Einkünfte der Ex ra...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Einkünfte der Ex rauskriegen

 
(@klatt007)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
möchte wissen, wie ich meine Ex dazu kriegen kann, ihre Einkünfte offen zu legen (ohne Anwalt einzuschalten).
Mitte 2005 wurde per Gericht der EU und der KU festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt hat sie ihre Einkünfte offen gelegt. Ich habe nun aber den dringenden Verdacht, dass sie seit 2006 viel mehr als damals angegeben dazuverdient.

Gruß klatt007

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2007 21:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

BGB § 1580 Auskunftspflicht
Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. § 1605 ist entsprechend anzuwenden.

BGB § 1605 Auskunftspflicht
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Vor Mitte 2007 kannst du also nur Auskunft verlangen, wenn du stichhaltige Beweise hast.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2007 22:21
(@klatt007)
Zeigt sich öfters Registriert

Dass heißt also, wenn ich sie (schriftlich) Mitte 2007 dazu auffordere, muss sie ihre Einkünfte per Lohnabrechnung offenlegen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2007 13:09
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin klatt,

völlig korrekt! Du könntest/solltest allerdings vielleicht schon mal bei Deiner, schriftlichen, Aufforderung eine Kopie der Gesetzesgrundlage dabeilegen, man(n) kann ja nie wissen.
So kann man sich den Gang vors Gericht sparen, was ja auch wieder Kosten verursacht. Wie Deep schon schreibt, brauchst Du, wenn Du jetzt schon eine Neuberechnung möchtest, STICHHALTIGE Beweise.
(Immer schön von jedem Schriftverkehr eine Kopie für Dich behalten.)

Falls sie tatsächlich dazuzverdient, ist dies in einem "Zweitjob"?
Falls Du mit Deiner Ex noch einigermaßen korrekt kommunizierst, versuche herauszfinden, ob sie überhaupt auf Lohnsteuerkarte arbeitet. Wenn es dann ganz blöd läuft, gibt sie den 2. Job wieder dran...und denn kannst Du eventuell nachbessern.
Meine Ex hat beispielsweise ihre Schwester auf ihrer Karte arbeiten lassen, damit der Ex ihrer Schwester mehr zahlen muss, was in dem Fall allerdings für mich von Vorteil war  :rofl2:

Gruß
Papajo

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2007 13:47
(@klatt007)
Zeigt sich öfters Registriert

Und was mache ich, wenn sie sich trotz Gesetzeskopie weigert, ihre Einkünfte offen zu legen? Dann bleibt mir doch wieder nichts anderes übrig, als einen Anwalt einzuschalten, der wieder viel Geld kostet... :knockout: ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2007 13:53
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Richtig!! Ich weiss allerdings nicht wer die kosten zu tragen hat, oder ob geteilt wird ??? Kommt immer auf den Fall an, aber....ich denke letztendlich wird sich das Gericht das Geld da holen wo es etwas zu holen gibt. Leider fällt mir hierzu keine Instanz ein, die diese Beratung KOSTENLOS durchführt. (Anwalt im Bekanntenkreis???) Vielleicht hat jemand anderes hierzu eine Idee.

Gruß
papajo

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2007 14:12