@Susi: Besten Dank, das wollte ich wissen. 🙂
Gruß, Geo
Hallo,
Hallo,
[...]
zweitens wenn der KU aufgrund der Stkl. 1 und ohne TU berechnet wurde, die KM nicht als Unterhaltsberechtigte berücksichtigt wurde und sich den Einkommen nicht erheblich erhöht hat, dann gibt es überhaupt keinen Grund für eine neue Unterhaltsberechnung vor Ablauf der 2 Jahre.VG Susi
aber dann ist doch (erst recht) auch keine Änderung des Titels angesagt bzw. notwendig ...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Nochmal eine Frage zur DDT: Da steht doch in den Anmerkungen:
"Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unter-haltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen."
Warum soll ich dann stur den Betrag erhöhen, wenn die KM den Mehrbedarf nicht nachweißt /nachweißen muss?
fragt sich
Geo
Ja, den gibt es mit 105%. D.h., wenn ich den Titel habe für beide Kinder ist die DDT rechtskräftig? Aber an dem Titel komme / kam ich damals nicht vorbei. D.h. auch im Umkehrschluß, da ich am Titel nicht vorbei komme, weil mir die Ex sonst denTitel eingeklagt hätte gilt also immer die DDT, egal ob Bedarf da ist oder nicht? 😡 Soviel zum Deutschen Recht... :thumbdown:
Gruß
Geo
Moin
Warum soll ich dann stur den Betrag erhöhen, wenn die KM den Mehrbedarf nicht nachweißt /nachweißen muss?
Du musst das nicht tun, das ist richtig. Du brauchst das auch nicht zu tun, es steht Dir frei - außer, Du hast Dich per Titel bereits verpflichtet. Dann hast DU selber dem zugestimmt. Die Tabelle drückt allerdings keinen Mehrbedarf aus (der kommt oben drauf), sondern stellt den (Grund-)Anspruch des Kindes abhängig von Deinem Einkommen (vom Mindestbedarf mal abgesehen) dar.
Falls es keine von Dir unterschriebene und somit "freiwillige" Zustimmung gibt, wird es spätestens vor Gericht problematisch. Die Richter hecheln der DT im geschlossenen Rudel hinterher. Ich jedenfalls kenne keine Ausnahme.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
was meinst du denn die ganze Zeit mit "Bedarf "?
Die DDT stuft dich anhand deiner Leistungsfähigkeit in eine Stufe ein. Der individuelle "Bedarf" ist dafür irrelevant. Das hat aber auch den Vorteil, dass Du nucht plötzlich zu höheren Zahlungen herangepfiffen werden kannst, weil der Bedarf durch Tennis- und Reitstunden gestiegen ist.
Umgekehrt muss die KM auch nicht vorrechnen, wieviel sie monatlich verbraucht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
nun Geo meint, dass sich eine erhöhte Zahlung auf einen erhöhten Bedarf stützen müsste und diesen erhöhten Bedarf hat die KM nicht nachgewiesen.
Es geht nicht um "Mehrbedarf".
Jede Änderung der DDT (geht nur nach oben) wird damit gerechtfertigt, dass der Bedarf für die Kinder gestiegen ist, deshalb muss Deine Ex auch nichts konkret nachweisen. Das wäre nur anders, wenn Du Dich unbeschränkt leistungsfähig erklären würdest und damit die höchste Stufe der DDT zahlen würdest. Ein darüber hinausgehender Bedarf wäre dann konkret nachzuweisen.
VG Susi
Der Titel wird rechtskräftig, weil du ihn unterschreibst oder weil ein Richter dich dazu verurteilt.
Das muss dir nicht gefallen, ist aber geltendes Recht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So, also Anfang 2016 darf ich mich wohl über eine Erhöhung freuen und Ende 2016 wahrscheinlich nochmals, denn da ist die 2 Jahresfrist wieder rum und ich darf die "Hosen runterlassen" finanziell gesehen. Da wird meine Ex auch darauf bestehen den jetzigen Titel abändern zu lassen. Ich bin damals bei der Unterschrift ziemlich neublau an die Sache rangegangen (und kannte auch dieses Forum nicht) und habe die beiden dynamischen Titel nicht bis zum 18. Lebensjahr befristen lassen. Wenn jetzt eine Titelanpassung gefordert wird, kann ich erst die Herausgabe der alten Titel verlangen, damit ich anlässlich der Änderung wenigstens noch die Befristung mit einbringen kann?
Grüsse und vielen Dank schonmal für die vielen Antworten vorher
Geo
Nein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.