Hallo Ralph,
Sie sagt allerdings, dass Sie bei einem täglichen Fahrtweg von hin und zurück 40 Kilometer noch mal 220 EUR als berufsbedingten Aufwand von Ihrem Nettoeinkommen abziehen darf.
Also 20 Kilomenter hin, 20 Kilometer zurück?
Krass. Einem Mann würde der Richter diesen Versuch links und rechts um die Ohren hauen, da Mangelfall - und ihn ohne viel Federlesens auf den öffentlichen Nahverkehr verweisen, der i.d.R. billiger ist als die oben angesetzte Kilometerpauschale für die Nutzung des eigenen Autos. Wenn ich mich recht erinnere, wurden im Extremfall Männer auch schon mal aufgefordert, eine vergleichbare Strecke mit dem Fahrrad zurückzulegen, damit sie rechnerisch den Mindestunterhalt zahlen können - aber wie schon gesagt, es geht nicht um einen Mann, und bei den meisten deutschen Familienrichtern gibt's einen wirklich üppigen Frauenbonus ...
Was du noch prüfen könntest:
- Sind's denn wirklich 20 Kilometer einfache Strecke, oder hat da jemand großzügig aufgerundet? Guck mal mit dem Streckenplaner deiner Wahl noch, wie viele Kilometer es tatsächlich sind.
- Arbeitet sie bei ihrem Teilzeitjob wirklich fünf Tage die Woche? Die obigen 220 Euro sind nämlich anscheinend mit den üblichen 220 Arbeitstagen pro Jahr gerechnet, aber wenn sie z.B. nur an vier Tagen arbeitet, dann dürfte sie nicht mit 220 Tagen rechnen, sondern nur mit vier Fünfteln davon, d.h. 176 Tage und somit 176 Euro.
Zur Verhandlungstaktik: Hast du den Vorschlag von 150 Euro ihr gegenüber schon verlautbaren lassen? Wenn nein, dann könntest du eventuell ein bisschen pokern und mit einem höheren Vorschlag einsteigen, um am Ende doch bei den von dir angepeilten 150 Euro zu landen.
So ganz ohne Gegenwehr würde ich diesen RA-Vorschlag jedenfalls nicht übernehmen. Erstens aus Prinzip, und zweitens, weil nach den üblichen Standards des Familienrechts Madame auch mit diesen 150 Euro ziemlich billig davon kommt.
Alternativ könntest du auch vorschlagen: Gut, eigentlich beträgt der Mindestunterhalt für die ältere Tochter 334 Euro, zahlen will die Ex aber nur 130 Euro, d.h. nicht einmal 40%. Somit trägst du für diese Tochter gleich ein doppeltes Päckchen, nämlich die Betreuungsleistung und den Löwenanteil der Geldleistung, und erwartest im Gegenzug, dass du beim Unterhalt für die jüngere Tochter um eine Zeile in der DT herabgestuft wirst. Dürfte in Summe etwa aufs Gleiche hinauslaufen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin nochmal,
obgleich ich bei meiner oben geäusserten Meinung bleibe, ist dieser Hinweis selbstverständlich richtig
weil nach den üblichen Standards des Familienrechts Madame auch mit diesen 150 Euro ziemlich billig davon kommt.
zumal ein Richter einem Mann bei Zusammenleben mit einer Parterin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als erstes den Selbstbehalt kappen würde.
Zu den Fahrtkosten: Macht sie diese zusätzlich zu den pauschalen 5% geltend ?
Gruß
United
Ihr habt natürlich recht.
Die Frage ist nur, was will Ralph.
Will er so viel wie nötig oder will er "was ihm zusteht"
Wenn letzteres, wäre die Liste von Druckpunkten, die man zumindest bei einem Vater ansetzen würde noch lang.
Und der sich daraus ergebende Streit auch.
Im ersten Fall kann er nur er selbst entscheiden, wieviel das ist.
Und welchen Weg er gehen will, kann er auch nur selbst entscheiden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mein letzter Beitrag ist offensichtlich falsch abgebogen und nicht hier gelandet. Daher in Kürze noch einmal:
Also, Madame oder die Anwältin haben nicht den einfachen Arbeitsweg berechnet sondern den Weg hin und zurück. Damit wurden aus den angeblich 220 EUR ganz schnell 110 EUR. Wir haben uns jetzt geeinigt, dass Sie bis auf Weiteres 140 EUR Unterhalt zahlt und ich habe meine Ruhe.
Vielen Dank noch einmal für eure großartige Unterstützung. Das hat mir SEHR geholfen.
Ralph
Moin,
ich würde dieses Geschacher auch nicht mitmachen; meine Alternative wäre (da es keine Unterhaltstitel gibt) die Ansage "dann sorgt und bezahlt eben einfach jeder von uns beiden für das Kind, das bei ihm lebt - aus die Maus."
Auf dieser Basis könnte Ralph sich dann entgegenkommenderweise zu irgendeiner, nicht allzu hohen und widerruflichen Ausgleichzahlung für die bei Muttern lebende Tochter bereiterklären. Das Theater von Madame um ihre überteuerte Miete und die Kosten für ein eigenes Auto würde ich jedenfalls nicht mitmachen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
Zu den Fahrtkosten: Macht sie diese zusätzlich zu den pauschalen 5% geltend ?
So frech ist die Exen-Anwältin offenbar denn doch nicht: 1.300 Euro netto minus 220 Euro Fahrkosten sind 1.080 Euro, bleiben 130 Euro bis zum Selbstbehalt von 950 Euro, und genau diese 130 Euro werden angeboten.
Aber, wo es mir gerade einfällt: Diese 1.300 Euro im Monat - kommt da noch so etwas wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld obendrauf? Wenn ja, dann müsste das nämlich bei der Unterhaltsberechnung ebenfalls anteilig berücksichtigt werden, was das verfügbare Nettoeinkommen, und somit den Unterhaltsanspruch erhöhen würde.
Ach so, weil ich mich vorhin wohl missverständlich ausgedrückt hatte:
So ganz ohne Gegenwehr würde ich diesen RA-Vorschlag jedenfalls nicht übernehmen. Erstens aus Prinzip, (...)
Mit diesem "aus Prinzip" hatte ich mich ausdrücklich auf das Wort "RA-Vorschlag" beziehen wollen - d.h. auf die Tatsache, dass der Vorschlag nicht von ihr kam mit einem "können wir uns bitte auf 130 Euro einigen", sondern eher mit einem "meine Anwältin hat aber gesagt, ich muss nur 130 Euro zahlen". Zumindest bei mir ist es ein himmelweiter Unterschied, ob jemand versucht, mit mir zusammen eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu finden, oder ob mir jemand mit der Meinung seines Anwalts unter der Nase herumwedelt.
So gesehen bin ich eigentlich wieder (oder nach wie vor) bei der Meinung, die ich schon ganz am Anfang vertreten habe:
Möglicherweise besteht eine vernünftige Strategie darin, ihr erst mal zu zeigen, was da laut Düsseldorfer Tabelle auf sie zukommen kann (nämlich 334 Euro im Monat) - und dich anschließend "großzügig" zu zeigen und dich auf jene Summe herunterhandeln zu lassen, die du bei deiner Aussage "zumindest einen kleinen Unterhalt von meiner Exfrau" angepeilt hattest.
Wenn sie also schon deutlich (!) weniger zahlen will als den Mindestunterhalt, dann soll sie m.E. wenigstens das schlechte Gewissen als Gratis-Zugabe bekommen, und sich nicht zurückziehen können auf den Standpunkt "hat meine Anwältin so gesagt, also stimmt es so und kann gar nicht anders sein".
So - und dann habe ich gerade erst das Folgende gelesen, was meine obigen Ausführungen eigentlich überflüssig macht (aber ich lasse es trotzdem mal so stehen).
Also, Madame oder die Anwältin haben nicht den einfachen Arbeitsweg berechnet sondern den Weg hin und zurück. Damit wurden aus den angeblich 220 EUR ganz schnell 110 EUR.
Zu deiner Info: Das wäre aber sogar korrekt gewesen. Anders als im Steuerrecht, wo die einfache Strecke zählt, gilt die Kilometerpauschale gemäß der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien für die gefahrene Strecke, in diesem Fall also 20km hin, 20km zurück, sind pro Arbeitstag 40 Kilometer zu jeweils 0,30 Euro. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr somit 2.640 Euro pro Jahr, entspricht 220 Euro im Monat. Wobei das ja nun im Endeffekt auch egal ist, denn:
Wir haben uns jetzt geeinigt, dass Sie bis auf Weiteres 140 EUR Unterhalt zahlt und ich habe meine Ruhe.
Und das ist das, worauf es wirklich ankommt. In diesem Sinne, Glückwunsch zu eurem "Friedensvertrag", und ich wünsche euch, dass der Frieden möglichst lange hält.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Zumindest bei mir ist es ein himmelweiter Unterschied, ob jemand versucht, mit mir zusammen eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu finden, oder ob mir jemand mit der Meinung seines Anwalts unter der Nase herumwedelt.
Das ist natürlich absolut richtig.
Getreu dem Motto:
Wenn mich jemand um etwas bittet, prüfe ich wohlwollend, ob ich die Bitte erfüllen kann.
Wenn jemand etwas fordert, lehne ich es ab.
Und wenn ein RA etwas verlangt, tue ich das Gegenteil.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.