So ganz neu hier und hab gleich eine Frage zum Unterhalt.
Folgende Situation:
Meine Frau hat mir nach 13 Jahren Ehe mitgeteilt das sie einen anderen Mann kennen gelernt hat und sich von mir trennen möchte. Das war im August 2006.
Bis jetzt haben wir alles einvernehmlich geregelt und werden auch die Scheidung einvernehmlich durchführen.
Nun zu meiner Situation:
mein Netto Einkommen liegt bei 2000 € im Monat, ihres bei 1000 € im Monat bei 30 Stunden die Woche.
Unsere 13 Jahre alte Tochter wird nach der Trennung/ Scheidung bei mir bleiben.
So nun meine Frage muß ich nach der Scheidung meiner Ex Frau noch Unterhalt zahlen?
Beziehen sich die genannten EInkomen auf Steuerklassen III/V oder IV/I ?
Die genannten Löhne beziehen sich auf die Steuerklassen IV/ IV
mein Netto Einkommen liegt bei 2000 € im Monat, ihres bei 1000 € im Monat bei 30 Stunden die Woche.
Unsere 13 Jahre alte Tochter wird nach der Trennung/ Scheidung bei mir bleiben.
So nun meine Frage muß ich nach der Scheidung meiner Ex Frau noch Unterhalt zahlen?
Gibt ja hier einige unterhaltsverpflichtete Betreuungsväter, denen es so geht, also sag niemals nie.
Aber eigentlich koennte Deiner Frau fiktiv ein 40-Stunden Job unterstellt werden, und dann wären es
ja etwa 1200 netto. Würde sie davon KU an Dich zahlen, blieben Ihr noch etwa 900, und damit hätte sie
einen EU Anspruch der sich etwa so berechnet:
Dein Einkommen minus einen Betreuungsbonus (300 ?) sind etwa 1700 (1700-900)*3/7 = 342. Also der EU an Sie ungefaehr so viel wie der KU an Dich, die rechnerisch korrekte Loesung wäre also wohl, dass unterm Strich niemand was zahlt. Aber trotzdem aufpassen, weil halt doch die dollsten Sachen passieren (soll heissen, nicht zuviel Vertrauensseeligkeit von wegen einvernehmlich und so).
Ausserdem wäre es wichtig, diese EU Zahlung doch zu beziffern (auch wenn kein Geld fliesst), dann kannst Du über Realsplitting (Anlage U) steuerlich noch bisschen was reissen.
Hallo Ihr beiden,
und sorry, wenn ich dazwischenfrage:
Aber eigentlich koennte Deiner Frau fiktiv ein 40-Stunden Job unterstellt werden, und dann wären es
ja etwa 1200 netto. Würde sie davon KU an Dich zahlen, blieben Ihr noch etwa 900, und damit hätte sie einen EU Anspruch der sich etwa so berechnet:
Ist es wirklich so, daß vom Einkommen der Frau zuerst der KU abzuziehen ist und auf die dann (größere) DIfferenz der beiden Einkünfte die Berechnung zum EU Anwendung findet?
Oder ist es nicht doch eher so, daß der EU (ohne Berücksichtigung des zu zahlenden KU) berechnet wird anhand der Einkünfte der Eheleute (dann nämlich ist die Differenz der beiden Einkommen nicht so groß und EU wird geringer ausfallen).
Unabhängig davon wird der KU anhand der Einkünfte der Frau berechnet (ihr Berufseinkommen, ggf. zzgl. EU).
????
Jedenfalls wäre das in meinen Augen logischer.
Fragende Grüße Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti