Eine Frage
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Eine Frage

 
(@romyh)
Registriert

Guten Morgen,
habe mich soeben auf dieser tollen Seite registriert.
Mein Freund ist geschieden und hat zwei Kinder. Er ist Lohnempfänger und hat mal mehr, mal weniger Geld. Ich habe mal gerechnet und das bereinigte Netto beträgt im Durchschnitt 879 Euro monatlich. Sein Selbstbehalt liegt bei 840 Euro (West). Kann das Jugendamt jetzt tatsächlich von ihm 39 Euro verlangen oder sagen die bei so einem kleinen Betrag "Nö."?
Müsste er das rückwirkend auf die letzten 6 Monate zahlen (wollen vom letzten halben Jahr die Einkommensnachweise).
Vielen Dank für die Antwort und schöne Pfingsten noch!
Romy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2004 10:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo RomyH,

herzlich willkommen auf vatersein.de und vielen Dank für dein Lob.

Ich gehe davon aus, du hast das unterhaltsrelevante Netto korrekt berechnet, also inkl. Zulagen wie Weihnachts-/Urlaubsgeld, Sachbezüge usw.

Für die Kinder deines Freundes wurde entweder eine Beistandsschaft durch die KM eingerichtet, so dass der KU dorthin zu entrichten ist, oder für die Kinder ist UVG beantragt worden. Das JA wird sich alles verfügbare holen, und sei es noch so gering. Ob rückwirkend zu zahlen ist, hängt davon ab, seit wann er bzgl. KU nicht mind. 100% leistet und welche Maßnahmen durch die KM eingeleitet wurden. Auch im Schreiben des JA könnte ein Hinweis enthalten sein.

Auch dir/euch ein frohes Rest-Pfingsten.

DeepThought

[Editiert am 31/5/2004 von DeepThought]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2004 10:37
(@romyh)
Registriert

Hallo und Danke für die schnelle Antwort.
Okay, sagen wir das JA verlangt nun mtl 40 Euro und Rückwirkend für 6 Monate. Trotzdem verdient er manche Monate ja nur 800 oder 820, jedenfalls weniger als 840 Euro. Ich dachte 840 Euro müssen sie ihm belassen? Muss er dann jeden Monat nachweisen, wieviel Geld er grad verdient hat?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2004 12:46
(@romyh)
Registriert

Achso, vergessen,
habe so ein Unterhaltsberechnungsprogramm aus dem WWW benutzt und das sagte mir dann 879 Euro bereinigtes Nettoeinkommen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2004 12:53