Hallo,
ich habe hier mal eine Frage für meine Freundins Eltern.
Fakten:
Oma mütterlich wird langsam so unselbständig, dass ein alleine wohnen nicht mehr ratsam ist (Altersdemenz) Alter 90 Jahre...
Tochter seit Anfang der 90er erwerbslos
kein HartzIV o.ä. da Ehemann sehr gut verdient > 5000€ netto
leben zusammen in einer abgezahlten Eigentumswohnung
Oma Rente ca. 1000€
keine Pflegestufe, da Sie immer im falschen Moment einen lichten Moment hat
wird derzeit von Tochter 4-5 mal pro Woche betreut gepflegt
Wie sieht es jetzt mit dem Unterhalt für die Tochter aus?
Muss Sie die Differenz zwischen Oma-Rente und Heimplatz bezahlen? (Sie hat ja praktisch kein Einkommen...)
Kann der Schwiegersohn zur Zahlung verdonnert werden? (indirekt?)
Evt. hat ja einer einen Tipp oder Rat...
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
hallo papi,
http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_6.ht m"> > das hier < habe ich dazu gefunden
Danach ist der SB gegenüber den Eltern liegt in deinem Fall bei 1.400 € (West).
Das Einkommen des Ehepartners spielt aber doch eine Rolle. Deckt der nämlich die Absicherung des Partners kann der SB abgesenkt werden und zum Unterhalt herangezogen werden. Grundsätzlich sollen wohl 10 % des Einkommens für den Unterhalt andie Etlern zu Verfügung stehen. Zynisch ist die Bemerkung das das der Teil ist, der vom Gesetzgeber zur Vermögensbildung gedacht ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish,
vielen dank für die schnelle Antwort...
Wenn ich es richtig verstanden habe, so ist ja der Ehemann der Frau zu Unterhalt verpflichtet.
Ok...das ist auch gut so...jetzt soll aber der Unterhalt dafür eingesetzt werden, um die Oma zu unterstützen, da ja der Ehemann als vermögend eingestuft wird.
Letztendlich zahlt er also doppelt...ohne dass er was mit der Oma im eigentlichen Sinne zu tun hat.
mmh...aber wenn das so ist.
Vielen Dank nochmals...
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi,
mal 'ne Bemerkung zu Tina's Post. Sollte der SB nicht 935,- entsprechend II.Pkt2 auf oben besagter Seite sein? Es ist doch nur ein Elternteil, nicht beide betroffen.
Gruss oldie
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo papi,
scheint zumindest so zu sein. Aber die Frage ist ja in welcher Höhe ihr sozusagen Untehalt zusteht und in welche Höhe sie dann damit für die Oma einstehen müßte.
Wobei ich´s jetzt hoffentlich richtig verstanden habe.
es geht um Ehepaar x und y. Wobei Oma die Mutter von x ist
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Kann der Schwiegersohn zur Zahlung verdonnert werden? (indirekt?)
Es gibt ein BGH-Urteil vom 15.10.2003 zur verdeckten Schwiegerkinderhaftung:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=27199&linked=pm
Da findest Du auch den Volltext des Urteils.
Hallo,
Wobei ich´s jetzt hoffentlich richtig verstanden habe.
es geht um Ehepaar x und y. Wobei Oma die Mutter von x ist
Richtig...es ist die Mutter von X und Y ist der Ehemann.
X ist erwerbslos und bekommt keine Leistungen da Y gut verdient.
mfg
papi74
PS. @pappasorglos
schaue mir den Link gleich mal an...
Danke ...nartürlic an alle 🙂
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.