Ehegattenunterhalt
 
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Ehegattenunterhalt

 
(@splifff)
Schon was gesagt Registriert

Auch ich habe ein Problem und ich hoffe ich finde hier eine möglichst gute Antwort. Erstmal viel Text um die Situation zu erklären. :yltype:

Ich möchte mich scheiden lassen, nachdem meine Frau seinerzeit die Konsequenzen gezogen hatte. Ich war dann ausgezogen und nun ist es soweit.
Ich habe 3 Kids (4-9 Jahre) und müsste dann ca. 1000 Euro KU bezahlen. :redhead: Soweit okay.
Nun werden alle Kids ganztägig betreut und doch muss die Mutter länger arbeiten. Teils bis 20:00 Uhr.
In dieser Zeit passe ich auf die Kids auf, was ich ja großteils auch gerne mache.
Wenn ich mich scheide möchte ich mein Restgehalt nicht weiter mit Ihrem Gehalt verrechnen. Der Unterschied von 100.- Euro zwischen den Gehältern ist mir egal. Wenn sie zustimmt geht dies ja.
Meine Frage ist nun die folgende:
Was passiert wenn meine Frau nach der Scheidung arbeitslos wird. Eventuell auch weil ich der Betreuung der Kinder nicht mehr vollständig nachkommen kann. Sie würde dann ja arbeitslos und so auch Arbeitslosengeld beziehen. Erst später Hartz4. Das kann ich aber nicht ändern. Muss ich dann wieder mehr bezahlen? Fordert das Arbeits(losen)amt dann Geld bei mir ein. Wie ist es mit Hartz4. Das gibt es dann nach 12 Monaten, meine ich. Werde ich dann belangt und muss auf einmal bezahlen doch wieder für sie bezahlen oder ist das alles dann nicht mehr mein Problem. Fragen über Fragen :question:
Wer kennt sich damit aus?

Besten Dank für eine zeitnahe Antwort.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 15:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo splifff,

Werde ich dann belangt und muss auf einmal bezahlen doch wieder für sie bezahlen oder ist das alles dann nicht mehr mein Problem.

Ich denke, damit genau das nicht passiert, muss in euer Scheidungsurteil ein Passus rein, dass ihr für die Zeit nach der Scheidung gegenseitig auf Unterhalt verzichtet, und zwar ausdrücklich auch für Zeiten der Not.

Aber dazu können andere vermutlich mehr sagen als ich ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 17:25
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber dazu können andere vermutlich mehr sagen als ich ...

Nö Malachit. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Bei mir steht auch genau dieser Satz im Scheidungsurteil und gut is....

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 17:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn das Faktum der Arbeitslosigkeit (und in Folge der Unterhaltsbedürftigkeit) zum Zeitpunkt der Vereinbarung absehbar ist, ist dieser Ausschluss namens "auch in Zeiten der Not" nichtig, denn er würde einen Vertrag zu Lasten Dritter (nämlich des Steuerzahlers) begründen, und das funktioniert auch mit notarieller Beglaubigung nicht.

Dass man da mit drei Kindern zwischen 4 und 9 Jahren den Überraschten spielen kann ("...das hätte ich jetzt wirklich nicht gedacht...") ist vor diesem Hintergrund schwer vorstellbar. Schon gar nicht, wenn ein

Eventuell auch weil ich der Betreuung der Kinder nicht mehr vollständig nachkommen kann.

bereits heute im Raum steht.

Wenn Du den nachehelichen Unterhalt dauerhaft loswerden möchtest (was bei drei kleinen Kindern nicht sehr wahrscheinlich ist), solltest Du alles daran setzen, dass Deine DEF in Lohn und Brot bleibt; ggf. auch durch Ausweitung (und eben nicht durch Einschränkung) Deiner persönlichen Betreuungsleistung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 22:07