Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann einer zu folgender Situation eine Antwort geben.
Alter des Kindes: 12 Jahre
Trennungsjahr: 2007
Da meine Exfrau seit der Scheidung nicht arbeitstätig war, habe ich ihr Trennungsunterhalt gezahlt (gerichtlich wurde der Betrag festgesetzt).
Jetzt ist mein Kind 12 Jahre und meine Exfrau sagt, dass ich ihr kein Trennungsunterhalt mehr schuldig bin. Obwohl ich ihr mtl. den Betrag überweise, überweist sie mir das Geld immer zurück.
Meine Fragen:
- Kann ich die Zahlung des Trennungsunterhaltes ohne gerichtliches Urteil einstellen?
Lt. meiner Exfrau hat ihr Anwalt gesagt, dass dafür keine gerichtliche Entscheidung notwendig ist.
Von meinem Anwalt habe ich ein Schreiben erhalten mit folgenden Vermerk: Es ist zu prüfen, ob der Trennungsunterhalt von Ihnen noch zu schulden ist. Wir bitten deshalb um Mitteilung, ob sie den Trennungsunterhalt weiter zahlen wollen oder ob eine Titelabänderung notwendiger ist.
VEREINBARUNG:
1.Die vor dem Familiengericht XXXXX(Az. XXXXXXX) getroffene Vereinbahrung vom XX.XX.09 wird in Ziff. 1.b) dahingehend abgeändert, dass sich der Antragsteller verpflichtet an die Antragsgegnerin ab xx.xx.13 einen Unterhalt in Höhe von XXX€ zu bezahlen. Der Unterhalt ist fällig jeweils zum dritten Werktag eines Monats.
2. Die Beteiligten sind sich einig, dass Unterhaltsrückstände oder Unterhaltsnachforderungen nicht bestehen. Soweit diese bestehen sollten, wird hierauf verzichtet und nehmen die Beteiligten jeweils den Verzicht des anderen an.
3. Die Beteiligten sind sich einig, dass eine Abänderung dieser Vereinbahrung frühestens zum xx.xx.15 nach den dann gegebenen sachlichen und rechtlichen Verhältnissen möglich ist.
4. Der oben genanten Vereinbahrung unter Ziffer 1. wird die Gutdeutsch-Berechnung des Gerichts von xx.xx.13 zugrunde gelegt.
Herzlichen Dank schon mal im Voraus.
Moin Agres
Herzlich Willkommen
Mal ganz anders. Wenn Deine Ex-Frau darauf besteht, keinen UH von Dir bekommen zu wollen, so lasse es Dir schriftlich von ihr bestätigen. Das nennt sich Unterhaltsverzicht und ist gesetzlich abgesichert. Falls sie jedoch deshalb bedürftig werden sollte, dann wird solch eine Verzichtserklärung sittenwidrig und damit hinfällig.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Agres,
ist es wirklich Trennungsunterhalt ? Oder handelt es sich um nachehelichen Unterhalt ?
Gruß
United
Es geht um Nachehelichen Unterhalt, bin seit 5 Jahren neu verheiratet. 🙂
Grüß Agres
Moin nochmal,
da Deine Ex Dir den überwiesenen Unterhalt zurücküberweist, würde ich sie nicht für ein Exemplar halten, daß Dir auf einmal den Gerichtsvollzieher vor die Tür schickt.
Insofern würde ich - analog Oldie - eine "formlose" Unterhaltsverzichtserklärung für ausreichend erachten.
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, könnt Ihr das auch einvernehmlich beim Notar besiegeln, eines Gerichts bedarf es nicht.
Gruß
United