Hallo allerseits, ich habe versucht, meine Geschichte ohne allzuviele Emotionen aufzuschreiben und habe deswegen heute abend alles im Word aufgeschrieben und hier reinkopiert. Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir einige Tips geben könnt....mit Scheidung habe ich leider keine Erfahrung. Außerdem fehlt mir auch das Geld für einen Anwalt.
Also:
Historie Susanne / Schorsch ( Namen natürlich geändert)
Kennenlernen ca: 1989, damals
Status Susanne: Geschieden, 2 Kinder ( 6 und 9 Jahre alt), arbeitslos,Bezüge von Kindergeld und Unterhalt durch ihren geschiedenen Mann.
Status Schorsch: Ledig, keine Kinder, Selbständig.
Werdegang:
• Gemeinsame Wohnung und Haushalt ( keine Kassentrennung), Mithilfe von Susanne im Betrieb von Schorsch auf Gehaltsbasis. Der Unterhalt durch den Ex-Mann von Susanne fiel daraufhin weg.
• Nach ca. 3 Jahren Geburt eines gemeinsamen Kindes, nach weiteren 3 Jahren Erwerb eines Wohnhauses auf beider Namen sowie eines Gewerbegebäudes auf Schorsch`s Namen. Beide Gebäude auf Finanzierungsbasis durch eine Bank mit einer Tilgungszeit von 20 Jahren. Bürgschaften beiderseits, Abzahlung hauptsächlich über das Geschäft von Schorsch. Susanne weiterhin im Betrieb (mit Unterbrechungen) angestellt.
• Nach 11 Jahren Heirat ohne Ehevertrag. Während der Ehe Neustrukturierung des Betriebes: Neuer Teilhaber kommt ins Boot, Neuverschuldung um ca. 250.000 Euro.
• 2 Jahre nach der Hochzeit Trennung, Susanne zieht in eine eigene Wohnung, lebt allerdings mit einem neuen Lebenspartner ( Selbständig Gewerbetreibender) zusammen, den sie schon vor der Trennung kennengelernt hat.
• Schorsch lernt ebenfalls eine neue Partnerin kennen und lebt mit dieser zusammen.
• Schorsch zahlt seit der Trennung vor 2.5 Jahren freiwillig: 1000 €/ Monat an Susanne ( nach Absprache mit dem Rechtsanwalt von Susanne bis Ende 2005) sowie die Krankenkassenbeiträge für das gemeinsame Kind. Außerdem die komplette Abzahlung für das Wohnhaus. Susanne erhält während dieser Phase zusätzlich Arbeitslosengeld oder Arbeitslohn im Wechsel sowie das Kindergeld.
• Das gemeinsame Kind ist im Wechsel sowohl bei Schorsch als bei Susanne.
Aktueller Status
• Nach 4,5 Jahren Ehe ( von denen 2,5 getrennt verliefen) reicht Susanne über ihren Rechtsanwalt die Scheidung ein.
Aktuelle Fragen
1. Hat Susanne ein Anrecht auf das Haus oder einen Teilwert ? Sie bezahlt weder Zins noch Tilgung ab, die Kreditlaufzeit beträgt noch ca. 10 Jahre. Die Raten
wurden / werden von Schorsch bezahlt.
2. In welcher Höhe wird der von Schorsch zukünftig an Susanne zu zahlende Monatsunterhalt liegen ? Die Firma von Schorsch weist ein negatives Betriebskapital aus. Der monatlich frei verfügbare
Betrag für Schorsch liegt deutlich unter dem freiwillig an Susanne gezahlten Betrag.
Na, das is das, was ich bis jetzt so zusammenbekommen habe. Es wäre schön, wenn jemand ein paar sinnvolle Anregungen hat.
Dankeschön....Schorsch
[Editiert am 12/12/2004 von Schorsch]
[Editiert am 13/12/2004 von Schorsch]
Hallo Schorsch!
Am Ende wird nur der Anwalt weiterhelfen. Wie der Unterhalt von Selbstständigen bemessen wird, kann ich dir im Einzelnen auch nicht sagen. Am besten, du läßt das mal von fachkundiger Seite ausrechnen und kannst dann auch erfahren, wie es mit deinen Vermögenswerten ausschaut. Ich glaube, deine Susanne hat schon Ansprüche auf die privaten Werte (Wohnhaus,...)
Laß es aber lieber alles vom Anwalt festlegen.
LG
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Schorsch,
stellt sich für mich gleich die Frage, ob die Frau seit der Trennung vor 2,5 Jahren noch immer mit dem neuen Mann zusammen lebt.
Das wäre für Dich ja mehr als günstig, da der Unterhalt dann nach Scheidung wegfallen würde.
Das Arbeitslosengeld der Frau wird narürlich in eine Unterhaltsberechnung einfließen, aber wie Nico schon schreibt, bei Selbstständigen wirklich kompliziert.
Nun zum Wohnhaus.
Rein theoretisch stehen der Frau 50% nach Abzug der Schulden zu.
Ab Zustellung des Scheidungsantrags, solltest Du nachweislich vorlegen, daß Du alleine die Kredite zahlst und die 50% ihrer Beträge für sie zum Abzug bringen, solltest Du sie auszahlen.
Kann ja locker möglich sein, daß die Scheidung ne Ecke dauert und Du dann für sie Vermögen ansammelst.
Da kann ich Dir eigentlich jetzt nur empfehlen:
Setz Dich mit der Frau an einen Tisch und klärt das untereinander.
Landen solche Summen beim Anwalt wirds richtig teuer.
Erkläre das Deiner Noch-Frau, daß Ihr Beide massig Geld verliert.
Anwälte freuen sich königlich, wenn sich die Partner nicht einig werden.
Vielleicht findet Ihr ja zusammen eine Lösung, die ohne Streiten über Anwälte läuft.
Das kann man dann notariell festlegen, da Frau ja dann ausn Grundbuch muß.
Gruß und viel Erfolg!
Melly
Hallo Papa Nico und Melly,
vielen Dank für Eure netten Tips. Das ging ja echt fix und hat mir schon mal etwas weitergeholfen. Ja, Susanne ist noch mit íhrem neuen Lebensbegleiter zusammen. Was vielleicht noch wichtig wäre: Wir haben das Haus damals überteuert gekauft, die Frage ist natürlich, was ist es jetzt wert. Außerdem haben wir etwas renovieren müssen, da hat sich meine neue Lebenspartnerin auch finanziell beteiligt.
Die Frage ist ja auch die: Wenn Sie von einem nicht fertig bezahltem Haus die Hälfte haben will, hat sie dann auch Anspruch auf die Hälfte meiner Schulden ?
Für mich wäre es schön, wenn ich mein gewohntes Leben weiterleben könnte und sie von mir aus monatlich weiter unterstütze, meinetwegen auch mit eínem etwas höheren Betrag als dem, der ihr vielleicht zusteht.
Noch einen schönen Abend
Schorsch
Ööööh SandalTolk...soll man das verstehen :question:
@ Schorsch:
Es ist wichtig, daß Deine Freundin die Zahlungen für Renovierungsarbeiten nachweisen kann.
Sie sollte sich diese Gelder sichern, indem das auch vertraglich festgelegt wird.
Klar ist auch...Du und die Ex stehen im Grundbuch,heißt also beide Grundeigentümer haften auch für die Schulden die auf dem Haus sind...vorausgesetzt, Deine Frau hat damals die Verträge mit unterschrieben.
Schulden werden von dem Verkaufserlös gezahlt, danach wird geteilt...wenn noch was über ist.
Auch die Schulden.
Wenn Deine Noch-Frau in einer eheähnlichen Beziehung lebt, die schon länger als 2 Jahre nachweislich anhält, besteht kein Anspruch mehr auf nachehelichen Unterhalt.
Das erstmal für Dich.
Da muß halt dann der LG für die Frau sorgen und Du nicht auch noch Geld in diese Beziehung reinstopfen.
Wärst ja schön dumm, solltest Du das machen.
Gruß
Melly
