Hallo!
Ich habe ein etwas ungewöhnliches Problem:
Ich habe mich vor 1 1/2 Jahren von meiner Frau und unseren beiden Kindern (3) und (5) getrennt. Habe die Kinder alle 14 Tage an den Wochenenden, jeweils die Hälfte der Ferien und zahle seit beginn ganz brav meinen Unterhalt für die Kinder und die nicht erwerbstätige Mutter. Das Verhältnis ist freundschaftlich. Wir warten auf die Scheidung.
Seit gestern ein völlig neue Situation:
Die Mutter möchte mir die Sorge für den größeren (5) übertragen. Die Gründe würden hier den Rahmen sprengen aber es ist schon eine richtige Entscheidung. Ich bin einverstanden, das Kind freut sich. Der jüngere soll bei der Mutter bleiben. Auch ok.
Jetzt gehts los:
Wie sieht es jetzt mit dem Unterhalt aus? Für den größeren brauche ich ja nicht mehr, weil er bei mir lebt. Zahle ich denn normal für den Kleinen und die Mutter weiter oder rechnet sich das jetzt gegenseitig auf denn im Prinzip müsste Sie ja sonst auch Unterhalt für den Großen zahlen. Wird das Kindergeld jetzt geteilt? Das Sorgerecht ist nicht Gegestand der Scheidung, muss die neue Situation dennoch angegeben werden? Muss das Jugendamt eingeschaltet werden? Muss irgendwas schriftlich vereinbart werden?
Ich habe in den Internet-Suchmaschinen leider keinerlei Hinweise auf eine solche Situation gefunden und bin daher völlig ratlos!
Jeder Hinweis auf rechtliche Grundlagen aber auch Meinungen und Erfahrungen werden hiermit dringend erbeten!
Danke!
:yltype:
Hallo MrBasic,
Ich habe in den Internet-Suchmaschinen leider keinerlei Hinweise auf eine solche Situation gefunden
Dafür biste ja hier 😉
Es ist ganz einfach: Du zahlst für das bei der KM lebende Kind und die KM für das bei dir lebende Kind. Es sind zwei getrennt stehende Ansprüche der Kinder auf Unterhalt und nicht verrechenbar. Wenn die KM nicht zahlen kann, musst du Unterhaltsvorschuss beantragen.
SO am Rande: Warum SR-Übertragung? Es reicht aus, wenn die KM dem Umzug des Kindes zu dir zustimmt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
also bei mir sieht es so aus, Tochter 11 bei Mutter, Sohn 9 bei mir.
Der Unterhalt hebt (so das Jugendamt) sich auf, lediglich bei einer Unterschiedlichen Stufe müßte Ausgleich geschaffen werden. Frau bei mir ist arbeitslos ( Alk), darum habe ich das Jugendamt informiert und ich bekomme jetzt von denen den Unterhalt. Ich selbst habe reduziert und kann auch nicht bezahlen. Wenn du viel verdienst, wirst du wohl zahlen müssen.
Dein Sohn mußt du bei der Gemeinde auch auf deinen Wohnort anmelden, sonst geht nichts. Mach gleich eine Kopie und schick diese an das Jugendamt. Unterhaltsvorschuss kommt dann!
Musst du aber natürlich dort beantragen.
Nur als kleiner Hinweis, du kannst deine Arbeitszeit ebefalls reduzieren und mußt nicht 40 Stunden arbeiten. Verdienst zwar auch weniger, aber du solltest rechnen, ob du es lieber deiner Frau hinwirfst oder die Zeit mit deinem Sohn nutzt.
Sonst mußt du nur noch glücklich werden mit deinem Sohn!
Gruss
micmac
[Editiert am 20/7/2004 von micmac]
[Editiert am 20/7/2004 von micmac]
Hallo, "MrBasic",
das hört sich alles nach vernünftigen und friedlichen Lösungen an. Rein rechtlich bist Du für das bei Dir lebende Kind natürlich nicht mehr "barunterhaltspflichtig", da diese Kosten ja nicht mehr bei der betreuenden Mutter, sondern in Deinem eigenen Haushalt anfallen. An Deiner Unterhaltspflicht für den Kleinen ändert sich dagegen nichts, und wenn die Mutter nicht erwerbstätig ist, im Moment auch nichts an der Verpflichtung zu nachehelichem Unterhalt ihr gegenüber.
Wenn man es ganz streng juristisch sieht, müsste sie sich, sobald der Kleine im Kindergarten ist, um eine Teilzeitstelle bemühen bzw. sich bei der Unterhaltsberechnung zumindest ein fiktives Einkommen aus einer solchen Stelle anrechnen lassen. Und natürlich ist sie ausserdem auch im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für das bei Dir lebende Kind unterhaltspflichtig.
Die Erfahrung zeigt jedoch: Wenn man erst einmal mit "juristischen Lösungen" anfängt, verhärten sich Fronten sehr schnell. Deine Ex-Frau könnte dann beispielsweise auf die Idee kommen, dass das fremdfinanzierte "Nicht-Erwerbstätigen-Leben" doch etwas sorgloser und bequemer war - und ihre Zustimmung zum Umzug Eures 5-Jährigen rückgängig machen. Das könnte sie auch jederzeit, denn an Eurem gemeinsamen Sorgerecht für beide Kinder ändert sich ja durch den Umzug nichts. Und dann würde passieren, was vielen hier passiert ist: Die Kinder werden zu Unterhaltsgeiseln und zum Spielball der finanziellen Interessen der Eltern. Das ist dann immer die denkbar schlechteste Lösung.
Du schreibst aber auch, dass Euer Verhältnis freundschaftlich sei. Das ist die beste Voraussetzung für wirklich gute Lösungen. Mein Rat daher: Lasst die Anwälte aus all diesen Fragen draussen, sondern macht stattdessen eine Sorgerechts-Mediation bei einem guten Familientherapeuten, wo ihr die anstehenden Fragen MITEINANDER und nicht GEGENEINANDER klären könnt. In diesem Kontext könnte auch die (Wieder-)aufnahme einer Erwerbstätigkeit zur Sprache kommen - aber auch da macht der Ton die Musik: Es ist ein grosser Unterschied, ob Deine Ex-Frau diese Erwerbstätigkeit als Forderung Deinerseits zu Deiner finanziellen Entlastung versteht oder ob Du ihr das so "verkaufen" kannst, dass sie darin auch und vor allem die Chance persönlicher Unabhängigkeit, neuer sozialer Kontakte und über's Kinderhüten hinausgehender Erfolgserlebnisse erkennen kann.
Das - wie gesagt - wäre aufgrund Deiner Schilderungen mein persönlicher Rat. Wer damit anfängt, eine Armee (sprich: Anwälte) aufzufahren, darf sich nicht wundern, wenn scharf zurückgeschossen wird. Und dann wird es eigentlich immer unappetitlich und teuer. Wenn Ihr es irgendwie vermeiden und ohne Krieg eine Scheidungsfolgenvereinbarung formulieren könnt, mit der alle Beteiligten leben können: Macht es!
Good luck und herzliche Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Zunächst: Danke für die schnellen Antworten.
Ich hoffe das noch reichlich Erfahrungen, Anregungen und Meinungen dazu kommen.
Auf jedenfall will ich nochmal betonen, daß das Verhältnis zur Kindesmutter freundschaftlich ist und bleiben soll. Ich versuche hier einfach nur einen vernünftigen Weg zu finden, der allen Interessen gerecht wird und wo der rechtlichen Seite "genüge" getan wird. So lange es irgendwie möglich ist, möchte ich Anwälte, Behörden und Ämter ausschließen, denn niemand kennt meine Kinder so gut wie ich und die Mutter. Und wir denken, das es so einfach das Beste ist. Jetzt muss halt nur geklärt werden, wie, was, wann festegelegt und geregelt werden muss.
:red:
Hi Brille,
wenn sein Sohn erst einmal umgemeldet ist, dann ist es nicht mehr so einfach ihn wieder zurück zu holen.
Es ist schön, dass man sich noch versteht, aber ich habe mich auch einmal mit meiner Ex verstanden. Wenn Probleme kommen und offensichtlich waren da einige da, dann sieht die Welt wieder nicht so bunt aus. Sie hat ja ihren Sohn zu MrBasic geschickt.
Ich persönlich wäre da vorsichtig, alles alleine regeln zu wollen. Wenn ich schon die Möglichkeiten habe, dann sollten die auch für mich genutzt werden.
Somit verhindere ich auch, dass mein KInd tatsächlich noch zum Spielball wird. Keine Regelung ... viele Fragen.
Viele Fragen ...... keine Lösungen !
Gruss
micmac
Hallo "micmac",
von "keine regelungen" kann nicht die rede sein - ich hatte nur angeregt, diese nicht durch Anwälte finden zu wollen, sondern GEMEINSAM, beispielsweise mit Hilfe eines Mediators, und diese anschliessend - natürlich ebenfalls gemeinsam - in einer Scheidungsfolgenvereinbarung niederzuschreiben.
Bitte nicht persönlich nehmen, aber Deine Posts klingen manchmal ein wenig so, als würdest Du gerne schnell schiessen und erst hinterher drüber nachdenken, ob das jetzt gut war. Das ist in Sorgerechtsfragen m. E. nicht die beste Strategie. Nicht umsonst schreibst Du ja auch "...sollen die auch für mich genutzt werden..." Aber genau das ist nicht der Punkt - es geht um die jeweils beste Lösung für die Kids und nicht um Unterhaltsvermeidung für die Eltern.
Just my 2 cents
Martin
(der immer noch der Meinung ist, dass das Gespräch zwischen den Eltern die beste aller Lösungen für die Kinder ist - zu Ehezeiten hat man dafür ja auch keine Anwälte gebraucht)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
So sehr ich auch für einvernehmliche Lösungen zu haben bin, die Rechtsprechung läßt in diesem Fall wenig Spielraum.
Die KM hat einen Unterhaltstitel zu zeichnen. Forderst du sie nicht dazu auf, wird es später schwer werden, KU einzuklagen (vgl. dieses Urteil des OLG Brandenburg. Ferner ist es rechtlich nicht zulässig KU gegeneinander aufzurechnen. Wenn du Unterhaltsvorschuss für das bei dir lebende Kind beantragst, wird das JA ohnehin deine Ex ansdchreiben und zur Offenlegung ihrer Einkommensverhältnisse auffordern.
Wenn das Thema heute nicht glatt gezogen wird, kommt es in 5 Jahren zu nicht vorhersagbaren Problemen.
Es ist toll, dass ihr freundschaftlich miteinander umgeht. Versuche deiner Ex zu erklären, was es für euch beide bedeutet, wenn ihr das nicht rechtssicher regelt. Und für all das braucht ihr keine Anwälte.
Meine oben gestellte Frage wegen SR-Übertragung hast du aber irgendwie nicht beantwortet?!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sorry, ich hab mich da falsch ausgedrückt. Es ist so, das der Große bei mir leben wird, der leine bei ihr bleibt. Das Sorgerecht wollen wir aber beide, für beide behalten. Niemand beansprucht das Sorgerecht für ein Kind, für sich alleine!
Sorry, ich hab mich da falsch ausgedrückt. Es ist so, das der Große bei mir leben wird, der leine bei ihr bleibt. Das Sorgerecht wollen wir aber beide, für beide behalten. Niemand beansprucht das Sorgerecht für ein Kind, für sich alleine!
so hatte ich das auch die ganze Zeit verstanden - missverständlich war es eigentlich nicht ausgedrückt,.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Es dürfte wohl zunächst noch ein Unterhaltsanspruch der Mutter und auf jeden Fall für den bei ihr lebenden Sohn anfallen. Allerdings verändert sich das anrechenbare Nettoeinkommen. Solange für das künftig beim Vater lebende Kind von der Mutter oder vom JA kein KU gezahlt wird, kann der fehlende Barunterhalt vom Nettoeinkommen des Vaters in Abzug gebracht werden. Auf jeden Fall gibt es für den Vater auch noch einen Betreuungsbonus: 200,- € bzw. Stufe 1 der DT, der das Nettoeinkommen weiter mindert.
Gruß Uli