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Ermittlungsbogen zur Berechnung des Kindesunterhalts

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag:

Auch das wären allerdings keine 461,73 Euro, sondern die zuvor bereits erwähnten 445,50 Euro.

Im konkreten Fall bedeutet dies übrigens: Dem Unterhaltszahler bleiben gerade mal 16 Euro über seinen Selbstbehalt hinaus - der Unterhaltsempfänger hingegen erhält über den Mindestunterhalt hinaus immerhin weitere 27 Euro.

Eigentlich sollten die Bedarfskontrollbeträge genau solche Schiefstände verhindern, wo derjenige, der das Geld erwirtschaftet, schlechter gestellt wird als derjenige, der den Unterhalt erhält; aber irgendwie hat dann wohl so ziemlich jedes Oberlandesgericht seine eigenen Lieblings-Methoden, um die Unterhaltszahler zu melken.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2021 17:00
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Dem Unterhaltszahler bleiben gerade mal 16 Euro über seinen Selbstbehalt hinaus - der Unterhaltsempfänger hingegen erhält über den Mindestunterhalt hinaus immerhin weitere 27 Euro.

Das wird auch der Beistand erkennen. Mal sehen, was er macht.

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Geschrieben : 24.01.2021 17:06
(@kaktusmike)
Schon was gesagt Registriert

wie schon geschrieben - ich warte auf die Berechnung und dann melde ich mich nochmal

Blankobogen geht nicht mehr - ist schon ausgefüllt

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Themenstarter Geschrieben : 24.01.2021 19:22
(@kaktusmike)
Schon was gesagt Registriert

Rückmeldung
Heute kam die Berechnung vom JA

Zahlbetrag bleibt  bei 418,50 Euro

Firmenkarte wurde nicht mit hinein gerechnet oder nicht beachtet 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2021 22:55
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Na siehste, es funktioniert doch. Mangels Bedarfskontrollbetrag wird er eine andere Angemessenheitskontrolle vorgenommen haben. Vermutlich hat er sich der im Forum angeschlossen. 😉

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Geschrieben : 05.02.2021 11:57
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