Eheprägend?
 
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Eheprägend?

 
(@murielspapa)
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Ich habe 5 Monate vor Trennung die Gründung eine Unternehmens vorbereitet, Exakt 2 Monate vor der Trennung war der erste Geschäftstag. Der Erfolg war damals natürlich ungewiß. Heute verdiene ich deutlich mehr als vorher.
M uß ich mir diese Einkünfte noch als eheprägend anrechnen lassen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2006 16:44
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

aus Deinem Beitrag geht nicht hervor, ob die Ehe bereits geschieden ist und wenn ja, wann die Scheidung war.

Ist die Scheidung noch nicht vollzogen, ist die Einkommensverbesserung m.E. eheprägend.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2006 16:54
 Uli
(@Uli)

M uß ich mir diese Einkünfte noch als eheprägend anrechnen lassen?

Ja!

Ich bekam ein 3/4 Jahr nach meiner Trennung und dem Auszug aus dem gemeinsamen Haus einen Dienstwagen. Dieser gilt heute als ehprägend. Ich habe ohnehin das Gefühl, dass alles eheprägend ist, was unseren Exen zu Geld verhilft.

Uli

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Geschrieben : 10.07.2006 16:56
 elwu
(@elwu)

ch habe ohnehin das Gefühl, dass alles eheprägend ist, was unseren Exen zu Geld verhilft

Hi,

meine eheprägenden (sogar schon vorehelichen) Verluste aus Vermietung und Verpachtung wurden für den nachehelichen Unterhalt nicht mehr berücksichtigt. Dagegen wollte der Richter die Mieteinnahmen durchaus anrechnen. Auf meinen Hinweis, dass das m.W. gegen die Rechtsprechung des BGH und seines OLG München, des unseligen ist, derzufolge Mieteinnahmen nur dann Einkommenssteigernd angesetzt werden können, wenn demgegenüber auch die damit verbundenen Aufwendungen berücksichtigt werden, war die Sache vom Tisch. Aber erstmal versuchen, tja...

cya,

elwu

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Geschrieben : 10.07.2006 17:01
(@murielspapa)
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Trennung September 03, Scheidungsantrag April 04, bisher nicht geschieden.

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Themenstarter Geschrieben : 10.07.2006 17:13
 sky
(@sky)
Registriert

Dann sind die Einkünfte eheprägend, denn es wird auf den Zeitpunkt der Scheidung abgestellt. Diese Einkünfte werden zur Unterhaltsberechnung herangezogen.

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

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Geschrieben : 10.07.2006 17:20
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo @all,

verdient man mehr nach der Trennung / Scheidung, so ist der Trennungszeitpunkt maßgeblich. War der Mehrverdienst bereits zum Zeitpunkt der Trennung vorhersehbar bzw. lagen die "Wurzeln" des Mehrverdienstes in der Ehe, dann "gilt" das höhere Gehalt (> 20 %) als "eheprägend", sonst nicht.

So ist es zumindest bei Nicht-Selbständigen. Es gibt dazu einige Urteile, die ganz klar den Trennungszeitpunkt als maßgeblich für die "eheprägenden Verhältnisse" sehen. Hier im Forum mal nach "Karrieresprung" suchen, da sollte näheres zu finden sein.

Gruß

Martin

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Geschrieben : 10.07.2006 19:07
 elwu
(@elwu)

verdient man mehr nach der Trennung / Scheidung, so ist der Trennungszeitpunkt maßgeblich

Hi,

ob für den Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt, es gilt stets das gemittelte Einkommen der letzten zwölf Monate bzw. bei Selbstständigen das der letzten drei Jahre. Die Auskunft kann alle zwei Jahre aufs neue verlangt werden. Die 'eheprägenden' Verhältnisse bestehen seit den Skandalurteilen von BGH und BVerfG zur Differenzmethode de facto bis zum Tode weiter. Bis zum Tode der Unterhaltsempfängerin, genaugenommen, denn stirbt der Unterhaltszahler eher, sind seine Erben, etwa Kinder aus einer neuen Partnerschaft, zum (zumindest teilweisen) weiterzahlen verpflichtet.

Was murielspapa angeht: sofern die Gegenseite oder, wie immer häufiger der Fall, das Gericht aktuelle Einkommensnachweise anfordert, wird er die liefern müssen. Das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit wird mit einbezogen, daher sollte er das auf die Unterhaltssache hin ahem optimieren, Selbstständige haben da ja diverse Möglichkeiten...

cya,

elwu

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Geschrieben : 10.07.2006 19:19
(@murielspapa)
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Meine Selbständigkeit war nicht eheprägend!

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Themenstarter Geschrieben : 10.07.2006 19:23
 elwu
(@elwu)

Meine Selbständigkeit war nicht eheprägend!

Hi,

das mag ja deine Ansicht sein, der Richter sieht das aber ganz anders. Ganz sicher. Und die Ansicht des Richters zählt nun mal mehr als deine. Du kannst nun entweder meinen Rat annehmen und dein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit für die relevanten zwölf Monate mini... optimieren, oder aber diesen Rat ignorieren und versuchen, den Richter von deiner Ansicht zu überzeugen, womit du scheitern wirst.

cya,

elwu

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Geschrieben : 10.07.2006 19:30




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin elwu,

ob für den Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt, es gilt stets das gemittelte Einkommen [...] bei Selbstständigen das der letzten drei Jahre.

Diese Drei-Jahres-Regelung ist eine Krücke, die man sich verpassen lassen kann - oder auch nicht. Meine Ex hat das selbstverständlich auch versucht; ich habe es ignoriert und stattdessen nur den letzten (und deutlich niedrigeren) EK-Steuerbescheid vorgelegt. Meine (unwidersprochene) Begründung: Ich bin nur verpflichtet, vollschichtig zu arbeiten, aber nicht dazu, selbständig zu sein - wenn sich die Selbständigkeit mit 12- und 14-Stunden-Tagen für mich persönlich nicht mehr lohnt, stelle ich sie ein und fahre Taxi oder gehe kellnern. Madame und ihr Anwalt haben nicht versucht, mich auf etwas anderes zu verklagen...

Will heissen: Natürlich KANN man hohe eheprägende Einkünfte zur Basis von Unterhaltszahlungen machen. Aber man muss nicht. Und ein Urteil, nach dem ein Selbständiger zur Fortsetzung seiner Selbständigkeit oder gar zu einem bestimmten unternehmerischen Erfolg und dem zugehörigen finanziellen Output seiner Selbständigkeit verurteilt worden wäre, ist mir nicht bekannt. Bevor jetzt von irgendwem der Einwand mit dem fiktiven Einkommen kommt: Welches Einkommen soll man angesichts von tausenden von Firmenpleiten zugrunde legen? Und was gewinnt eine unterhaltsgeile Exe, wenn ich damit winke, dass ich nicht sicher bin, ob mein Unternehmen das Jahresende überhaupt erlebt? 😉

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 10.07.2006 19:38
(@murielspapa)
Zeigt sich öfters Registriert

@Schmusepapa
Was heißt das jetzt? Habe ich doch eine Chance? >20% = nicht prägend?
Gibt es eigentlich einen Deckel für Unterhaltszahlungen?
Was versteht man in diesem Zusammenhang unter dem angemessenen Unterhalt?

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Themenstarter Geschrieben : 10.07.2006 21:37
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo murielspapa,

es gibt Urteile, nach denen bei Nichtselbständigen von einem Karrieresprung auszugehen ist, wenn das Gehalt plötzlich um 20 % steigt und / oder man(n) in einer neuen Funktion oder bei einem Arbeitgeber arbeitet. Die "Wurzeln" dieses Karrieresprungs dürfen aber nicht in der Ehezeit liegen, wobei all diese Urteile präzisieren, dass nicht das Datum der Scheidung, sondern das Datum der Trennung maßgeblich ist.

In deinem Fall ist diese Argumentation halt schwierig. Du hast dich noch vor der Trennung selbständig gemacht. Man kann schon argumentieren, dass absehbar war, dass du irgendwann mehr verdienen wirst. Der Anfang als Selbständiger ist halt schwer.

Angenommen, du hättest studiert und dich kurz vor dem Examen von deiner Frau getrennt. Dass du nach dem Studium mehr verdienen wirst, ist sehr wahrscheinlich - und die Grundlage hast du mit dem Studium in der Ehe geschaffen. So ähnlich könnte man auch mit der Selbständigkeit argumentieren.

Was zu tun ist, haben @brille007 und @elwu beschrieben. Ich denke deren Tipps sind für deinen Fall hilfreicher als meine.

Gruß

Martin

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Geschrieben : 10.07.2006 23:09
(@murielspapa)
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Ich werde dann als erstes einmal mein Aktienpaket, das ich an der Firma halte,an jemand bestimmten veräußern. Habe keine Lust, auch noch die Dividende an meine Ex auszuzahlen. Weiß jemanden, der sich über das Aktienpaket freut und mir ganz sicher dankbar sein wird. Den Verkaufspreis bestimmt der Markt, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2006 23:20
(@Cashcow)

@murielspapa:
ich wäre vorsichtig, hier offen reinzuschreiben, was du vorhast.
mag ja gut sein, dass "murielsmama" hier sehr interessiert mitliest...

gruß CC :gunman:

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2006 11:20