Noch was von meiner Seite
Das JA hat der neuen Unterhaltsberechnung folgenden Wisch beigelegt.
Was soll KV davon halten?
(KV hat auf Druck des JA eine neue Urkunde erstllen lassen für Kind 2 und 3 als er in die Schweiz zog / Kind 1 lebt bei KV)
"Der Landkreis blabla bla, Fachbereich Jugend, ist Beistand des Minderjährigen Kindes BlaBlaBla 1999
Der Vater, BlaBlaBla ist durch Urkunde-Nr xyz des Landkreises BlaBlaBla vom xx.xx.2008 verpflichtet, dem Kind Unterhalt in Höhe von 70,5% des Mindestunterhalts nach den Altersstufen gemäss §§1612a und b BGB, derzeit monatlich 206,00 Euro, zu leisten.
Daneben ist Herr BlaBlaBla aufgrund der Urkunde-Nr.zyx/2011 der Deutschen Botschaft Bern vom xx.xx2011 zur Zahlung von 100% des Mindestunterhalts der 2. Altersstufe gemäss §§ 1612 a nd b BGB, derzeit monatlich 272,00 Euro, verpflichtet.
Insgesamt beträgt der Titulierte Unterhalt daher aktuell 478,00 Euro.
Gemäss Unterhaltsprüfung vom 30.09.2013 beträgt das Unterhaltsrelevante Einkommen des Unterhaltspflichtigen monatlich 2368,14 Euro Unter der Berücksichtigung des bei dem Unterhaltspflichtigen lebenden weiteren Kindes, BlaBlaBla, richtet sich der für BlaBlaBla zu leistende Unterhalt nach der 3. Einkommensstufe der DDT.
Der hiernach für BlaBlaBla zu leistende Unterhalt beträgt monatlich 374,00 Euro.
Die Herabsetzungserklärung vom 14.07.2011 wird hiermit mit Wirkung vom 01.09.2013 wiederrufen!
Der Aufgrund der beiden o.g. Unterhaltstitel zu zahlende Unterhalt wird für dieZeit ab dem 01.09.2013 auf 110% des Mindestunterhalts der Altersstufe unter der Berücksichtigung des bedarfsdeckenden einzusetzenden Kindergeldes gemäss §§ 1612 a und b BGB herabgesetzt.
Auf dieEinleitung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen hinsichtlich der darüber hinaus titulierten Ansprüche wird verzichtet
Blablablablablabla.....
Soll das bedeuten, dass das JA trotz des neuen Titels aus dem Jahr 2011, den Alten Titel von 2008 behalten hat und hätte vollstrecken können daraus?
Was macht KV denn jetzt am besten?
Die 110% will KV nicht akzeptieren (Siehe meinen weiteren Beitrag)
Herzlichen Dank für die Aufklärung!
Moin Engelherz,
so wie ich es verstehe, wurde in 2011 ein Titel bei der Deutschen Botschaft in Höhe des Mindestunterhalts erstellt.
So da nicht drin steht, dass dieser den Alttitel (aus 2008) ersetzt, bestanden zu dem Zeitpunkt zwei vollstreckbare Titel.
Scheinbar hat das JA dann erklärt aus dem Alttitel nicht zu vollstrecken ... um ihn jetzt anteilig wieder aufleben zu lassen.
Ob das alles rechtens ist, vermag ich nicht zu beurteilen, zu prüfen wäre m.E. zunächst der Titel aus 2011, sowie die darauf folgende "Herabsetzungserklärung" ...
Vor diesem Hintergrund könnte Dein anderer Threas aber in ein anderes Licht gerückt werden (dann müsste Dein Männe auf Abänderung klagen).
Gruß
United
Hallo United
Ohne den genauen Wortlaut des schreibens vom JA zum alten Titel zu kennen (Im Titel aus dem Jahr 2011 steht wirklich nichts drin von wegen "Ersetzt den Tittel von..."
Befürchte ich nun das schlimmste.
Was heisst das für den KV jetz?
Wie läuft so eine Abänderungsklage ab?
Jetzt bin ich Ratlos....
Liebe Grüsse
engelherz
Moin,
einen vorhandenen Titel wird man los durch
- änderndes Urteil / ändernden Beschluss
- Verzichtserklärung des Gläubigers
Beides liegt nicht vor.
Da die Ex aus dem alten Titel nicht vollstreckt hat, kann sich der Schuldner darauf berufen, dass der Gläubiger das Geld nicht brauchte. Dazu gibt es einige Urteile. Daher ist der Unterhalt aus der Vergangenheit weitgehend vom Tisch.
Der Unterhalt für die Zukunft kann nur durch Abänderungsantrag neu geregelt werden. Wenn er sich das alleine zutraut, stellt er entsprechenden Antrag bei Gericht. Wenn nicht, muss er in einen RA investieren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wenn nicht, muss er in einen RA investieren.
Öhm, für Unterhaltssachen besteht Anwaltspflicht.
Jedenfalls für den Pflichtigen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.