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einstweilige Anordnung Unterhalt

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Du wirst die Richterin wohl kaum überzeugen können, von ihrer gefestigten Auffassung abzuweichen. Da bleibt Dir nur die Möglichkeit, auf einen Beschluss zu bestehen (also keinen Vergleich) und vor das OLG zu ziehen.

Wenn Du allerdings agrumentativ zu überzeugend warst, wie Du hier den Sachverhalt schilderst, dann verwundert mich das nicht und ein Gang vor das OLG würde vermutlich nur Kosten verursachen. Könntest Du daher etwas mehr an Details und Fakten anbieten?

Gruss oldie

PS: Es wäre sinnvoll, wenn Du dort weiterschreibst, wo Du aufgehört hast. Daher Themen zusamm engeführt.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2011 11:42
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

@oldie, danke für das Verschieben.

Also, Richterin hat den Vorschlag gebracht, daß der rückwirkende TU Rückstand innerhalb der nächsten 24 Monate monatlich gezahlt wird. Im Gegenzug verzichtet meine Ex auf den nachehelichen Unterhalt und erhält für die Kinder eine Stufe höher lt. Düsseldorfer Tabelle.

TU gehen wir davon aus, daß wir weniger bezahlen müssen und die Gegenseite von mehr.

Wenn das so klappt, habe ich wieder eine gewisse Perspektive. Neben Guterachterkosten und Gerichtskosten und RA Kosten denke ich, daß da auch nochmal so an die 10K € kommen werden.

Gegenseite hat jetzt 4 Wochen Zeit Stellung zu nehmen.

Drückt mir die Daumen das alles so klappt und ich ins neue Jahr geschieden feiern kann.

lg Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2011 12:00
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