Moin zusammen.
Möchte nicht lange nerven, daher ganz kurz meine Fragen.
Der EU ist mal wieder Streitpunkt….(KU ist klar)
Kurze Beschreibung:
Am 01.10.2005 ausgezogen
Seit 02.05.2007 geschieden
Bis zum 31.08.2006 an der Universität tätig gewesen (Forschung und Lehre, Beamter auf Zeit)
Ab dem 01.09. 2006 in der Privatwirtschaft tätig (Produkttechniker, Beratung der Verkaufsleute etc., Angestellter)
d.h. eigentlich habe ich mit Forschung und Lehre nichts mehr am Hut.
Im neuen Job verdiene ich ca. 39% mehr an Bruttolohn als an der Uni. Daran möchte meine liebe :gunman: Ex natürlich teilhaben.
Darf/Kann sie das? Ist das denn noch eheprägend? Mein Anwalt meint es gäbe wohl kaum Chancen den Anspruch auf das ‚neue’ Gehalt abzuwehren.
Ich will aber nicht und will Berechnung des EU nach dem alten Uni-Brutto.
Wie stehen die Chancen für mich?
Kennt ihr ähnliche Fälle?
Habt ihr irgendwelche Gerichtsurteile zur Hand?
Danke, Frank
PS
- ähnlichen Thread gibt es, die Antworten reichen mir aber nicht
- ich spreche hier bewusst vom brutto, da die abzüge als jetziger Angestellter natürlich anders sind als damals als Beamter
Hallo Frank!
Meines Wissens ist das Datum des Scheidungsantrags bei sowas der Stichtag. Davor = eheprägend, danach = nicht eheprägend.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Frank,
herzlich willkommen bei vs 🙂
Tja, kann sein oder nicht 😡 , denn "Vorm Richter und auf hoher See ...."
Kuck mal unter dem Link "Aufsätze/Urteile" links. Dann suchst du einfach nach "Karrieresprung".
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo Frank,
auch von mir ein herzliches Willkommen im Club der geschröpften Unterhaltszahler :wink:.
Möchte nicht lange nerven, daher ganz kurz meine Fragen.
Du nervst nicht, falls das irgendwann mal der Fall sein sollte, bekommst du halt auch genervte Antworten :rofl2:.
Im neuen Job verdiene ich ca. 39% mehr an Bruttolohn als an der Uni. Daran möchte meine liebe :gunman: Ex natürlich teilhaben.
Darf/Kann sie das? Ist das denn noch eheprägend? Mein Anwalt meint es gäbe wohl kaum Chancen den Anspruch auf das neue Gehalt abzuwehren.
Hast du den Knaller mal gefragt, wie er darauf kommt?
Ich will aber nicht und will Berechnung des EU nach dem alten Uni-Brutto.
Ist klar, aber es ist irrelevant, was du willst.
Wie stehen die Chancen für mich?
Schwer zu beurteilen, denn vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand.
Kennt ihr ähnliche Fälle?
Habt ihr irgendwelche Gerichtsurteile zur Hand?
Ähnliche Fälle kenne ich nicht. Bzgl. Gerichtsurteile guckst du >hier<.
Einige der Urteile (ich kenne jetzt nicht mehr alle im Wortlaut) haben unisono den Tenor, dass ein Karrieresprung bei einem Gehaltszuwachs von mind. 20% vorliegt. Zudem ist als maßgeblicher Zeitpunkt nicht das Scheidungsdatum, sondern das Datum der Trennung für den Karrieresprung maßgeblich, d.h. war dein Gehaltszuwachs nicht vorhersehbar und erfolgte der Karrieresprung erst nach der Trennung, so stützen diese Urteile deine Argumentation.
Mein Vorschlag: Packe die Urteile zusammen und frage deinen RA, wieso er denn der Meinung ist, dass dein neues Gehalt massgeblich ist. Vielleicht hat er ja einige Urteile aus eurem OLG-Bezirk, die wir nicht kennen und die seine Argumentation stützen.
Gruß
Martin
Guten Morgen,
Leider stellt der Begriff "eheprägend" auf den Zeitpunkt der Scheidung ab.