Ehegattenunterhalts...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ehegattenunterhaltsforderung nach ca. 12 Jahren.

 
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammmen,

vielleicht könnt ihr mir weiter helfen und zwar schreibe ich im Auftrag meines Schwagers. Dieser lebt in Norwegen mit seiner jetzigen Familie (Frau + 2 Kindern). Er hat vor 17 Jahren hier in Deutschland zum 1. Mal geheiratet, aus welcher Ehe auch eine Tochter hervor ging. Nach ca. 5 Jahren ließen die beiden sich scheiden, seine Frau bekam das alleinige Sorgerecht und er zahlte nur Kindesunterhalt (noch bis heute). Zwischenzeitlich hat er wieder geheiratet und zog mit seiner 2. Frau nach Norwegen vor ca. 7/8 Jahren. Nun rief er mich heute aus Norwegen an, dass er Post von der Agentur für Arbeit bekam bezüglich seiner Ex-Frau, dass sie nun seit 1.4.07 Leistungen beziehen würde und er quasi eine Anhörung bekam zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. er war natürlich außer sich, da seine Ex-Frau noch nie Unterhalt für sich verlangte bzw. bekam und nun, nachdem seine Tochter 17  ist und im Sommer eine Ausbildung anfängt, versucht sie Unterhalt von ihm zu bekommen. Ich muss dazu sagen, dass die Jahre zuvor, seine Ex nie gearbeitet hat und keiner weiß wie sie da um die Runden kam und plötzlich möchte sie Unterhalt bzw. die ARGE versucht eben von ihm Zahlungen einzutreiben. Meine Frage in seinem Namen ist nun, ob er überhaupt darauf eingehen muss und Zahlungen an seine Ex leisten muss, zumal er in Norwegen lebt und nicht mehr nach Deutschland zurückziehen wird. Greifen die deutschen Gesetze in Norwegen? In der Anhörung wurde ihm auch mit Pfändung etc. gedroht sofern er sich bis 30.04.07 nicht melden würde. Ist das überhaupt möglich?  Hat er Möglichkeiten diese Unterhaltszahlungen zu umgehen? Er meinte, dass damals bei der Scheidung eben nur mündlich vereinbart wurde, dass wenn sie das alleinige Sorgerecht bekommt, sie wiederrum auf Unterhaltszahlungen ihrerseits verzichten würde, doch nun nach 12 Jahren verlangt sie doch welche. Kann sie ihren Anspruch durchsetzen?

Es wäre super wenn ihr mir/uns weiterhelfen könntet.

Liebe Grüsse

Sandra

Herzliche Grüsse
Sandra

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2007 16:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Alessia,

man wundert sich immer wieder, auf welche Ideen eine bestimmte Sorte Frauen kommt...

Ich persönlich würde mich an Stelle Deines Schwagers erst mal ruhig halten und abwarten. Es brennt nichts, und einfach gepfändet werden kann erst einmal auch nichts: Dafür müsste die Dame erst einmal eine Unterhaltsklage anstrengen und gewonnen haben. Und auch dann ist Norwegen immer noch sehr weit weg...

Dass die ARGE grundsätzlich versucht, einen Zahler zu finden, ist systemimmanent; davon sollte er sich nicht sonderlich beeindrucken lassen. Der Laden ist aber derart chaotisch, dass ich das aussitzen würde; besonders kreativ werden die Mitarbeiter dort nicht sein, um einen dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu einer Anhörung zu "zwingen" oder Auskünfte von ihm zu bekommen - sie haben einfach nicht die Möglichkeiten dazu: Was wollen sie tun, wenn keine Antwort kommt? Hinfahren?

Falls irgendwer tatsächlich eine Unterhaltsklage anstrengt, sollte Dein Schwager durch einen Anwalt seines Vertrauens vortragen lassen, dass es einen "Vertrauensschutz" gibt und die Dame im übrigen alt genug sei, sich selbst zu versorgen; die vergangenen 12 Jahre habe sie es ja auch geschafft. Mehr würde ich dazu gar nicht sagen. In jedem Fall wäre es falsch, jetzt in "vorauseilender Resignation" vorschnell irgendwelche gerichtsverwertbaren Äusserungen zu tätigen. Und wie gesagt: Jemanden zu verklagen ist einfach; ihn vor Gericht zu bekommen und/oder ein Urteil aus Deutschland im Ausland zu vollstrecken ist ungleich schwieriger. Vor allem, weil die unterhaltsbegehrende Dame dafür erst einmal kräftig in Vorleistung treten müsste.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2007 16:42
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

vielen Dank für die super schnelle Antwort. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann soll er einfach mal abwarten und auf nichts reagieren...ok das habe ich ihm vorab auch mal geraten gehabt.  ist es denn generell möglich dass man als Ex nach so langer Zeit noch Unterhalt fordern kann? Weil uns verwundert es schon sehr, dass sie da nach 12 Jahren antanzt. Demnach müsste sie also erst einmal eine Klage einreichen um also den Unterhalt zu fordern...das ist ja schon immerhin etwas...denn da die gute Frau sowieso mittellos ist, gestaltet sich das sicherlich etwas schwieriger. Ich war eigentlich immer der Meinung, dass wenn die Kinder aus dem gröbsten draußen sind, dass man dann von der Ex erwarten kann, dass sie für ihren eigenen Lebensunterhalt selbst aufkommt. Angenommen es würde zu einer Klage kommen, dann müsste mein Schwager quasi aus Norwegen einen hier ansässigen Anwalt beauftragen, was natürlich auch mit sehr hohen Kosten verbunden wäre. Oder besteht auch die Möglichkeit einen norwegischen Anwalt zu beauftragen? hmmh...ich glaube wohl eher weniger, da die Gesetzgebung ja dort ganz anders ist.

Was meintest du übrigens mit "Vertrauensschutz"?  Könntest du mir das bitte erklären?

Mein Schwager hofft halt, dass man ihm, da er im Ausland lebt ganz einfach dafür nicht belangen kann. Denn ich hab zu ihm auch gesagt, dass mit Sicherheit kein Gerichtsvollzieher nach Norwegen fliegt um irgendwelche Sachen zu pfänden 😉

Grüssle
Sandra

Herzliche Grüsse
Sandra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2007 16:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sandra,

eine ganz gute Definition von Vertrauensschutz findest Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensschutz

Darauf sollte man sich nach so langer Zeit eigentlich verlassen können. Auch wenn - zumindest theoretisch - juristisch die Möglichkeit besteht, auch nach langer Zeit noch Unterhaltsforderungen geltend zu machen. Aber das ist kein Spaziergang wie direkt bei einer Scheidung; dafür müsste die Dame schon sehr gute Gründe vorweisen. Wenn sie tatsächlich bedürftig ist, müsste sie für ein solches Verfahren erst einmal Prozesskostenhilfe beantragen - und dabei würde geprüft, ob das Verfahren überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Es ist also sozusagen eine Art "Prozess vor dem Prozess", da diese Entscheidung vom gleichen Gericht getroffen wird. (Hint: Wurde im Scheidungsurteil damals ein EU-Verzicht festgehalten?)

Ein norwegischer Anwalt könnte Deinem Schwager nicht helfen, denn er kennt die deutsche Gesetzgebung nicht (btw: Die norwegische ist auch viel vernünftiger) und ist auch nicht vertretungsberechtigt. Aber Dein Schwager könnte im Fall des Falles einen deutschen Anwalt beauftragen, ohne selbst nach Deutschland kommen zu müssen. Das ist im Telekommunikations-Zeitalter wirklich kein Problem, aber es kostet natürlich Geld. Deshalb der Rat: Keine Schnellschüsse; erst mal abwarten. Dazu ist immer noch Zeit, wenn eine Klageschrift zugestellt wird.

Ein deutscher Gerichtsvollzieher darf in Norwegen nur Ferien machen; arbeiten darf er dort natürlich nicht. Hier gäbe es - theoretisch - die Möglichkeit der Amtshilfe. Aber auch das ist kein brennendes Problem; zunächst einmal müsste Dein Schwager rechtskräftig zu Unterhaltszahlungen verurteilt worden sein. Und diese Hürde ist hoch.

Also: Sag ihm, dass er in aller Ruhe einen Akquavit trinken und die Dinge laufen lassen soll. Wenn seine Ex zu bequem zum Arbeiten ist, ist ihr möglicherweise auch die Hürde eines komplizierten Gerichtsverfahrens zu hoch.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2007 17:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallolo!

Vielleicht hat die Exe gar keine bösen Absichten. Wenn sie aus irgendwelchen Gründen (gezwungen ist) Hartz 4 zu beantragen, dann sucht das Amt halt erst mal einen Zahlesel. Exmänner sind da beliebt.

Vollstrecken können sie im Ausland nicht, weil kein deutsches Hoheitsgebiet.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2007 20:14
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

danke für deine Antwort.
Ich hatte meinen Schwager auch gefragt, ob damals bei der Scheidung der Ehegattenunterhalt festgesetzt wurde. Er meinte, dass damals überhaupt nichts in der Richtung beschlossen wurde. Aber er würde das Urteil "rauskramen" und nochmals nachschauen. Seiner Erinnerung nach war das kein Thema gewesen. Es ging nur ums Sorgerecht für die gemeinsame Tochter und um die Rentenpunkte. Das wurde geregelt. Seine Ex wollte damals keinen Ehegattenunterhalt.

Aber wenigstens sind wir jetzt etwas beruhigter und ich denke auch dass noch viel Zeit ins Land ziehen wird, bis da eine Klage zustande kommt, denn im Moment versucht seine Ex es ja nur über die ARGE, vom Gericht war noch nicht die Rede.

Nun werden wir einfach mal hoffen, dass ihr wirklich die Hürde eines Gerichtsverfahrens zu hoch ist... aber was mich im Zuge dessen interessieren würde wäre folgendes, wie lang kann denn eine Ex überhaupt Ehegattenunterhalt fordern? Gibt es da keine zeitliche Grenze, z.B. Kind ist nun volljährig oder wirtschaftlich unabhängig etc. .... sonst könnte die Frau ja quasi nochmals einige Jahre ins Land ziehen lassen und es dann wieder bei ihm versuchen... was ich persönlich als eine riesen große "Schweinerei" ansehe... als Mann ist man ja schon gestraft genug, dass nach einer Trennung er meist finanziell belangt wird (Unterhaltszahlungen für Kinder etc.) aber dass man auch noch zig Jahre später für die Ex einstehen muss, mit welcher man nichts mehr am Hut hat, seine eigene neue Familie mit Kindern hat, finde ich schon unglaublich ungerecht....hmmh... man bekommt das Gefühl dass die Männer da leider oft die A....karte gezogen haben 🙁

Grüssle Sandra

Herzliche Grüsse
Sandra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2007 21:24
(@alessia3108)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM

die Ex wurde leider nicht dazu gezwungen Hartz IV zu beantragen....ihr Problem ist schlichtweg, dass sie nach Geburt der Tochter vor 17 Jahren nicht einmal mehr gearbeitet hat, dass sie ihr Leben überhaupt nicht im Griff hat und auch mit diversen Drogen Probleme hat. Sie hat sich die letzten Jahre irgendwie immer im Leben so durchgeschlängelt und wenn mein Schwager seiner Tochter hin und wieder mal Geld schickte dann vereinnahmte das die Mutter komplett, dem Kind kam es leider nie wirklich zu Gute.  Wir wissen dass ihr größtes Problem einfach ihre Faulheit ist und wirklich keine driftigen Gründe vorliegen.

Wenn die also im Ausland nicht vollstrecken dürfen, dann könnte es quasi hier zu einem Urteil kommen in welchem er z.B. zu zahlungen verpflichtet wird, aber da er in Norwegen lebt müsste er also nicht zahlen? Klingt ja eigentlich auch ganz ok 😉 nur wie ist es dann wenn er mal Urlaub in Deutschland machen möchte und über die Grenze/Zoll geht? Ich vermute dass er dann wohl das Land nicht mehr betreten darf für eine gewisse Zeit, oder?

Grüssle
Sandra

Herzliche Grüsse
Sandra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2007 21:31