Ehegattenuh vom Soz...
 
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Ehegattenuh vom Sozialamt zurückzufordern?

 
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi, habe folgende Frage: Ich bin 12/2004 zur Unterhaltszahlung meiner Kinder und zur vorläufigen Zahlung von Trennungsuh an meine Frau verurteilt worden. Ein endgültiges Urteil steht noch aus, da Steuerklassenänderung und die Berechnung noch nicht klar ist. Die EX bezieht Sozialhilfe. Da ich aber mit der Zahlung von Trennungsuh an die Frau unter den Selbstbehalt käme, sowie im Januar noch keine aktuelle Gehaltsabrechnung existierte, Unterschrieb mir meine Ex eine außergerichtliche Vereinbarung, die besagt, das sie bis zur entgültigen Entscheidung auf UH verzichtet. Sollte das Gericht ihr UH zusprechen, so werde ich ihn im nachhinein bezahlen. Meine Ex ließ sich vom Sozi fördern, was nun bemerkte das eine gerichtliche Anordnung besteht. Kann das Sozialamt jetzt an mich herantreten und rückwirkend die Zahlung fordern? Ich bin doch verurteilt worden an meine Frau zu zahlen, nicht an das Amt. Wie ist da die Rechtslage? Das Sozialamt beruft sich in einem Schreiben an die Ex auf eine Abtretungserklärung an das Sozialamt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2005 00:49
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Kann das Sozialamt jetzt an mich herantreten und rückwirkend die Zahlung fordern? Ich bin doch verurteilt worden an meine Frau zu zahlen, nicht an das Amt. Wie ist da die Rechtslage? Das Sozialamt beruft sich in einem Schreiben an die Ex auf eine Abtretungserklärung an das Sozialamt.

Grundsätzlich kann der Unterhaltpflichtige zur Erstattung heran gezogen werden. Das nennt man "Forderungsübergang". Der Unterhalt wird mit den Leistungen verrechnet. M.E. kann das Sozialamt nur für die Zeit des Bezugs von Leistungen rückwirkend fordern.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2005 11:36
(@Melly)

Hallo Mabe,

da vom Gericht ein Urteil vorliegt, wirst Du die Zahlungen vom SA zurückzahlen müssen.
Das Sozialamt sagt klar, Du hast die Aufforderung vom Gericht bekommen, also legen die nur aus und holen sich das wieder, sobald Du flüssig bist.
Sollte es zu einer Neuberechnung kommen, die auch rückwirkend greift, kann das Sozialamt von Dir nix holen, da Du ja nicht leistungsfähig bist.
Ich denke mal, das Sozialamt wird die nächste Unterhaltsverhandlung vom Gericht abwarten.
Übrigens...ich les grad noch, daß DEine Ex ne Abtretungserklärung beim Sozialamt unterschrieben hat. Wenn das so ist, zahlst jeden Cent zurück, den die Ex bezieht. Sie konnte da schon nicht mehr auf Unterhalt verzichten, da sie bedürftig war.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2005 11:37
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Aber in der einstweiligen Anordnung ist festgehalten das ich Unterhalt an meine Frau zahlen soll, nicht ans Sozialamt. Tritt da nicht das Sozialamt erst einmal an meine Frau heran ? Ich kann doch nicht wissen, was sie dem Sozialamt mitteilt und was sie verschweigt. Der nächste Punkt ist das ich heute nochmal nachgelesen habe, und das Sozialamt im Oktober 2004 die Unterhaltsansprüche zurückübertragen hat, weil sie ja bereits Klage eingereicht hat. Wenn meine EX also im nachhinein nicht nochmal die Ansprüche ans Sozi abgetreten hat, wie verhält sich das dann ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2005 23:54