Ehegattenunterhalt ...
 
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Ehegattenunterhalt wie lange wie hoch

 
(@verwirrter)
Schon was gesagt Registriert

So, dann mal los..

Ich , männlich und geschieden seit 11.2005 mit Urteil ohne jeden Titel bezüglich EU und KU zahle gern für die Kinder, aber nicht so gern für die EX-Frau , bzw nur das , was ihr wirklich zusteht
2 Kinder 7 Jahre alt aus der Ehe hervorgegangen.
OLG Celle.
Ich 1930 € netto Gehalt per Monat

So, nun zu meine beiden Fragen.

Wie lange muß ich EU bezahlen und wie hoch ist dieser ?

Zur Situation: Im 12.2005 hat meine EX- Frau ein weiteres Kind geboren, das von einem anderen Mann stammt. Von diesem war sie aber auch bei der Geburt schon wieder getrennt. Dieser Mann kann keine Zahlungen leisten, so daß für das neue Kind im Moment das Amt aufkommt. Meine Kinder sind jetzt 7 Jahre alt. Ab wann kann  ich bezüglich des EU ein fiktives Gehalt ansetzen ? Bei Erreichen eines bestimmten Alters meiner Kinder oder ist das Alter des neuen Kindes da auch irgendwie zu berücksichtigen? Meine Frau hat während der Ehe auch weiter in der Gastronomie gearbeitet, auch nachdem die Kinder bereits auf der Welt waren. Ist das auch relevant bei der Berechnung des EU. bzw  wann kann zugemutet werden, das sie wieder arbeitet. Sie hat in der Zeit unserer Ehe immerhin 180€ Rente angesammelt, was auch immer das an Verdienst ausmachte. Bin ich aufgrund der neuen Situation ( kind , neuer schon nicht mehr vorhandener Mann) überhaupt im vollen Maße EU pflichtig? Da meine EX-Frau ja nur 2/3 ihrer Zeit meinen Kinder zukommen lassen kann. wird da der EU auch um 1/3 gekürzt?

Ich hoffe das war nicht zu kompliziert ausgeführt und irgend jemand kann mir dazu Auskunft geben.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2006 15:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

identischer Sachverhalt wird gerade >hier< erörtert.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2006 12:40