Eine Frage zum Selb...
 
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Eine Frage zum Selbstbehalt

 
(@romyh)
Registriert

Hallo,

ich habe zwar bereits gestöbert im Forum und Lexikon, aber eine richtig befriedigenede Antwort habe ich nicht gefunden.

Mein LG und ich haben noch jeder seinen eigenen Haushalt. Aber wir wollen gern zusammenziehen in ein paar Monaten.
Er ist gegenüber zwei Kindern, fast 5 und 6 unterhaltspflichtig, aber da sein Einkommen zu gering ist, zahlt das JA UVG für ihn, noch zwei Jahre lang. Im Jahresdurchschnitt verdient er 850 Euro bereinigtes Netto.
Sein Selbstbehalt liegt bei 840 Euro (Berlin-West).

Ich bin noch Studentin, arbeite aber im Rahmen meines Studiums die erlaubten ca. 20 h die Woche. Ich darf nicht mehr als 7680 Euro brutto per anno verdienen.
Meine Eltern sind aus der Unterhaltspflicht raus (wegen Überschreiten der Studiendauer, hat das Bafög-Amt bereits bescheinigt), Bafög habe ich allerdings nie bekommen, bekomme aber noch 1 Jahr Kindergeld, das mir meine Mutter zahlt, da sie es auf ihr Gehalt dazu bekommt. Sonst bekomme ich nichts.

Wird sein Selbstbehalt gekürzt, wenn wir zusammenziehen?
Voll arbeiten darf und kann ich nicht, manche Monate habe ich nur 400 Euro netto, manchmal mehr. Bei ihm ist es dasselbe, mal mehr mal weniger, wir sind beide Stundenlohnempfänger.

Die Ersparnis läge bei nur 100 Euro gegenüber dem, was wir jetzt getrennt voneinander zahlen, wenn wir zusammenziehen.

LG von Romy

[Editiert am 30/9/2004 von RomyH]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2004 14:24
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo Romy,

es gibt zwar jede Menge Ungerechtigkeiten im Sozial- und Steuerrecht gegenüber eheähnlichen Lebensgemeinschaften, aber auf den Selbstbehalt wirkt es sich (noch?) nicht aus.

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2004 20:19
(@romyh)
Registriert

Hallo AJA,

aber das habe ich heute gelesen, irgendwo.
Da stand irgendwie, dass der Mindestselbstbehalt um 10 - 15 % gekürzt werden kann, wenn durch das Zusammenleben eine Ersparnis eintreten würde. Dabei ist es auf deutsch gesagt sch*egal, ob der Partner selbst geld verdient oder nicht. Unter Umständen könnte also sein Selbstbehalt auf 756 oder sogar 714 Euro heruntergekürzt werden...

Das ist so Sch* unfair.
Hauptsache Madame lebt in Saus und Braus und muss ned arbeiten...tschuldigung, ist mir so rausgerutscht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2004 22:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Yep, der SB ist ein wackeliger Kandidat.

So kann der SB um die Mietersparnis gekürzt werden. Im SB ist eine Warmmiete von 320 € enthalten. Ist der Mietanteil des Unterhaltsverpflichteten niedriger, hat er eine Ersparnis, die ihm missgönnt wird. Also wird um die Differenz der SB gekürzt. Da gibt es noch weitere Möglichkeiten, über die ich mich öffentlich allerdings zum Schutze der am SB klebenden Väter nicht äußere.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2004 23:01
(@romyh)
Registriert

Und ne teure Wohnung nehmen darf man sich auch nicht...
Das verstehe einer.

Okay, das ist nur eine Hypothese jetzt:

Wenn ich, die die eine Hälfte der Miete zahlen müsste, das nicht kann weil arbeitslos und ich nix bekommen würde weil das Einkommen meines Partners gerechnet würde (Hartz IV), dann würe dennoch sein SB gekürzt, weil der Kindesunterhalt vorangeht, sch*egal ob er und ich dabei verhungern würden, richtig?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2004 23:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auwei, Hartz IV...

Ich bin zwar in der Mailingliste aber diesen Fall haben wir noch nicht diskutiert. Auch die Verquickung von Unterhaltsrecht, ALG II, Bedarfsgemeinschaft usw. ist schon 'ne Menge Zunder.

Funk doch bitte mal die Eskima an; sie weiß bestimmt Rat.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2004 23:54
 AJA
(@aja)
Registriert

Ist der Mietanteil des Unterhaltsverpflichteten niedriger, hat er eine Ersparnis, die ihm missgönnt wird.

Mal ganz blauäugig gefragt: kann man das nicht umgehen, indem beispielsweise der Mietvertrag nur auf den Unterhaltspflichtigen läuft? *grummel* wo wollen "die" denn eigentlich noch alles kürzen??

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2004 00:26
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also bei uns war es so, dass das Jugendamt mein Einkommen sehen wollte. Nachdem ich mich darüber abgeregt habe, traf ich mit dem Sachbearbeiter eine Vereinbarung, dass die KM zu meinen Daten keinen Zugriff hat.

Er kopierte sich meine Verdienstbescheinigung und stellte fest, dass mein Einkommen als Halbtagskraft nicht ausreicht, dass ich meinen Mann irgendwie unterstütze.

Damit war das ganze vom Tisch. Es wurde nie versucht, seinen Selbstbehalt zu kürzen. Damals habe ich irgendwas mit 1100 DM netto gehabt.

Liebe Grüße

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2004 01:12
(@romyh)
Registriert

Aha...
das macht schon Sinn. Ich meine, wenn ich später, nach Ende meines Studiums, genug Geld verdiene macht uns eine Kürzung des SB nichts bzw. nicht so viel aus, aber im Moment wäre es tödlich.
Danke an alle für Eure Auskünfte!

Gruß Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2004 12:34
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

@romy
habe etwas gefunden zu hartz IV und deiner o.g. Hypothese:
quelle:
bundesarbeitsgemeinschaft der sozialhilfeinitiativen e.v.


Kinderarmut durch Alg II

[...]
- Verlust des unterhalts getrennt lebender kinder

lebt ein elternteil getrennt von den kindern, hat es diesen bisher vorrangig unterhalt zu zahlen. das gilt auch bei der arbeitslosenhilfe, wenn der neue partner/ die partnerin des getrennt lebenden elternteils arbeitslos wird: zuerst war der kindesunterhalt zu zahlen; wenn dann noch etwas übrig blieb, der arbeitslose neue partner zu unterhalten. beim arbeitslosengeld II ist es andersherum: hier muß zuerst der arbeitslose partner unterhalten werden. die getrennt lebenden kinder bekommen nur etwas, wenn danach noch etwas übrig bleibt. arbeitslosengeld II verschärft kinderarmut in ein-elter-familien.


vorausgesetzt, man bekäme arbeitslosengeld II, ist der zahlende partner nicht mehr fähig zu zahlen, der titel muß dann abgeändert werden
folglich muß der partner, bei dem die kinder leben u. U. einen antrag auf alg II stellen.

gruß sandra


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2004 13:05




(@romyh)
Registriert

Eieieiei...
Armes Deutschland.
Das ist alles so richtig verzwickt!

Die Kinder können nix dafür, dass die Eltern getrennt sind, der Zweitpartner kann nix dafür, dass er sich in einen Unterhaltspflichtigen verliebt, u.U. kann der Zweitpatner nix für eigenes Abrutschen in ALG II und der Unterhaltspflichtige steckt in der Misere. Wem gebe ich Vorrang? Meinem eigenen Fleisch und Blut oder meinem neuen Partner, der mich u.U. vielleicht wieder verlässt?

Selbst wenn es da gestzliche Regelungen gibt, der moralische Konflikt ist, denke ich, sehr groß bei den Unterhaltspflichtigen...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2004 15:34