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Einstweilige Anordnung Unterhalt Ehegatten (EAUE)

 
(@doc22)
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Hallo zunächst!

Ich bin neu hier (allerdings als Gast immer viel gelesen in den letzten 2 Jahren) und möchte erstmal Hallo sagen und für viele Beiträge meinen Lob und Verständnis aussprechen.
Es ist häufig wirklich zum verzweifeln was die Trennung vom ehemaligen Partner und auch Gerichtsentscheidungen angeht. Da könnte man häufig das K..... kriegen.

Aber anderes Thema, und zwar meine EAUE betreffend.

Ich erzähle meine Geschichte nur mal in Kurzform:

Ich bin (nach nunmehr 3 Jahren) immernoch verheiratet und habe 2 Kinder (8+3 1/2 Jahre alt). Die leben bei ihrer Mutter ca. 250 KM weg.
Kontakt eigentlich gut, der Große darf jedes 2te WE von mir abgeholt werden, die Kleine nur besucht werden, aber nicht mitgenommen (seit der Trennung 05/08).
Sowohl ich als auch (noch-)Ehefrau haben seit Mitte 2008 neue Partner. Ich lebe seit der Trennung mit meiner Partnerin zusammen, NEF seit Mai2009. Also 2 Jahre.
Unterhalt wurde von mir für Kinder immer und für NEF bis 08/10 gezahlt. Da habe ich in Absprache mit meinem Anwalt den Ehegattenunterhalt eingestellt, da sie über
ein Jahr mit dem neuen Partner zusammenlebte und verpflichtet war, zu arbeiten. Das tat sie vorher nicht!

Nun zum EAUE:

Gerichtsverhandlung kam, dauerte nicht lange da keine Einigung über den noch ausstehenden Unterhalt etc. und Richter entscheidet schriftlich nach der Verhandlung.
Da es auch um eine einstweilige Anordnung wegen ihrem Unterhalt ging.

Diese habe ich nun und die Berechnungen des Richters stimmen hinten und vorne nicht.
-keine Anrechnung der Lebensversicherung
-keine Anrechnung der Altersvorsorge (Riester)
-die berufsbedingten Fahrtkosten einfach paschal angesetzt

Und nun habe ich nur gehört, das hiergegen keine Rechtsmittel zur Verfügung stehen.

Was kann ich denn da machen oder ist das "wieder mal" so ein Ding: "Richter bin ich und meine Entscheidung über Gottes Wort"?

Der "zuviel" bezahlte Unterhalt für diese EA wäre ja auch bei der Berechnung für den noch offenen Unterhalt aus den Jahren zuvor weg, weil wenn zuviel bezahlt dann Pech, oder?

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2011 18:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Zwecks schnellerer Hinrichtung des Schuldigen ist dank der Anwaltsministerin Zypries seit 2008 kein Rechtsmittel gegen eine EA mehr vorgesehen und es folgt auch nicht automatisch eine Hauptverhandlung.
Diese musst du selbst beantragen.
Und da das lange dauern kann,solltest du Pfändungsschutz beantragen, damit die drohende Entreicherung verhindert wird.
Dazu brauchst du aber auch wieder einen Anwalt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2011 22:34
(@doc22)
Schon was gesagt Registriert

So......

habe Termin gehabt und siehe da, es gibt Rechtsmittel. Aber das ist noch nicht alles!

Da der Anwalt meiner (Noch-) Frau mit der Entscheidung der EA ebenfalls nicht einverstanden war, stellt auch dieser einen Antrag auf Neuverhandlung bzw. Abänderung.

Ist immer wieder einerseits ein Grauen, andererseits belustigend, was in solchen Verhandlungen los ist.

Werde mich wieder melden, wenn eine Entscheidung des Richters ergangen ist!!

Bis dahin

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2011 23:08