Hallo,
mein LG und ich bekommen im Juni ein Baby. Er ist für 3 Kinder unterhaltsplichtig (im Juni alle 17 Jahre alle werden wahrscheinlich im August eine Ausbildung beginnen). Da er Mangelfall ist - er verdient 900 € netto - zahlt er 10 € im Monat an die Stadtkasse. Die Ex-Frau bekommt für sich und die Kinder 1900 € vom Sozialamt seit November 2004.
Ist es möglich das er zu Hause bleibt und Elterngeld bezieht ?
In dem Urteil "BGH: Kindesunterhalt, wenn Unterhaltspflichtiger Kinder aus neuer Ehe betreut" heist es ja "wenn wirtschaftliche Gesichtspunkte oder sonstige Gründe von gleichem Gewicht, die einen erkennbaren Vorteil für die neue Familie mit sich bringen, im Einzelfall den Rollentausch rechtfertigen. Ich stelle mir jetzt die Frage ob bei uns wirtschaftliche Gründe vorliegen, da er Mangelfall ist.
Was meint ihr ?
Gruß Theo
Moin,
im von dir zitierten Urteil ging es schlussendlich für den Unterhaltsverpflichteten so aus, dass ihm ein fiktives Einkommen ohne Berücksichtigung des SB zugeschlagen wurde. Damit hat letztlich die berufstätige Frau den KU bezahlt. Ich wäre da sehr vorsichtig. Die Unrechtsprecher sind mehr und mehr gehalten, den Staat zu entlasten. Hoheitliche Ziele stehen somit dem Recht nach.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
Elterngeld ist in diesem Fall Einkommen, vgl. § 11 BEEG, insbesondere ist hier folgender Satz zu beachten:
Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht in den Fällen des § 1361 Abs. 3, der §§ 1579, 1603 Abs. 2 und des § 1611 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was m.E. bedeutet, dass das Elterngeld in Fällen, in denen es der Unterhaltspflichtige bezieht, in vollem Umfang als unterhaltsrelevantes Einkommen gilt.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hi zusammen,
Wenn er aber Elterngeld bezieht, bekäme er 603 Euro. Das läge unter dem SB. Würde man ihm fiktiv Einkommen zurechnen, könnte ihm doch höchstens das angerechnet werden, was er vor der Elternzeit erzielt hat, oder? Also würde sich doch an der max. Unterhaltsverpflichtung nichts ändern?!
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin LBM,
das zitierte Unterhalt missachtet den SB gänzlich und führt dies in einer äußert blamablem Erklärung weiter aus.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
