Hallo liebe Fories,
bezüglich unserer Unterhaltszahlungen an die Ex hat sich eine neue Perspektive aufgetan, zu dem ich gerne Euren Rat hätte:
Unsere Anwältin hat der Gegenseite geschrieben, dass ihre Mandantin ab Juli keinen Unterhalt zu erwarten hat, da sie verpflichtet ist eine vollschichtige Tätigkeit anzunehmen. (Die neue Rechtsprechung sei seit 01.01.08 bekannt und sie hätte nun genügend Zeit gehabt eine Arbeit zu suchen...) Die Kinder sind mittlerweile 12 (Junge) und 15 (Mädchen) Jahre alt. Beide gehen auf eine Realschule an der eine Nachmittagsbetreuung stattfindet. Die Ex hat bis vor einem Monat auf 400 € gearbeitet und nun ( zufällig) ihre Arbeit verloren. Ich nehme an sie bekommt nun Harz IV. (Weiß nicht ob das stimmt).
Wir haben nun ab Juli keinen Unterhalt mehr an Sie überweisen (Ursprüngelich 627€). Jedoch den Unterhalt für die Kinder - auf Rat unserer Anwältin - aufgestockt. Beide bekommen jetzt jeweils 333,-€ (Vorher: Junge: 257 € Mädchen 316€).
Die Ex hat nun einen Gerichtsvollzieher beauftragt den nicht gezahlten Unterhalt zu pfänden.
Unsere Anwältin hat nun eine Aufhebung des Pfändungsbeschlusses bei Gericht beantragt. Im Vorfeld hat sie uns erklärt, dass dies die "schnellere" Variante sei um zu einem Unterhaltsverfahren zu gelangen. #
Letzter Stand der Dinge ist: Unsere Anwältin wollte mit der Gerichtsvollzieherin sprechen und ein Antrag bei Gericht stellen.
Wie bewertet ihr die Aussichten solch ein Verfahren zu gewinnen? Ich bin da eher skeptisch, da die Ex nun ihren 400 € Job (ich glaube bewusst) verloren hat.
Habt ihr eventuell Infos über vergleichbare Sachverhalte, bzw. Erfahrungen, wie man strategisch hier vorgehen sollte.
Für Anregungen wäre ich Euch sehr dankbar.
Flieder
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Geschrieben : 21.09.2009 14:52
2020-07-03