hallo !
stehe vor einem problem, welches ich dringend lösen muss.
möchte aber nicht sofort zum anwalt, da ich keine rechtschutz habe und mir dieses nicht leisten kann.
worum geht es:
meine frau hat sich von mir getrennt, kind 3,5j. sehr krank, frau kann deswegen nicht arbeiten gehen.
ich muss monatlich 750€ unterhalt bezahlen. davon 175 (so genau weiß ichs jetzt nicht aus dem kopf) und der rest ist für die frau...
da ich noch einige schulden am bein habe, welche ich auch noch monaltich abbezahle, bleiben mir effektiv 600€ im monat.
wenn ich z.zt. nicht bei meinen eltern unterkommen könnte, würde ich quasi auf der strasse stehen.
eine wohnung in frankfurt kostet über den daumen gepeilt um die 400 euro kalt (1 zimmer oder wenns eine sau billige wohnung ist auch 2 zimmer). dazu würden noch stromkosten kommen. sagen wir mal, über den daumen gepeilt 500 euro MINDESTENS für eine bleibe, wenn ichs großzügig rechne.
dann blieben mir noch 100 euro fürs auto und für essen und kleidung...
wie soll das funktionieren ??
was wäre, wenn ich nicht momentan bei meinen eltern wohnen könnte ?
habe ich irgendwelche ansprüche auf sozialleistungen ? bin zwar nicht scharf drauf beim amt die hand aufzuhalten, aber was bleibt mir übrig ?
fakt ist, das ich von dem geld, was mir übrig bleibt, weder eine wohnung noch meinen eigenen lebensunterhalt bezahlen kann.
meine frage wäre jetzt, was ich für möglichkeiten habe ?
wäre klasse, wenn mir jemand nen tip geben könnte...
gruss
stephan
Hey!
habe ich irgendwelche ansprüche auf sozialleistungen ?
Vermutlich keine.
Ist die Berechnung des Unterhalts korrekt solte dir doch eigentlich der Selbstbehalt bleiben, und das wiederum dürfte eigentlich über dem Regelsatz für eine erson liegen, womit ansich keinerlei Anspruch auf Sozialleistung bestehen würden..
Vielleicht hättest du Glück einen gewissen Anspruch auf Wohngeld zu haben bei eigener Wohnung, aber eben das ist auch vom Einkommen abhängig das dir zur Verfüung steht..
Und beim Selbstbehalt wird da vermutlich auch nichts drin sein..
Davon mal abgesehen das eine 1Zimmer Wohnung für min 500€ nicht angemessen wäre..klar das Frankfurt teuer ist..aber das nutz nichts wenn man es sich nicht leisten kann, dann muß ebne eine Wohnung ausserhalb her..
Deine wirklichen Möglichektien leigen erstmal auch darin "kürzer zu treten" ..
Vielleicht wäre es noch eine Möglichkeit an deinen Schulden zu arbeiten?!
(Und bedenke deine Ex muss mit Kind, mit 750+Kindergeld klar kommen)
Gruß
Jens
Hallo,
um genaue Berechnungen anstellen zu können, solltest du ein paar Zahlen reinstellen.
In der Regel geht es wie folgt (wenn du arbeitest)
bereinigtes Netto (Fahrtkosten bereits abgezogen)
- KU (voller Satz)
- ehebedingte Schulden
- erwerbstätigen Bonus
- SB (890€)
- private Altersvorsorge (wenn zu Ehezeit schon Bestand hatte)
= restliche Verteilungssumme
davon 3/7 für Deine Frau
Evt. kannst du noch trennungsbedingte Schulden ansetzen.
Gehe schnell zum Gericht und hole Dir ein Beratungsschein und dann ab zum guten Anwalt.
Der kann Dir dann ggf. auch sagen ob du PKH bekommen könntest.
Tip: Die Kohle die du jetzt freiwillig zu viel zahlst ist WEG!!! Die kannst du nicht mehr aufrechnen!!!
Immer daran denken, du bist jetzt getrennt von Deiner Frau, wenn du den Unterhalt für das Kind bedienen kannst...ist das sehr gut...für alles andere muss Deine Frau sich kümmern.
An Deiner Stelle, würde ich, solange kein Titel besteht die Zahlung an Deiner Frau einstellen und erstmal auf einen Sparbuch parken...den Rest regeln dann die Anwälte.
Viel viel Glück
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
(Und bedenke deine Ex muss mit Kind, mit 750+Kindergeld klar kommen)
ehm, 750 + 400 pflegegeld + kindergeld + wohngeld + blindengeld !!!!!
Davon mal abgesehen das eine 1Zimmer Wohnung für min 500€ nicht angemessen wäre..klar das Frankfurt teuer ist..aber das nutz nichts wenn man es sich nicht leisten kann, dann muß ebne eine Wohnung ausserhalb her..
die 500 euro sind nicht bindend. sind aber der normale durchschnitt in F. wenn ich mir eine wohnung ausserhalb suche, kommen erhöte fahrtkosten hinzu. ob jetzt mit benzin, oder monatskarte. das kommt aufs gleiche raus !
@sash
das kommt mir alles so bekannt vor.
hier mal die rechnung der anwältin meiner frau:
durchschnittliches monatliches nettoeinkommen, bereinigt: 1.636,85€
abzüglich selbstbehalt: 890€
verteilungsfähig: 746€
davon entfallen:
kindesunterhalt: 176€
ehegattenunterhalt: 569€
meine 890€ werden mir ja gelassen, aber: abzüglich meiner monatlichen raten für schulden, autoversicherung und laufende kosten, bleibt nicht mehr viel übrig. hinzu kommt, das ich nicht jeden monat 1600 euro verdiene. manchmal sind es auch nur 1400. und wenn ich davon die 750 abziehe, bleiben 650 für mich......
nachtrag: ich möchte betonen, das es mir nicht um die 750 euro unterhalt geht. das geld bezahle ich gerne, damit es meinem kind gut geht. ich möchte lediglich erfahren, welche möglichkeiten ich habe mit dem geld, was mir übrig bleibt....
[Editiert am 1/3/2006 von Stephan1979]
Hallo,
ich habe die DT nicht im Kopf, aber der KU wird von Deinem bereinigten Netto abgezogen. Wenn du jetzt ein schwankendes Einkommen hast, so werden die Summen aufkumuliert und anschliessend durch 12 geteilt.
Schwankungen mußt du dann für Dich selber ausgleichen 🙁
Das Kindergeld wird nicht bei Ihr angerechnet. Da das Kind noch keine 10 Jahre ist, werden Verdienste bei Ihr ebenfalls nicht angerechnet.
Rechne wie folgt:
1600 (bereinigtes Netto im Schnitt) (ehebedingte Kredite und Fahrkosten ect. schon abgezogen?)
- 176 KU
- 890 SB
= 534 € Verteilersumme
534/ 7 = 76,29€
3 * 76,29€ = 228,86€ für Deine Frau
der Rest ist für Dich
= 1600-176-228,86
= 1195,14
Soweit die Theorie...aber ich denke Deep sollte noch mal schauen...ob ich mich da nicht irgendwo verhaspelt habe 😎
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Schwankungen mußt du dann für Dich selber ausgleichen 🙁
wie gleiche ich das denn aus ? mehr arbeiten ? 🙂 ich arbeite 240 stunden im monat 😉
du kommst auf 228€ für meine frau. ihre anwältin kommt auf 569€.........
irgendwie blicke ich bei der ganzen sache nicht so wirklich durch, weil ich keine ahnung habe 😀
Hallo,
was die gegnerische Anwältin will sollte Dich überhaupt nicht intressieren. Ich will jetzt von Dir auch 1000 € haben...gibst Sie mir bitte bis Morgen sonst bewerfe ich Dich mit Dich Watte 😀 😀 😀
Versuchen kann mans ja mal.
Nein im Ernst: Die Gegenseite wird immer fordern, dass ist deren Job. Was letztendlich bei rumkommt legt max. endgültig das Gericht fest.
Stell die Zahlung solange kein Titel besteht für Deine Frau ein und packe den Spass auf ein Sparbuch. Such Dir nen ordendlichen Anwalt...anders wirst du da nicht glücklich...
Ausgleichen heisst...wenn du im März 1700€ bekommst so spare 100€ für den April wenn du nur 1500 € bekommst.
PS. Zahlung für das Kind weiterleisten und das auch klar als KU deutlich machen !!!
Mfg
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
dann fahr ich aber harte geschütze auf, wenn ich die zahlung des geldes für SIE einstelle....
sie bezahlt von meiner kohle z.zt. die miete für ihre wohnung. stelle ich das ein, muss sie vom pflegegeld die miete bezahlen....ich glaube, dann hat sie ein problem. und der kleine nix mehr zu essen.
das will ich weder ihr, noch ihm antun...
oder habe ich irgendwo nen denkfehler ? oder denke ich zu fair ?
Hallo,
über eins musst du Dir klar sein. Du bezahlst das Geld einer wildfremden Person die zufällig die Mutter deines Sohnes ist!
Zahle das Geld für Deinen Sohn + evt einen Teil TU für Deine Ex. Wenn das Geld nicht ausreicht dann muss halt eine kleinere Wohnung her oder Hilfe von anderer Seite.
Das mag sich alles hart anhören, aber Ihr seid getrennt und jeder muss schauen wo er bleibt...Dir schenkt auch keiner was eher im Gegenteil...siehe Forderung der Gegenseite.
Mfg
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
tja, auch wenn ichs wirklich nicht gerne sage, aber ich glaube du hast recht.....
wenn da nicht diverse ängste wären...
meine größte angst ist, das die gegenseite dann auch härtere geschütze aufzieht.
zur zeit kann ich meinen kleinen sehen wann ich will. gottseidank.
wenn ich jetzt das geld kürze, wette ich, das sie dann zum anwalt rennt und erstmal festlegen lässt, das ich den kleinen nur alle 2 wochen sehen darf, oder wie das eben gehandhabt wird.
ich weiß, damit muss ich mich abfinden, aber das wäre auch das schlimmste was sie mir antun kann. wenn ich den kleinen nicht mehr, oder nur selten sehe....hört sich blöd an, ich weiß.
ich weiß auch, das ich damit klarkommen muss. andere väter mussten es auch und sie leben noch. aber der gedanke daran ist schon verdammt hart....
wie bekomme ich denn verbindliche zahlen raus ?
wenn ich zum RA gehe, rechnet er zu meinen gunsten, oder ?
genau wie der RA der gegenseite. der rechnet zu ihren gunsten.
gerichtlich ? wer zahlt das gericht ? ich kann mir das nicht leisten.
wenn ich das geld jetzt kürze....rennt sie zum anwalt....können dann mahnungen kommen ? mahngebühren, verzugszinsen und so ein kram ???
ich hab echt schiss vor der ganzen sache.....
Hallo,
solange du den KU bedienst passiert erstmal gar nichts. Mahngebühren worauf???
Ich gehe mal davon aus, dass es keinen Titel bezüglich Unterhalt für die Ex gibt.
Also kann da ohne Festschreibung nix passieren. Du kannst sicher annehmen das die Gegenseite zu Gericht läuft, aber jeder in Deutschland lebender Bürger hat recht auf einen rechtlichen Beistand...soweit die Theorie.
Komme bei und gehe zu Gericht und lasse Dir einen Beratungsschein ausstellen, damit ab zum RA Deiner Wahl und dann lass Dich beraten. Er kann Dir auch sagen ob dir PKH zu steht.
Die Sache mit dem Umgang hat nichts mit dem Unterhalt an Deiner EX zu tun... Ihr wart verheiratet und es besteht bestimmt ein gemeinsames Sorgerecht.
Fall die KM den Unterhalt reduzieren will, so kannst du ja dann belegen, dass dieses bis dato ja immer einwandfrei funktioniert hat und es daher keine Veranlassung gibt den Umgang zu kürzen. Dann kannst du ja weiterhin angeben, dass die KM mit dieser Massnahme Dich nur erpressen will.
Wie schon mehrfach erwähnt, suche Dir einen kompetenten Anwalt.
Mfg
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
du hast recht.
ich werde mir einen anwalt suchen und umgehend einen termin machen.
ich danke dir 1000000 mal für deine hilfe und fürs mut machen !!!
ich halte dich/euch auf dem laufenden...
Das wird schon :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
ich hoffe es....
bisher habe ich nur an meinen sohn gedacht und deshalb immer brav bezahlt was in dem schreiben der anwältin meiner frau stand.
da ich aber so langsam mal an mich denken muss, wie es weiter gehen soll, finanziell, muss ich jetzt endlich was tun.....
du hast was gut bei mir ! 🙂
Hi,
zu den Schulden: Sind die eheprägend (z. B. Haus abzahlen, Auto o. ä.)?
Die könnten dann evtl. vom bereinigten Netto (nach Berechnung KU) noch mit abgezogen werden. Vielleicht wissen andere Genaueres, wenn Du mal schreibst, welche Schulden das sind und wann sie gemacht wurden.
Alternative statt zum Anwalt rennen: Wenn ihr noch miteinander reden könnt, sprecht über die Finanzen oder: Nehmt euch nen Mediator. Hatten wir auch und darüber haben wir uns erstmal geeinigt. Unser Mediator ist RA, aber nicht von einem von uns beauftragt [edit: wir zahlen beide jeweils die Hälfte]. Er moderierte ledlich. Wir haben unsere Vorstellungen, die teils auf Halbwissen/Nichtwissen basierten, in den Raum geschmissen und am Schluss sind für jeden akzeptable (weil es eben ne Einigung war) Zahlen heraus gekommen. Wir haben´s in 6 Stunden geschafft (je ca. 120.-) und kommen weiter *aufholzklopf* ohne Anwalt aus. Der Mediator hat eben mit seinem Fachwissen weiter geholfen (Hinweise darauf gegeben, wie die übliche Rechtssprechung ist), [edit: wenn es etwas "härter" wurde. Aber unbedingt drauf vorbereiten. Dank der Unterstützung des Forums hier konnte ich ihn einige Male berichtigen]
Nur ein weiterer Denkansatz. Viel Glück.
neuezeit
[Editiert am 1/3/2006 von neuezeit]
So ist das Leben
Du kannst sicher annehmen das die Gegenseite zu Gericht läuft, aber jeder in Deutschland lebender Bürger hat recht auf einen rechtlichen Beistand...soweit die Theorie.
Komme bei und gehe zu Gericht und lasse Dir einen Beratungsschein ausstellen, damit ab zum RA Deiner Wahl und dann lass Dich beraten. Er kann Dir auch sagen ob dir PKH zu steht.
Hallo,
bekommt man einen Beratungsschein denn nicht auch erst, wenn man "bedürftig" ist?
PKH wird Stephan1979 hoffentlich bekommen können, wobei mit 1630 E netto - eher unwahrscheinlich, denn unsereins kann sich ja das Einkommen nicht bis zum Abwinken kleinrechnen. :exclam:
Naja, mal abwarten wie´s weitergeht - ich drück die Daumen.
Gruß
Haddock
[Editiert am 1/3/2006 von haddock]
Hallo, Stephan1979,
kannst du denn mit deiner Frau noch ein klein wenig reden.
Vielleicht ist sie gar nicht so uneinsichtig was den TU und nEU angeht?
Schonmal überlegt, ein paar Kröten in eine Mediation zu stecken? 😉
Das würde die Chance beinhalten sich außergerichtlich zu einigen - und das ist immer besser für alle! :exclams: :exclams:
Gruß
Haddock
first of all: die schulden sind alleine meine....sind noch aus meiner zeit nach der ausbildung.
zum thema reden mit meiner ex: wir reden nur darüber wann ich den kleinen hole und wann ich ihn zurueckbringen muss...
ansonsten is nix mit reden....
auch wenn es sich jetzt krass anhört und viele vielleicht nun aufschreien, aber meiner ex geht es alleine ums geld. aus diesem grund hat sie mich ja auch damals aus der wohnung geworfen. aber das soll nicht das thema sein. ich hege auch keine hassgefühle oder rachepläne. im gegenteil, wie man oben nachlesen kann.
aber reden bringt nix. der zug ist abgefahren....
bestes beispiel ist, das sie nach der trennung zur polizei gerannt ist und mich wegen gefährlicher körperverletzung anzeigte. dieses wurde aber nach meiner aussage sofort eingestellt, weil es einfach nicht stimmte, was sie mir da vorwarf.....
so viel zum thema reden 🙂
aber mal eine ganz andere frage:
meine frau kommt ursprünglich aus greifwald. sprich, ihre eltern wohnen dort.
sie war jetzt 4 wochen dort und ist am montag zurueck gekommen.
zusammen mit ihrem vater.
als ich gestern den kleinen holte, meinte sie, ich solle meine restlichen sachen aus dem keller holen, sie bräuchte platz.
ich hab da jetzt eine komische vorahnung, das sie die wohnung auflösen will und nach greifswald zu ihren eltern zieht.
wie ist das dann mit dem umgangsrecht ?
kann man von mir verlangen, mit dem geld was ich für mich über habe, alle 2 wochen nach greifswald zu fahren ?? wie ist sowas geregelt ?
und wie ist das mit dem ehegattenunterhalt, wenn sie wieder bei ihren eltern wohnt ????
[Editiert am 1/3/2006 von Stephan1979]
