Nachtrag:
Auch das wären allerdings keine 461,73 Euro, sondern die zuvor bereits erwähnten 445,50 Euro.
Im konkreten Fall bedeutet dies übrigens: Dem Unterhaltszahler bleiben gerade mal 16 Euro über seinen Selbstbehalt hinaus - der Unterhaltsempfänger hingegen erhält über den Mindestunterhalt hinaus immerhin weitere 27 Euro.
Eigentlich sollten die Bedarfskontrollbeträge genau solche Schiefstände verhindern, wo derjenige, der das Geld erwirtschaftet, schlechter gestellt wird als derjenige, der den Unterhalt erhält; aber irgendwie hat dann wohl so ziemlich jedes Oberlandesgericht seine eigenen Lieblings-Methoden, um die Unterhaltszahler zu melken.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Dem Unterhaltszahler bleiben gerade mal 16 Euro über seinen Selbstbehalt hinaus - der Unterhaltsempfänger hingegen erhält über den Mindestunterhalt hinaus immerhin weitere 27 Euro.
Das wird auch der Beistand erkennen. Mal sehen, was er macht.
wie schon geschrieben - ich warte auf die Berechnung und dann melde ich mich nochmal
Blankobogen geht nicht mehr - ist schon ausgefüllt
Rückmeldung
Heute kam die Berechnung vom JA
Zahlbetrag bleibt bei 418,50 Euro
Firmenkarte wurde nicht mit hinein gerechnet oder nicht beachtet
Na siehste, es funktioniert doch. Mangels Bedarfskontrollbetrag wird er eine andere Angemessenheitskontrolle vorgenommen haben. Vermutlich hat er sich der im Forum angeschlossen. 😉