Ein Kind will jetzt...
 
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Ein Kind will jetzt zu mir - wie verhält es sich mit KG, KV u.A.

 
(@ushiro2002)
Schon was gesagt Registriert

@ mod: falls ich im falschen Thema poste sry und bitte verschieben.

Hallo liebe Ratgeber,

in meinen Fall ist viel Bewegung gekommen, aber meine konkreten Fragen betreffen diesmal die Tatsache, dass mein Großer (16) nun zu mir ziehen will. Ich habe noch eine Tochter (4) die (noch) bei der KM bleibt.

Bisher ist es so, dass ich ein Anerkennungurteil erfülle und für beide Kinder den Mindestunterhalt lt. DDT zahle. Eine Klage meinerseits auf Zahlung von Trennungsunterhalt ist noch anhängig, eine Klage der KM auf 110 % KU ebenfalls. Die KM und deren RAin wollten sich nicht auf eine gütliche Einigung und eine Verrechnung der Forderungen einlassen.
Nun ist es so, dass mein Sohn die ständigen Querelen mit meiner Ex und derem LV leid ist und er zu mir ziehen will. Ich wohne in einer 2-Raumwohnung meine derzeitige Freundin in ebensolcher. Wir wohnten bisher mal hier mal dort.

Meine Fragen:
1) Kann mir die KM einen Strick daraus drehen, wenn ich den Großen mal ein oder zwei Nächte alleine lasse? Kann sie sonstwie irgendwelche Spielchen veranlassen?( Ich habe in einem anderen Artikel hier gelesen, dass sie durchaus das JA prüfen lassen kann, ob die Verhältnisse *kindgerecht* sind.

2) Würdet Ihr uns raten eine gemeinsame, größere Wohnung zu nehmen? Mein Großer möchte meine Wohnung später mal übernehmen und die für zwei Jahre leerstehen zu lassen ist finanziell nicht drin. Anmerkung: Das Verhältnis von meinem Sohn zu meiner Freundin ist sehr gut. Allerdings hat es durchaus - nunja Vorteile - zwei Wohnungen zu haben  :wink:.

3) Sollte ich das Kindergeld für meinen Sohn beantragen (die Mutter bezieht es als verbeamtete Lehrerin über ihren AG) oder sollte ich dafür Sorge tragen, dass sie die Hälfte davon auf den nun von ihr geschuldeten Unterhalt aufschlägt? Was müsste ich im Falle des Ersteren tun?

4) Kann ich meine bisherigen Unterhaltzahlungen für den Großen ab dem Zeitpunkt einfach einstellen ab dem er bei mir wohnt oder muss ich eine weitere Klage einreichen?

5) Bisher ist mein Sohn durch die KM beihilfeberechtigt privat versichert. Kann sie oder auch meine gesetzliche Krankenkasse verhindern, dass ich ihn nun bei mir Familienversichern? Die Frage bezieht sich vor Allem darauf, dass meine Ex versuchen wird diese Zahlungen bestehen zu lasssen, da sie ihr Einkommen sowohl für die (Neu-) Berechnung des KU als auch für den mir geschuldeten TU mindern.

6) Rutsche ich nun automatisch eine Zeile in der DDT nach oben, da ich ja jetzt nur noch für ein Kind arunterhaltspflichtig bin? Muss ich von mir aus dann höhere Zahlungen leisten? Im bis jetzt gültigen Urteil ist von *Mindestunterhalt* die Rede.

Meine Ex wird jede sich bietende Gelegenheit nutzen um mir Schwierigkeiten zu machen. Schließlich fallen ihr nun 50% Druckmittel und nicht zuletzt auch Einnahmen weg.

Ich weiß, viel input, aber ihr habt alle schon soviel erlebt, dass mir eure Ratschläge oder einfach auch nur eure Ansichten da sehr helfen.

Vielen Dank

ushiro2002


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2010 16:30
(@kodo_3kits)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ushiro2002

Zu Deinen fagen !

1.) Was das über Nacht alleine lassen an geht , kommt immer auf das alter der kinder an und zu dem anderen kann ich Dir nicht weiter helfen.

2.) Dies mußt du schon selber wissen was Du mit deiner wohnung machst.

3.) Wenn dein sohn bei dir wohnt, hast Du anrecht auf das Kindergeld und würde es beantragen ( habe ich bei mir auch gemacht ).

4.) Sobalt er bei Dir lebt kannst Du den Unterhalt für ihm einstellen ( aber genau so Unterhalt vordern ).

5.) Kann ich nicht sagen, aber frage doch bei Deiner Krankenkasse nach .

6.) Ich kann nur aus meiner Erfahrung Sprechen, das bei mir für die Unterhaltsberechnung mein Sohn ( wo bei er bei mir lebt ) mit berechnet wurde.
    Und da durch nur dasf ür meine anderen Kinder zahlen muß. Also die masse die verteilt wird wird dann bei Dir auf zwei geteilt nach Altersstufe.

Hoffe dir da mit geholfen zu haben.

Gruß kodo


Wende Dein Gesicht in die Sonne und lasse den Schatten hinter Dir

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 18:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ushiro,

ich ergänze noch ein paar Dinge.

1. Bei einem Sechzehnjährigen sehe ich erst mal keine Probleme, wenn er mal 'ne Nacht alleine in deiner Wohnung ist. Falls das JA motzt, musst du halt herausstellen, wie selbstständig der junge Mann doch schon ist.

3. Kindergeld würde ich an deiner Stelle definitiv selbst beantragen. Die Kindergeldkasse stellt unangenehme Fragen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sie das Kindergeld an den "falschen" Empfänger überwiesen hat. [Und ja, genau diesen Mist hatten meine Demnächst-Ex und ich vor einiger Zeit. Das hat sich zwar alles klären lassen, aber es war ein ziemlicher Formularkram, bis die Familienkasse uns geglaubt hat, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist.]

4. Vorsicht, das sehe ich anders als Kudo! Ich habe in deinem Text das Wort "Urteil" gelesen und das bedeutet, der Unterhalt ist tituliert, und der Titel gilt so lange, bis die andere Seite ihn entweder freiwillig ändern / aufheben lässt, oder bis du das Ding über eine Klage los wirst. Einfach nicht zahlen kann bedeuten, dass die KM erst mal Ruhe gibt - und dann z.B. nach einem Jahr den "fehlenden" Unterhalt für zwölf Monate per Gerichtsvollzieher abholen lässt. Für genau so etwas ist ein Titel schließlich da. Was den Unterhalt betrifft, den du von ihr einfordern kannst und auch solltest: Wenn sie nicht freiwillig zahlt, wirst du auch das letztlich vor Gericht einklagen müssen.

5. Ich weiß nicht, wie sehr deine Ex auf Krawall gebürstet ist, aber normalerweise sollte sie ein vitales Eigeninteresse daran haben, dass dein Sohn bei dir familienversichert wird. Bleibt er nämlich privat versichert, sollte deine Ex wissen: Krankenversicherungsbeiträge sind im Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle meines Wissens nicht enthalten, und folglich darf sie diese Beiträge zusätzlich zum Kindesunterhalt selbst bezahlen ... was mich zwar auf die Frage bringt, warum sie das bislang nicht von dir eingefordert hat, aber das dürfte dir im Moment auch egal sein. Kann natürlich sein, dass sie dieses Wissen anschließend auf das andere Kind anwendet, das ja offenbar bei ihr bleibt und vermutlich ebenfalls privat versichert ist.

6. Ah, zefix, jetzt hast du mich auf dem falschen Fuß erwischt. Ich weiß es nicht, ob das bei dir lebende Kind als unterhaltsberechtigt im Sinne der Düsseldorfer Tabelle gilt (du leistest zwar keinen Barunterhalt, aber Betreuungsunterhalt). Hoffentlich meldet sich noch jemand zu Wort, der es weiß. Es ist aber in deiner Situation eigentlich fast egal: Wirst du aus diesem Grund hochgestuft, wird auch sie aus demselben Grund hochgestuft, denn auch sie leistet dann für ein Kind Betreuungsunterhalt (nämlich für die Vierjährige) und für ein Kind Barunterhalt (nämlich für den Sechzehnjährigen).

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 22:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

5. Ich weiß nicht, wie sehr deine Ex auf Krawall gebürstet ist, aber normalerweise sollte sie ein vitales Eigeninteresse daran haben, dass dein Sohn bei dir familienversichert wird. Bleibt er nämlich privat versichert, sollte deine Ex wissen: Krankenversicherungsbeiträge sind im Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle meines Wissens nicht enthalten, und folglich darf sie diese Beiträge zusätzlich zum Kindesunterhalt selbst bezahlen ... was mich zwar auf die Frage bringt, warum sie das bislang nicht von dir eingefordert hat, aber das dürfte dir im Moment auch egal sein. Kann natürlich sein, dass sie dieses Wissen anschließend auf das andere Kind anwendet, das ja offenbar bei ihr bleibt und vermutlich ebenfalls privat versichert ist.

Veto!

KM wird und sollte ein Interesse daran haben, dass der Sohn privat versichert bleibt. Die Kosten dafür liegen bei ca. 30 Euro im Monat, dafür bekommt sie selber aber statt 50% satte 70% Beihilfe, aber auch nur, wenn sie ZWEI privat versicherte Kinder hat. Das heißt, ihre eigenen PKV-Kosten sinken (und somit steigt wieder ihre Bemessungsgrundlage für KU). Wegen den 30 Euro macht es null Sinn, die PKV zu verlassen, zumal das nun mal wirklich einige nicht zu verachtende Vorteile hat, auch bei Kindern.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 22:26
(@ushiro2002)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend und vielen Dank für Eure Antworten,

zu meiner Frage 5) privat- vs. gesetzl. KV, habe ich jetzt eine Information von meiner Krankenkasse erhalten, ich zitiere:

"Wenn das Gesamteinkommen des nicht gesetzlich versicherten Ehepartners regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2010 = 4.162,50 €) übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist besteht kein Anspruch auf Familienversicherung für das gemeinsame Kind"

Auf telefonische Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass sich diese Problematik erst mit der Scheidung erledigt.
Vielleicht konnte ich mit dieser Info jemand anderem hier helfen.

Da meine (Noch-) Frau deutlich mehr verdient als ich werde ich jetzt also im Krankheitsfall meines Sohnes einigen Stress haben. Adresse auf der Versichertenkarte, Rechnungen und die Einreichung bei der Kasse und Beihilfestelle etc.. Da meine Ex extrem *auf Krawall gebürstet* (netter Ausdruck Malachit) ist, wird das mal wieder eine Möglichkeit sein mir eins auszuwischen. Aber was solls ich habe schon ganz andere Dinge ertragen.

Über den weiteren Fortgang meiner Geschichte werde ich die Foren-Gemeinde auf dem Laufenden halten, am Dienstag habe ich erstmal einen Termin auf dem JA - mal sehen was das wird.

VG
ushiro2002


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2010 19:42