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Eigenständige Anpassung des Kindesunterhalts ab 01.08.2015

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 Egal
(@egal)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ab August 2015 steigt der zu zahlende Kindesunterhalt.

Nun meine Frage:
Bin ich verpflichtet dieses eigenständig zu tun?
Oder kann ich dies erst im Januar 2016 tun?

Gruß Egal

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2015 16:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du einen dynamischen Titel hast muss du diesen eigenständig anpassen. Im Januar darfst du das dann nochmal. Du kannst natürlich auch erst zum Januar anpassen und dann August bis Dezwmber nachzahlen (sofern die KM nicht vorher tätig wird)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 16:48
 Egal
(@egal)
Schon was gesagt Registriert

...ich habe einen fixen Titel in der obersten Gruppe. Daher darf ich selbst aktiv werden?

EGAL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2015 16:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich verstehe die Aussage "fixen Titel in der höchsten Stufe" so, dass die Stufe festgelegt ist = Prozentzahl = dynamischer Titel. Wäre ein Betrag festgelegt, dann wäre es statisch.  Daher musst Du auch den Zahlbetrag gemäß der neuen DDT  und ab Januar gemäß der gültigen neuen Altersstufe zahlen.
Das trifft alle, die einen dynamischen Titel haben, auch in der ersten Stufe. Der Zahlbetrag muss selbständig angepasst werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2015 17:07
 Egal
(@egal)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

okay, dann habe ich einen dynamischen Titel und werde selbst aktiv!

Danke für die Antwort,

EGAL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2015 17:11
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hallo,

morgen ist es ja soweit - mehr bezahlen für die Kids.

wollte gerade den Unterhalt überweisen...habe 2 kinder, die große bekommt zzt 272 und die kleine 225 Euro.
muss ich jetzt selbst den Betrag erhöhen - oder warten bis die Mutter sich meldet (bisher hat sie es noch nicht getan)
Habe keinen Titel oder sonstiges, der Betrag wurde damals per Gericht und den Anwälten ermittelt, anhand den Lohnabrechnungen etc.

Wenn ich das richtig lese...werden für

1. Kind (8 Jahre) bisher 272 Euro nun 284 Euro fällig (Stufe 1 376 Euro - 92 Euro (hälfte Kindergeld)

2.Kind (5 Jahre) bisher 225 Euro nun 236 Euro fällig (Stufe 1  328 Euro - 92 Euro (hälfte Kindergeld)

ist das so richtig ? und nochmals die frage, muss ich das selbst anpassen oder warten ?

lg

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2015 16:49
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Löffel,

die von Dir genannten Beträge stimmen mit der neuen DDT überein.

Habe keinen Titel oder sonstiges, der Betrag wurde damals per Gericht und den Anwälten ermittelt

Sicher, daß das Gericht nicht als "sonstiges" in Betracht kommt ?

Wird der Kindesunterhalt in einem gerichtlichen Beschluß erwähnt ?
Wenn ja: Was steht da ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2015 16:54
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

bin gerade auf der arbeit und kann nicht nachschauen.

Was meinst du damit, daß das "gericht" in Betracht kommt ?

der Unterhalt wurde damals von den Anwälten nach langen hin und her so ermittelt, im Scheidungsbrief vom Gericht wurden dann nur nochmal alles aufgelistet, was die Anwälte berrechnet hatten, mehr nicht.
Die Frage lautet ja, muss ich das selbst managen, sprich von mir aus tätig werden, oder warten ?

lg

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2015 17:04
(@superpapa)

Moin,

habe gestern beim JA nachgefragt. Die haben natürlich gesagt "müssen Sie eigenständig anpassen". Die Beträge 284 und 236 Euro sind ab 1.08.2015 richtig.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2015 17:11
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

ok,

danke.

lg

wann steigt eigentlich mal wieder der Selbsterhalt ??? wäre ja auch mal wieder an der Zeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2015 17:16




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Die Frage lautet ja, muss ich das selbst managen, sprich von mir aus tätig werden, oder warten ?

Und genau diese Frage läßt sich ohne Kenntnis Deines "Scheidungsbriefes" nicht abschließend klären.

habe gestern beim JA nachgefragt. Die haben natürlich gesagt "müssen Sie eigenständig anpassen".

Ich habe von der Beistandschaft sogar einen Brief erhalten ... bei Kind 3 wurde der zwischenzeitliche Altersstufenwechsel vergessen, bei Kind 2 eine Einkommensstufe niedriger angesetzt als tituliert ...
... demzufolge müsste ich deutlich weniger zahlen.

Nur so als Randnotiz von welcher Qualität Aussagen "von Amts wegen" mitunter sind.

wann steigt eigentlich mal wieder der Selbsterhalt ???

Der Selbstbehalt wurde zuletzt per 1.1.2015 erhöht. Die vorherige Erhöhung stammt vom 1.1.2013. Glaskugel ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2015 17:22
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

wie hoch ist denn der Selbsterhaltungswert ?

laut tabelle 1080 Euro - laut meiner Anwältin damals 1100 Euro, die Scheidung war im März 2014 - also vor dem 1.1.2015

habe ich da was verpsst ?

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2015 17:25
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Löffel,

wie hoch ist denn der Selbsterhaltungswert ?

Der Selbstbehalt (nicht "Selbsterhalt" und nicht "Selbsterhaltungswert") gegenüber minderjährigen Kindern beträgt aktuell 1.080 EUR (wie in der DDT ausgewiesen).

Die 1.100 EUR bezogen sich vermutlich auf Deinen Selbstbehalt gegenüber der Mutter.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2015 17:33
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

ok, kann gut sein, weil ich bis zur Scheidung damals auch an sie Unterhalt zahlen musste.

Eine paar Fragen habe ich noch, auch wenn es noch ein wenig dauert bis dahin.

die kleine wird nächstes Jahr im Juni 6 Jahre alt, d.h für sie eine andere Alterstufe soweit, so gut, allerdings sind dann auch die 2 Jahre rum und somit kann die EX ja eine genrelle Neuberechnug anfordern, brauche ich dann dafür wieder einen Anwalt ? wenn ja, dann kommen ja wieder etliche REchnungen auf mich zu, bezahle ja jetzt noch die PKH monatlich ab. Habe ich auch die Möglichkeit, damit zum Jugendamt zu gehen, oder sind die nur für EX zuständig, weil die Kids dort leben ?
Wie schaut es generell mit dem Unterhalt aus, wenn ich mit meiner neuen Freundin nochmals Nachwuchs möchte (letzter Zeit des öfteren ein Thema) verringert sich dann der Unterhalt den 2 Kids gegenüber ? bin ja jetzt in Spalte 1, niedriger geht es ja dann nicht............oder bleibt alles beim alten und wir müssen mit dem auskommen, was wir dann haben - was ja anicht gerade viel ist - durch die Unterhaltskosten.

lg

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2015 17:43
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

der erste Teil passt noch zum Thread:

die kleine wird nächstes Jahr im Juni 6 Jahre alt, d.h für sie eine andere Alterstufe soweit, so gut, allerdings sind dann auch die 2 Jahre rum und somit kann die EX ja eine genrelle Neuberechnug anfordern

Deine Ex kann eine Beistandschaft einrichten, dann kümmert sich das JA als Vertreter des Kindes darum.
Das JA vertritt nicht Deine Interessen. Du kannst zum Anwalt gehen oder das Forum Deiner Wahl um eine Kontrollberechnung bitten.

Zum zweiten Teil (dieser passt nicht mehr zum Thema des TO) gebe ich Dir ein paar potenzielle alternative Antwortmöglichkeiten (welche davon meine persönliche Meinung darstellt, verschweige ich mal):

mit meiner neuen Freundin nochmals Nachwuchs möchte (letzter Zeit des öfteren ein Thema)

1. "Lauf so schnell Du kannst !".
2. "Lernst Du nie dazu ?".
3. "Kinder muß man sich leisten können !".
4. "Wieso sollen die ersten beiden Kinder darunter leiden, daß Du weiteren Nachwuchs in die Welt setzt ?".
5. "Mit weiterem Nachwuchs werdet Ihr Anspruch auf Sozialleistungen haben, etwaige Unterhaltsprüche der ersten beiden Kinder werden von der Arge via Aufstockung übernommen".
6. "Wieso soll ich als Steuerzahler für Euren Kinderwunsch aufkommen ?".

Etwas Wahrheit steckt in allen Antworten (und mir ist bewußt, daß Dir bis auf Antwort 5 nicht so viele gefallen).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2015 18:02
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nachtrag (@Löffel):
7. Du kannst Abänderung des titulierten Unterhalts (so er denn tituliert ist) beantragen und eine Absenkung auf Basis Mangelfall beantragen (Einkommen oberhalb SB wird auf Basis der Einzelbedarfe auf drei Kinder verteilt).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2015 18:25
(@superpapa)

Nur so als Randnotiz von welcher Qualität Aussagen "von Amts wegen" mitunter sind.

Danke, Utd
Freundlich war die Dame trotzdem...

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2015 19:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich habe von der Beistandschaft sogar einen Brief erhalten ... bei Kind 3 wurde der zwischenzeitliche Altersstufenwechsel vergessen, bei Kind 2 eine Einkommensstufe niedriger angesetzt als tituliert ...

Nur zur Ehrenrettung des hiesigen JA:
Der Beistand hat eine Korrektur gesendet (ohne, daß ich darum gebeten hätte).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2015 10:23
(@lenovo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich mische mich jetzt auch ein, da ich zur Anpassung des Unterhaltes auch Fragen habe.

Gibt es eine verständliche Begründung warum weiterhin von einem Kindergeld von 184€ für das erste Kind ausgegangen wird? Wir liegen doch bei 188€.
("... trotz der sonst geltenden Erhöhung das bisherige Kindergeld von monatlich 184€.... maßgeblich ist.")
Damit das Betreuungselternteil kein Geld zurückzahlen muss? -.-

Gruß
Lenovo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 10:43
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Damit das Betreuungselternteil kein Geld zurückzahlen muss? -.-

Ich denke auch, dass der unterhaltzahlende Elternteil dann 2 € weniger zahlen müsste und der Aufwand für die ganzen Änderungen / Bescheide einfach zu hoch wäre. So passt man einfach in gewissen Abständen die DDT an und berücksichtigt dann gleich Inflation, allg. Lohnsteigerungen, ... mit.

Damit vermeidet man Unklarheiten und Streitigkeiten ...

Ich selbst habe das Glück, dass meine Große bereits arbeiten geht und ich keinen Unterhalt mehr für sie zahlen muß. Bei der Kleinen lief es aber nicht gut.

Ich habe in die DDT geschaut und den Kindergeldanteil nicht berücksichtigt und auch nichts vom Brutto abgezogen.
Nach 4 Monaten hat die KM per Anwältin einen Titel gefordert.

Daraufhin habe ich mir auch einen RA gesucht, der hat die Berechnung geprüft und ich zahle seit dem über 100 € weniger, was aber mein Fehler war.

Jetzt habe ich Ende Juli beim JA angerufen. Die waren irritiert, da es keine Unterlagen gibt. Dadurch weiß ich jetzt, dass es Fälle gibt (ich denke einmal Zahlungsunwillige, ungeklärte oder komplexe Fälle (Selbständige mit sehr unregelm. Einkommen), ...) die vom Amt einen Bescheid bekommen, was jetzt zu zahlen ist.
Da ich fast freiwillig zahle, bekomme ich so einen Bescheid eben nicht. Man passt selbst an oder wartet auf die Aufforderung oder wird von einer Pfändung der Erhöhung überrascht ...  😉

In meinem Titel stehen 120 % - das entspricht Stufe 3 glaube ich.

Dann habe ich mir einmal die Mühe gemacht und nachgelesen, was vom Netto alles abgezogen werden darf, denn der UH berechnet sich nach dem Bereinigten Nettoeinkommen.
... und da kann man einiges abziehen (Schulden, Kosten für die Arbeit,...)  - da ich das EFH alleine weiter abbezahle und täglich zweimal 55km Arbeitsweg habe, kommt da bei mir etwas zusammen.
Leider hat das mein RA nicht gemacht oder gewußt und ich habe noch über 400 € dafür bezahlt, dass ich ihm dummerweise geglaubt habe.

Wenn ich mein Netto bereinige, dann komme ich auf Stufe 1 - also 2 Stufen a 18 € weniger im Monat.

Ich habe deshalb für mich entschieden, dass ich es einfach dabei belasse. Die Erhöhung wäre 14 €.
2 x 18 € zu viel minus 14 € wären dann noch 22 € zu viel.

Bislang hat die sehr streitsüchtige KM noch nichts dazu geschrieben.
Wenn ich mal Zeit habe, werde ich aber meinem alten RA (ich habe einen besseren am neuen Wohnort gesucht) mal schreiben und ihn fragen, was er/man da jetzt machen kann ...

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 11:27




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