da nicht.
Hi Furby,
willkommen hier.
Deine Tochter ist 10 Jahre alt und Du hast noch nicht mal ihre Anschrift? Wie kann soetwas funktionieren? Vielleicht gibst du uns hier noch ein paar Infos. Warum findet kein Umgang statt?
Wie kann es sein, das meine Tochter rückwirkend nicht Versichert ist??
Da seit 2009 eine Versicherungspflicht besteht, ist mir das nicht ganz schlüssig. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass es irgendwo einen Zielkonflikt bzg. der Versicherungen gibt. Ist die KM und damit die Tochter privat versichert? Vielleicht hat sie die Beiträge für die Tochter nicht mehr bezahlt oder durch irgendwelche Einkommensdifferenzen in der Ehe ist jetzt eine Versicherung in der GKV nicht mehr möglich.
Bist Du gesetzlich versichert? Gruß Ingo
P.S. Ist die KM selbständig oder im öffentlichen Dienst beschäftigt?
Hallo Ingo 30,
ich hatte mir vor Gericht durch 2 Instanzen das Umgangsrecht erstritten. Bei den Umgangsterminen waren innerhalb eines Jahres 2 verschiedene Papas dabei. Immer wurde gestritten, angefeindet und schlecht geredet.(ich machte da aber auch keine Ausnahme).
Ich habe dann eingesehen; als meine Tochter mich als Erzeuger im Kindergarten!! bei einem Fest vorgestellt hat, das es so für meine Tochter nicht weitergehen kann.
Seit diesem Tag habe ich Sie nie mehr gesehen.
Ich selbst bin gesetzlich versichert, so das erst mal keine Kosten auf mich zu kommen. Drohen tut das JA weiterhin damit, das meine Tochter gesetzlich selbst versichert wird, und ich alle Kosten trage müsse.
Liebe Grüsse
Fürby
Hi Furby,
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Ich habe dann eingesehen; als meine Tochter mich als **tsts - ID 28** im Kindergarten!! bei einem Fest vorgestellt hat, das es so für meine Tochter nicht weitergehen kann.
Seit diesem Tag habe ich Sie nie mehr gesehen.
Auch wenn das nicht zu Deiner Frage gehört: Willst Du nicht versuchen, hier mal wieder einen Neubeginn zu schaffen? Zumindest eine Anschrift sollte verfügbar sein - auch für Deine Tochter. Denn sicher kommt bei ihr auch bald mal der Wunsch auf, mehr von Dir zu erfahren. Und wenn es vielleicht erstmal nur eine Karte zum Geburtstag oder Weihnachten ist. Vielleicht ein Punkt zum drüber nachdenken. Gruß Ingo
P.S. Ich würde beim Jugendamt mal detailliert Aufklärung darüber verlangen, wie es seit dem Beginn der Versicherungspflicht möglich sein kann, dass minderjährige Kinder, deren KM in einer neuen Ehe lebt, nicht mehr krankenversichert sind - und jetzt auf die Familienversicherung des Kindsvaters ausgewichen werden muss.
@Furby: Drohen kann das JA viel. Nur müsste die KM diese Kosten dann von dir einklagen. Wenn du dann im Prozess nachweisen kannst (deshalb einschreiben) das du ja bereit warst deine Tochter in die FamVers aufzunehmen, dir aber die notwendigen Informationen werweigertt wurden wird die KM da wohl kläglich scheitern.
Ich glaub ein wenig kann ich das aufklären, da ich letztes jahr selbiges Problem hatte.
Ich gehe davon aus, dass das Kind durch die Ehe bisher beim Stiefvater mitversichert war.
Da wird jährlich geprüft ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung noch gegeben sind. Bei der Berechnung kann es durchaus vorkommen, dass festgestellt wird, dass der überwiegende barunterhaltsteil des Kindes über den KU des KV erbracht wird. Damit kann das Kind dann nicht mehr kostenfrei mitversichert werden. Da wird dann, wenn die Berechnung länger dauert (b ei uns auch 1 Jahr) das Kind eben nachträglich rausgeworfen.
Wenn die KM nicht eigenständig versichert ist, ist der KV verpflichtet das Kind in seine Familienversicherung aufzunehmen.
Das kann, wie in meinem Fall, auch gegen den Willen ds KV durchgesetzt werden. Wenn er die Daten nicht preisgegeben hätte, wäre das Kind eigenständig vewrsichert worden und die Kosten hätte der KV dann tragen müssen.
Drohen tut das JA weiterhin damit, das meine Tochter gesetzlich selbst versichert wird, und ich alle Kosten trage müsse.
Damit meinen sie, dass das Kind dann selsbt (also alleine) in der gesetzlichen Versicherung angemeldet wird. Die Kosten sind dann tatsächlich zusätzlich zum KU zu zahlen.
Da bei mir der KV gemauert hat ohne Ende(kurz vor Ultimo hatte er mir dann doch noch seine Versicherung, nicht mehr, genannt) haben die KK untereinander kommuniziert und hätten die Daten sich gegenseitig geschickt und mir das Beitrittsformular zur Unterschrift geschickt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wie kann es sein, das meine Tochter rückwirkend nicht Versichert ist??
Kommt wohl häufiger vor und liegt meines Erachtens im Versagen der Versicherung begründet. War bei meiner damaligen Frau auch so. Sie war im KH (kurz vor der Entbindung) und ich hatte ein komisches Gefühl im Bauch, bezüglich ihrer Versicherung. Sie hatte ihre Police seit Monaten nicht gezahlt und sich auch nie nach dem Job Verlust arbeitssuchend gemeldet. Die Tante am Telefon bestätigte mir, dass sie im System noch als versichert geführt wird. Auch wurden kleinere Rechnungen anstandslos von der Versicherung bezahlt.
Als dann die große Rechnung von der Entbindung kam, routete man diese an mich weiter "Herzlichen Glückwunsch zum Vaterglück - hier die Rechnung für den Spass"
Wenn die Versicherung erst später merkt oder gemeldet bekommt, dass kein Versicherungsschutz besteht, ist man auch rückwirkend nicht mehr versichert. Die gesetzliche KV Pflicht sorgt nur dafür, dass man nachzahlen muss.
Was die Adresse des Kindes anbelangt... ich würde der Versicherung einfach die mir zuletzt bekannte Anschrift mitteilen. Und als weitere Adresse (falls möglich) die vom JA. Kann dir doch egal sein, ob die die KV Karte erhalten oder der nachrennen müssen.
Hallo @all,
vielen Dank für die Zahlreichen tipps und Infos.
@ Ingo30
Es war damals hart genug, Ich glaube nicht einmal das sie überhaupt noch weiss das es mich gibt. Sie hat ein neues Leben. Vielleicht kommt Sie ja wenn Sie 18 ist. Vermutlich wegen Unterhalt, aber egal.
Ich habe nochmal mit der KK tel. aufgrund der Namensangleichung meiner Tochter wollen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde mit dem "aktuellen" Namen.
Werde jetzt beim JA Adresse meiner Tochter und die Kopie der Urkunde anfordern. Und gleichzeitig signalisieren das das mit den erforderlichen Dokumenten kein Problem ist, Sie in die KV einzubeziehen. Alles als Einschreiben.
Lg
Furby
Hallo,
es kann doch wohl nicht sein, dass man als Vater seine Kinder wieder mitversichern obwohl die Kinder Ihren Wohnort bei der Kindsmutter haben und falls das dann nicht Beitragsfrei ist muss auch noch zusätzlich zum Unterhalt gezahlt werden???
Ist das tatsächlich so?
Grüsse
Peter
Hi Peter,
klar - und wenn die Kinder vorher sogar privat versichert waren, gibt es auch einen Anspruch darauf, dass diese PKV weiterbezahlt wird durch den KV - und das zusätzlich zum Unterhalt. Gruß Ingo
Moin,
und wer hat dann den Anspruch? Die Kinder, die Kindsmutter, das Jugendamt oder wer? Wer kann diesen Anspruch geltend machen?
Meine Kinder waren bei mit in der PKV, nach der Scheidung ist meine Ex dann mit den Kindern weggezogen, ist halbtags berufstätig und lebt mit Next in einer Lebensgemeinschaft. Zur Zeit sind die Kinder über Ex mitversichert (in der GKV).
Gruß
Peter
Moin
und wer hat dann den Anspruch?
Die Kinder.
Wer kann diesen Anspruch geltend machen?
Bei Minderjährigkeit der betreuende ET, das JA oder sonstwer, der hier die Anspruchsvertretung hat, bei Volljährigkeit fallen betreuender ET und JA weg, dafür kommen die Kinder hinzu.
Ganz genau wie beim KU.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@ midnightwish
ja, genauso war es.
Habe die Daten und eine Kopie der Geb. Urkunde per Mail bekommen und den Antrag sofort losgeschickt.
Jetzt bekomme ich Jeden zweiten Tag einen Brief mit dem Inhalt das ich sofort versichern muß usw. Jedes mal mit einer Frist von 2 Tagen!!
Dabei liegt es garnicht mehr in meiner Hand.