Einkommensnachweise...
 
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Einkommensnachweise von beiden?

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(@black-knight)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr 3,

ich hab sehr anstrengende 24 Stunden hinter mir und beruflich heute nicht das erreicht, was wünschenswert gewesen wäre: Innerbetriebliche Auseinandersetzung als Betriebsratsvorsitzender mit unserem Arbeitgeber.
Erinnert mich manchmal schon an die Willkür vieler Mütter bzgl. des Umgangs und Unterhalts, was ich ja auch z.T. selbst erlebe. Gewisse Analogien lassen sich einfach gut erkennen.
Es ist halt recht einfach per Gesetz etwas Unterhaltsrechtliches als KM durchzusetzen, aber wenn ich den Umgang gesetzlich gekärt haben will, hat man doch das Nachsehen oder man muss den mühsamen Weg der gerichtlichen Klärung herbeiführen. Und ich denke, selbst dann, wenn sich die KM nicht an die protokollierten Abmachungen hält, wäre es für mich als KV schwierig die Vereinbarungen weiter durchzusetzen.
Und deshalb: Dank, dass ihr mir als "Frischling" trotz sicherlich mehrfacher Threads, geholfen habt.

Ich werde jetzt erst mal mein Antwortschreiben abgeben und die Antwort des JA abwarten. Mal sehen, was rauskommt!

Ich werde berichten!

Gruß
Black Knight


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Themenstarter Geschrieben : 07.11.2008 22:32
(@black-knight)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
so die Angelegenheit ist vom Bearbeitungstisch -  KU-Urkunden bei JA unterschrieben. Mit etwas Murren und auch noch leicht versuchter Täuschung steht jetzt drin
-KU bis zur Volljährigkeit
-1. Stufe der DT abzgl. hälftiges KG.

Wie sieht es jetzt für die Zukunft aus? Insgesamt waren die beim JA ganz ok - auch wenn sie wirklich nicht viel für die Interessen der Väter übrig haben, aber mit dem Vertrauen ist das ja eh immer so eine Sache. Wenn es jetzt vom Arbeitgeber höhere Gehaltszahlungen geben sollte (tariflicher Art oder wg. Beförderung, etc.) - muss ich diese umgehend melden und es wird sofort eine Anpassung vorgenommen, falls höhere Stufen der DT erreicht werden? Oder ist es vielmehr so, dass die das jetzt auf sich beruhen lassen und sich tatsächlich erst wieder in 2 Jahren zur nächsten Überprüfung melden?
Gruß
Black Knight


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Themenstarter Geschrieben : 19.12.2008 11:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Black Knight!
Meines Wissens musst Du eine Änderung, welche >10 % (Mehrung aber auch Minderung) der zu Grunde gelegten Angaben verursacht, sofort angeben.
Alles andere im 2-Jahres-Rhythmus.

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 19.12.2008 11:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin südlicher Marco,

Meines Wissens musst Du eine Änderung, welche >10 % (Mehrung aber auch Minderung) der zu Grunde gelegten Angaben verursacht, sofort angeben.

Ich denke, dass ist nicht richtig!

Der Pflichtige muss von sich aus keine Änderungen melden. Weder nach 2 jahren, noch bei >10%.

Der Berechtigte kann und muss fragen, wenn er was wissen will.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 19.12.2008 11:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich stell mal die Gegenfrage:

Würde die Gegenseite freiwillig innerhalb dieser 2 jahre mitteilen, wenn Kindchen höheres eigenes Einkommen hat, das den Ku verringern würde?

Warum solltest du das dann freiwillig tun, zudem dafür auch keinlerei Verpflichtung besteht.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 19.12.2008 11:48
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@tina und @beppo:
gut, dass ihr gegenlesen tuts, habe auch wieda was gelernt  😉

Marco, der sich seit Monaten wunderte, warum das JA wegen Auskunft nach aktuellem Einkommen sich nicht meldete...


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Geschrieben : 19.12.2008 11:54
 elwu
(@elwu)

Wie sieht es jetzt für die Zukunft aus?

Hallo,

das sieht so aus, dass es keine gesetzliche Verpflichtung für Unterhaltszahler gibt, Einkommenszuwächse initiativ zu melden.  Solange das JA oder die KM nicht auf dich zukommen, zahlst du gemäß dem nun erstellten Titel, und hältst ansonsten schön stille.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2008 14:31
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