Ehegattenunterhalt
 
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Ehegattenunterhalt

 
(@fireblade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen;

ich bin hin und her gerissen, soll ich es wagen zum Gericht zu gehen oder nicht?

Erst mal zu meiner Situation:

Ich bin geschieden,seit 2005 und habe 5 Kinder. Das älteste hat bereits eine eigene Familie. Ein Kind (20) z.Z. ohne Ausbildung lebt bei mir und drei Kinder 17, 13, und bald 8 Jahre leben bei meiner EX.
Ich habe ein 3 Familienhaus in dem ich lebe und von 2 Wohnungen erziele ich Mieteinnahmen. Außerdem bin ich erwerbstätig. Seid der Scheidung hat sich mein Einkommen um 50 Euro erhöht. Wegen der hohen Unterhaltszahlungen habe ich Umgeschuldet, das heißt ich zahle nur noch die Zinsen und keinen Abtrag. Ersparnis ca. 250 Euro.
Meine EX hat nach der Scheidung wieder angefangen halbtags zu Arbeiten als das jüngste 6 Jahre alt war.
Ich Zahle Monatlich 1100,- Euro Unterhalt das ist ein Mangelfall.
Unterhalt für meine Frau ist 440,- Euro der Rest ist für die 3 kleinen.
Meine Frau zahlt für das bei mir lebende Kind nichts.

Nun meine nich sehr sortierten Fragen

Soll ich versuchen den Unterhalt von meiner EX zu reduzieren?
Ist ihr Einkommen "Überobligatorisch"?
Müssen nicht eigentlich beide Elternteile für über 18 Jährige zahlen?
Kann ich wenn das nächste Kind 18 wird auch den Unterhalt direkt an dieses Überweisen oder brauche ich eine Zustimmung?
Mach es Sinn den Ehegattenunterhalt zu reduzieren? Habe eine unterschriebene Anlage U und gilt die noch wenn sie Arbeitet?

Wie ihr seht hab ich viele Fragen, freue mich auch über viele Antworten

Fireblade

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2008 20:50
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hie fireblade

Ich picke mir mal zwei Deiner Fragen raus.

Müssen nicht eigentlich beide Elternteile für über 18 Jährige zahlen?

Du meinst doch dass bei Dir lebende 20-jährige Kind? Wenn bereits mehr als 4 Monate die Ausbildungssuche dauert oder eine Ausbildung abgebrochen wurde, so hat das Kind keinen Anspruch auf Unterhalt mehr, sondern muss ALG2 beantragen. Mit Aufnahme einer (neuen) Ausbildung lebt der UH-Anspruch meistens wieder auf. Und ja, beide ET sind vom Grundsatz her barunterhaltspflichtig.

Kann ich wenn das nächste Kind 18 wird auch den Unterhalt direkt an dieses Überweisen oder brauche ich eine Zustimmung?

Eine Zustimmung des nun vollj. Kindes brauchst Du so oder so. Das Kind hat anzugeben, wohin der UH überwiesen werden soll. Um welches Konto es sich dabei handelt ist Sache des Kindes.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2008 21:10
(@fireblade)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort Oldie

hatte ich mir auch schon gedacht.

Die Frage die mir aber unter den Nägeln brennt. Ist das Einkommen was meine EX jetzt bereits sei 2 Jahren erzielt in irgendeiner Weise anrechenbar. Seitdem der kleine 6 ist geht sie halbtags arbeiten obwohl sie es ja nicht braucht. Was ich Zahle ist wie gesagt Mangelfall, entschieden zu dem Zeitpunkt als sie noch nicht gearbeitet hat. Aber ich würde mich wohler fühlen wenn meine Kinder den vollen Unterhalt erhalten könnten und meine EX entsprechend weniger. Es kann doch nicht sein das sie sich Kohle einstreicht nur weil sich das Recht hätte sich um die Kinder zu kümmern, es aber nicht tut und deshalb noch für sich persönlich kassiert?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2008 17:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo fireblade,

nach neuem Recht ist es tatsächlich so, dass erst die Kinder bedient werden.

Erst wenn die den Mindestunterhalt bekommen und du noch über 1.000,- übrig hast, bekommt sie auch etwas.

Es würde sich also lohnen ne Änderungsklage einzureichen.
Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2008 17:36