Ich denke, meine Fragen sind soweit beantwortet.
Das Jobcenter kann nur über eine Klage die geleisteten Beträge bei mir geltend machen.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit befristetem und gestaffeltem nachehelichen Unterhalt ist später schwer angreifbar.
Danke an Alle!
Brainstormer
Moin,
nur eine kleine Ergänzung:
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit befristetem und gestaffeltem nachehelichen Unterhalt ist später schwer angreifbar.
... insoweit ehebedingte Nachteile ausreichend Berücksichtigung finden.
Als positiv denkender Mensch, würde ich bei einer solchen Vereinbarung auch nicht die Gefahr einer späteren Hilfsbedürftigkeit der Ex im Vordergrund sehen, sondern vielmehr die Chance, dass sie zusätzlich motiviert wird, ihre Arbeitszeit frühzeitig auszudehnen (und ein nettes Taschengeld für sich zu haben) ...
... einen besseren Schutz vor etwaigen späteren Forderungen gibt es nicht.
Gruß
United
... einen besseren Schutz vor etwaigen späteren Forderungen gibt es nicht.
Doch! Sie heiratet einen Ölmulti. 🙂
Brainstormer wäre dann erst wieder an der Reihe, wenn nach erneuter Scheidung der Ölmulti selbst Pleite/Leistungsunfähig wäre. 🙂
Gibt es eine gesetzliche Regelung dazu, ob das JC oder die KM (durch JC gezwungen) vor dem Familiengericht klagen muss
das ergibt sich aus den allgemeinen gesetzlichen Regelungen zum Forderungsübergang und daraus, dass es keine entgegenstehende öffentlich-rechtliche Regelung gibt.
Das JC hat aber die Möglichkeit die durch §33 SGB II übergeleiteten Ansprüche an KM zwecks gerichtlicher Geltendmachung wieder zurück zu leiten und KM auffordern, zu klagen.
ganz so einfach geht das nicht. Mit der Rückübertragung verpflichtet sich die KM (neben tausenderlei anderen Dingen) zu klagen. Das macht das JC nicht mal eben so. Und wenn sie den Vertrag nicht unterschreibt, wird auch nichts übertragen. Welche Konsequenzen das für den Leistungsempfänger hätte, ist eine andere Sache.
Gruss von der Insel
Und wenn sie den Vertrag nicht unterschreibt, wird auch nichts übertragen.
Das war mich nicht bekannt - Danke für die Info!
Hallo Martin
ich gebe hier nicht mein persönliches Gerechtigkeitsempfinden wider...sondern die gängige Handhabung durch die Gerichte
Ok, unter diesen Umständen gebe ich dir vollständig recht.
Ich gebe allerdings auch zu, dass ich in letzter Zeit manchmal Probleme habe, in deinen Beiträgen das eine vom anderen zu unterscheiden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mit der gleichen Begründung wäre es für das Jobcenter ja auch legitim an die Eltern von Hartz 4 Empfängern heranzutreten.
Genau das ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Siehe § 1601 BGB. Verwandte in aufsteigender bzw. absteigender Linie (d.h. Kinder, Eltern und Großeltern) sowie (geschiedene) Ehegatten schulden einander bei Bedarf Unterhalt. Eine Ehe nach deutschem Recht wird auf Lebenszeit geschlossen (BGB § 1353) - ähnlich wie eine Adoption lebenslange Auswirkungen hat. Eine Ehescheidung löst die eheliche Lebensgemeinschaft, nicht jedoch die gegenseitige Verpflichtung zur (nach-)ehelichen Solidarität. Hast du das vor der Eheschließung nicht gewusst?
Gruß 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin.
Eine Ehe nach deutschem Recht wird auf Lebenszeit geschlossen (BGB § 1353) - ähnlich wie eine Adoption lebenslange Auswirkungen hat. Eine Ehescheidung löst die eheliche Lebensgemeinschaft, nicht jedoch die gegenseitige Verpflichtung zur (nach-)ehelichen Solidarität. Hast du das vor der Eheschließung nicht gewusst?
Also ich habe das vor der Ehe nicht gewusst und ich kenne auch niemanden, der das gewusst hat.
Es wird auch in der Öffentlichkeit sehr auffällig verschwiegen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es wird auch in der Öffentlichkeit sehr auffällig verschwiegen.
Stimmt, Beppo. So nehme ich es auch wahr.
Wenn man die Medien verfolgt, sieht es so aus, als sei der Unterschied zwischen der Annulierung einer (nicht rechtsgültig geschlossenen) Ehe und der Scheidung einer (rechtskräftig geschlossenen) Ehe "Staatsgeheimnis Nr. 1".
Unbegreiflich! Vor allem vor der medienwirksamen Aufregung über HartzIV, Rente ab 67, Niedriglöhne etc.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
@Biggi: Nein, ich habe zum Zeitpunkt der Heirat nicht gewusst, dass die Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität lebenslang gilt und das steht so sicherlich auch nicht im BGB. Dort steht, dass die Ehe mit Rechtskraft der Scheidung "aufgelöst" ist, was meinem Verständnis nach einem Auflösungsvertrag entspricht. Wenn ich mit meinem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag vereinbare, zahlt er mir (zu Recht) auch keinen Cent mehr, wenn ich anschließend keinen neuen Job finde.
Was den von von Dir angeführten § 1601 BGB betrifft, so finde ich dort nur einen Hinweis auf Verwandte in gerader Linie. Nach der Scheidung bin ich aber nicht mehr mit meiner ehemaligen Frau verwandt. Des weiteren habe ich noch nie davon gehört, dass Eltern von erwerbsfähigen Hartz 4 Empfängern vom Jobcenter auf Unterhalt verklagt worden wären. Wenn dies tatsächlich so wäre, müsste ich mir ja keine größeren Sorgen machen, dass ich ganz allein dafür aufkommen muss. Dann können wir uns das Geld ja teilen und ihren Bruder nehmen wir auch noch mit an Bord, dann wird's für alle billiger.
Bitte entschuldige meinen Sarkasmus, aber ich glaube, Du hast keine Vorstellung davon, wie sich jemand fühlt, dessen Planungen für die Zukunft zerstört wurden und dem anschließend auch noch die finanziellen Möglichkeiten genommen werden, sich eine neue Zukunft zu gestalten. Darüber solltest Du mal machdenken. Um ehrlich zu sein, erinnern mich Deine Antworten stark an die Moralapostel (Lehrer) in meiner Schulzeit...
Brainstormer
Moin BS,
@Biggi: Nein, ich habe zum Zeitpunkt der Heirat nicht gewusst, dass die Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität lebenslang gilt und das steht so sicherlich auch nicht im BGB.
ich schrieb es schon mal: Die Rahmenbedingungen stehen in >>>§ 1353 Abs. 1 BGB<<<:
§ 1353 - Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
Jeder von uns hat bei der Hochzeit andächtig Sprüchen wie "in guten und in schlechten Zeiten" und "bis dass der Tod Euch scheidet" zugehört. Natürlich denken die meisten beim Heiraten nicht an Scheidung (so wenig wie bei einem neuen Job an Kündigung oder beim Autokauf an einen Unfall). Aber Heiraten findet ja nicht nur wegen des weissen Kleides, der Party, der Geschenke oder der Kutsche statt, und eine Geheimwissenschaft ist es auch nicht. Und von erwachsenen Menschen wird zu Recht erwartet, dass sie sich über die Tragweite der von ihnen eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen im klaren sind. Insofern finde ich das nachträglich-weinerliche "das hätte man mir aber sagen müssen!" schon etwas daneben.
ich glaube, Du hast keine Vorstellung davon, wie sich jemand fühlt, dessen Planungen für die Zukunft zerstört wurden und dem anschließend auch noch die finanziellen Möglichkeiten genommen werden, sich eine neue Zukunft zu gestalten.
naja, das ist jetzt keine sensationelle Feststellung; solche oder ähnliche Erfahrungen haben die meisten User dieses Forums hinter sich. Nicht nur wegen eines unterhaltsberechtigten Ehegatten, sondern auch wegen der Kinder: Solange man seine Kohle für Pampers, Kinderwagen, Kinderklamotten, Klassenfahrten und Taschengeld ausgeben muss, kann ein Normalverdiener eben keinen Sportwagen fahren oder Weltreisen machen. "Zukunft gestalten" ist übrigens nichts, was erst nach Ende der Ehe stattfinden muss, sondern am besten vor deren Beginn. Zum Beispiel durch eine möglichst paritätische Aufgabenverteilung zwischen den Ehepartnern. Dann halten sich auch die "Unterhalts-Überraschungen" meist in überschaubaren Grenzen.
Darüber solltest Du mal machdenken. Um ehrlich zu sein, erinnern mich Deine Antworten stark an die Moralapostel (Lehrer) in meiner Schulzeit...
Du muss hier niemand massregegeln. Sei sicher, dass User wie @Biggi darüber schon nachgedacht haben, als Du Dich noch im Testosteronrausch befunden und nicht im Traum daran gedacht hast, dass auch Deine Ehe kein Selbstläufer ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin
ich schrieb es schon mal: Die Rahmenbedingungen stehen in >>>§ 1353 Abs. 1 BGB<<<:Jeder von uns hat bei der Hochzeit andächtig Sprüchen wie "in guten und in schlechten Zeiten" und "bis dass der Tod Euch scheidet" zugehört. Natürlich denken die meisten beim Heiraten nicht an Scheidung (so wenig wie bei einem neuen Job an Kündigung oder beim Autokauf an einen Unfall). Aber Heiraten findet ja nicht nur wegen des weissen Kleides, der Party, der Geschenke oder der Kutsche statt, und eine Geheimwissenschaft ist es auch nicht. Und von erwachsenen Menschen wird zu Recht erwartet, dass sie sich über die Tragweite der von ihnen eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen im klaren sind. Insofern finde ich das nachträglich-weinerliche "das hätte man mir aber sagen müssen!" schon etwas daneben.
Auch hier tue ich mich wieder etwas schwer zu erkennen, ob das nur reine Wiedergabe der Rechtslage ist oder doch auch eine gewisse persönliche Begeisterung darüber darstellt.
Das fett gedruckte, lässt aber sicher auch letzteres vermuten.
Bei aller Zustimmung über die Darstellung der Rechtspraxis kann ich die Begeisterung darüber aber nicht teilen.
Die Behauptung, der Unauflöslichkeit der Ehe steht nun mal im direkten Widerspruch zur Möglichkeit der Auflösung durch Scheidung.
Auch wenn ich einen Vertrag auf unbestimmte Zeit (Ewigkeit?) schließe aber die, auch einseitige Kündigung ausdrücklich erlaube, so gehe ich, trotz der oben genannten §§ davon aus, dass der Vertrag mit Kündigung seine Wirkung verliert.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Vor allem wenn er einseitig gekündigt wird, sehe ich weder eine juristische, noch eine moralische Verpflichtung, dass ganz bestimmte, nicht näher genannte Teile (Pflichten) davon weiter gelten sollen. Jedenfalls für eine Partei, und auch dann wenn sie selbst nicht vorzeitig gekündigt hat.
Um bei deinem Mietvertragsbeispiel zu bleiben:
Du kündigst dem Mieter ohne Kündigungsfrist und ohne Begründung den angeblich auf Lebenszeit geltenden Mietvertrag und schmeißt ihn sofort aus der Wohnung.
Forderst ihn aber auf, dir weiterhin die Miete zu bezahlen und zwar als Ausdruck eurer "nachmieterlichen Solidarität".
(Dass du ihm auch noch die Kinder weggenommen hast und und ihn mit einem Gewaltschutzverfahren an die Existenz gehst, steht der "nachmieterlichen Solidarität" natürlich nicht im Wege.)
Du hast selbstverständlich keinerlei Pflichten die sich hieraus ergeben.
Eine entsprechende Passage in eurem Vertrag gibt es nicht, und auch der Notar, bei dem ihr den Vertrag geschlossen habt, hat den Mieter nicht über dieses kleine aber feine Detail aufgeklärt. (Kennst du jemanden, der noch nicht geschieden ist, der schon mal was von dem § oder der "nachehelichen Solidarität" gehört hat?
Und begründen tust du das damit, dass laut §xy der Vertrag ja eigentlich gar nicht kündbar sei! :knockout:
Insbesondere finde ich es einzigartig und durch nichts begründet, dass nur einer Seite Pflichten auferlegt werden und der Anderen nur Rechte. Und das steht auch so weder im Kleingedruckten des Vertrages namens Ehe noch in den obigen §§.
Und auch die Behauptung, der Mann habe ja die Verantwortung dafür übernommen, dass seine Frau die Erwerbstätigkeit bei Eheschließung eingestellt hat, geht von der, aus meiner Sicht um einige Jahrzehnte veralteten Annahme aus, der Mann habe die Entscheidungsgewalt ob seine Frau arbeitet oder nicht.
Mir ist jedenfalls keine legale Möglichkeit bekannt, die Frau zur Arbeit zu zwingen, seit der Gesetzgeber entsprechende §§ aus dem BGB entfernt hat und die gute alte Steinzeitkeule wirst du ja wohl nicht gemeint haben, wenn du von "einvernehmlicher Rollenverteilungl" sprichst."
Ich war jedenfalls nicht einverstanden, als meine Frau, gleich nach der Hochzeit, ihre Erwerbstätigkeit eingestellt hat.
Bei allem Verständnis für den armen gebeutelten Steuerzahler kann ich für dieses Konstrukt weder Verständnis noch Sympathie aufbringen und ich glaube solche seltsamen Konstrukte gibt es nicht mal im Puff oder in der Drogenmafia, wo man so etwas eher erwarten würde.
Ein Staat, der solchen Müll nicht nur duldet, sondern aktiv produziert hat bei mir jeden Respekt verloren und muss bekämpft werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@Martin: Als ich meine Ausgangsfragen hier gestellt habe, war ich auf der Suche nach Antworten und nicht nach moralischen Belehrung und Verhöhnungen durch anscheinend besser bescheid wissende User. Bemerkungen wie von Biggie ("Hast du das vor der Eheschließung nicht gewusst") oder Dir ("als Du Dich noch im Testosteronrausch befunden hast") sind provozierend und unangebracht. In allen diesen Aussagen schwingt ein Unterton mit, im Sinne von: "Dummheit muss bestraft werden". Ich habe hier niemanden 'maßgeregelt', sondern lediglich meinen Unmut darüber zum Ausdruck gebracht, dass der Finger hier, nur zu gern, noch tiefer in die Wunde gelegt wird.
Du findest es also daneben, wenn man sich der Tragweite bei der Heirat nicht bewußt war und sich anschließend darüber aufregt? Nochmal, mir und sicherlich vielen anderen hier, war bei der Hochzeit nicht bewußt, dass dieser "Vertrag" nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Ich habe jedenfalls kein mehrseitiges Papier unterschrieben, in dem ich die Vertragsbedingungen im Kleingedruckten nachlesen konnte. Jeder andere Vertrag wäre in dieser Form nichtig und das ist auch gut so.
Gruß
Brainstormer
Moin Brainstormer,
ich kann Deine Verärgerung über Beiträge verstehen, in denen geschulmeistert und sogar nachgetreten wird.
Ich verstehe es so, daß eine Ehe unbefristet geschlossen wird und durch Scheidung beendet werden kann.
Der Scheidungs- und Unterhaltsreform von 2007 liegt mE der Gedanke zugrunde, Ausnahme und Regel neu zu bestimmen: Die vorherigen Eheleute sollten mit der Scheidung in der REGEL wieder eigenverantwortlich wirtschaften. Bei Vorliegen bestimmter Tatbestände kann es AUSNAHMEN davon geben im Sinne einer nachehelichen Solidarität.
Damit haben sich auch Beweislasten verschoben.
W.
ich glaube, Du hast keine Vorstellung davon, wie sich jemand fühlt, dessen Planungen für die Zukunft zerstört wurden und dem anschließend auch noch die finanziellen Möglichkeiten genommen werden, sich eine neue Zukunft zu gestalten.
Was du glaubst, ist deine Privatsache, Brainstormer.
Geh bitte davon aus, dass hier kein Mann und keine Frau regelmäßig und über einen längeren Zeitraum mitschreibt, der bzw. die das "wie sich jemand fühlt, dessen Planungen für die Zukunft zerstört wurden und dem anschließend auch noch die finanziellen Möglichkeiten genommen werden, sich eine neue Zukunft zu gestalten" nicht aus eigener Erfahrung kennt.
Ich weiß im Gegensatz zu dir ganz genau, wie es sich anfühlt, kurz nach dem 30. Geburtstag völlig mittellos, verschuldet, schwanger und ohne Job im Gästezimmer der Eltern unterzuschlüpfen - weil die Alternative das Obdachlosenasyl gewesen wäre.
Nur habe ich für die Lösung meiner Probleme - im Gegensatz zu dir - nicht versucht, die Allgemeinheit in Anspruch zu nehmen.
Mit dem Mann, von dem ich damals schwanger war, wollte ich alt werden - er aber nicht mir mir.
Das hat er mir leider erst gesagt, nachdem wir acht Jahre zusammengelebt hatten und wir vorsätzlich und einvernehmlich miteinander schwanger geworden waren. Nachdem meine Ersparnisse und viele Jahre meiner Arbeitskraft und Empathiefähigkeit in sein Scheidungsverfahren und einen jahrelangen Sorgerechtsstreit durch x Instanzen geflossen waren und und die chronische Ungewissheit uns als Einzelpersonen und als Liebespaar zermürbt hatten.
Mit einer kindlichen "Das hat mir niemand gesagt, ich kann nichts dafür. Vater Staat muss helfen!" Einstellung säße ich jetzt als langzeitarbeitslose AE in einer Sozialwohnung und würde auf Angebote des Arbeitsamts warten (das seitdem x-mal den Namen aber nie seine Verwaltungsstrukturen und Arbeitsweise geändert hat).
Kann man so machen. Und dabei über Jahre einen ungesunden Groll gegen den/die Ex hegen, der sämtliche Lebenskraft und -freude aufzehrt.
Es geht auch anders. Man kann auch sein Leben selbst in die Hand nehmen und sich von ganz unten wieder hocharbeiten.
Noch vor der Entbindung hatte ich damals einen Job, eine Wohnung und eine funktionierende Betreuung für das Baby. Das habe ich selbst, aber nicht allein organisiert. Dabei haben uns Familie, Freunde und Nachbarn unterstützt - nach einer gewissen Schamfrist sogar der Ex und dessen Next. Das damals noch ungeborene Baby hat mit 14 Jahren seinen Vater (der bis dato durch Abwesenheit und widerwillig bzw. unregelmäßig überwiesenen Mindestunterhalt geglänzt hatte) aktiv kontaktiert und macht demnächst Abitur.
Also heul hier nicht rum, sondern sammle Fakten und übernimm Verantwortung für eine Lebenslage, in du in Folge selbst getroffener Entscheidungen geraten bist. Angesichts einer Quote von jeder zweiten (in Ballungsgebieten) bis jeder dritten (auf dem Land) geschiedenen Ehe kannst du wirklich keinen anderen als dich selbst dafür verantwortlich machen, dass du dich nicht vorher über die rechtlichen Folgen einer Ehe, einer Trennung und einer Scheidung - mit und ohne eheliche Kinder - informiert hast.
Du nennst dich "Brainstormer" - und regst dich auf, wenn du beim Brainstorming im öffentlichen Raum eines Forums von Menschen, die das hinter sich haben, was du vor dir hast - auch Rückmeldungen bekommst, die dir keine Freude machen.
Solche Umbruchsituationen, wenn "Planungen für die Zukunft zerstört" werden, sind keine Freude, müssen aber auch nicht notwendig zur Tragödie werden.
Gerade hier im Forum wirst du zahlreiche Männer und ein paar Frauen finden, die unter sehr, sehr widrigen Umständen aus den Trümmern einer früheren Lebensphase mit Phantasie, Eigenverantwortung, fester Hand und Unterstützung durch andere Menschen ein neues Glück aufgebaut haben.
Das ist kein Selbstgänger, aber es ist möglich.
Niemand bei euch ist erblindet, verstümmelt oder liegt auf dem Sterbebett.
Niemand bei euch wurde Opfer einer Gewalttat oder einer Naturkatastrophe.
Deine Ehefrau und du, ihr müsst einfach nur eigenverantwortlich einen Konflikt lösen, den ihr selbst angezettelt habt. Nicht mehr, nicht weniger. Und ich sehe immer noch nicht, warum ich euch dazu außer meiner Freizeit und Lebenserfahrung auch noch Geld zuschießen soll.
Die vorherigen Eheleute sollten mit der Scheidung in der REGEL wieder eigenverantwortlich wirtschaften. Bei Vorliegen bestimmter Tatbestände kann es AUSNAHMEN davon geben im Sinne einer nachehelichen Solidarität.
Hi Wildlachs,
sobald minderjährige Kinder mitbetroffen sind, gibt es für kein Elternteil eine RESET-Taste im Lebensplan. Weder mit noch ohne Trauschein. Weder finanziell noch alltagspraktisch. Ich teile deine Auffassung, die du hier häufig vertrittst, dass wir als Allgemeinheit Bedürftige unterstützen müssen. Und es widert mich an, wenn die Allgemeinheit als Vollkasko-Versicherung eine Lebensstandard-Garantie für Menschen geben soll, die weder mittellos noch arbeitsunfähig sind.
Für die Trauung, den Erhalt oder das Scheitern von Brainstormers Ehe ist nur er selbst und seine Ehefrau verantwortlich. Ebenso wie dafür, wie sie sich nach einer Trennung als Familie mit Kindern in zwei Haushalten organisieren. Für die damit einhergehenden Unannehmlichkeiten und finanziellen Einbußen kann nicht die Allgemeinheit haften.
Fakt ist: Zwei Haushalte sind teurer als einer. Ein Kind verursacht Mehrarbeit gegenüber einem kinderlosen Haushalt. Es muss versorgt, betreut, gekleidet ernährt und ausgebildet werden. Berufstätige Eltern haben einen anstrengenderen Alltag als Familie mit traditioneller Arbeitsteilung. Das hat mit Moralisieren nichts zu tun, sondern mit einfachem Rechnen auf Grundschulniveau.
Schönen Sonntag 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Was du glaubst, ist deine Privatsache, Brainstormer.
Warum so agressiv?
Wenn jemand nicht arbeiten kann, aus welchen Gründen auch immer, ist es die Pflicht der Allgemeinheit diesen Menschen nicht verhungern zu lassen, wenn jemand nicht arbeiten will, ist es die Pflicht desjenigen dann mit den Konsequenzen zu leben, nicht die Pflicht des Menschen, der irgenwann mal dem anderen durch eine sogenannte ''Heirat'' ein arbeitsfreies Leben versprochen haben soll.
Das steht nämlich in keinem Gesetzbuch.
Gruss Wedi
@Biggi: Alle deine Antworten zeigen eine gewisse Verbitterung über das, was Dir widerfahren ist. ABER, Du kannst deine eigene Situation nicht einfach pauschal über alle andere Trennungen/Scheidungen überstülpen oder zahlst Du ein leben lang Ehegattenunterhalt für deinen Verflossenen?
Wie gesagt, werde ich sehr gerne für mein Kind Unterhalt zahlen, aber nicht (natürlich nach einer Übergangsfrist) für eine arbeitsunwillige Ex-Ehefrau. Das Geld wäre weitaus besser aufgehoben in einem Ausbildungsfond für mein Kind. Liebend gerne würde ich auch selbst das Kind zu mir nehmen, aber bei meiner Tätigkeit wäre eine reibungslose Betreuung leider nicht gewährleistet. Und kündigen oder mir eine schlechter bezahlte Stelle mit anderen Arbeitszeiten suchen, darf ich in dieser Situation auch nicht.
Was ich eigentlich sagen will, ist, dass Deine Standpauken in Bezug auf die Ausgangsfragestellung wenig hilfreich sind und zum Glück durch andere User beantwortet wurden. Ich habe hier weder "rumgeheult" noch Dich darum gebeten, daraus eine moralische Grundsatzdiskussion zu machen Zu dem von Dir angesprochenen Brainstorming, haben deine Antworten jedenfalls wenig bis nichts beigetragen. Des weiteren zeigen mir Antworten, wie von Beppo, Wildlachs oder Wedi, dass meine Vorstellungen von nachehelicher Sorge nicht ganz falsch sein können und im Übrigen würde andererseits, eine Vollzeittätigkeit meiner Ex auch zur nachehelichen Sorge gehören.
Sorry, ich muss mir hier echt auf die Zunge beißen.
Gruß
Brainstormer
Moin Beppo,
manchmal habe ich den Eindruck, Du möchtest bestimmte Dinge einfach missverstehen.
Auch hier tue ich mich wieder etwas schwer zu erkennen, ob das nur reine Wiedergabe der Rechtslage ist oder doch auch eine gewisse persönliche Begeisterung darüber darstellt.
ich weiss nicht, woraus Du Begeisterung liest. Ich selbst sehe in meiner Darstellung vor allem Verwunderung über die kindliche Einstellung, mit der manche Menschen ihre Partnerschaften und Ehen beenden möchten.
Erwachsene Menschen sind seit Jahren und Jahrzehnten in der Lage, sich vor popeligen Konsumanschaffungen zu informieren. Sie lesen in Zeitschriften und online Tests über Autos, Fernseher und Urlaubsziele und wenden die so gewonnenen Erkenntnisse an. Aber von den rechtlichen Folgen einer Ehe oder des Kinderkriegens werden sie überrascht? Und davon, dass sie im Standesamt niemand an die Hand genommen und ihnen das "Kleingedruckte" erklärt hat - inklusive des Umstandes, dass es keine Erfolgs-Garantie und kein "bei Nichtgefallen Geld zurück" gibt?
Dass etwa 40 Prozent der Ehen scheitern ist kein Geheimnis. Und dass am Ende keine Schuldfragen diskutiert werden und der Gehen-Wollende nicht mit Entzug von Kindern, Geld und dem Verlust seines Ansehens bestraft wird, ebenfalls nicht. Das kann man so leicht in Erfahrung bringen wie den Spritverbrauch und die Pannenanfälligkeit eines bestimmten Autos. Warum soll die Allgemeinheit es kompensieren, wenn zwei erwachsene Menschen (angeblich) nicht in der Lage waren, sich auf eine verantwortungsvolle und halbwegs paritätische Rollenverteilung zu einigen - und weil manchen Ehemännern erst nach der Hochzeit aufgefallen sein will, was für eine faule Sau die angehende Ex-Frau eigentlich ist?
Mir ist jedenfalls keine legale Möglichkeit bekannt, die Frau zur Arbeit zu zwingen, seit der Gesetzgeber entsprechende §§ aus dem BGB entfernt hat und die gute alte Steinzeitkeule wirst du ja wohl nicht gemeint haben, wenn du von "einvernehmlicher Rollenverteilungl" sprichst."
Ich war jedenfalls nicht einverstanden, als meine Frau, gleich nach der Hochzeit, ihre Erwerbstätigkeit eingestellt hat.
dann muss die Gegenfrage erlaubt sein, warum man diesen Zustand noch zementiert, indem man trotz dieser Erkenntnis auch noch Nachwuchs auf Kiel legt, anstatt diesen Irrtum - dann noch weitgehend folgenlos - wieder zu beenden.
Die Behauptung, der Unauflöslichkeit der Ehe steht nun mal im direkten Widerspruch zur Möglichkeit der Auflösung durch Scheidung.
ich habe an keiner Stelle die Unauflöslichkeit behauptet; nur die (temporäre) Fortwirkung. Und kenne auch keinen der hier manchmal vorgetragenen Fälle von "lebenslangem Unterhalt für Ex-Ehefrauen".
Ein Staat, der solchen Müll nicht nur duldet, sondern aktiv produziert hat bei mir jeden Respekt verloren und muss bekämpft werden.
Es ist wohl eine Erscheinung unserer Zeit, dass alles, was nicht wunschgemäss läuft, mit martialischen Begründungen sozialisiert werden soll. Egal, ob es nun um die Bankenrettung oder die wirtschaftlichen Folgen einer Ehe geht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Erwachsene Menschen sind seit Jahren und Jahrzehnten in der Lage, sich vor popeligen Konsumanschaffungen zu informieren. Sie lesen in Zeitschriften und online Tests über Autos, Fernseher und Urlaubsziele und wenden die so gewonnenen Erkenntnisse an. Aber von den rechtlichen Folgen einer Ehe oder des Kinderkriegens werden sie überrascht?
Ich gehe mal davon aus, das die beiden Menschen, die sich vom Standesbeamten eine Ehe haben andrehen lassen, sich nicht Gedanken darüber machen, das sie sich irgendwann von diesem Vetrag lösen wollen, allein deshalb infomiert sich keiner darüber.
Wenn ich einmal ein Auto besessen habe, das ständig in der Werkstatt steht, kaufe ich mir sicher nicht noch mal das selbe Auto(um es mal mit deinen Vergleichen zu sagen).
Menschen sind aber nun mal keine Autos oder Radiowecker.
Da sind Gefühle mit im Spiel.
Ich habe meine Ex damals auch nicht geheiratet um mich später von ihr zu Trennen, genauso wie ich meine jetzige Frau nicht geheiratet habe um mich von ihr zu Trennen, jetzt weiss ich aber, was auf mich zukommen kann wenn es so ist(also besitze ich jetzt wieder ein Auto, nur eine andere Marke :wink:).
Wenn die Ex von Brainstormer nicht mehr arbeiten will, ist das ihr Problem, sollte aber nicht mehr das von Brainstormer sein.
Gruss Wedi
@Martin: Ich weiß, dass Dein letztes Statement an Beppo gerichtet ist, aber es ist nicht nur ihm aufgefallen, dass Du den Deckmantel der 'gängigen Rechtssprechung' benutzt, um Andere auf ihre Naivität bei der Eheschließung hinzuweisen. Das mag ja durchaus richtig sein, aber es hilft niemandem weiter. Und noch eins, das ganze Gerede von der Sozialisierung von Kosten ist doch Humbug. Jeder zahlt mit seinen Steuern bereits für teilweise arbeitsunwillige Faulpelze. Da kommt auch niemand auf die Idee zu sagen, für den zahl ich und für den aber nicht, also warum sollte es hier anders sein?
Gruß
Brainstormer