Hallo zusammen ich habe eine frage bezüglich der unterhaltsansprüche menier ex frau.
hier ein paar eckdaten:
Scheidung war im März ,meine Tochter 8 geht zur schule ,meine ex hat eine vollzeitstelle ist krankenschwester ,die tagesbetreuung meiner tochter liegt zur zeit in der hauptsache bei der mutter meiner ex ,jetzt sagt sie das dieser zustand für sie nicht mehr haltbar ist und sie anfangen möchte sich mehr um ihr kind zu kümmern ,d.h. sie möchte ende diesen jahres ihren job kündigen und auf arbeitslos machen (und das als krankenschwester??!!) kann sie wenn sie dieses umsetzt zusätzlich zu dem kindesunterhalt den ich zahle (nach Dü tabelle 250€)von mir ehegattenunterhalt vordern??? wenn das so währe würde ich an das existensminimum kommen und müsste meine wohnung aufgeben und einen zweitjob zu meinem jetzigen aufnehmen der schon stressig genug ist .
für eine antwort bin ich sehr dankbar .
ach ja eine betreuung meiner tochter nach der schule würde kein problem dahrstellen sie möchte dies aber nicht da sie sagt das währe verantwortung abgeben !!
mfg
herr taschenbier
Ich habe Angst vor der Entscheidung
Hallo Taschenbier,
reduzieren kann sie ihre Erwerbstätigkeit in der Tat. Ganz an den Nagel hängen wohl eher nicht, hängt aber sicher vom Richter ab. Problem: Krankenschwestern könnten Schichtdienst haben, was manchmal eben nicht kompatibel mit der Betreuung ist.
Schaust Du mal hier:
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=2935#pid20309
LG Uli
[Editiert am 9/6/2005 von Uli]
Problem: Krankenschwestern könnten Schichtdienst haben.
Wo soll daran das problem liegen??? Wäre auch eine möglichkeit von 100% auf 75% oder 50% runter zu gehen. Das Kind ist 8 Jahre es heißt doch immer KM muß zumindest 50% arbeiten gehen wenn das Kind 8 Jahre alt ist. Sie kann nicht einfach auf arbeitslos machen.
Ich bin selber Krankenschwester und fange nächstes Jahr wieder an und das bei 3 (!!!) Kindern. Mir ist das lieber als von jemanden anderes vom Geld abhängig zu sein *anmerk
Klar sind die Kinder je nach Schicht länger bei der Tagesmutter, Kiga Und Schule als mir lieb ist aber nun ja ist halt nicht zu ändern....ich bin trotzdem nach wie vor für die Kinder da und mit 8 Jahren brauchen sie die Mutter auch nicht tagtäglich stundenlang...
Also, so einfach kündigen kann die KM *meiner meinung* nach NICHT!
Gruß Teufelchen
danke das ist eine antwort die mir etwas mut gibt ,gibt es den die möglichkeit wenn die KM sagt ich verzichte auf unterhalt für mich das dies auch akzepziert wird ?
ich möchte nicht ufair klingen wenn es ums kind geht bekommt sie alles was sie brauch ! ich sehe aber nicht ein das sie sich in die arbeitslosigkeit stürzt mit dem argument "mein kind brauch seine mutter jetzt"
dazu muß ich sagen das mein kind bis letztes jahr oktober in meinem haushalt gelebt hat ,ich war 4 1/2 jahre alleinerzeihend und dann wollte das kind unbedingt zur mutter ziehen ,dies habe ich dann auch akzeptiert aber unter anderen voraussetzungen !
Ich habe Angst vor der Entscheidung
Hallo Taschenbier: Ich persönlich sehe es ähnlich, daß die KM schon als Krankenschwester arbeiten kann. Ich war auch mal eine 😉
Ich hab viele Arbeitskolleginnen gehabt, die 2 Kids daheim hatten und es klappte prima.
Es kommt halt immer drauf an, in welcher Abteilung die KM arbeitet und...auch in welchem Bundesland.
In Bayern küssen sie einer KS die Füße, da der Mangel so groß ist und akzeptieren viele REgelungen um ne exam. KS zu bekommen. In NRW können die Kliniken sich die Schwestern aussuchen.
Aber blöd wäre sie ja, wenn sie reduziert oder ganz aufhört.
Das Kind ist 8 so kann ihr zumindest ne Halbtagsstelle zugemutet werden.
Gruß
Melly
@ Teufelchen
Wo soll daran das problem liegen???
Ich persönlich sehe da überhaupt kein Problem drin!! Ich wollte nur eine mögliche richterliche Argumentation aufzeigen.
Das Kind ist 8 Jahre es heißt doch immer KM muß zumindest 50% arbeiten gehen wenn das Kind 8 Jahre alt ist.
Ihr seid immer so vollmundig! Wenn ein Richter sowas überhaupt ab dem 8. Lebensjahr entscheidet, so wird er von teilschichtiger Arbeit ausgehen - das sind weniger als 50%.
Ich halte diese Entscheidungen für nicht richtig, aber das ist nicht maßgeblich.
Betreut der Ehegatte ein oder mehrere gemeinsame Kinder, so gilt folgendes:
betreut er nur ein Kind, so ist er i.d.R. erst dann zu einer Teilzeittätigkeit verpflichtet, wenn diese Kind 8 Jahre alt wird..
ist das Kind zwischen acht und elf Jahre alt, so kommt im Regelfall eine Teilzeittätigkeit in Betracht. Es kommt aber immer auf die Umstände des einzenen Falls an, zB. darauf, ob das Kind regelmäßig den ganzen Vormittag über betreut ist (Schule, Hort, Großeltern).
ist das Kind zwischen 11 und 15 Jahren alt, ist i.d.R. eine Halbtagstätigkeit zumutbar.
ist das Kind mindestens 16 Jahre alt, ist eine Vollbeschäftigung zumutbar.
bei mehreren Kindern kommt in der Regel keine Erwerbspflicht in Betracht, wenn das jüngste Kind noch nicht 10 Jahre alt ist.
LG Uli
[Editiert am 9/6/2005 von Uli]
Hi Uli!
Sorry wenn ich Dir zu vollmundig erscheine aber man kann durchaus mit einem 8 jährigen Kind mind 50% arbeiten ob als Krankenschwester oder als Putzfrau! Für mich rechtfertigt dies immer noch nicht das eine KM komplett versuchen will den Job zu kippen. Davon mal abgesehen reale Praxis und Gesetze sind bei uns in Deutschland eh zwei paar Stiefel 😉 ...gilt übrigends nicht nur für das Familiengericht *anmerkung 😀
Gruß Teufelchen
man kann durchaus mit einem 8 jährigen Kind mind 50% arbeiten ob als Krankenschwester oder als Putzfrau
Du rennst bei mir doch offene Türen ein, ich bin absolut Deiner Meinung! Ich bin doch selbst AE-Vater von zwei Kindern und arbeite vollschichtig! Das hilft aber doch dem Herrn Taschenbier nicht weiter !!!! Soll er dem Richter sagen, wenn dieser es anders sieht: "Uli und Teufelchen sind aber anderer Meinung ?!"
Davon mal abgesehen reale Praxis und Gesetze sind bei uns in Deutschland eh zwei paar Stiefel
Wem sagst Du das!
Soll er dem Richter sagen, wenn dieser es anders sieht: "Uli und Teufelchen sind aber anderer Meinung ?!"
Lach nein natürlich nicht....seufz wenn alles einfacher mal wäre...aber irgendwie findet jeder immer ein Schlupfloch ich hoffe trotzdem für den KV das die KM nicht den kompletten Job schmeißt...
Gruß Teufelchen
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
... wenn die KM bisher und trotz pimpf vollzeit gearbeitet hat,
Hat sie aber nicht!
dazu muß ich sagen das mein kind bis letztes jahr oktober in meinem haushalt gelebt hat ,ich war 4 1/2 jahre alleinerzeihend und dann wollte das kind unbedingt zur mutter ziehen ,dies habe ich dann auch akzeptiert ...
Doch uli, sie hat Vollzeit gearbeitet, bzw. arbeitet noch Vollzeit, siehe Ausgangspost!
Romy
... wenn die KM bisher und trotz pimpf vollzeit gearbeitet hat,
Ich meinte TROTZ PIMPF (wobei ich den Begriff Pimpf aufgrund seiner Bedeutung nicht mag!!!). Eben den hatte sie nicht, denn der lebte ja vorher beim Vater.
Uli
???
Wo steht das denn?
Er schreibt, dass die Betreuung der 8-jährigen Tochter derzeit durch die Mutter der Ex sichergestellt ist.
Bin ich blind oder weißt du mehr über Herrn Tachenbiers Geschichte?
Zumal, wenn es denn so wäre, dann wäre seine Geschichte wie Deine und sie bekäme EU ohne dass sie die Kinder betreut???
Gruß, Romy
... neulich auf dem Philologentreff (s.o.)
P.S.: ich deute das übrigens als verstecke Liebesbotschaften. Nur von wem an wen?
[Editiert am 11/6/2005 von Weisnich]
,ich war 4 1/2 jahre alleinerzeihend und dann wollte das kind unbedingt zur mutter ziehen ,dies habe ich dann auch akzeptiert ...
Vierter Beitrag in diesem Thread.
Zumal, wenn es denn so wäre, dann wäre seine Geschichte wie Deine und sie bekäme EU ohne dass sie die Kinder betreut???
Nein liebe Romy bekäme sie nicht, weil sie ja - anders als meine Ex - Vollzeit arbeitet. Wäre es so wie bei mir, dann müsste Herr Taschenbier nunmehr nachdem das Kind bei der Mutter lebt Unterhalt von dieser bekommen, da Herr Taschenbier durch den Wechsel des Kindes zur Mutter psychisch krank wurde und jetzt arbeitsunfähig ist. 😀
LG Uli
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
pimpf = kleiner junge! ein nicht unübliches wort das im duden erwähnt und definiert wird, also ohne hintergedanke allgemeinverständlich verwendet werden kann.
Pimpf = "Einstiegdienstgrad" der Hitlerjugend.
Es gibt meiner Meinung nach Begriffe, die obwohl sie durchaus eine allgemeine Bedeutung haben/hatten, nicht unbedingt weiter benutzt werden sollten, weil der Beigeschmack einfach zu schal ist. Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
ich habe nicht dir, sondern herrtaschenbier geantwortet und dessen ex hat nun mal ganztags gearbeitet (vollzeit als krankenschwester)
Ich nehme mir bisweilen die Freiheit auf etwas zu schreiben auch wenn ich nicht direkt angesprochen bin. Ich habe es auch durchaus verstanden, dass die Ex Vollzeit als Krankenschwester arbeitete, so, wie auch ich Vollzeit arbeite. Wenn das Kind aber erst acht Jahre alt ist, wäre es wohl Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn man es permanent nachmittags alleine ließe und niemand kann gezwungen werden, sein Kind bei den Großeltern in Obhut zu geben. Wäre ich nicht wieder verheiratet und hätte ich nicht die großzügige Unterstützung meines Chefs, der mich zeitweise von zuhause arbeiten läßt, dann müßte auch ich meine Arbeitszeit reduzieren - es ginge schlichtweg nicht anders!
Gruß Uli
Ich habe mir gerade die Mühe gemacht im 12-bändigen Brockhaus (Ausgabe 2005) das Wort "Pimpf" nachzuschlagen. Es findet sich nur noch ein 2-Zeiler: Pimpf = Mitglied der nazionalsozialistischen Jungschar (Hitlerjugend). Darunter findet sich ein in braun gehaltenes Plakat der Hitlerjugend mit einem artig gescheitelten blonden Jüngling.
[Editiert am 12/6/2005 von Uli]
@Uli mal zum Thema Pimpf auch was zu sagen habe...man kann es auch übertreiben....siehe zum Beispiel im Schwangerschaftsform wird Schwangerschaft= SS abgekürzt sogar im Krankenhaus (zumindest da wo ich gelernt habe..) und da kam keiner auf die glorreiche idee SS und Nazis in Verbindung zu bringen....wenn Man(n) keine anderen Sorgen hat als sich über best. Wörter aufzuregen dann weiß ich auch nicht ich denke es gibt hier wichtigeres zu bereden als sich über Pimpf aufzuregen...*eine Meinung*
Und zum Thema 8 jährige nicht alleine lassen ......verlangt ja keiner rechtfertigt trotdem nicht das sie den Job komplett schmeißen will...ich war auch ein sog Schlüsselkind und bin auch nicht verkommen oder vernachlässigt worden...von mir wird auch verlangt das ich meine 3 jährige obwohl es keine Kindergartenpflicht gibt..sie dort hinzu tun um dann arbeiten gehen zu können....da frägt auch keiner danach wieviel Zeit meine 3 Kinder in Schule/KiGa und Tagesmutter verbringen....ich kann mich auch nicht hinsetzen und sagen ich bleib daham mei Ex soll bezahlen....
Gruß Teufelchen
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]