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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 09:11:50 *
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Autor Thema: Rien ne va plus - Nichts geht mehr  (Gelesen 37416 mal)
Weisnich
_weisnich
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« Antwort #100 am: 16. Oktober 2006, 00:11:50 »

Hallo Freaks,
heute war ein schöner und schwerer Tag. Ich war mit dem Kurzen Schwimmen, danach Essen und dann schlief er 3h. Ich habe ganz lange gebraucht, um ihn wach zu machen, er wollte einfach nicht. Leider Normalität in den letzten Monaten.
Dann noch schnell Gasherd an und mit ihm Popcorn machen. In den letzten Minuten noch ein paar Popcorn gegessen und dann mussten wir auch los.

Im Raum saßen seine Halbschwester, meine LG und seine Oma. Sie sagten zu ihm 'Tschüß'.
Normalerweise reagiert er nicht darauf, seid 1,5 Jahren. Ich denke, er meint, daß das Nicht-Verabschieden einem Nicht-Trennen gleichkommt.

Heute ging er sehr missmutig und reagierte. Er sagte aber nicht Tschüß, sondern "ich muss jetzt zur Mama", drehte sich um und ging. Wie er es sagte, tat mir richtig weh. Als ich dann alleine im Auto war musste ich anhalten und traurig sein.

Irgendwie hört es nie auf. Die gleichen Sachen, die vor 2 Jahren weh taten, tun immer noch weh. Und man kann sich auch nicht daran gewöhnen. Nicht an die Dummheit, nicht an die Gleichgültigkeit, nicht an die fehlende Toleranz und auch nicht ans Unrecht.

Michael
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DieMystiks
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WWW
« Antwort #101 am: 16. Oktober 2006, 14:35:55 »



Hallo Michael,

die Tage, an denen es so schwer ist werden sich, denke ich, immer wiederholen. Vielleicht werden die Abstände mit der Zeit etwas größer.

Vergiß nicht, daß dein Sohnemann reift, älter wird und versucht zu verstehen.
Er wird mit zunehmenden Alter mehr Fragen stellen und wahrscheinlich auch mehr fordern.

Ihm gefällt es bei dir/euch. Ihr lebt ihm Familienleben vor.

Man gewöhnt sich nicht dran und ich glaube das ist auf einer Seite auch bestimmt gut so.

LG
Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
hamburger jung
Gast
« Antwort #102 am: 29. Oktober 2006, 15:08:34 »

hi weisnich, jetzt bin ich im Bilde!

Bin sprachlos. c c c

Daumendrück thumbup thumbup thumbup

HH
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Weisnich
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« Antwort #103 am: 30. Oktober 2006, 03:46:38 »

Hallo Forum,
gestern hatte ich wieder ein Gespräch mit ihr. Über den Kiga.

Was kam bei raus? Nix. Sie ist sich nämlich sicher, dass ich mit dem Kindergarten 'nichts zu tun habe' und 'die mich am Kindergarten gar nicht kennen lernen wollen'. Und eine Bestätigung der Annahme hat sie auch noch nicht.
Gut, das sind ja auch nur noch 2 Monate.

Wie kriege ich es in ihren Schädel?

Gruß,
Michael
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babbedeckel
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AE-Papa


« Antwort #104 am: 30. Oktober 2006, 08:37:17 »

Moin weisnich,

du kriegst bei deiner EX wahrscheinlich nix in den Schädel  mad
Ich würde zum Kiga gehen, mich bei den Erzieherinnen vorstellen,
vielleicht noch bei einem Käffchen.
Stelle dich als engagierter und interessierten Vater dar (was du ja bist..klar) !

Gruß
babbedeckel
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Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Weisnich
_weisnich
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« Antwort #105 am: 12. November 2006, 18:22:11 »

Nun kam ich auf die Idee, mal wieder Frau M. aus dem JA in H. anzurufen. Eben jene beliebte Sacharbeiterin, die mir schon immer nur im Weg stand (s.o.).

Ich sprach mit ihr darüber, dass meine Ex mir den Kiga nicht mitteilen will, weil 'ich nichts mit dem Kindergarten zu schaffen habe' und 'die mich nicht kennen lernen wollen' (so. zumindest meine Ex.

Sie meinte, das sowas ja abzusehen war. Das Verhältnis zwischen uns Eltern sei ja hochstrittig. Ich fragte sie, wie ich das hätte verhindern können, da mich meine Ex von Beginn an rausdrängen wollte und ich mich dagegen wehren musste. Sie stimmte mir zu und hatte aber keine Idee, ließ aber dabei keinesfalls ihre Meinung fallen, daß mein Verhalten falsch war (Manche Frauen 'können' solche Widersprüche gedanklich processen, glaube ich. Bei mir geht dann immer die 'das-ist-doch-unlogisch-Lampe an)
Auf jeden Fall wolle ich nicht kontrollieren, sondern partizipieren. Die Leutz vom Kiga will ich halt auch kennen gelernt haben können.

Dann bekam ich mal wieder den Vergewaltigungsvorwurf um die Ohren gehauen (vielleicht ist ihre Frau deshalb so und konnte es ihnen nur nicht nachweisen) und das Versprechen, mit meiner Frau sprechen zu wollen (das habe ich schon so oft gehört, dass ich nur darüber Lächeln kann; passiert ist nämlich nie was, auch kein Gespräch).

Hmmm.... ich hätte ihr sagen sollen, daß ich mittlerweile einen recht guten Kontakt zum Bürgermeister aufgebaut habe, oder. Sie bekommt bald wohl Druck von oben und der kann nach unten vielleicht an Geschwindigkeit zunehmen. Schaun wir mal....

Gruß,
Michael
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Weisnich
_weisnich
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« Antwort #106 am: 16. Dezember 2006, 19:40:21 »

Hallo Forum,
ein kleines Update und was Unklares:

Anfang Januar habe ich einen neuen Termin wegen Umgang beim Amtsgericht. Erneute Ausweitung des Umgangs. Falls der Richter nicht völlig daneben ist, bekomme ich dann endlich auch den Standard (mit Übernachtung).

Beim OLG habe ich wegen des Trennungsunterhaltes immer noch kein Ergebnis. Im Augenblick kämpfe ich darum, dass meine Lohnsteuern anerkannt werden. Ich habe an das französische Steueramt ein Bettelfax geschickt, dass sie mich endlich versteuern. Das Gelächter dort war bestimmt gross. Mir ist mittlerweile fast nichts mehr zu dumm.

Jetzt aber was Interessantes: Obwohl das OLG kein Urteil finden kann, findet am Jahresanfang auch noch ein weiterer Termin beim AG statt: Nachehelicher Unterhalt.
Nun habe ich gerade meine Arbeitsstelle gewechselt, was erhebliche Änderungen mit sich bringt und für mich würde sich am 01.04.2007 rechtlich eine Menge ändern, da ich eine neue LG mit gemeinsamen Kind habe.
Das bringt mich auf diverse Fragen.
1. Warum nachehelicher Unterhalt jetzt schon klären, wenn z.B. Hausrat / Rentenausgleich noch offen sind und eine Scheidung noch ein wenig entfernt ist.
2. Mausi geht bald arbeiten; dafür gibt es einige klare Signale. Aber das kann ich ihr dann noch nicht nachweisen. Dann erst in 2 Jahren?
3. 2 Monate, bevor es zu einer klaren Gesetzesänderung kommt ein Urteil auf altem Recht? Spinnen die?
4. Mein Gehalt ist mal wieder höher geworden. Ich denke, das werden sie anrechnen. Allerdings wird mein Gehalt einer höheren Streuung unterliegen. Ich habe bis dann aber nur 2 Abrechnungen. Wenn die sich aber nun um 100 Euro verrechnen, dann trage ich das von meinem SB. Geil, ne?

Was mache ich damit?

Gruß,
Michael
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Schmusepapa
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« Antwort #107 am: 16. Dezember 2006, 21:50:15 »

Bonsoir je-ne-sais-pas,

1. Warum nachehelicher Unterhalt jetzt schon klären, wenn z.B. Hausrat / Rentenausgleich noch offen sind und eine Scheidung noch ein wenig entfernt ist.

Gute Frage. Warum nicht jetzt schon klären? Hast du später (oder jetzt) ein höheres Gehalt, könnte dies u.U. nicht angerechnet werden. "Rechtswirksam" wird nachehelicher Unterhalt eh erst mit Rechtskraft der Scheidung. Wird es bereits jetzt geklärt, weißt du jetzt schon, was du später zahlen musst. IMHO wird der genaue Zahlbetrag aber sowieso erst zusammen mit dem Scheidungsurteil verkündet.

2. Mausi geht bald arbeiten; dafür gibt es einige klare Signale. Aber das kann ich ihr dann noch nicht nachweisen. Dann erst in 2 Jahren?

Wieso kannst du ihr das nicht nachweisen? Wenn du weißt wo sie arbeiten wird (sollte ja irgendwie herauszubekommen sein) kannst du die Offenlegung der Verdienstbescheinigungen fordern, so wie sie es ja auch kann.

3. 2 Monate, bevor es zu einer klaren Gesetzesänderung kommt ein Urteil auf altem Recht? Spinnen die?

Keiner weiß, ob die Gesetzänderung am 1.4.2007 in Kraft tritt. zudem sind die Gerichte angehalten, schon heute die kommende Gesetzesänderung zu berücksichtigen. Zudem glaube ich nicht, dass das Gericht ein Urteil vor dem 1.4.2007  fällen wird. Ansonsten könntest du versuchen, das Verfahren noch etwas zu verzögern.

4. Mein Gehalt ist mal wieder höher geworden. Ich denke, das werden sie anrechnen. Allerdings wird mein Gehalt einer höheren Streuung unterliegen. Ich habe bis dann aber nur 2 Abrechnungen. Wenn die sich aber nun um 100 Euro verrechnen, dann trage ich das von meinem SB. Geil, ne?

Wurde die Herausgabe aktueller Verdienstbescheinigungen gefordert? Zudem ist der Mehrverdienst auch nicht "eheprägend". Such mal hir nach "Karrieresprung", vielleicht hilft das.

Gruß

Martin
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Weisnich
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« Antwort #108 am: 22. Dezember 2006, 16:32:22 »

Hallo Zusammen,
@Schmusepapa: KArrieresprung hilft nix. Ich habe, seit Trennung, trotz anderer Steuerklasse 50% mehr im Monat, aber dafür wird sich niemand interssieren. Schliesslich war das vorauszusehen  c .

Ich habe nun 2 Schreiben von der Gegenseite bekommen. Zu beiden soll ich Stellung nehmen.

Das eine ist mal wieder Unterhaltsblabla. Diesmal allerdings nur noch 800 Ücken pro Monat als Forderung.

Dann kommt noch der Umgang. Eine Übernachtung bei mir käme deshalb nicht in Frage, weil schon eine Übernachtung beim Vater meiner Ex, trotz innigem Verhältnis, nicht klappte und abgebrochen werden musste.
Jetzt kann ich schreiben, dass man das in jedem Fall behaupten kann, dass Papa nicht gleich Opa ist, blablabla.

Mein Gott hängt mir der Unsinn zum Hals raus. Beschäftige ich mich nicht mit diesem Unsinn, wird mir das vorgeworfen, beschäftige ich mich damit, macht es keinen Ausschlag.

Naja, sei es drum. Ich sauge mir ein paar Stunden was aus den Fingern und dann schauen wir mal weiter. Vielleicht antworte ich aber auch einfach, dass mir das nun wirklich zu dumm ist.

Gruß,
Michael
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hamburger jung
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« Antwort #109 am: 22. Dezember 2006, 21:33:09 »

Hi Weisnich,

Zitat
Ich sauge mir ein paar Stunden was aus den Fingern und dann schauen wir mal weiter. Vielleicht antworte ich aber auch einfach, dass mir das nun wirklich zu dumm ist.

Meiner Erfahrung nach ist bei sowas der erste Gedanke nicht immer der Beste, da man(n) zu Schnellschüssen neigt.
Ich schlaf immer ne Nacht über meine Antwortschreiben und lass sie von Lgin und meiner Mutter gegenlesen.
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Weisnich
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« Antwort #110 am: 06. Januar 2007, 14:51:28 »

Update, Hilfen erbeten

Was viele vielleicht nicht wissen: ich habe Frankreich verlassen. Irgendwann fragte mich mein Arbeitgeber mal, ob ich denn wegen Inhaftierung ausfalle (wo hatte er diese Information nur herbekommen, liebe Ex?). Ich merkte, dass es dort nicht weiterging, also auf zu neuen Ufern.

Ich habe mich dann bei verschiedenen Firmen beworben und es wurde meine Nr.2 (Nr. 1 wollte mich nach dem 3. Gespräch dann doch nicht; C'est la vie): Eine Firma, die Ingenieure für einige Zeit an andere Firmen vermietet.

Seitdem arbeite ich in Nordhessen. wieder eine satte Lohnsteigerung. Seid der Trennung vor 2 Jahren habe ich 55% brutto mehr (natürlich wird der Unterhalt auf diesem Betrag berechnet).

Gut. Ich habe nun folgendes Setup:
Mein Hauptwohnsitz ist im Ruhrgebiet bei meinen Eltern. Mein Nebenwohnsitz in Hessen bei der Firma.
Warum ich das so gemacht habe, ist ganz einfach:
Ich habe ein Kind mit meiner neuen LG. Die LG besucht einen staatlich geförderten Sprachkurs; jeden Tag 4h. Während dieser Zeit passen meine Eltern auf das Kind auf. Danach ist wahrscheinlich noch ein Studium angesagt, damit sie ihren Akademischen Grad aus dem Ausland hier anerkannt bekommt. Dann sind meine Eltern wieder wichtig. Schatzi soll halt so schnell wie möglich eigenes Geld verdienen (ein 2. Mal passiert mir das aus der Ehe nicht).

Dann geht es halt um dieses Weiterbildungsstudium. Mein Problem beruflich ist: Ich verdiene deutlich mehr Geld als altgediente Kollegen. Das geht nicht lange gut und ich bin auch erst 34. Also muss ich zusehen, dass ich mir einen Weg in eine höhere Etage ebne. Dazu passt das Studium ganz toll. Es ist staatlich anerkannt, befähigt sogar zum höheren Dienst. Selbst die Steuer erkennt die Kosten der Fortbildung ohne ein Wimpernzucken an.
Nur befürchten meine Anwälte, dass es hier erhebliche Probelem geben kann. Ich kann zwar wieder höheren Unterhalt in Aussicht stellen, aber halt erst in 2 Jahren.

So. Jetzt sehe ich in den nächsten Wochen folgende Problematik auf mich zukommen:
Meine Ex wird, wie üblich, alle Teile der Höhe und der Sache nach bestreiten. Ihrer Meinung sollte ich mit LG nach Hessen ziehen und das Studium vergessen.

Wer kann mir nun helfen? Argumentativ sehe ich:
Zweitwohnsitz:
- Wohnort kann schnell wechseln wg. Arbeitgeber
- Wegen des Kindes braucht man nicht wechselnden Wohnsitz
- Kinderbetreunng
 
Studium:
- Verdienst über üblichen Verdienst
- Naturwissenschaftliche Ausbildung in einem wirtschaftsorientiertem Arbeitsumfeld; Wirtschaftsausbildung sinnvoll
- Höherer Verdienst anschließend wahrscheinlich, somit mehr Unterhalt
- Anerkennung durch Steuer
- Befähigung zum höheren Dienst
- Masochistische Art, Unterhalt zu drücken (kann eher kein Hauptmotiv sein)

Hat irgendjemand Erfahrung, wie die Situation zu stabilisieren ist? Womit kann man Richter überzeugen? Gibt es Urteile?
Haben Unterhaltspflichtige auch ein Recht auf Bildung?

Gruß und Dank,
Michael
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Schmusepapa
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« Antwort #111 am: 06. Januar 2007, 20:27:40 »

Hallo don't know,

Seitdem arbeite ich in Nordhessen. wieder eine satte Lohnsteigerung. Seid der Trennung vor 2 Jahren habe ich 55% brutto mehr (natürlich wird der Unterhalt auf diesem Betrag berechnet).

Das ist ein klarer Karrieresprung, daher IMHO nicht beim EU anzurechnen (aber beim KU).
Problem ist m.E., dass du Mangelfall bist. Mangelfall und Karrieresprung passen hat nicht wirklich sinnig zusammen.

Dann geht es halt um dieses Weiterbildungsstudium. Mein Problem beruflich ist: Ich verdiene deutlich mehr Geld als altgediente Kollegen. Das geht nicht lange gut und ich bin auch erst 34.

Wieso nicht? "Altgediente" machen halt was sie schon immer gemacht haben. Viele tun sich mit unbekannten oder neuen Dingen extrem schwer. Ich denke man hat dich als jemand mit Potential eingestellt, daher auch ein höheres Gehalt.

Also muss ich zusehen, dass ich mir einen Weg in eine höhere Etage ebne. Dazu passt das Studium ganz toll. Es ist staatlich anerkannt, befähigt sogar zum höheren Dienst. Selbst die Steuer erkennt die Kosten der Fortbildung ohne ein Wimpernzucken an.

Aus dem "höheren Dienst" leite ich ab, dass du eine Position im öffentlichen Dienst anstrebst. Das Studium ist sicherlich wichtig, aber nur ein Baustein auf dem Weg ins Management.

Nur befürchten meine Anwälte, dass es hier erhebliche Probelem geben kann. Ich kann zwar wieder höheren Unterhalt in Aussicht stellen, aber halt erst in 2 Jahren.

Kannst du denn den bisherigen Unterhalt (weiter-)zahlen?

So. Jetzt sehe ich in den nächsten Wochen folgende Problematik auf mich zukommen:
Meine Ex wird, wie üblich, alle Teile der Höhe und der Sache nach bestreiten. Ihrer Meinung sollte ich mit LG nach Hessen ziehen und das Studium vergessen.

Klar. Hättest du etwas anderes erwartet?

Hat irgendjemand Erfahrung, wie die Situation zu stabilisieren ist? Womit kann man Richter überzeugen? Gibt es Urteile?
Haben Unterhaltspflichtige auch ein Recht auf Bildung?

So leid es mir tut, aber ich keine kein einziges Urteil, welches deine Richtung positiv unterstützt.

Ich würde es aber dennoch "durchziehen". Wer Tatsachen schafft, hat vor Gericht meist gute Karten. Einen Umzug nach Nordhessen kann dir kaum jemand aufzwingen.

Gruß

Martin
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Weisnich
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« Antwort #112 am: 06. Januar 2007, 20:38:34 »

Ich habe mich schon informiert und die Sachen mit spezialisten diskutiert. Ich arbeite im selben Sektor und habe mich nur vom Sachbearbeiter zum Projektleiter gemacht. Egal ob Mangelfall oder nicht; eine Karrieresprung-Diskussion kann ich nur verlieren.

Zitat
Wieso nicht? "Altgediente" machen halt was sie schon immer gemacht haben. Viele tun sich mit unbekannten oder neuen Dingen extrem schwer. Ich denke man hat dich als jemand mit Potential eingestellt, daher auch ein höheres Gehalt.
GEnau diesen Vorteil verbrennt man nach 6 Monaten.

Zitat
Kannst du denn den bisherigen Unterhalt (weiter-)zahlen?
KU: Keine Frage
TU: Strittig seid Trennung; ich zahle derzeit nicht und muss das halt nur noch legalisieren

Zitat
Klar. Hättest du etwas anderes erwartet?
Nicht wirklich. Aber ich habe auch nichts anderes gewollt. Nur Hilfe brauche ich halt noch.

Zitat
Ich würde es aber dennoch "durchziehen". Wer Tatsachen schafft, hat vor Gericht meist gute Karten. Einen Umzug nach Nordhessen kann dir kaum jemand aufzwingen.
Genau das hoffe ich auch. Mir bleibt auch nichts anderes übrig. Nur ich gehe schon davon aus, daß mir ein solcher Umzug aufgezwungen werden wird.

Danke,
Michael
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« Antwort #113 am: 06. Januar 2007, 22:51:19 »

Hallo Weisnich,

Ich habe mich schon informiert und die Sachen mit spezialisten diskutiert. Ich arbeite im selben Sektor und habe mich nur vom Sachbearbeiter zum Projektleiter gemacht. Egal ob Mangelfall oder nicht; eine Karrieresprung-Diskussion kann ich nur verlieren.

also ich weiss nich...

Guckst du >hier<, vielleicht hilft das weiter. Bzw. du klärst uns auf, warum du die Karrieresprung-Diskussion nur verlieren kannst. Sehe ich noch nicht so.

Nur Hilfe brauche ich halt noch.

Der obige Link war mein "Hilfepaket", weitere Erfahrungen kann ich leider nicht beisteuern.

Nur ich gehe schon davon aus, daß mir ein solcher Umzug aufgezwungen werden wird.

Ich hoffe für dich alles erdenklich Gute. Auf das Beste hoffen, mit dem Schlimmsten rechnen - aber das weißt du ja und danach handelst du auch.

Gruß

Martin
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Weisnich
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« Antwort #114 am: 09. Januar 2007, 03:43:46 »

Hallo Schmusepapa,
ich habe mir den verlinkten Post durchgelesen; leider hatte ich Probleme, die Urteile zu ergooglen.

Zitat
1. Ein Karrieresprung liegt dann vor, wenn man in einer neuen Funktion, einem neuen Tätigkeitsbereich oder in einer neuen Firma tätig wird und dadurch erheblich mehr Gehalt erhält (> 20 %).
Das ist nicht das Problem

Zitat
2. Ein Karrieresprung ist und das damit verbundene höhere Gehalt ist dann nicht eheprägend, wenn die "Wurzeln" des Karrieresprungs nicht schon in der Ehe gelegt wurden.
Was sind die Wurzeln? Also die Wurzeln meines Einkommens sind auf der einen Seite mein Studium und auf der anderen Seite meine Flexibilität und Risikobereitschaft: Für meinen jetzigen Job bin ich umgezogen und werde projektbezogen eingesetzt. Das gibt dann noch mal einen schönen Bonus oben drauf.
Eine Wurzeldiskussion könnte ich dann starten, wenn ich das Weiterbildungsstudium hinter mir habe. Ab dann kann ich mein Gehalt einfrieren.

Im Augenblick scheint mir ein Mangelfall aussichtsreicher. Daher muss ich versuchen, Geld in meine Ausbildung zu stecken, die ganze Sache anerkannt zu bekommen und danach in den Mangelfall zu schliddern.
In zwei Jahren wird sich dann die neue Rechtssprechung durchgesetzt haben, ich meine LG mit gemeinsamen Kind anrechnen können und dann gehe ich von der Mangelfallsituation in eine Karrieresprungdiskussion.

Dabei hat es mir seltsamerweise geholfen, den vorletzten Post zu schreiben. Mir sind nämlich einige Argumentationshilfen eingefallen, die ich im Augenblick zusammenstelle oder anfertigen lasse. Infobombing.

So, und wenn sich jetzt jemand fragt, ob ich Dienstag um 4 Uhr nachts nichts besseres zu tun habe, als in VS Posts zu schreiben, dem sei gesagt: Nö, habe ich nicht. 9 Tage nachdem mein Sohn 3 geworden ist, habe ich in 230km Entfernung nämlich einen Termin beim Amtsgericht. Umgangserweiterung die zweite. Wie vor einem halben Jahr hier diskutiert und geplant.

Drückt mir die Daumen.

Gruß,
Michael
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« Antwort #115 am: 09. Januar 2007, 13:26:26 »

TOLLES UPDATE!!!
gerade beim Gericht gewesen.

Gegen-RA kam zu spät. Zum 2. Mal übrigens.

Meine Ex will mir den Kurzen doch auch über Nacht geben. Das Gegenteil haben die vorher nur aus Spass so geschrieben.

So für die nächsten 2 Monaten habe ich den Kurzen von Sa morgens bis So abends. Danach von Fr abends bis So abends.

Sie hat mir übrigens einen Megavorwurf gemacht. Ich sei unzuverlässig. Im Sommer hatte der Kurze mal erbrochen. Ich rief sie an, um zu fragen, ob er das an dem Tag schon oft gemacht habe (ich hatte Angst vor Dehydierung) und sie befahl mir, dass ich ihn sofort nach Hause bringe. Und ich habe dafür 1:20 gebraucht. Frechheit aber auch.

Naja. Alles egal. Nur tut sie mir manchmal leid. Wieder eine Packung mehr. Auf der anderen Seite bin ich aber auch der einzige Zahler in dem Spiel. Ach nee, ihr zahlt ja für meine Ex. Danke euch allen.


Gruß,
Michael
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DeepThought
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« Antwort #116 am: 09. Januar 2007, 13:31:14 »

Moin Michael,

dann darf ich meine Hände ja wieder entkrampfen 

Herzlichen Glückwunsch zum Erreichen des rechtlich Normalen. Ist doch irgendwie jämmerlich, dass man hierfür vor Gericht ziehen muss. Wie ist die Kostenquotelung ausgefallen?

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Weisnich
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« Antwort #117 am: 09. Januar 2007, 13:33:44 »

50:50 wegen FGG-Sache *kootz
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« Antwort #118 am: 09. Januar 2007, 13:46:43 »

Hallo Michael,

da freuen wir uns doch mit dir  thumbup

Liebe Grüße
Andrea und Andreas
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« Antwort #119 am: 09. Januar 2007, 15:25:10 »

 thumbup  thumbup thumbup

Grüße,
Milan
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« Antwort #120 am: 09. Januar 2007, 22:48:13 »

Hallo weisnich,

zunächst mal herzlichen Glückwunsch zur Herstellung des rechtlich Normalen bzgl. des Umgangs. Ist jämmerlich, aber naja...
@DeepThought hat dazu ja schon alles gesagt.

Zurück zum Ursprungsthema:

ich habe mir den verlinkten Post durchgelesen; leider hatte ich Probleme, die Urteile zu ergooglen.

Also dann wollen wir mal nachhelfen (weißt du was ich für eine Stunde Nachhilfe verlange)?  rofl2

OLG Köln, Beschl. v. 29.12.2003 >hier<
Oberlandesgericht Nürnberg  >dort<
OLG München, 16 UF 654/03 >da<
OLG München vom 10.01.1997 >nochmal hier, musste in der Seite suchen, brauchste kein google<
OLG Schleswig vom 24.01.2003 >nochmal dort<
BGH vom 29.01.2003 >www.bundesgerichtshof.de<, dann nach dem Aktenzeichen XII ZR 92/01 suchen. So ab Seite 11 wird es interessant. Kriegste hin, oder?

Nun lies dir mal die Urteile bzw. die Leitsätze durch. Ich sehe Parallelen zu deinem Fall.

Btw.: Was sagt denn dein Anwalt zur "Karrieresprungdiskussion"?

Was sind die Wurzeln? Also die Wurzeln meines Einkommens sind auf der einen Seite mein Studium und auf der anderen Seite meine Flexibilität und Risikobereitschaft

Gab es diese Risikobereitschaft schon während der Ehe? Zur Definition der "Wurzeln" findest du einiges in den Urteilen.

Im Augenblick scheint mir ein Mangelfall aussichtsreicher. Daher muss ich versuchen, Geld in meine Ausbildung zu stecken, die ganze Sache anerkannt zu bekommen und danach in den Mangelfall zu schliddern.

Viel Erfolg!

Nur befürchten meine Anwälte, dass es hier erhebliche Probelem geben kann.

Ich ehrlich gesagt auch.

In zwei Jahren wird sich dann die neue Rechtssprechung durchgesetzt haben, ich meine LG mit gemeinsamen Kind anrechnen können und dann gehe ich von der Mangelfallsituation in eine Karrieresprungdiskussion.

Hast du Halluzinationen, weil du deinen Post so spät geschrieben hast?
schild_bahnhof

Gruß

Martin
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« Antwort #121 am: 10. Januar 2007, 10:18:59 »

Herzlichen Glükwunsch auch von mir.

Endlich wieder ein Erfolg für die Väter, obwohl es ja eigentlich normal sein sollte, ne?

Genieß die Zeit mit deinem Kind.

Liebe Grüße aus Berlin,
Romy
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« Antwort #122 am: 13. Januar 2007, 12:35:52 »

Update:
Post vom OLG. Eine LAdung für den 01.06.2007 (!). Zur Erinnerung: die letzte Verhandlung war im Juli 2006.

So, als erstes habe ich mich über die Unterhaltsreform gerettet. Dann können wir wenigstens auch mal die LG mit gemeinsamen Kind zur Freude Aller mit einbeziehen.

Damt hätte ich jetzt nicht direkt gerechnet, muss ich gestehen.

Gruß,
Michael
« Letzte Änderung: 13. Januar 2007, 12:52:42 von Weisnich » Gespeichert
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« Antwort #123 am: 13. Januar 2007, 14:58:26 »

Moin Michael,

schein dein Jahr zu werden!

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #124 am: 21. Januar 2007, 11:26:21 »

Hallo Forum,
mit einem kopfschüttelndem Lächeln poste ich heute.

Ich habe Sohni jetzt von Samstangs morgens bis Sonntags abends. Die erste Nacht verlief ohne Probleme (ich hatte auch nichts anderes erwartet).

Gestern waren wir dann im nahen Holland und danach nach Bocholt in das Schwimmbad Bahia (das übrigens sehr schön und bei den Umkleiden sehr familienunfreundlich und konfus ist).

Auf dem Weg zum Schwimmbad dann folgende Diskussion zwischen Sohni und mir:
Sohni: Papa, Du willst wieder zur Schule gehen?
Ich: Nö, ich will studieren.
Sohni: Ja, aber studieren kann ich doch nur, wenn man genug Geld hat.
ich: aber ich habe doch genug Geld.
Sohni: Aber nicht für Mama mich und C. (der neue LG)
Ich: Ja, aber C geht doch auch arbeiten und Mama kann auch wieder arbeiten. Sie kann sich doch eine Arbeit als Erzieherin suchen und dich dann mit in den Kindergarten nehmen.
Sohni: Will se aber nich.

Ja. Sowas von einem Dreijährigen. Woher er nur die Gedankengänge hat?

Noch eine Sache:
Da ich wahrscheinlich beim letzten Arbeitgeber von der Ex  wegen der falschen Strafanzeigen angeschwärzt wurde, habe ich übrigens bei allen Dokumenten meinen neuen AG geschwärzt.

Gestern fragte mich dann der Kurze vier mal, wo ich arbeite.

Naja. Ich habe wohl zwei Mal ins Schwarze getroffen. Nur zu dumm, dass die Ex jetzt den Kurzen losschickt. Sie war sich nie zu Schade für absurde Aktionen und daran wird sich wohl auch nichts ändern.

Gruß,
Michael
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