Erhöhung Kindsunter...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Erhöhung Kindsunterhalt......Ärger wegen 8€

 
(@taccina)
Registriert

Hallo,

seit dem 1.7.2005 hat sich doch der KU um 8€ monatlich erhöht.

Mein Ex hat den erhöhten KU nie bezahlt und ich hab auch nichts gesagt, da ich wegen den 8€ nicht schon wieder nen heftigen Streit vom Stapel brechen wollte.
Nun hatte mein Anwalt dies auch in die Stufenklage mit eingebaut, das mein Ex doch bitte die 8€ mehr zahlen soll.

Trifft gestern eine Kopie des Anwaltsschreibens der Gegenpartei hier ein in der steht:

Der Beklagte zahlt Kindesunterhalt auf Grund eines Titels des erkennenden Gerichts. Der Kindesunterhaltsanspruch könnte allenfalls abgeändert werden. HIerfür werden die Voraussetzungen aber nicht dargelegt, so dass dieser Anspruch allein schon aus diesem Grunde scheitert. Der geforderte MEhrbetrag beläuft sich auf 8,00€, mithin also 3,21% mehr als bisher. Ein Abänderungsanspruch ist daher nicht gegeben.

Ich habe es geahnt...er fängt an sich wegen 8,00€ Kindesunterhalt zu streiten.

Habe ich da nun etwas falsch verstanden bei der Erhöhung?
Hätte er die nicht automatisch schon seit dem 1.7.2005 zahlen müßen?

Oder ist das falsch, das mein Anwalt jetzt diese Erhöhung verlangt (wir verlangen nicht Rückwirkend)?

Auch dieser Satz: Er zahlt Unterhalt auf Grund eines Titels.....
Da könnte ich schon wieder hoch gehen....
Nur wegen dem Titel zahlt er den KU...nicht wegen dem Kind...
*grrrrrr*

Liebe Grüße Taccina

[Editiert am 6/4/2006 von Taccina]

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2006 08:59
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Taccina,

was genau steht in dem Titel über den Kindesunterhalt?

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2006 10:09
(@taccina)
Registriert

Hallo Sky,

also nen Titel vom JA hab ich nicht.
Der ist bei meinem Anwalt....denke ich... ??????

Ich hab hier was vom Gericht, da steht:

Der BEklagte zahlt an die Klägerin ab September 2004 für den Sohn ... geboren ....
in Abänderung der Jugendsamturkunde vom 10.03.2004 309,-€ abzüglich des Kindergeldanteils mit 60,00€, Zahlbetrag also 249,-€

hoffe das hilft DIr weiter...

Liebe gRüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2006 10:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Der ist bei meinem Anwalt....denke ich... ??????

Ääääh, wie? Der Titel gehört zu dir im Original!

Wie es scheint, ist eine JA-Urkunde ehemals als Titel gezeichnet worden. Dieser Titel ist duch Urteil/Beschluss geändert worden. Somit ist dieses Urteil/dieser Beschluss der Titel. Wenn dieser neue Titel keine Dynamisierung enthält, ist eine Anpassung auf Grund des Kindesalters oder der Anpassungen der DT nicht erforderlich.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2006 10:45
(@taccina)
Registriert

Hi Deep,

na wenn das Urteil jetzt der Titel ist, dann hab ich ihn ja auch...
*kratzKopf*

Hm, von ner dymamisierung steht hier nix...

Nur das was ich vorhin geschrieben habe....

In dem Brief steht noch mehr "dummes" Zeug...

zB das ein Brief, den mein Anwalt am 27.04.05 an meinen direkt an meinen Ex geschickt hat (war gleich nach der Scheidung) angeblich gar nicht angekommen wäre...
Komisch, bei meinem Ex kommt so einiges nicht an Post an, wenn man ihn direkt anschreibt. Jugendamt, Kinderschutzbund, ich...haben da auch schon bekanntschaft mit gemmacht, das bei ihm angeblich NIE Briefe ankommen, wenn ihn der Inhalt dazu nicht passt.
Wenn man allerdings seinen Anwalt anschriebt, kommt immer alles an...

Ob man sich da mal über den Briefträger beschweren sollte?
Oder ob ich meinem Ex mal nen Verrechnungsscheck schcken sollte? Mal sehen ob dieser Brief dann auch nicht ankommt...*lol*

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2006 11:23
(@roman3)
Rege dabei Registriert

...er fängt an sich wegen 8,00€ Kindesunterhalt zu streiten.
Nur wegen dem Titel zahlt er den KU...nicht wegen dem Kind...
*grrrrrr*

1) Nicht er, sondern Du fängst an dich wegen 8 Euro zu streiten.
2) Natürlich zahlt er nur wegen des Titels KU. Weisst Du eigentlich was ein Titel ist?
3)..nicht wegen dem Kind. Du bist doch 450 km weggezogen!

Hier mal eine kurze Erläuterung zum Begriff Titel:
"Der Schuldtitel ist eine vom Gericht beurkundete Schuld und wird bei der SCHUFA vermerkt. Der Geschädigte kann in Abständen immer wieder den Gerichtsvollziehr beim Schuldner vorbeischicken, ob er über verpfändbare Güter oder Einkünfte verfügt.
Hat der Schuldner einen Arbeitsplatz, muß der Arbeitgeber, bei Vorlage eines Schuldtitels, den pfändbaren Lohn an den Gläubiger abtreten. Konsequenz für Schuldner: Eintrag bei der SCHUFA = Keine Kreditwürdigkeit. Es gibt viele Banken, die keine Konten für den Schuldner eröffnen wollen. Wenn er gütigerweise ein Konto erhält, bekommt er oft keine Schecks & Scheckkarten, sondern nur Kassenanweisungen. Ein DISPO (Überziehungen des Kontos) sind meistens nicht möglich.
Arbeitgeber haben Mehraufwand in der Personalbuchhaltung und ziehen oft andere Bewerber vor.
Der Geschädigte darf Verzugszinsen und vergebliche Vollstreckungsversuche auf die Schuldensumme hinzurechnen.
Mancher hat geglaubt, er könne sich seiner Verpflichtung durch Flucht ins Ausland entziehen. Im Ausland braucht man seinen Paß. Pässe laufen nach einer bestimmten Frist ab und müssen bei der Botschaft verlängert werden. Wenn ein Haftbefehl vorliegt, dann wird der Paß nicht verlängert. Ohne gültige Papiere erfolgt i.d. Regel die Ausweisung durch das Gastland."

Gruss Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2006 11:45
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Roman3,

entschuldige, da möchte ich doch ein wenig korrigieren.

Das Bestehen eines Titels wird nicht bei der SCHUFA vermerkt bzw. eingetragen. Für eine Pfändung des Arbeitseinkommens reicht die Vorlage des Titels nicht aus; gepfändet wird mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Durch eine solche Pfändung kommt es ebenfalls nicht zu einem Eintrag bei der SCHUFA. Zu einem Eintrag kommt es bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2006 11:59
(@taccina)
Registriert

1) Nicht er, sondern Du fängst an dich wegen 8 Euro zu streiten.
2) Natürlich zahlt er nur wegen des Titels KU. Weisst Du eigentlich was ein Titel ist?
3)..nicht wegen dem Kind. Du bist doch 450 km weggezogen!

Hallo Roman3

nu halt mal die Luft an, bevor Du mich hier für was beschuldigst, wovon Du scheinbar nur die Hälfte weißt!

Zu Punkt 1:
Ich muss meinen Ex darauf verklagen, weil ich das zur "Auflage" der ARGE bekommen habe!!!!!!
Bis zu dem Tag, als ich meinen HartzIV antrag stellen musste, habe ich absolut NICHTS dagegen unternommen, weil ich (wie auch schon mal geschrieben...vielleicht liest Du das mal) wegen diesen 8€ keinen Ärger anzetteln wollte und nicht unnötig Öl ins Feuer gießen musste... AUCH WENN MIR bzw DEM KIND DAS GELD ZUGESTANDEN HÄTTE!!!!!!!!!

Zu Punkt2: Danke für Deine "Nachhilfe" aber auch schon vorher wußte ich was ein Titel ist!!!! Bevor der Titel da war, hat er ja auch nicht für den Jungen gezahlt!
Worüber ich mich Ärgere ist ganz einfach: Wenn der Titel vom Gericht nicht bestehen würde, würde er freiwillig auch keinen Cent für den Junge bezahlen. Er bezahlt eben nur, weil er den Titel bedienen muss und sonst in Schwierigkeiten kommt. Ob das Geld für das Kind ist, ist dabei wohl völlig egal!!!!!

Zu Punkt 3:
Weißt Du auch warum ich 450km weiter weggezgen bin? Hatte das vielleicht auch nen Grund?
Vielleicht liest Du Dir auch mal alles durch, bevor Du hier nur Dein halbes Wissen Preis gibst und dadurch tatsachen verdreht werden!!!!!!

Frag mich wie man solche behauptungen aufstellen kann, wenn man nicht alles weiß...aber Bessserwisser scheint es überall zu geben und wird es immer geben...
Aber ok....wenn Du es besser kannst und besser weißt, dann sag mir WIE!!!

*kopfschüttelnde Grüße*
Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2006 12:24
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Moin Taccina!

Zu Punkt 1:
Ich muss meinen Ex darauf verklagen, weil ich das zur "Auflage" der ARGE bekommen habe!!!!!!

Das ist doch schon mal traurig genug.
Dann müsste er doch jetzt seinen Arbeitgeber auch verklagen können 3,21% mehr Lohn zu bekommen.

Zu Punkt2:
Er bezahlt eben nur, weil er den Titel bedienen muss und sonst in Schwierigkeiten kommt.

Ja, aber wie wir alle wissen hat ja die Mutter ein Recht auf einen Titel unabhängig davon ob KU gezahlt wird oder auch nicht. Das ist eine „Gleichstellung“ mit allen Verbrechern und Betrügern in Deutschland.

Zu Punkt 3:
Weißt Du auch warum ich 450km weiter weggezgen bin?

Ja, weil ein Kind da ist und eine Trennung vollzogen wurde und weil jede Mutter so weit wegziehen kann wie sie will. Das machen auch andere Mütter (wie meine EX z.B) unabhängig davon wie sich dann ein Umgangsrecht gestalten soll.

Mit Gruss Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2006 13:03
(@romyh)
Registriert

Roman, halt lieber deinen Mund.

Meinst du Taccina hat sich gern jeden Tag grün und blau schlagen lassen?

Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2006 13:05




(@taccina)
Registriert

Ach Romy,

lass ihn doch...

Wenn er meint, alle Frauen wären böse, dann soll er das meinen.
Es gibt immer Männer die ihre Erlebnisse auf alle Frauen übertragen und solche wird es auch immer geben.. (Frauen schließe ich da übrigens nicht aus)

Ich habe keine Zeit, keine Lust und auch keinen Nerv dafür mich hier mit Leuten rumzustreiten, die meinen mit Unwissen ihren Schnabel aufreißen müßen und andere beschuldigen zu müßen.

Und ne rechtfrtigung bin ich Roman3 ganz und gar nicht schuldig...
Wenn er meine Situation nicht kennt und auch nicht lesen will (ja Roman...kann man alles in meinen Posts nachlesen) und obendrauf noch nicht über seinen eigenen Tellerrand hinweg gucken kann, dann ist das sein Problem...

Wenn einer die Geschichte des anderen nicht kennt und etwas nachfragt, dann ist das völlig ok...aber einfach gleich auf gut Glück mal mit scharfer Munition schießen und dem anderen versuchen was in die Schuhe zu schieben, dafür habe ich kein Verständnis und mit solchen Leuten will ich mich gar nicht erstmal abgeben

Kindergarten gequängel hab ich mit meinem Ex schon genug...

Manche lernen es eben nie....

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2006 13:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Roman3, du hast eine PN!

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2006 13:50
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

könnten wir von der Grundsatzdiskussion wieder auf das aktuelle Problem zurückkehren? Danke.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2006 19:23
 elwu
(@elwu)

könnten wir von der Grundsatzdiskussion wieder auf das aktuelle Problem zurückkehren?

Hi,

das sieht so aus als kabbeln sich hier SGB und BGB. Eine Unterhaltsabänderungsklage ist mit 3,21% Ergebnisdifferenz nach ständiger Rechtsprechung nicht angezeigt. Würde man als Unterhaltspflichtiger (Nicht-Hartz IV-Empfänger) eine Klage anstrengen um den Unterhalt um so eine Differenz gemindert zu bekommen, würde jedes Gericht diese Klage abweisen. Von seinem Standpunkt aus hat also der Anwalt der Gegenseite völlig recht, er kann und darf nichts anderes antworten als er geantwortet hat.

Bei Taccina dagegen fordert die ARGE so eine Klage (Taccina, hast du das schriftlich? Mit Hinweis nach welcher Rechtsvorschrift das gehen soll?) um die ALG II - Zahlungen weiter zu rechtfertigen. Von daher hat auch Taccina keine andere Wahl. Aber ich lese da was von Stufenklage, also ist eh was anhängig (Auskufntserteilung), somit hat Taccinas Anwalt das genau richtig gemacht, die 8€ da gleich mit einzubauen. Würde ich an ihrer Stelle gelassen abwarten und mich nicht über Dinge ärgern für die keiner was kann ausser dem Gesetzgeber.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2006 19:38
(@taccina)
Registriert

Hallo elwu,

folgendes habe ich von der ARGE schriftlich:
Sehr geehrte Frau....

Sie erhalten von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitslosengeld II seit 24.11.05 Leistung nach dem Sozialgesetzbuch-Zweites Buch (SGBII).
Bei Inanspruchnahme dieser LEistungen sind vom Hilfebedürftigen sämtliche vorrangigen Ansprüche auszuschöpfen. Hierzu gehört insbesondere die Geltendmachung der bestehenden Unterhaltsansprüche.
Aus disem Grund bitten wir Sie, uns noch folgende Fragen zu beantworten bzw Nachweise vorzulegen:
1.) Wurde der Kindsunterhalt für ... bereits tituliert (jungendsamtsurkunde Urteil etc.)? Bitte übersenden sie uns ggf eine Kopie des Unterhaltstitels
2.) Seit wann sind Sie geschieden?
Bitte übersenden Sie uns eine Kopie des Scheidungsurteils.
3.) Haben auch Sie von Ihrem geschiedenen Ehemann bereits einmal Unterhaltszahlungen erhalten?GGf wann und in welcher Höhe? Waren diese Unterhaltszahlungen ggf. tituliert? Bitte übersenden Sie und ggf. Kopien der Ihnen hierzu vorliegenden Unterlagen

Wir bitten um Erledigung bis spätestens ...

Vorher hat man mir schon gesagt, das mir das HartzIV geld sozusagen als Kredit gezahlt wird und ich das eben wieder zurückzahlen muß, sobald ich den Unterhalt Rückwirkend bekomme.
Ausserdem sagte man mir, das ich verpflichtet bin meinen Ex mann auf Unterhalt für mich und meinen Sohn zu verklagen.

Mein Anwalt forderte dann Einkommesnachweise, die aber nicht bzw nicht volständig bei meinem Anwalt eingingen.
Somit kam dann, nach dieser Wartefrist, die Stufenklage zustande. Ausserdem hing mir die ARGE schonwieder im Nacken, was sich denn da jetzt getan hat und ob ich was in die Wege geleitet hätte. Sollte ich das nicht tun, würde mir mein HartzIV gestrichen werden.

Zum Beweis, das das in die Wege geleitet ist und ich somit erstmal weiter Geld von der ARGE bekomme, wollten die die Kopie der Stufenklage (war als eA) und die Kopie von Schreiben des Gerichts haben. Dann sollte ich noch was unterschreiben, das die sich bei meinem Anwalt erkundigen dürfen, wie die Gerichtsverhandlung ausgegangen ist und das ich das Geld, was ich von der ARGE bekommen habe, wieder zurück zahle, sobald ich die Unterhaltsrückzahlungen bekomme.

Darauf hin haben die erstmal ruhe gegeben und halten jetzt bis zum Gerichtstermin die Füße still.

Elwu....kennst ja sicher diesen Hick Hack bei der ARGE Ludwigsburg...
Die Schwaben sind nun mal geizig (vorallem die Städte und Gemeinden) und wenn die irgendwo was wittern, das bei nem anderen was zu holen ist, wodurch sie 50Cent einsparen können, dann machen die das....
Trotz allem waren die bei der ARGE immer sehr freundlich...wenn sie auch nicht die schnellsten waren...

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2006 20:14
 elwu
(@elwu)

Hi,

na dann geht doch alles seinen Gang. Also nur die Ruhe bewahren. Und nein, ich kenne die ARGE Ludwigsburg nicht, ich kenne überhaupt keine ARGE, hatte noch nie mit einer zu tun und möchte das auch wenn möglich weiter so halten 😉

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2006 20:22
(@taccina)
Registriert

Naja, sorry so meinte ich das auch nicht...aber ich meine doch zu wissen das Du hier aus LB kommst oder?
Dann hast doch sicher schon von irgendjemanden von der ARGE gehört..

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2006 20:35
 elwu
(@elwu)

Ja, ich wohne in LB. Und nein, ich habe noch nie von irgendjemandem von der ARGE gehört, und auch das darf gerne so bleiben. Nu ist aber gut mit OT 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2006 00:44