Ehegattenunterhalt ...
 
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Ehegattenunterhalt Rückwirkend wegen fiktiven Einkommen

 
(@interflug)
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Hallo,

ich meine zukünftige Ex möchte Rückwirkend EU und für die Kinder nunmehr 105% der DT. Alles Rückwirkend in bezug auf eine Rechtwahrungsanzeige von ARUSO. Mein Einkommen wird von der Gegenseite um einen Wohnwert der gemeinsamen Immobilie (die ich derzeit bewohne) hochgerechnet. Allerdings trage ich die Kreditlasten derzeit allein.
Als die 1. Forderung von meiner Ex kam hat mein Anwalt die Gegenrechnung aufgemacht und der Gegenseite mitgeteilt, dass kein Trennungsunterhalt  fällig wird. Mit unserer Antwort war jetzt 9 Monate ruhe bis jetzt dieser Brief kam. Kann man überhaupt Rückwirkend Ehegattenunterhalt einfordern?

Viele Grüße
Interflug

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2009 20:04
 elwu
(@elwu)

Kann man überhaupt Rückwirkend Ehegattenunterhalt einfordern?

Hallo,

wer oder was ist ARUSO? Und Unterhalt rückwirkend geltend zu machen wird zwar gerne versucht, das hat aber meist keinen Erfolg.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2009 22:09