Hallo zusammen,
das ganez Thema betrifft mich erst seit kurzem und ich habe wenig Ahnung. Ich wäre für Hilfe sehr dankbar. Hier meine Frage(n): Ich lebe getrennt von meiner Frau (wir haben auch ein Kind), sie verdient mehr als ich, ich habe durch meine Anwältin Ehegattenunterhalt beantragt. Nun zieht die Anwältin meiner Frau jede Menge Ausgane von deren Einkommen ab. Darunter Aufwendungen für Konsumkredite und die private Altersversorge. Geht das?
Im Zusammenhang damit habe ich eine weitere Frage: Ich bin mir unsicher, ob ich mit der Wahl meiner Anwältin gut lag. Hat da jemand Erfahrung? ich vermute fast, da sie eine Frau ist (und selbst ein Kind hat), dass sie fast eher auf der Seite meiner Frau steht. Würde sich ein Wechsel lohnen? Dann müsste ich meine bisherige Anwöltin bezahlen. Was kostet das so in etwa (wir hatten ein erstes persönliches Gespräch und danach einige Briefe).
Besten Dank
James
Hallo James,
herzlich Willkommen bei Vatersein.
Du kannst hier unter "Erste Hilfe" schonmal einiges rauslesen.
Aber es stimmt, daß ehebedingte Schulden..egal ob nun die FRau die alleine gemacht hat oder zusammen, beim TU berücksichtigt werden dürfen.
Auch die Altersvorsorge ist im Trennungsjahr noch eheprägend.
Nach der Scheidung sieht es aber anders aus, da wird die Altersvorsorge nicht mehr berücksichtigt, da es ja eine Wertbildung für die Ex darstellt.
Um wieviel Unterhalt gehts denn?
Bzw wieviel verdient Deine Frau mehr?
Soviel erstmal zum TU.
LG
Melly
Danke für die schnelle Antwort. Kann ich denn dann einen Kredit, den meine Eltern mir gegeben haben, auch abziehen?
Ich werde mich mal in die "Erste Hilfe"-Dokumente einlesen...
Jeder Kredit, der in der Ehe gemacht wurde, wird beim TU berücksichtigt.
Es gibt ja auch Partner, die grad extra Kredite aufnehmen um den anderen Partner eine rein zu drücken und somit den Unterhalt zu zwicken.
Also paß da mal auf, daß die gute Frau das nicht auch so macht.
Solltest Du für neue Wohnungseinrichtung nen Kredit gebraucht haben, wird der auch gerechnet.
LG
Melly
Genau dafür ist der Kredit gewesen - nur eben nicht bei einer Bank sondern bei meinen Eltern. Meine Anwältin hat ihn nicht berücksichtigt, weil sie Zweifel hatte, dass die Gegenseite das anerkennt.
Viele Grüße
James
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Danke für die Info.
Nach Rechnung meiner Anwältin hätte meine Frau an mich ca. EUR 500 pro Monat zahlen müssen, ich zahle EUR 249 für das Kind.
Ich habe nich eine weitere Frage: Was genau ist denn ein Unterhaltstitel (beim Jugendamt beantragen)? Wozu dient dieser? Was bedeutet das für mich, wnen ich einen solchen beantrage?
Besten Dank
James
Hallo JamesDean,
Was genau ist denn ein Unterhaltstitel (beim Jugendamt beantragen)?
Ein vollstreckbares Schuldanerkenntnis; beim Unterhalt mit Zahlungsmodalitäten.
Die JA-Urkunde kannst du kostenfrei bei deinem JA zeichnen.
Bedenke, dass ein einmal gezeichneter Titel nicht ohne weiteres abänderbar ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
@RAMSCH
Es kommt nicht ganz so deutlich rüber, aber das Urteil würde in die Richtung der, ähem, "freiwilligen" Titulierung interpretierbar sein - auch den TU/EU betreffend (>hier<).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Erst mal herzlichen Dank für die Antworten.
Ich wundere mich schon sehr. Die Situation mit den absetzbaren Konsumkrediten ist doch absurd. Es kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers (Staat) sein, dass sich Leute systematisch verschulden um davon einen Vorteil bei der Unterhaltsberechnung zu haben. :knockout:
Ich habe noch weitere Fragen:
1. Habe ich das richtig verstanden, dass ein Unterhaltstitel für mich nicht nachteilig ist?
2. Muss ich eigentlich die private Krankenversicherung für meinen Sohn alleine bezahlen?
3. Meine Frau macht nun auch Ausgaben für Betreuung unseres Sohnes nach der Schule geltend - zusätzlich zum Unterhalt. Ist das rechtens? Wofür bezahle ich denn dann noch Unterhalt?
Viele Grüße
James
Hallo James,
wie ist denn Deine Frau versichert?
Die Ausgaben für die Betreuung nach der Schule kann sie nicht ansetzen, das muß sie schon selbst auf die Reihe bekommen.
Fällt nicht unter Mehrbedarf.
Gruß
Melly
Hallo Melly,
danke für die Antwort. Meine Frau ist Beamtin und privat krankenversichert.
Beste Grüße
James