*Vollquoting gelöscht*
Mmmh und wofür würde dann - nach Deiner Definition (fett rausgestellt) - der KV Unterhalt zahlen?
Mission impossible?
@Redwood
Lässt man Mann etwa wählen, auch die Hälfte der Betreuung zu übernehmen, die Hälfte des Naturalunterhalts zu zahlen, statt Unterhalt zu zahlen? Nein. Solange ist es selbst nach Definition nicht fair.
Und wenn jemand sagt, die Unterhaltssätze würden nicht reichen, frag ich mich, wieso ich als Student mit so wenig Geld auskommen konnte. Gut, wen man die Kinder zu stark verwöhnt, schlagen sie üblicherweise doch recht heftig im Leben auf, wenn sich der Lebensstil ohne Elternunterstützung mit eigenem Haushalt nicht mehr halten lässt und für Party und Miete und Strom und Handy und Urlaub und Auto und Markenklamotten kein Geld da ist...
@Jaydee
Ich dachte (was ja offenbar nicht richtig ist), dass man eben auch bei Mutter die Kosten aufrechnet. Also so: Mutter kriegt das Kindergeld = 184 Euro. Vater zahlt Unterhalt - Hälfte Kindergeld (lassen wir es jetzt mal in der Fantasierechnung 300 Euro sein). Von 484 kriegt man ja kein Kind durchs Leben. Also zahlt natürlich das weitere, was man für Wohnen, Essen, Kleidung, Ausflüge, Spielzeug und und und braucht, die Mutter von ihrem Geld. Das wäre dann ihr Anteil. Zumindest bei Münchner Mieten rechnet sich das schon.
In meinem Fall ist es so: Ich verdiene in Teilzeit 1200 Euro. Dazu kommt Kindergeld. Der Vater verdient um die 2000 Euro ganztags, zahlt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes Unterhalt 360 Euro. Ich zahle für eine 3-Zimmer-Wohnung 700 Euro (die, wenn es keine Dienstwohnung wäre, vergleichsweise 1000 Euro kosten würde. Hätt ich nicht diese Möglichkeit, würde ich in 2 Zimmern wohnen, die mich dann wohl 700 kosten würden), der Vater hatte, bis er geheiratet hat, ein 1-Zimmer-Appartment für 400 Euro. Vielleicht kannst du jetzt die Grundlage für meine irrtümliche Ansicht verstehen?
@Dantes
Meine "Definition" meinte wohl, er leistet finanziell seinen Teil zum Naturalunterhalt, der nötig ist, um ein Kind zu finanzieren, sofern das jetzt deutlicher ist... Menno, säßen wir zusammen, könnt ich das mit wesentlich mehr Worten wesentlich besser erklären 🙂 Ist ja auch wurscht, dass meine Ansicht falsch war, weiß ich ja jetzt.
Obwohl ich dankbar war, Anlass für eine Halbtagsarbeit (natürlich unter eigener finanzieller Einschränkung) zu haben, bin ich eine der Mütter, die durchaus dafür sind, dass man die Aufteilung generell frei wählen können sollte - gleiches Recht für alle. Leider wollte der Vater meiner Tochter das nicht. Dem haben Besuche gereicht. Ich bin auch dafür, dass es gang und gäbe sein sollte, generell zu fragen: Wer bleibt daheim, wer geht arbeiten und zahlt an den anderen Unterhalt, nicht immer automatisch die Mutter. Allerdings, ist es nicht auch hier immer wieder zu lesen, dass, wenn die Betreuung sich 50:50 aufgeteilt wird, dass dann kein Unterhalt zu zahlen ist? So zumindest habe ich das verstanden...
Hallo Redwood,
bei 50:50 Betreuung wird -meine ich- nach Einkommen gequotelt. D.h. Unterhalt entfällt nur, wenn beide in etwa gleich verdienen.
Wie wäre es denn, wenn Du für Deine Fragen rund ums Thema mal einen eigenen Fred aufmachen würdest? Um das Problem des TO geht es schon seit zahlreichen Antworten nicht mehr ....
lg
sleepy
Sleepy
Ja, du hast Recht. Entschuldigung. Es hat sich leider irgendwie verselbständigt. Ich hatte nicht vor, den Thread zu sprengen 🙁
Hallo,
zunächst mal vielen Dank für die Antworten. 🙂
@ oldie
@ brille,
ich sehe den Sachverhalt genau wie ihr, daher werden wir mal schauen, was unsere Anwältin am Montag zum Besten gibt. Den Vergleich wird mein Mann nicht Unterschreiben. Wenn die Ex denkt, wir wären total doof, dann hat sie sich diesmal gewaltig geschnitten. Allein schon der Satz zum Schluss: " Die anfallenden Kosten könnten geteilt werden. ", zeigt doch dass hier mehr als eine Tasse im Schrank fehlt.
Ich danchte immer, wer bei Gericht Erfolg hat, zahlt weniger....das haben die wohl vergessen. :knockout: :knockout: :knockout: :knockout:
Mein Mann hat seiner Tochter übrigens vor drei Tagen die ganzen Unterlagen übergeben. Sparbuch, Aktienfonds, etc. und hat sich alles schön quittieren lassen.
Ich bin mal gespannt, was weiter wird. Ich werde Euch nach kommenden Montag auf dem Laufenden halten.
Danke
Flieder
FRUST ALARM ;(
Hallo,
wie angekündigt, kann ich Euch nun erzählen, was am Montag beim Anwalt rausgekommen ist.
Die Anwältin argumentierte für die Gegenseite :puzz: D.h. konkret. Die Gegenseite machte ja den zuvokommenden Vorschlag sich auf einen Vergleich zu einigen und forderte ab November 2011 für beide Kinder (Junge 14, Tochter 17) jeweils 110 % der Tabelle abzgl. hälftiges Kindergeld. = 377 € pro Kind.
Ab Februar 2012 (Tochter nun 18), forderte er auch 110 % abzüglich komplettes Kindergeld= 353 € für die Tochter. Junge sollte weiterhin 377 bekommen.
Die Anwältin meines Mannes argumentierte:
Zahlen sie, denn die Tochter wird höchst wahrscheinlich im Sommer eine Ausbildung zur Hotelkauffrau machen und sie ist dann nicht mehr priviligiert, verfügt über eigenes Vermögen und dann sind sie aus dem Schneider.
Die Zinseinkünfte von jeweils 48 € pro Kind werden aber komplett unter den Tisch fallen gelassen.
Wenn man 110 % annehmen würde bei beiden Kindern bis Februar 2012
würde sich folgender Betrag für beide kinder ergeben:
469 € abzgl. 92 € KG, abzgl. Zinseinkünfte von 48 € ergibt 329 €. Zur Zeit zahlt mein Mann 377 € pro Kind.
Auch wenn man ab 2012 für die Tochter 110 % bei Volljährigkeit annehmen würde, ergäbe dies folgender Betrag: 537 abzgl. 184 KG, abzgl. Zinseinkünfte 48 € = 305 €
Sogar bei 115 % der Tabelle müsste mein Mann weniger für jedes Kind bezahlen als wie der Anwalt bei 110 % fordert:
Bei 115 %
Junge: 490 - 92 - 48 = 350 €
Mädchen (18 Jahre): 562 - 184 - 48 = 330 €
😡 😡 😡
Mein Mann meint für den Frieden er würde auf den Vergleich eingehen. :knockout:
Hilfe ich kann nicht mehr.
LG Flieder (welkt so vor sich hin)
Hallo Flieder!
Zahlen sie, denn die Tochter wird höchst wahrscheinlich im Sommer eine Ausbildung zur Hotelkauffrau machen und sie ist dann nicht mehr priviligiert, verfügt über eigenes Vermögen und dann sind sie aus dem Schneider.
Dir wurde bereits geschrieben, dass die Volljährige bereits jetzt den Stamm des Vermögens einsetzen muss und nicht nur die Erträge daraus.
Was sagt die RAin dazu?
Dir wurde auch bereits geschrieben, ob nicht 114% des Regelbetrages aus dem Vergleich das gleiche Angebot sind, wie jetzt 110% - habt ihr das schon mal nachgerechnet?
Habt ihr eine Vollmacht von dem RA der Gegenseite unterschrieben von der Tochter erhalten?
Grüße,
kosmos
Hallo Flieder!
Habe jetzt mal den Alttitel umgerechnet:
106,5% wären jetzt zu bezahlen = 365 Euro
Zur Anrechung vom Vermögen bei Minderjährigen und Volljährigen:
Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2006:
Im übrigen ergibt sich nach einhelliger Meinung im Umkehrschluss aus § 1602 Abs. 2 BGB, dass ein volljähriges Kind grundsätzlich verpflichtet ist, vorrangig seinen Vermögensstamm zu verwerten, bevor es seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nimmt (Wendl/Staudigl, 6. Auflage, § 2, Rdnr. 107; BGH FamRZ 1998, S. 367 ff.).
http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsch_show_neu.php?Alp=1&dok_id=1254
Die Richterin kann nicht von der Anrechnung abweichen, da diese bereits vom BGH ausgeurteilt wurde.
Hat eure RAin auch Anträge bezüglich des UH-Betrages gestellt? Wurdest du bereits gefragt, aber eine Antwort fehlt.
Grüße,
kosmos
Hallo,
ich wollte Euch noch Rückmeldung geben, was aus dem Anwaltstermin geworden ist.
1. Die Gegenseite hat eingewilligt 110% der DDT von November bis Februar für beide Kinder bei einem Einkommen von 2300 € zu akzeptieren.
D.h. 377 € pro Kind und Monat.
Ab März bieten sie an, dass für die Tochter anstatt die Hälfte, nun das volle Kindergeld angerechnet werden soll. Ebenso 110 % der DDT für Kinds ab 18. Also ein Betrag von 353 € für das Töchterlein.
Unsere Anwältin wollte dem zustimmen, jedoch hat mich das zwei schlaflose Nächte gekostet, da zum einen die Tochter 18 ist und die Ex nun ihre Tochter nicht mehr vertritt, warum sollten wir dann ab März überhaubt darauf eingehen, und zum zweiten wurden für beide Kids keine Zinsen als ihr Einkommen angerechnet. Die Zinsen belaufen sich pro Kind auf monatlich 49 €. Die hätten wir dann doch gerne vom Unterhalt abgezogen.
:rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Mit geht nur folgendes:
Wir haben jetzt angeboten und akzeptiert:
1. Wir akzeptieren 377 € von November bis Feburar 2012 für beide Kids.
2. Ab März haben wir für die Tochter bisher keinen Unterhalt mehr überwiesen. Wenn Sie auf die Idee kommen sollte zu pfänden, dann könnte sie lediglich aufgrund der gerichtlichen Vereinbarung von
2006 einen Betrag von 316 € pfänden lassen. Zudem können wir den Unterhalt für die Tochter nicht berechnen, da noch keine Auskunft über die Einkünfte der Ex vorliegen. (Wir lehnen uns jetzt mal
zurück)
3. Wir bieten wieterhin an für die Tochter ab März bis einschließlich Juli 2012 einen Unterhalt von 304 € (110% - 184 € KG - 49 € Zinsen) pro Monat zu bezahlen, der bis Juli befristet sein muss, da das
Töchterchen dann mit der Schule fertig ist, eine Ausbildung als Hotelkauffrau anfangen möchte (wird :phantom:) und sie dann nicht mehr priviligiert ist und von ihrem Vermögen (50.000 €) leben soll.
4. Wir bieten wieter an für den Sohn bis Juli einen überobligatorischen Unterhalt zu zahlen von 377 € pro Monat und dann ab August 2012 freiwillig 115 % der DDT für ihn zu bezahlen, abzüglich des
hälftigen Kindergeldes und abzüglich der Zinsen. Das machte dann einen Unterhalt von 349 € für den Sohn. (115% deshalb, da die Tochter als Unterhaltsempfängerin wegfällt und nur noch ein
Unterhaltsempfänger da ist.)
Die Variante haben wir deshalb gewählt, da mein Mann ein Nettoeinkommen von 2332 € pro Monat hat und nur knapp über 110 % der DDT liegt, also rein theoretisch schon bei 115% angesiedelt ist. Jedoch wären für beide Kinder der Unterhalt bei 115% abzüglich des hälftigen KG in der Altersklasse 3 und abzüglich der Zinseinnahmen weniger, als 377 €.
Bsp: 4. Altersstufe 115 %: 562 - 184 - 49 = 330 €
3. Altersstufe 115 %: 490 - 94 - 49 = 349 €
Warum sollten wir also bei 110 % mehr bezahlen als wenn wir die 115% annehmen würden. :exclam:
Ich bin mal gespannt was die Gegenseite nun machen wird.
Töchterchen, hat sich übrigens bis jetzt noch nicht bei ihrem Papa beschwert....... 😉
Ich halte Euch weiter auf dem Laufenden...
LG flieder
4. Fü
@ Kosmos25
Die RA hat die weitere Unterhaltszahlung an die Tochter damit begründet, dass sie noch priviligiert sei. (Sie wohnt bei Mama und ist in der Ausbildung), daher hat sie noch Anspruch auf Unterhalt. Dieser fällt jedoch weg, wenn sie im Sommer mit der Schule fertig ist, so sagt die RAìn.
Bisher hat Sie nichts getan außer mit uns den Gesprächstermin wahr zu nehmen. Am 22. März ist die Frist zur Antwort an das Amtsgericht abgelaufen.
Ich muss, wie immer, morgen im RA-Büro anrufen um die Frau RA´in daran erinnern. 😡
Ihr Engagement ist bezeichnent, da man anscheinend bei dem DEAL nichts verdienen kann......(Ein Schelm der böses dabei denkt). Jetzt noch einen anderen Anwalt zu Rate zu ziehen ist zu kurzfristig. Aber falls noch mal etwas kommt, überlegen wir uns natürlich, ob wir den RA nicht wechseln.
Lg flieder
Moin
Jetzt noch einen anderen Anwalt zu Rate zu ziehen ist zu kurzfristig.
Ich teile eure Skepsis bzgl. der eigenen RA. Deren Verhalten ist schon anrüchig. Dennoch ist es nicht verkehrt, einen neuen RA nicht nur zu suchen, sondern zu kontaktieren und dann auszuwählen. Immer nach vorne schauen. Und es ist klar, dass dies nicht die letzte Runde war. Vorbereitet sein zählt. Nur - solange es nicht vor Gericht geht, ist ein RA fast schon überflüssig. Ihr seid doch fit.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
:)Danke Oldi,
ich hätte da noch eine Bitte:
Das BGH Urteil welches Du als Link eingestellt hast, ist für mich kein Hinweis darauf, dass priviligierte 18 jährige ihr eigenes Vermögen einsetzten müssen.
Ebenso ist das Urteil, welches von kosmos 25 eingestellt wurde (OLG Hamm) irgendwie nicht vollständig und hört auf einmal auf.
Kannst Du mir mal einen Link nennen, wo ich das OLG Hamm Urteil in GÄNZE finde ?
Dank schon einmal
LG Flieder
Hallo Flieder!
Das BGH Urteil welches Du als Link eingestellt hast, ist für mich kein Hinweis darauf, dass priviligierte 18 jährige ihr eigenes Vermögen einsetzten müssen.
Es wird eben nicht unterschieden, ob priv .oder nicht.
Kannst auch hier Urteile nachlesen:
http://www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/0805/013_308-313.pdf
OLG Hamm findest du hier:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2006/11_UF_25_06urteil20060811.html
3. Wir bieten wieterhin an für die Tochter ab März bis einschließlich Juli 2012 einen Unterhalt von 304 € (110% - 184 € KG - 49 € Zinsen) pro Monat zu bezahlen, der bis Juli befristet sein muss, da das
Töchterchen dann mit der Schule fertig ist, eine Ausbildung als Hotelkauffrau anfangen möchte (wird men_ani) und sie dann nicht mehr priviligiert ist und von ihrem Vermögen (50.000 €) leben soll.
Ich kann es nicht verstehen, warum ihr von euren eigentlichen Vorhaben (Unterhalt ab Volljährigkeit 0 Euro) so abweicht, obwohl es genügend Urteile gibt, welche die Verwertung des Vermögensstammes ausgeurteilt haben - besonders weil es BGH Urteile sind, wo kein AG/OLG davon abweichen kann.
Grüße,
kosmos
Hallo kosmos
Ich weiß, dass das nicht ganz nachvollziehbar ist. Aber die Anwältin argumentiert mit den Kosten und mit der Schulausbildung.
Die Tochter besucht noch bis Sommer die Handelsschule und beginnt dann die Ausbildung. Zudem will Sie die Kosten KOMPLETT auf die Gegenseite verfrachten, da mein Mann immer Unterhalt gezahlt hat - und zwar die ganze zeit zuviel - zudem ist die Klage also ein Privatvergnügen der Gegenseite. Somit kann sie sich die Kosten an den A.... binden.
Sollte dies das Gericht nicht so sehen, wird Kostenbeschwerde eingelegt.
Zudem hat unsere Anwältin geschrieben, dass mein Mann nur auf diesen Vergleich einwilligt, ansonsten stellt er jegliche Unterhaltszahlungen für die Tochter ein und kürzt den Unterhalt des Sohnes um die Zinsen von 49 €. Ebenso würde er dann eine Abänderungsklage einreichen. Mal sehen was die Gegenseite sagt, erst mal wird an die Tochter nichts überwiesen.
Zudem WILL mein Mann bis Sommer an seine Tochter Geld zahlen....( :puzz:) (Kann man, muss man nicht verstehen). Aber was sich jetzt schon positiv auswirkt ist, dass Töchterlein mehrfach Kontakt zum Vater aufgenommen hat und sie ihn sogar schon mal in der Firma - außerplanmäßig - besucht hat, obwohl er bis jetzt keinen Pfennig an sie überwiesen hat. Na geht doch.... Ist einfach klasse, wenn die Ex keine Rolle mehr spielt. (Jedoch beschleicht mich das Gefühl, dass das Töchterchen letztendlich nur kommt, oder anruft, wenn sie etwas vom Vater will, aber das ist eine Sache zwischen den Beiden und die müssen das geregelt bekommen.)
Schließlich hat mein Mann dabei ein gutes Bauchgefühl und ich glaube das das auch wichtig ist.
DANKE noch einmal für die LINKS.
Ich gebe bekannt, wie es ausgegangen ist.
LG Flieder
Moin
Na geht doch.... Ist einfach klasse, wenn die Ex keine Rolle mehr spielt. (Jedoch beschleicht mich das Gefühl, dass das Töchterchen letztendlich nur kommt, oder anruft, wenn sie etwas vom Vater will, aber das ist eine Sache zwischen den Beiden und die müssen das geregelt bekommen.)
Tochter erkennt die Realität des Erwachsenwerden, Stück für Stück. Wichtig für die beiden ist, dass sie überhaupt erst einmal miteinander reden (lernen). Sei es jetzt das Geld - das kann sich ändern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
es ist ja schon 2 Monate her, aber ich wollte Euch doch noch über das Ergebnis unterrichten:
Die Gesetztesmühlen malen langsam, aber gestern kam das Urteil des Amtsgerichts:
Einstellung des Unterhalts ab August 2012 für die Tochter und lediglich 110% DDT für den Sohn, also 377 € im Monat.
Der Ex wurden die gesamten Kosten des Verfahrens auerlegt.
Sie hat dem von uns vorgeschlagenen Vergleich wie oben beschrieben zugestimmt. Die Begründung für die Zustimmung war einfach nur lächerlich:
"Aufgrund der emotionalen Annäherung des Begklagten und der Antragsstellerin zu 1 (Tochter) in den letzten Wochen, möchte man jegliche Unterhaltsdiskussion vor Gericht vermeiden..........."
Bei der Tochter wurden also die 110% der DDT abzüglich des vollen Kindergeldes und abzüglich der Zinseinnahmen von der Gegenseite anerkannt. 🙂 🙂 🙂 Das bedeutet konkret, anstatt 377 € wie bisher zu bezahlen, muss mein Mann "nur noch" 304 € bis einschließlich Juli bezahlen, wobei dieses Angebot von ihm kam, denn er hätte rein theoretisch nur bis zum Geburtstag im Februar zahlen müssen.
Das ist das erste mal in 8 Jahren, dass nun auch Madame mal Gerichtskosten berappen muss und nicht mehr PKH oder sonstige Dinge bekommt.
Ende gut alles gut in der Hoffnung, dass sie die Kosten auch begleicht.
LG flieder.
Hi
In der Gesamtbetrachtung gefällt mir die Entscheidung. Vor allem die "Aufteilung" ( :wink:) der Verfahrenskosten. Entweder hat eure Seite ausserordentlich gut agrumentiert, oder/und es war ein Richter mit Gesetzestextkenntnis inkl. objektiver Betrachtungsweise.
Frage: Was heisst eigentlich "emotionale Annäherung"? Gibt es die tatsächlich oder ist das nur eine Worthülse der Gegenseite? (rein aus Neugierde :redhead:) Was soll's, solch Eingeständnis zeigt exemplarisch auf, dass die Gegenseite stink sauer ist und sich obendrein vom eigenen Kind verraten fühlt. Einfach nur Klasse.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi oldie,
danke, dass mit dem "klasse" finden wir auch. Die "emotionale" Annäherung findet wirklich dahingegen statt, dass die Tochter ihren Vater ein bis zwei mal die Woche anruft und mit ihm reden will, oder ihn auch schon mal in der Firma besucht.
Letztens waren sie zusammen ein Auto für sie kaufen, da spielte "Mama" auch keine Rolle, oder sie haben die Reifen gewechselt und sie hat sie bei ihrem Vater in der Garage eingelagert.
Also man bekommt das Gefühl, dass sie jetzt zumindest ihren Vater hier und da mal um Rat fragt. 😉
Bezgl. der Kostenentscheidung hätte auch nichts anderes raus kommen dürfen, da von den Forderungen der Gegenseite ja wirklich nichts übrig geblieben ist, im Gegensatz die haben Minus gemacht. Und wenn jemand klagt, ohne übrhaubt erfolgreich zu sein, bzw. noch ein schlechtes Geschäft macht, dann war das sicherlich das Privatvergnügen der Ex.
Wir sind nun froh, dass das Kapitel auch endlch abgehakt ist. Die 377 € für den Jungen sind nicht mehr das große Problem und wenn er in ein oder zwei Jahren eine Ausbildung anfängt, dann wird sich auch dieser Betrag reduzieren. Das verschafft einem ein bisher nur selten dagewesenes wohliges Bauchgefühl.
ENDE gut alles Gut.
LG
Bezgl. der Kostenentscheidung hätte auch nichts anderes raus kommen dürfen, da von den Forderungen der Gegenseite ja wirklich nichts übrig geblieben ist,
LG
Du bist hier bei Familien(un)Recht. Das hat mit Logic nix zu tun. Einseitige Kostenentscheidungen gibt es hier in der Regel nur zu Gunsten der Frau, ansonsten wird "Gegeneinander aufgehoben" - und das auch bei völlig sinnfreien Anträgen (z.B. Antrag auf einstweilige Anordnung bezüglich des UH - zwei Wochen vor dem bereits festgelegten Verkündigungstermin der Entscheidung ... )