Hallo liebe Forum Gemeinde.
Ich lese hier schon eine Weile mit und habe mich jetzt entschlossen mich anzumelden.
Dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe ich mache alles richtig.
Nun zu meiner Frage:
Mal angenommen nach einer Trennung mit gemeinsamen Kind verlangt die KM bei der das Kind ihren Lebensmittelpunkt haben soll die Offenlegung des Einkommens der vergangenen 3 Jahre. (KV ist selbstständig). Das Jugendamt ist beratend und berechnend für die KM tätig. Der KV legt alle angeforderten Unterlagen offen. Das Jugendamt kopiert diese. Man wird sich trotzdem nicht einig über den KU und es wird eine Beistandschaft beim JA eingerichtet.
Darf das JA einige Monate später nochmal eine Offenlegung der Einkünfte verlangen oder muss sich das JA auch an den 2-Jahres-Turnus halten?
Kann mir das jemand halbwegs rechtssicher erklären? Evtl. auch mit einem Hinweis auf ein Gesetz oder einer Leitlinie oder ähnliches.
Vielen Dank schon mal für eure Mühe.
Hallo,
Du hast Auskunft erteilt und das vollständig. Das ist der erste wesentliche Punkt. Wenn dem so ist, dann gilt gemäß § 1605 Abs.2 BGB :
"(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat."
Allerdings kann es sein, dass verschiedene Stellen Auskunft wünschen. Z.B. Du und die KM haben sich nicht geeinigt und die KM hat Unterhaltsvorschuss beantragt. In diesem Fall kann die UVKasse die Einkommensauskunft selbstverständlich fordern obwohl Du der KM Auskunft erteilt hast.
Die Beistandschaft kannst Du freundlich darauf hinweisen, dass Du die erforderlichen Unterlagen bereits der KM ausgehändigt hast und sie diese von ihr erhalten können. Wenn Du besonders nett bist, kannst Du die alten Unterlagen noch einmal schicken.
Das Einkommen Selbständiger ist regelmäßig schwierig zu bestimmen und Du bist mit Sicherheit nicht der erste, der dazu vor Gericht ziehen muss bzw. gezogen wird.
VG Susi
Hallo Susi,
vielen Dank für deine Antwort. Das hilft mir ja schon mal weiter.
Unterhaltsvorschuss kommt so weit ich das weiß nicht in Frage da das Kind bereits 15 ist.
Ich zahle seit Beginn an den ersten vom JA errechneten Unterhalt. Zu dem Zeitpunkt wurde ich allerdings knapp als Mangelfall eingestuft.
Seit dem versucht das JA den Unterhalt hoch zu ziehen mit allen Mitteln. Die Rechenaufgabe wurde mir allerdings versucht vorzuenthalten.
Zwischen dem regen Schriftwechsel bin ich einmal beim JA gewesen und es wurde mir vorgerechnet. Allerdings viel mir dort direkt ein einfacher Rechenfehler auf, der mein netto mal eben um 300 ,-€ erhöhte. Die Dame hat das auch sofort zugegeben und erkannt. Ich fahre nach hause und denke alles wird gut und 3 Wochen später bekomme ich Post und alles geht wieder von vorne los. Lange Geschichte...
Die KM zetert natürlich und fordert telefonisch den vom JA errechneten Unterhalt. Das ganze zieht sich jetzt schon seit 7 Monaten hin. Ich zahle im Moment minimal zu wenig. Das ist mir bewusst. Das begründe ich aber mit dem weit über das normale Maß hinaus gehenden Umgang. Meine Tochter ist im Schnitt ca. 12 - 13 Tage im Monat bei mir. Incl. der Nächte dazwischen. Sprich jedes Wochenende von Fr Nachmittag bis Sonntag Abend, jeden Dienstag zum Abendessen und ca. die hälfte der Ferien. Das ist gemeinsam ausgemacht auch mit unserer 15 jährigen Tochter, die sich allerdings 50/50 gewünscht hat. Naja ich habe genommen was ich kriegen kann und bis jetzt läuft es hervorragend. Allerdings bin ich noch nie schriftlich von der KM aufgefordert worden Unterhalt zu zahlen. Lediglich der eine Brief vom JA in dem ich aufgefordert werde 370,-€ zu zahlen. Da das JA zu dem Zeitpunkt aber nur beratend tätig war kann das doch keine wirksame Aufforderung sein oder? Jetzt soll eine Beistandschaft eingerichtet werden. Muss ich mich auf eine Nachforderung einstellen? Und wird mir das JA auf Grund des ausgedehntem Umgangs entgegen kommen?
Vielen Dank schon mal. Ihr seit Spitze!
Moin schrotty.
Zwei Anmerkungen:
Seit dem versucht das JA den Unterhalt hoch zu ziehen mit allen Mitteln. Die Rechenaufgabe wurde mir allerdings versucht vorzuenthalten.
Zwischen dem regen Schriftwechsel bin ich einmal beim JA gewesen und es wurde mir vorgerechnet. Allerdings viel mir dort direkt ein einfacher Rechenfehler auf, der mein netto mal eben um 300 ,-€ erhöhte. Die Dame hat das auch sofort zugegeben und erkannt. Ich fahre nach hause und denke alles wird gut und 3 Wochen später bekomme ich Post und alles geht wieder von vorne los.
Manchmal hilft es, sich die Rolle des JA klarzumachen. Dies sind nämlich nicht Deine Freunde, sondern vertreten letztlich das Kind (dieses wiederum vertreten durch die KM) und versuchen den Unterhalt zu sichern, meist auch zu maximieren. Das hier eine staatliche Stelle bewusst falsch rechnet um Unterhalt zu maximieren ist natürlich ein Unding (aber Fehler :knockout: passieren nun mal...), dass aber - da wo es vielleicht Auslegungsspielräume gibt - diese zugunsten des Kindes ausgelegt werden, ist deshalb zumindestens nachvollziehbar. D.h aber auch, dass Du Dich weder auf eine faire Berechnung durch das JA verlassen kannst noch deren Berechnung ungeprüft Glauben schenken solltest (würdest Du ja auch nicht tun, wenn diese Berechnung von der KM direkt käme!). Deshalb musst Du Dir schon selbst eine Meinung bilden, was der angemessene KU ist. Dabei kannst Du Dir natürlich Hilfe suchen - diese aber eben nicht beim JA erwarten!! Und deshalb musst Du auch nicht titulieren was das JA ausgerechnet hat, sondern das, was Du für richtig erachtest. Das Kind (vertreten durch die KM diese vertreten durch das JA/ die Beistandschaft) muss dann entscheiden, ob Du zu wenig zahlst und ob dies ggf. gerichtlich zu prüfen ist!
Die KM zetert natürlich und fordert telefonisch den vom JA errechneten Unterhalt. Das ganze zieht sich jetzt schon seit 7 Monaten hin. Ich zahle im Moment minimal zu wenig. Das ist mir bewusst. Das begründe ich aber mit dem weit über das normale Maß hinaus gehenden Umgang. Meine Tochter ist im Schnitt ca. 12 - 13 Tage im Monat bei mir. Incl. der Nächte dazwischen. Sprich jedes Wochenende von Fr Nachmittag bis Sonntag Abend, jeden Dienstag zum Abendessen und ca. die hälfte der Ferien.
KM kann zetern. Muss Dich aber vom Grundsatz nicht tangieren (s. oben). Allerdings: dass Du mehr als den "Standardumgang" hast ist toll, berührt aber (leider) die Höhe des KU nicht, solange ihr Euch nicht einigt.
Gruß. toto
Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass die untere Grenze für Unterhalt in der Regel der Mindestunterhalt ist. Weniger zu zahlen ist schwierig, weil es dann Möglichkeiten gibt, dass bestimmte Abzugsposten nicht bzw. nicht vollständig anerkannt werden.
Dein Umgang ist zwar mehr als ein Standardumgang, aber weniger als ein Wechselmodell. Hier könnte man so rechnen, dass Du wegen nur einem Unterhaltsberichtigten = Tochter eine Stufe höher gestuft wirst und wegen umfangreicheren Umgangs eine Stufe runter, d.h. es bleibt beim Mindestunterhalt.
Es gibt Gerichtsentscheidung zum Fall mehr als Standardumgang, aber solange es kein Wechselmodell ist, ist die Anrechnung auf den Unterhalt ehe mirginal.
Eine endgültige Entscheidung kann nur ein Gericht fällen oder ihr einigt euch.
Prinzipiell könnte eine Nachforderung erfolgen, letzlich werdet ihr euch einigen müssen oder ein Gericht entscheidet. Auch wenn es nicht unbedingt ein Inverzugsetzen im üblichen rechtlichen Sinne ist, sind Gerichte großzügig in dieser Frage. Wenn klar ist, dass der Unterhalt gefordert wird, dann wird das in der Regel auch als Inverzugssetzung anerkannt.
VG Susi
Hallo Schrotty,
was spricht denn gegen das WM?
Es heisst doch, dass KM und JA die Interessen des Kindes vertreten (sollen/wollen). Wenn ich dich nun richtig verstanden habe, möchte deine Tochter am liebsten das WM. Und, wenn du in der Lage dazu bist, ihr das zu bieten, dann kann doch eigentlich niemand ihr das verwehren. Auch im Hinblick auf ihr Alter, denke ich, dass da nichts (mehr) dagegen spräche.
Vielleicht wäre das ja nochmal eine Alternative, die du prüfen könntest.
Voraussetzung ist natürlich, dass deine Tochter das auch wirklich will und entsprechend durchziehen würde....
Alles Gute,
Rohga
Allerdings: dass Du mehr als den "Standardumgang" hast ist toll, berührt aber (leider) die Höhe des KU nicht, solange ihr Euch nicht einigt.
Kommt drauf an.
Im OLG-Bezirk Düsseldorf hab ich das genauso dem Jugendamt verklickert.
Überprüfung meiner Einnahmen zeigte ganz klar das mein bereinigtes Netto für ne höhere Stufe gut gewesen wär.
Hab den erzählt wie oft Prinzesschen bei uns ist und das ich nicht einseh höher gestuft zu werden. Damit war das Thema beim JA durch.
Wenn Hex klagen will muss sie den Anwalt selbst zahlen. Das JA hat für solche Luxus-Probleme keine Kapazitäten frei und sieht auch keine Aussicht auf Erfolg. :rofl2:
Gruss Horst
Hallo nochmal
Deinen Vorschlag Rohga mit dem Wechselmodel finde ich gut. Allerdings müsste ich dann das zerren am Kind beginnen. Die KM hat das erst mal so "bestimmt" so das sie das Kind während der Schulzeit in ihrer Obhut hat. Das war zumindest ihre Begründung. Ich könnte das zwar auch genauso leisten. Aber die Situation ist jetzt erst mal so von allen Seiten akzeptiert und es läuft hervorragend auch mit Blick auf die Entwicklung der Tochter und der Verarbeitung der Situation. Deshalb möchte ich das zu diesem Zeitpunkt nicht ändern. Falls meine Tochter sich nach der 10. Klasse für eine Ausbildung entscheidet wäre ich wieder der "Fachmann". Das wäre dann der Zeitpunkt für ein WM oder sogar für ein wechseln der Obhut. Mal schauen. Nur das schmeiße ich jetzt noch nicht ins Rennen.
Dein Umgang ist zwar mehr als ein Standardumgang, aber weniger als ein Wechselmodell. Hier könnte man so rechnen, dass Du wegen nur einem Unterhaltsberichtigten = Tochter eine Stufe höher gestuft wirst und wegen umfangreicheren Umgangs eine Stufe runter, d.h. es bleibt beim Mindestunterhalt.
So rechnet das JA auch, nur nimmt es keine Rücksicht auf meinen Selbstbehalt von 1080,- €, der schon in der untersten Stufe knapp beschnitten wird.
Bereinigtes Netto: 1410,60 €
Im Moment rechne ich so:
Netto bereinigt: 1410,60
Selbstbehalt: 1080,-
Zahlbetrag: 330,60
Hiervon würde ich gerne noch einige Sachen die ich zahle abziehen. Nur habe ich keine Ahnung wie weit ich damit komme.
Taschengeld: 10,-
Unfall u. Krankenhaus Zusatzversicherung: 15,-
Handyvertrag: 10,-
5,- für jeden Tag mehr Umgang 40,-
Also tatsächlicher Zahlbetrag: 255,60
Wie schätzt ihr das ganze ein? Wird mir die Beistandschaft das zerreißen und mich vor den Richter zerren?
Dazu kommt noch das ich privat in einem absolutem Spartarif mit Krankengeld erst nach 3 Monaten versichert bin.
Aus Vernunftgründen müsste ich mich eigentlich besser kranken versichern, da ich im Krankheitsfall, jetzt alleinstehend, vielleicht auf Hilfe von außerhalb angewiesen bin.
Auch müsste ich, um die Zahlung des Unterhalts sicher zu stellen, die Zeit bis zum Krankengeldbezug drastisch verkürzen. Das würde mich ungefähr 150,- im Monat mehr Kosten und würde die Rechenaufgabe noch einmal ändern. Das Geld habe ich allerdings jetzt schon nicht zu Verfügung.
Ich mache es euch nicht einfach, ich weiß. 🙂
Vielen Dank für eure Mühe
Änderung durch Malachit: Zitat vom Rest des Texts abgegrenzt.
Sorry, das mit den Zitaten muss ich noch üben.
Hallo Horst,
deine Antwort macht mir schon mal Mut. Nur ob das JA das bei mir auch so sieht. Mal sehen was noch an Meinungen kommt.
Ist bei mir übrigens auch Düsseldorf.
Viele Grüße!
Moin
Taschengeld: 10,-
Unfall u. Krankenhaus Zusatzversicherung: 15,-
Handyvertrag: 10,-
5,- für jeden Tag mehr Umgang 40,-
Meines Wissens sind die Abzugspositionen alle kein Selbstgänger - heisst: einvernehmlich kannst Du natürlich alles vereinbaren, aber wenn KM/ JA nicht mitmachen, wirst Du die kaum abziehen können. Für Taschengeld und Handy ist KM als KU "Verwalterin" zuständig, Zusatzversicherungen sind "Luxus". Und die 5 EUR pro Tag mehr Umgang stelle ich mal die Frage anheim, "mehr zu was?".
Versuchen kann man viel, die Frage bleibt, wie hart Du es durchziehen willst. Wenn Mindestunterhalt nicht gewährleistet werden kann, dann glaube ich nicht, dass Du damit durchkommst.
Gruß, toto
Hallo Toto,
vielen Dank für deine Einschätzung. Nur ist halt mein Problem das es finanziell jetzt einfach nicht rund läuft.
Ich versuche natürlich allgemein meine Kosten runter zu bekommen. Nur ein paar Sachen lassen sich halt einfach nicht ändern. Zumindest nicht in absehbarer Zeit.
Ich wohne in einem jetzt zu teurem Haus, indem ich auch meine Firma habe und in dem mein fast 80 jähriger Vater ein lebenslanges Wohnrecht hat.
Das JA rechnet den Wohnwerten Vorteil, was ja auch OK ist. Nur die tatsächlichen Kosten fressen halt ein ordentliches Loch in mein 1000,- Budget.
Aus dem Haus komme ich ohne Insolvenz im Moment nicht raus. Deshalb bin ich schon ein wenig genötigt es "hart durchzuziehen".
Viele Grüße
Schrotty
Nur ob das JA das bei mir auch so sieht.
Hallo Schrotty,
wie das JA das sieht ist fast egal, DU titulierst was du für richtig hältst. Weniger als Mindest-KU dürfte schwierig werden. Mindest-KU ohne Höherstufung geben die aktuellen Düsseldorfer Leitlinien in einem Fall wie deinem her. Entscheiden muss das ein Gericht. Wenn euer Amtsrichter vor Ort es sieht wie das JA und die KM, dann müssen eben die Schreiber der Düsseldorfer Leitlinien selbst entscheiden.
Ist bei mir übrigens auch Düsseldorf.
Verfahrenskostenvorschuss in Unterhaltsverfahren ist Sonderbedarf des Kindes und von beiden Eltern anteilig zu zahlen, soweit diese leistungsfähig sind. Wer für eigene Prozesse bzw. Verfahren ein Recht auf PKH/VKH hätte, ist auch für Verfahrenskostenvorschuss nicht leistungsfähig.
Viel Erfolg!
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Schrotty,
ich verstehe durchaus, dass bei Dir das Geld knapp ist. Trotzdem sehe ich kaum Möglichkeiten unter den Mindestunterhalt zu kommen, außer Du einigst Dich mit der KM.
Auch kann ich mir schwer vorstellen, dass eine 15jährige, deren "Lebensmittelpunkt" ihre Freundinnen sind, erfreut über ein Wechselmodell ist. U.u. würde sie zu Dir ziehen, dass hängt aber von der Gesamtsituation ab. Dass Du bei einer Ausbildung dann der "Fachmann" bist halte ich auch nicht für ein Argument, dass Deine Tochter überzeugt. "Zerren" am Kind wird hier eher dazu führen, dass sie in eine WG zieht.
Solle sie eine Ausbildung beginnen besteht der Vorteil für Dich darin, dass ihr Einkommen auf den Unterhalt angerechnet wird. Sprich in diesem Fall würde sich der Unterhaltsbedarf verringern.
VG Susi
Hallo zusammen,
Auch kann ich mir schwer vorstellen, dass eine 15jährige, deren "Lebensmittelpunkt" ihre Freundinnen sind, erfreut über ein Wechselmodell ist.
Moment mal eben!
Meine Tochter ist im Schnitt ca. 12 - 13 Tage im Monat bei mir.
Mit einer Anwesenheit im väterlichen Haushalt von zwölf bis dreizehn Tagen pro Monat sind wir hier aber wesentlich näher am Wechselmodell als an der "üblichen" Spaßpapa-Regelung, auf die das deutsche Unterhaltsunrecht nun mal zwangsfixiert ist - dass es kein echtes Wechselmodell ist, dürfte in diesem Fall also weniger an der Tochter liegen als daran, dass Mutti nicht auf die 330 Euro Zuschuss zu ihrer Haushaltskasse verzichten möchte, obwohl ihre Kosten fürs Kind nur unwesentlich höher sein dürften als jene Kosten, die der Vater trägt!
Nur mal so als kleine Rechenübung: zwölf Tage bei Papa, achtzehn Tage bei Mama. Die Tochter ist also gerade mal sechs Tage im Monat häufiger bei der Mutter als beim Vater. Bei 330 Euro Unterhalt im Monat schlägt jeder einzelne dieser sechs Tage also bei Mama mit einem Plus von 55 Euro, bei Papa hingegen mit einem Minus von 55 Euro in der Haushaltskasse zu Buche. Heißt insgesamt für das verfügbare Geld bei Mama bzw. bei Papa: Jeder einzelne Tag, an dem die Tochter häufiger bei ihr als bei ihm ist, hat für Mutti einen Mehrwert von sagenhaften 110 Euro!
Manchmal reichen bereits die Grundrechenarten aus um zu erkennen, was für einen Wahnsinn die deutsche Familienjustiz in derartigen Fällen produziert.
Im übrigen darf ich mal an das hier erinnern:
Das ist gemeinsam ausgemacht auch mit unserer 15 jährigen Tochter, die sich allerdings 50/50 gewünscht hat.
@Schrotty: Ich habe verstanden, dass du "nicht am Kind zerren" willst, und das ist natürlich auch gut so. Allerdings sieht es für mich so aus, als würde hier weit eher die Mutter am Kind zerren und zwar aus genau dem Grund, den ich ein paar Zeilen weiter oben beschrieben habe - all zu viel vornehme Zurückhaltung brauchst du dir in dieser Hinsicht daher nicht aufzuerlegen: Wenn Töchterchen ernsthaft und aus eigenem Antrieb an 50/50 interessiert ist, dann könntest du das m.E. durchaus auch jetzt schon auf die Tagesordnung setzen ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.