Ehegatten Unterhalt...
 
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Ehegatten Unterhalt kürzen

 
(@difference)
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Hallo zusammen,

ehe ich zu einem Anwalt renne, bekomme ich hier vielleicht schon einmal einen Rat ob und wie ich den Unterhalt meiner Ex kürzen kann.

Ich hatte mich von ihr vor 9 Jahren getrennt, denke mal, dass wir seit knapp 7 geschieden sind. Wenn ich mich recht erinnern kann, ist bei der damaligen Berechnung von einem gehalt von knapp 5000 DM ausgegangen worden. Der Anspruch war für das Kind und sie zusammen knapp 2500 DM, ich konnte mich aber auf 1600 DM mit ihr einigen (Kindesunterhalt war ca. 530 DM).

Inzwischen war ich noch einmal verheiratet, mit zweitem Kind. Hier lebe ich in Trennung und zahle auch Unterhalt.

Meine Tochter ist inzwischen 12 Jahre alt, die Mutter arbeitet halbtags und hat wohl noch einen 2. Job. Ich selber rutsche jetzt langsam in die Privatinsolvenz und sehe es nach den ganzen Jahren eigentlich nicht mehr ein, ihr ein schönes Leben zu finanzieren. Mein Gehalt hat sich nicht verändert, nur die Ausgaben werden immer mehr  :redhead:

Ach so, wir waren 3 Jahre verheiratet, bevor wir uns trennten, hab ich ganz vergessen.

Meine Frage: gibt es eine Möglichkeit den Ehegatten Unterhalt zu kürzen? Es kann ja nicht sein, dass ich auf Ewigkeiten das Geld in den rachen schmeiße. Um es ganz deutlich zu sagen: Es geht mir hier nicht um den Unterhalt für das Kind, da drücke ich mich nicht!

Hoffe das jemand einen Tip für den neuling hier hat  🙂

Danke
difference

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 10:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus difference,
wir brauchen in erster Linie Zahlen und Details (z.B. gibt es Titel oder dergl.), aber soviel erst mal prinzipiell:
Netto-Einkommen
abzgl. evtl. Beiträge KV
abzgl. evtl. Beiträge Altersvorsorge
abzgl. Kindesunterhalt
abzgl. evtl. Zinsen für Darlehen
abzgl. Einkomenssteuer+Kirchensteuer
abzgl. Selbstbehalt
bleibt noch was übrig, woraus Ehegattenunterhalt bedient werden kann?

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 10:32
(@difference)
Schon was gesagt Registriert

Hallo 82Marco,

schon einmal Danke! Ich versuche es mal mit den Zahlen:

2600 ca. Netto
-220 KV
-437 Kind 1 12J / Stand Düsseldorfer Tabelle (Momentan eben 800 mit Frau)
-400 Kind 2  5J (ist allerdings mit Frau, wir haben keine offizielle Regelung)
-800 Darlehen
-  25  LV
718  würden verbleiben
355 sind es jetzt

Einkommensteuer ist ja schon abgezogen, Kirchessteuer habe ich nicht

Ist nicht ganz genau, kommt aber ungefähr hin. Mit dem Rest der abgeht, erwirtschaft ich momentan ein monatliches Minus von 30€ im Durchschnitt. Wobei ich auch mal mehr oder weniger verdiene.

Schon mal vielen Dank und viele grüße aus dem Norden  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 11:33
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo difference,

Inzwischen war ich noch einmal verheiratet, mit zweitem Kind. Hier lebe ich in Trennung und zahle auch Unterhalt.

Seit wann bist Du getrennt lebend und damit in Zusammenhang stehend:

Zahlen:

2600 ca. Netto
Einkommensteuer ist ja schon abgezogen, Kirchessteuer habe ich nicht

Welche Lohnsteuerklasse liegt Deinem Nettoeinkommen zugrunde?

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 12:29
(@difference)
Schon was gesagt Registriert

Hallo pueppi,

getrennt lebe ich von meiner 2. Frau seit 31.12.2005 und ich habe seit dem Datum auch die schöne Steuerklasse 1.

Viele Grüße
Olli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 14:38
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nochmal,

sind die Schulden ehebedingt? Wenn ja, aus der ersten oder aus der zweiten Ehe?

Bestehen bzgl. des KU und des EU/TU Titel?

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 15:25
(@difference)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Fragen,

nein, die Schulden sind nicht Ehebedingt, will auch nicht das die 2. da mit reingezogen wird. Bei der 1. gibt es eine notarielle Scheidefolgevereinbahrung, in der der KU und EU geregelt ist. Für meine 2. Ehe gibt es nichts schriftliches oder offizielles, das haben wir untereinander geregelt.

ihc bin mir nicht mehr ganz sicher, doch ich glaube ich zahle weniger als in der SFV steht, hatten wir auch so geregelt und ist eben auch seit Jahren stabil.

Danke
Olli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 16:23
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Olli,

so weit ich das hier im Forum verfolgen konnte, sind Schulden, die nicht ehebedingt sind, bei der Berechnung des Unterhaltes nicht zu berücksichtigen. (Ketzerische Frage zur Verdeutlichung: Denn was können Deine unterhaltsberechtigten Ex-Frauen dafür, daß Du Dir so ein Darlehen aufhalst?)

Heißt: Bevor Du hier den EU/TU/KU kürzen kannst, mußt Du Dich erst einmal um die Schuldenstreckung kümmern. Ggf. gelingt es Dir, die Laufzeit zu strecken + die Raten herabzusetzen und somit mehr mehr Luft zu haben.

KU scheint i. O. zu sein; Dein Problem liegt nach meiner Sicht vorwiegend in den hohen Schulden, für die pro Monat 800 Euro aufzubringen sind. Wer hat Dir denn (in Kenntnis?) Deines Nettoeinkommens und Deiner Unterhaltsverpflichtungen (gegenüber zwei Kindern und zwei Ex-Frauen) ein solches Darlehen gewährt? Wie Du nun selber merkst (aber wohl vorher nicht berechnet hast?), bist Du nicht in der Lage, dieses Darlehen zu den gegebenen Konditionen zu bedienen.

Ließe sich dort nicht ansetzen?

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

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Geschrieben : 29.03.2007 17:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Olli,

so weit ich das hier im Forum verfolgen konnte, sind Schulden, die nicht ehebedingt sind, bei der Berechnung des Unterhaltes nicht zu berücksichtigen.

Bei mir wurden Darlehenszinsen (keine Tilgung) für geschäftl. Darlehen + Immobiliendarlehen vom JA anerkannt und somit einkommensmindernd eingestuft.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Geschrieben : 29.03.2007 19:25
(@difference)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen zusammen,

Wenn ich das richtig verstehe, steht und fällt alles mit meinem Kredit. Es könnte sein, dass sie es vieleicht ganz oder teilweise vom Einkommen abziehen oder auch nicht.
Gut, bei mir ist es nichts geschäftliches. Sieht irgendwie eng aus  :exclam:.

Naja, Dummheit schützt eben vor Strafe nicht  :knockout:

Dennoch die prinzipielle Frage: Wie lange bin ich verpflichtet der Mutter meiner Tochter Unterhalt zu zahlen?

Vielen Dank
difference

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Themenstarter Geschrieben : 30.03.2007 11:34




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Dennoch die prinzipielle Frage: Wie lange bin ich verpflichtet der Mutter meiner Tochter Unterhalt zu zahlen?

Wie schätzt du ihre Lebenserwartung ein? 😉

Das Gesetz sieht ja diverse Unterhaltstypen vor. Und wenn die Kinder aus dem Haus sind, die Ex selbst verdient nur halt nicht genug, dann schlägt der Aufstockungsunterhalt zu.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 12:41
(@difference)
Schon was gesagt Registriert

ufff, das sind ja schicke Aussichten . . . . . . . . dennoch danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2007 12:47
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

Wie schätzt du ihre Lebenserwartung ein? 😉

nun nimm ihm doch nicht jede Hoffnung  :).

@difference

wenn das Kind etwa 8 Jahre alt ist, kann eine Teilzeitbeschäftigung zugemutet werden, einfach mal in die >Leitlinien< Deines OLG gucken, wird ein bisschen unterschiedlich gehandhabt.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2007 12:54