Hallo dwh,
Also ich kann den Ausführungen deines Scharfrichters, nicht erst hier nicht folgen.
Ich hoffe es ist so falsch, wie es aussieht, denn jeder Fehler erhöht deine Chancen beim OLG.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Geschwistertrennung deshalb weil J. seit Weihnachten bei mir lebt und vorher bei ihrer Mutter gelebt hat.
Das ist in den Gründen, die ich hier ausgelassen habe erwähnt, ich schreib sie mal doch noch rein, damit jeder versteht um was es geht
Gemäß §§ 323,769 ZPO ist die Zwnagsvollstreckung in dem tenorierten Umfang vorläufig einzustellen.
Insoweit hat eine Abänderungsklage voraussichtlich Erfolg.
Zwar teilt der Kläger in der Klageschrift die Berechnungsgrundlagen des vor dem AG Regensburg abgeschlossenen Vergleicht nicht mit. Es kann daher auch nicht festgestellt werden, ob insoweit eine wesentliche Abweichung eingetreten ist.
Eien wesentliche Abänderung ist jedoch schon dadurch eingetreten, daß ein barunterhaltspflichtiges Kind, nämlich die Tochter J. , weggefallen ist.
Im übrigen spricht einiges dafür, daß sich seit Vergleichsabschluß die Einkommensverhältnisse des Klägers verschlechtert haben, da er über die im Beschluß genannten Beträge hinaus nicht leistungsfähig sein dürfte.
( Da irrt der Herr Richter, ich verdiene nicht schlechter als damals. Ich bin nur damals total gelinkt worden und habe bisher viel zu viel Unterhalt bezahlt, ich hatte nie den Selbstbehalt von 900 Euro, doch das hat niemand interessiert.
Hinsichtlich der für Maß und Selbstbehalt maßgeblichen Einkommensverhältnisse des Klägers ist von folgenden Beträgen auszugehen....
und dann kommt das was ich schon geschrieben habe. durchschnittliches Einkommen usw.
Hi
Wird J. eigentlich für immer bei Dir bleiben oder gibt es eine zeitl. Befristung?
oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
J. soll für immer bei mir bleiben. So ist es zumindest geplant. Trauen tu ich aber keinem mehr. Man hat mir zwar das ABR für meine beiden anderen Kinder weggenommen, aber für J. habe ich es nicht alleine bekommen.
Gruß Dadwithouthope
Moin,
ich habe die Zahlen nur überschlagsweise verfolgt, aber eine Idee. Kann es sein, dass die Diskrepanzen durch das fiktive Anrechnen des hälftigen Kindergeldes entstanden sind?
eskima
Hallo,
ja einige der Zahlen lassen sich durch das Kindergeld erklären. Aber nicht alle.
@ oldie
den Betreungsaufwand vermisse ich eben auch. Deep hat gesagt, man müsse DT Stufe 6 für J. anrechnen. Wurde aber nicht gemacht.
rehi,
den Betreungsaufwand vermisse ich eben auch. Deep hat gesagt, man müsse DT Stufe 6 für J. anrechnen. Wurde aber nicht gemacht.
Das sehe ich auch anders als Deep. Wenn Mangelfall gerechnet wird, dann gilt diese Berechnung für alle Unterhaltsberechtigten, nicht nur für die Kinder, die aushäusig leben. Wenn deine LG einen eigenen Unterhaltsanspruch hätte, dann würde er ja auch nach Mangelfall berechnet werden.
eskima
_______________________________
Anm.: Realname im Quoting entfernt
Also keine zeitl. Befristung. Ganz ehrlich, dann würde ich den Beschluss so nicht akzeptieren. Folgende Gründe:
Die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich ... wird einstweilig eingestellt, ...
Das wäre für mich inakzeptabel. Das Ding muss vom Tisch.
Ebenso die Unterhaltsberechnung, wo m.M.n. nicht eingeflossen ist, dass Du für J. keinen UH bekommst als auch kein Betreuungsaufwand gewährt wurde. Aber hier bewege ich mich aufs Glatteis.
Insgesamt würde ich mir das Ziel stellen, den Vergleich als solchen aufzuheben und eine Neuregelung zu finden - ohne Vergleich.
In der Begründung deckelt der Richter doch den Vergleich vom AG Regensburg in dem er feststellt,
Im übrigen spricht einiges dafür, daß sich seit Vergleichsabschluß die Einkommensverhältnisse des Klägers verschlechtert haben, da er über die im Beschluß genannten Beträge hinaus nicht leistungsfähig sein dürfte.
und dies begründet mit
Zwar teilt der Kläger in der Klageschrift die Berechnungsgrundlagen des vor dem AG Regensburg abgeschlossenen Vergleicht nicht mit. Es kann daher auch nicht festgestellt werden, ob insoweit eine wesentliche Abweichung eingetreten ist.
Als Richter wäre es meines Erachtens seine Pflicht (wenn er seinen Job einigermaßen gut macht) bei Feststellung der mangelnden Leistungsfähigkeit und diesen Zahlbeträgen erst mal zu schauen, warum und weshalb es überhaupt so ist.
Alles in allem hat er nur soviel beschlossen, damit man ihm nicht ans Bein pinkeln kann. Er gibt ja zu, dass eine Abänderungsklage "voraussichtlich" Erfolg hätte. Na sicher, und wahrscheinlich noch mehr.
Deep Thought meinte was anderes - genau lesen und einsortieren:
Da du keinen KU erhältst, kannst du dein Einkommen und den KU gem. DT Stufe 6 reduzieren.
Das kommt noch obendrauf.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
So wie der Beschluss jetzt steht, werden wir ihn sowieso nicht gelten lassen.
Meine Anwältin sagt, es gibt noch eine Verhandlung deswegen. Da wird sie dann auch einbringen, dass mir ein Umzug momentan nicht zugemutet werden kann , da ja J. erst seit kurzem hier lebt und ihr ein Schulwechsel nicht schon wieder zugemutet werden kann. Ausserdem hätte ich dann auch keine Betreuungsmöglichkeit für J. mehr. Und da ich in 12- Stunden - Schichten arbeite, müsste J. dann die ganze Nacht alleine bleiben.
Aber irgendwie habe ich einfach das Gefühl, dass ich auch nicht unbedingt die beste Anwältin habe. Wisst ihr ob man bei PKH den Anwalt wechseln kann ?
Es tut mir leid, aber das mit der Stufe 6 DT verstehe ich nicht. Das Kindergeld wird doch hälftig abgezogen . Ist das damit gemeint ?
Und wieviel Betreuungsaufwand müsste denn da angerechnet werden ?
Mit der Berechnung/Festlegung des Betreuungsaufwandes kenne ich mich nicht aus.
Das andere, das hat nichts mit KG zu tun. Fakt ist, Deine Ex ist nicht leistungsfähig für J, bekommt aber im Gegenzug UH für die anderen beiden. Darum diese "fiktive" Anrechnung von Stufe 6 DT, welche dadurch ebenso fiktiv Dein EK mindert. Und wie gesagt, ich bin mir im Mangelfall nicht sicher ob das überhaupt und dann eventuell eingeschränkt im Mangelfall zur Anwendung kommt. Sprech mal darüber eingehend mit Deiner RA, wenn sie nichts weiss soll sie sich halt schlau machen und Urteile suchen und studieren.
Gruss oldie
und Gute Nacht
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Meine Anwältin sagt, es gibt noch eine Verhandlung deswegen. Da wird sie dann auch einbringen, dass mir ein Umzug momentan nicht zugemutet werden kann , da ja J. erst seit kurzem hier lebt und ihr ein Schulwechsel nicht schon wieder zugemutet werden kann. Ausserdem hätte ich dann auch keine Betreuungsmöglichkeit für J. mehr. Und da ich in 12- Stunden - Schichten arbeite, müsste J. dann die ganze Nacht alleine bleiben.
Die Argumentation ist griffig und schlüssig.
Aber irgendwie habe ich einfach das Gefühl, dass ich auch nicht unbedingt die beste Anwältin habe.
Woran machst du das fest? Ich finde obige Argumentation gut.
Wisst ihr ob man bei PKH den Anwalt wechseln kann ?
Ja, das kannst du. Der neue RA wird dann über PKH abgerechnet und der bisherige stellt dir eine Verfahrensgebühr nebst Auslagen in Rechnung.
Und wieviel Betreuungsaufwand müsste denn da angerechnet werden ?
"Müsste" gibt es so nicht. Es ist Ermessenssache des Unrechtsprechers. Je jünger das Kind, um so höher der zu berücksichtigende Betreuungsunterhalt.
WIe oben von mir geschrieben: Sie das AG als Zwischenstation an. Setz dich in den Saal des schwarzen Gottes und lass es über dich ergehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Meine Anwältin sagt, es gibt noch eine Verhandlung deswegen. Da wird sie dann auch einbringen, dass mir ein Umzug momentan nicht zugemutet werden kann , da ja J. erst seit kurzem hier lebt und ihr ein Schulwechsel nicht schon wieder zugemutet werden kann. Ausserdem hätte ich dann auch keine Betreuungsmöglichkeit für J. mehr. Und da ich in 12- Stunden - Schichten arbeite, müsste J. dann die ganze Nacht alleine bleiben.
Hallo,
deine Anwältin hat Recht. In der Abänderungssache soll genau auf diese Fakten abgestellt werden, damit dir mehr Fahrtkosten abgezogen werden und somit die Verteilungsmasse des Mangelfalls geringer wird. Davon abgesehen ist IMO die Berechnung des Richterleins soweit korrekt. Stufe 6 für J würde allenfalls dann von deinem Netto abgezogen, wenn du auch in Stufe 6 verdienen würdest. Du bist aber in Stufe 1, und daher ist das richtig mit den 288€. An dieser Zahl wird sich also nichts ändern.
Davon ab: willst du denn gar keinen Unterhalt mehr für deine beiden anderen Kids zahlen? Die 183€ pro Nachwuchs halte ich nicht für übertrieben.
/elwu
Hallo, alle zusammen,
@deep
Das ist ja genau mein Problem mit der Anwältin. Sie hat mir zuerst gesagt, ich solle das so akzeptieren. Erst als ich ihr dann in einer Email meine Gründe die gegen einen Umzug sprechen mitteilte,
1. J. lebt erst seit kurzem bei mir, ihr kann kein Umzug zugemutet werden
2. keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind während meiner Schichtarbeit
3.weitaus teuerere Wohnungen bei meiner Arbeitstätte
sagte sie, das seien Gründe die akzeptabel seien und sie sei froh, dass ich sie darauf hingewiesen hätte. Auch das mit dem Betreuungsunterhalt wusste sie nicht.
Und was mich am meisten gestört hat was, dass sie die Klage wegen Unterhalts gegen meine Exfrau gestellt hatte, obwohl sie hätte wissen müssen, dass die Klage gegen die Kinder sein muss. Der Richter hat daraufhin sie erstmal angeschrieben und ihr das erklärt.
Ausserdem hat sie sich ohne mich zu fragen einfach mit dem Ergänzungspfleger einverstanden erklärt. Ich musste sie dann erst aufklären, dass ich eine Unterhaltsbeistandschaft beim JA für Jenny habe und diese sie bei Gericht vertreten würden. Sie hat sich auch einfach mit dem EP einverstanden erklärt, ohne erstmal abzuklären, warum der überhaupt nötig ist und welchen Teil des Sorgerechts er bekommen soll.
wie gesagt, sehr kompetent kommt sie mir momentan nicht vor.
@elwu
Natürlich will ich Unterhalt für meine Kids bezahlen. Doch was nützt es, wenn ich nicht mal mehr genug Geld habe um zur Arbeit fahren zu können ? Vom Geld fürs Leben ganz zu schweigen. Ich habe ja auch noch J. bei mir und für sie wird kein Unterhalt bezahlt, sie muss auch von etwas leben.
Hallo ihr,
wie war das eigentlich mit den Umgangskosten?
Konnte man nicht für den Umgang den Selbstbehalt rauf setzen?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Einen schönen Abend allerseits,
da Dadwithouthope auf Arbeit ist, melde ich mich mal wieder zu Wort.
Dass man den Selbstbehalt wegen Umgangskosten heraufsetzten darf, wäre für uns etwas ganz neues.
Wir haben mal versucht mit der KM zu reden und ihr erklärt, dass ja so ein Umzug sicher nicht gut für J. wäre. Wir haben versucht an ihre Muttergefühle zu appellieren. Leider bis jetzt ohne Antwort.
Wir haben ihr dann auch noch erklärt, dass durch einen Umzug unsererseits näher zur Arbeitstelle von dadwithouthope, ja auch die Fahrstrecke beim Umgangswochenende um 50 km länger werden würde. Da sie ja auch jedes zweite Wochenende J. hier bei uns abholen muss, wären das für sie auch jedesmal 200 km mehr.
Das wäre ein tiefer Eingriff in ihre Geldkasse, und der tut ihr vielleicht mehr weh, als der Gedanke, dass ihr Kind schon wieder Schule wechseln müsste.
Ich habs mal so grob durchgerechnet, bei den momentanen Spritpreisen wären das ca. 45 Euro mehr im Monat, den sie ( und auch dadwithouthope ) für den Umgang ausgeben müsste.
Vielleicht hilft das ja um die Dame zur Vernunft zu bringen.
Habs grad gefunden, Beppo meint sicher dies hier :
Urteil: Erhöhung des Selbstbehalts um Umgangskosten
Thema: Familienrecht
Veröffentlicht am Mittwoch 06 April 2005 14:32:34 von dieter.fernerDie angemessenen Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind können dann zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts oder einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld gem. § 1612 b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus den Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt hinaus verbleiben (im Anschluß an Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/01 - FamRZ
2003, 445 ff.).
Urteil vom 23.02.2005, Az: XII
Genau das!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
hab heute den Termin zur Verhandlung bekommen. Auf einmal ohne Ergänzungspfleger, da wir gesagt haben, das müsste das JA machen.
Hallo,
heute neue Post vom Gericht.
wegen Kindesunterhalt ergeht folgender Beschluß
für J. wird gemäß §§ 1693,1909 BGB Ergänzungspflegschaft angeordnet.
Die Ergänzungspflegschaft umfaßt den Wirkungskreis der Vertretung bei dem Reschtsstreit wegen Kindesunterhals ( Abänderung des Vergleichs des AG Regensburg vom.... )
Als Pfleger wird..., bestellt.
Die Ergänzungspflegschaft wird berufsmäßig geführt.
Kann mir jemand erklären was das soll ? J. lebt bei mir. Nicht ich sondern ihre Mutter ist Unterhaltsverpflichtet ihr gegenüber.
Ausserdem besteht eine Unterhaltsbeistandschaft beim JA. Die würden diese Ergänzungspflegschaft kostenlos führen, wenn sie überhaupt nötig ist.
Kommt da nicht ein leiser Verdacht auf, dass da unnötige Steuergelder verschwendet werden wollen ? Mit so einer sinnlosen teueren Bestandschaft ?
Und was ich auch nicht verstehe.
Meine Anwältin hat die Klage ja laut Gericht an die falsche Person gerichtet. Nämlich gegen meine Ex anstelle gegen meine Kinder.
Sie hat das dann auch irgendwann berichtigt. Und eine " Rumbrumsberichtigung " erbeten. Nun kam vorgestern der Termin für die Verhandlung, in der stand KV gegen Tochter G.
Von Sohn B. keine Rede. Gutt und recht. Verstehen wir zwar nicht, aber wird schon seine Ordnung haben.
Heute nun der Beschluß der Beistandschaft für die Verhandlung KV gegen KM. Was nun ? KV gegen KM oder KV gegen Tochter G. ? Und ausserdem was hat Tochter J. mit der ganzen Sache zu tun ?
Blickt ihr durch ? Ich nicht mehr.
Moin,
den Paragraphen zufolge sieht das Gericht euch als darin verhindert an, die elterliche Sorge auszuüben. Die Begründung hast Du unten schon mal geliefert
Der Ergänzungspfleger ist angeblich deshalb gestellt, weil ich ja meine Tochter bei Gericht nicht gegen mich selber als Kläger vertreten kann.
und die Ursache für diese Entscheidung mag Dein Antrag sein, wie das Zitat aus dem Eingangsposting vermuten läßt:
wir beantragen eine Unterhaltspflegschaft beim JA für J.
Gemeint war dann also nicht eine Beistandschaft, wie Deep vermutete, sondern tatsächlich eine Ergänzungspflegschaft zur Vertretung vor Gericht bei Regelung der Unterhaltszahlung? Ist das richtig? Sieh das in Deinem Antrag doch bitte nochmal genau nach.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)