Ehegattenunterhalt
 
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Ehegattenunterhalt

 
(@Rheinland)

Erst mal hallo zusammen,
ich selbst, lebe seid einigen Monaten von meiner Frau getrennt. Zahle an sie zum Glück jedoch lediglich Kindesunterhalt gemäss Düssledorfer Tabelle.

Nun habe ich seid einigen Wochen eine neue Beziehung. Ich plane nun mit der Frau, die sich ebenfalls gerade von ihren Mann getrennt hat und zwei Kinder hat, zusammen zu ziehen. Der Mann, bzw. ein mit Ihm befreundeter Anwalt meint nun, dass sich das zusammenziehen von uns beiden auf den Trennungsunterhalt auswirken würde. Dieser würde sich also entsprechdend reduzieren.

Wenn ich mir jedoch nun die hier zum Teil schon zu dem Thema vorhandenen Beiträge anschaue, so kann der (noch)-Ehemann die Unterhaltszahlungen erst dann um einen Betrag X, der mich antürlich brennend interessieren würde, reduzieren, wenn bei unserer neuen Beziehung von einer dauerhaften Geschichte ausgegangen werden kann, was aber erst nach 2 oder 3 Jahren der Fall ist. Gibt es hierzu irgendwelche Festschreibungen im Internet zu finden?

Vielen Dank im Voraus.

Gruss
Andreas


Zitat
Geschrieben : 13.02.2006 13:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:grr: :mad2: :fluch01:

Moin,

ihr zieht zusammen. Ihr wirtschaftet ab dem Moment zusammen. Wenn ihr eine Spur von Rückrat habt, sagt ihr dem Ex deiner LGin das und auch, dass er keinen TU/EU mehr schuldet. Alles andere, vor allem das sich Ausruhen auf der 2-Jahres-Frist. empfinde ich als bodenlose Unverschämtheit. Hat schon irgendwie was hämisches ("Hihi, wir leben jetzt zusammen. Ätschbätsch, musst die nächsten 2 Jahre noch zahlen").

:nichtzufassen: :schaemdich:

Bei meiner Betrachtung ist es völlig unerheblich, aus welchem Grunde und wie die Beziehung deiner LGin und deren Ex auseinander ging.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2006 14:23
(@babbedeckel)
Registriert

ich selbst, lebe seid einigen Monaten von meiner Frau getrennt. Zahle an sie zum Glück jedoch lediglich Kindesunterhalt gemäss Düssledorfer Tabelle.

An Ihrer Stelle würde ich noch TU/EU fordern, daß du auch weißt wie das ist. 😡
Deiner EX gönne ich aber dann noch einen LG 😎

Gruss
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2006 14:31
(@Rheinland)

Ich mnerke schon, ich bin hier wohl im Forum der geschassten Ehemänner und Unterhlatszahler gelandet, die wohl nicht einsehen, dass es in der Regel immer zwei Seiten gibt.

Sorry für die Störung und noch viel Spass in Zukunft hier.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2006 14:43
(@Aniram)

Hallo Andreas !

Ich bin meinen Vorrednern für ihr Statement richtig dankbar, weil mein
erster Gedanke zu

Zahle an sie zum Glück jedoch lediglich Kindesunterhalt gemäss Düssledorfer Tabelle.

und zu

so kann der (noch)-Ehemann die Unterhaltszahlungen erst dann um einen Betrag X, der mich antürlich brennend interessieren würde, reduzieren, wenn bei unserer neuen Beziehung von einer dauerhaften Geschichte ausgegangen werden kann, was aber erst nach 2 oder 3 Jahren der Fall ist.

war folgender.

Auf der einen Seite bist Du dankbar, außer Kindesunterhalt nicht zur Kasse
gebeten zu werden und findest das doch bestimmt in Ordnung so, oder ?

Andererseits würde es Dir nicht schmecken, müßte Deine LG auf ihren Unter-
halt verzichten und damit Euer gemeinsames Einkommen schmälern.

Selbst (in meinen Augen völlig ok) froh sein, nicht mehr zahlen zu müssen,
aber beim Abkassieren ganz schnell das Mäntelchen nach dem Wind hängen
wollen.

Schämst Du dich eigentlich nicht, so eine Frage überhaupt zu stellen ?

Erboste Grüße

Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2006 14:50
(@Aniram)

Ich mnerke schon, ich bin hier wohl im Forum der geschassten Ehemänner und Unterhlatszahler gelandet

Nee, das bist Du nicht - aber Du bist hier auf einer Seite gelandet, die
versucht fair zu sein, egal ob es um Mann oder Frau geht.

Ich hoffe sehr, daß der Ex Deiner LG recht bald nichts mehr zahlen muss.

Ihr könnt aber beide einen Zweit, Neben- oder was auch immer für einen
Job annehmen um Euer monatliches Einkommen zu verbessern. Schließlich
wird das auch vielen Ex-Männer angeraten, nur um es dann in den Rachen
der Exfrauen werfen zu müssen, damit Mylady nur ja recht gut davon leben
kann.

So arbeitet ihr dann wenigstens für Eure eigene Geldbörse.

Du reihst Dich großartig in das Bild ein, wie es nicht sein sollte.

Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2006 14:58
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Rheinland !

Hier eine kleine Story zu Deinem Verständnis:

Geschiedene Frau bezieht Eu+ KU (weitaus mehr als DT ) und lernt einen neuen Mann kennen.Beide verdienen außerdem sehr gut!
4 Monate später ziehen sie zusammen , 1 Jahr später Standesamtliche Heirat....Ex Mann zahlt übrigens immer noch ,da sie eine Kontovollmacht hatte und das Geld weiterhin munter abgehoben hat.
Beide ziehen in ein großes Haus um,leisten sich zwei Nigelnagelneue Autos und gehen mehrmals die Woche Essen!
halbes Jahr später war dann kirchliche Hochzeit und Ex zahlte immer noch !
In die Flitterwochen ging es auf eine Romantische Insel in die Karibik !

Kurze Zeit später erfuhr ich,daß sich der Ex mann nur noch von keksen ernährt und nach dem Rausschmiss von seiner Freundin keine neue Wohnung mehr leisten konnte....erst da hat diese Frau dann auf den Eu verzichtet !!!

Der Ex Mann war zwar selbst daran Schuld weil er aus Gutmütigkeit nichts unternommen hat, aber mit dieser Story wollte ich Dir mal aufzeigen wie schändlich es ist auf andere Kosten weiterhin ein angenehmes Leben zu führen!

Sei froh daß es Dir nicht so ergeht!!!!!!

LG
Domino


Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2006 14:58
(@babbedeckel)
Registriert

Ich mnerke schon, ich bin hier wohl im Forum der geschassten Ehemänner und Unterhlatszahler gelandet, die wohl nicht einsehen, dass es in der Regel immer zwei Seiten gibt.

Sorry für die Störung und noch viel Spass in Zukunft hier.

Jetzt isser auch noch beleidigt :knockout: 😀 :knockout: 😀


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2006 15:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

dass es in der Regel immer zwei Seiten gibt.

Es gibt immer so viel Wahrheiten, wie es Beteiligte gibt. Wie ich schon eingangs sagte, das ist bei dieser Betrachtung völlig unerheblich. Es sei denn, die Zahlung von TU/EU hat für dich und vornehmlich für deine LGin Entschädigungs-Charakter. Das ist aber ebenso mies und zeugt von Unreife.

DeepThought
*topic closed*
*seinen sinnspruch in der signatur hier völlig passend findet*


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2006 15:02