Ehebedingte Schulde...
 
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Ehebedingte Schulden vs. Kindesunterhalt

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Den kann ich mir voll nicht leisten und wenn ich dann ausziehe, wird es finanziell noch schlimmer.

Wieso wird es finanziell schlimmer ? Jedenfalls nicht schlimmer als heute.

Die 500 EUR Wohnvorteil fallen weg, die Kreditbelastungen bleiben.
Theoretisch langt Dein EK dann nicht mal mehr für den Mindest-KU.

In jedem Fall solltest Du dann aber nachweisen können, dass Du nicht ausgezogen bist, um Dich vor Unterhalt zu drücken.
(es gibt auch beispielsweise Rechtsprechung zur fiktiven Anrechnung von Mieteinkünften)
Deshalb der bereits gemachte Hinweis: Auszug ankündigen und von Ex Zustimmung zum Verkauf verlangen.

Ein Richter wird mich aber sicher nicht zwingen hier wohnen bleiben zu müssen.

Nein, er zwingt Dich nicht.

Zwingen wird Dich der fiktiv ermittelte Reichtum, der nicht mit Deinem echten Geld in Einklang zu bringen ist.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2015 18:13
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

@united,

bei einem Wohnvorteil von 1303,50€ Zzgl. Nebenkosten für eine Person, sollte doch jedem Gericht dieses Landes
vor Augen führen, das es nicht der Realität entspricht. Es sei denn man würde meinen SB nach oben anpassen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2015 20:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau das halte ich für einen ganz wichtigen Punkt.
Du solltest dich auf keinen Fall auf den erhöhten Wohnvorteil einzugehen.
Weder vor deiner Ex noch vor dem Richter.
Wenn jemand dir das aufdrücken will, musst du ankündigen, sofort auszuziehen, da du dir das dann schlicht nicht kannst.
Dann fallen auch die 500,- weg.
Und das Gericht, dass dich dazu zwingen oder dir einen "fiktiven Wohnvorteil" aufdrücken will, möchte ich sehen.

Die sollen dir die Füße küssen, wenn du für die 500,- da wohnen bleibst.
Anderenfalls kann sie ja für das Geld selbst da einziehen oder sucht einen Mieter.
Damit ist sie nämlich wieder Boot.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2015 23:29
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Meziel,

bei einem Wohnvorteil von 1303,50€ Zzgl. Nebenkosten für eine Person, sollte doch jedem Gericht dieses Landes
vor Augen führen, das es nicht der Realität entspricht.

Andersrum wird ein Schuh draus:
Du mußt ein Gericht davon überzeugen, daß die alleinige Nutzung einer 237m²-Hütte die wirtschaftlich sinnvollste Lösung ist.
... und wenn das aus Sicht des Gerichts zu Lasten der UH-Berechtigten geht, dann wird das zumindest nicht einfach.

Die sollen dir die Füße küssen, wenn du für die 500,- da wohnen bleibst.

Das sehe ich ja genau so.
... und ich sehe auch, daß dieses unter Berücksichtigung der Hypothek (aus deren Tilgung Deine Ex derzeit ja auch profitiert) ganzheitlich betrachtet der eventuell beste Weg ist.
Nur bin ich weder der Richter noch bin ich Meziel´s Ex.

Und das Gericht, dass dich dazu zwingen oder dir einen "fiktiven Wohnvorteil" aufdrücken will, möchte ich sehen.
[...] Anderenfalls kann sie ja für das Geld selbst da einziehen oder sucht einen Mieter.
Damit ist sie nämlich wieder Boot.

Aktuell wohnt Meziel in der Hütte. Gemäß seiner eigenen Darstellung ist DEF ausgezogen, weil Meziel ihr verklickert hat, daß sie es sich nicht leisten kann, dort zu bleiben.

<Hier> mal eine Entscheidung des OLG Thüringen zur fiktiven Anrechnung von Mieteinkünften und zum Wohnvorteil als Lektüre.
Wie immer ein Einzelfall (und somit nicht 1:1 übertragbar), dennoch interessant.

Ein Hoffnungsschimmer ist darin allerdings auch enthalten:

Die Rechtsprechung geht bei Auszug eines Ehegatten davon aus, dass der angemessene Wohnwert als eingeschränkter Wohnvorteil unter Berücksichtigung des durch den Auszug eines Ehepartners entstehenden „toten Kapitals“ nur noch in einer Höhe in Rechnung zu stellen ist, wie er sich als angemessene Wohnungsnutzung durch den Zurückbleibenden alleine darstellt. Die ehelichen Lebensverhältnisse verwirklichen sich damit nach der Trennung in Form eines geringer anzusetzenden Gebrauchsvorteils als prägender Wohnwert (BGH, FamRZ 2008, 963).

Ob in Eurem Fall ein Richter dauerhaft einen negativen Wohnvorteil von ca. 700 EUR (wobei hier noch zwischen Zins und Tilgung gesplittet werden müsste) akzeptiert, ist durchaus spannend.

Anstelle weiterhin daran festzuhalten, daß alle anderen doch auch sehen müssen, daß der von Dir präferierte Weg der sinnvollste ist, solltest Du die bereits genannten Alternativen auch ernsthaft prüfen (und nicht alles pauschal mit "geht nicht" vom Tisch fegen.

... und sorry, wenn eine Vergleichsmiete von 5,50 EUR/m² im Raum steht, dann sollte sich auch ein Mieter finden, der das Haus für 4 EUR nimmt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2015 10:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der link linked nicht!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2015 11:05
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... über den Umweg sollte es klappen:
OLG Jena, 27.08.2009 - 1 UF 123/09

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2015 11:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke.

Ich kann allerdings, bei flüchtigem Lesen nichts finden, was dem TO in den Nacken fallen könnte.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2015 11:53
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

@United,

EX bekommt jetzt Post von meiner RA mit der Aufforderung zur Zustimmung um das Haus zu verkaufen und hilfsweise zwischenzeitlich zu vermieten. Kosten für den Aufwand sollen geteilt werden.

Bin gespannt ob sie es macht. Ich bezweifle es!

Tut sie es nicht, hilft es mir ggfs. vor Gericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2015 12:31
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke.

Ich kann allerdings, bei flüchtigem Lesen nichts finden, was dem TO in den Nacken fallen könnte.

Doch, und zwar die Nicht-Vermietung des Hauses wenn ich hier ausziehe. Einzige, aber wichtige, Unterschied zur Rechstsprechung des OLG Jena ist die Tatsache das EX Miteigentümerin ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2015 12:36
(@psoidonuem)
Registriert

@United,

EX bekommt jetzt Post von meiner RA mit der Aufforderung zur Zustimmung um das Haus zu verkaufen und hilfsweise zwischenzeitlich zu vermieten. Kosten für den Aufwand sollen geteilt werden.

Bin gespannt ob sie es macht. Ich bezweifle es!

Tut sie es nicht, hilft es mir ggfs. vor Gericht.

Verstehe ich nicht. Du hast doch gesagt es ist sowohl unverkäuflich als auch unvermietbar.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2015 12:42




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe dich nicht in einer Alleinverpflichtung das Haus zu vermieten.

Du würdest ja auch drin bleiben, wenn du es dir leisten könntest.
Für 1.303,-€ kannst du das aber nicht und ich möchte den Richter sehen, der dich dazu zwingt.
Und wenn er dich zwingen will das Haus zu einem bestimmten Betrag zu vermieten, dann auch deine Ex.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2015 12:43
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Verstehe ich nicht. Du hast doch gesagt es ist sowohl unverkäuflich als auch unvermietbar.

Bin ich auch immer noch, aber ein Versuch kann ja nicht schaden und der Wille war da.
Ich werde mir aber nicht nachsagen lassen, es nicht versucht zu haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2015 12:44
(@psoidonuem)
Registriert

Kannst ja parallel Anzeigen schalten. Versuch macht kluch.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2015 13:36
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Liebe Forumsgemeinde,

ich wollte euch mal auf dem Laufenden halten, damit man sieht das es auch positive Nachrichten gibt.

Das JA forderte Anfang Februar nochmals die Januar-Abrechnung um zu sehen was der Steuerklassenwechsel so für Auswirkungen hat (zu faul um selbst zu rechnen).

Mitte März kam dann eine "Berechnung", die das Wort nicht mal verdient hat. Da wollen die doch glatt 340€ pro Kind ermittelt haben. Eine Berechnungsgrundlage beigefügt?
Fehlanzeige. Haben das Nettogehalt der Abrechnung genommen und 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen und fertig war der Salat. PKV berücksichtigt? Fehlanzeige!
Immo-Schulden? Fehlanzeige. Alles mal einfach aussen vor gelassen. Einzig zum Immobilienkredit haben sie sich geäussert. Kurzform: Vermieten oder verkaufen und zwar sofort.
Nachdem ich mich dann nach 24 Stunden abgeregt habe, war ich so frei und hab den Herren mal angerufen. Angesprochen auf die PKV, kam dann ein "uups, vergessen".
und Altersvorsorge? "uups, vergessen". So ging es dann weiter. Hab ihm dann klar gemacht, das es hier nicht um "Drücken" geht, sondern um Leben und Leben lassen.

Am Ende haben wir uns auf 257€ pro Kind geeinigt, was er dann auch der DEF verkaufen sollte. Hat er hinbekommen. Auf Titel hat sowohl DEF als auch das JA nicht bestanden.
Ich hatte auch angedeutet, das ich einen Titel nur auf Grundlage einer rechtssicheren Berechnung unterschreibe und da wäre man wohl unter 257€ gekommen. Meine RA
hatte parallel das JA angeschrieben und auf Mindest-KU alles kaputt gerechnet mit dem Wissen, das ich die 257€ zahlen will. Damit war das Thema KU erledigt.

Von DEF-RA kam seit der Offenlegung der Unterlagen nichts mehr in Sachen TU.  Von DEF selbst auch nix mehr. Wollte es zwar so darstellen als wolle sie kein Theater, allerdings
glaube ich das die gesehen haben, das kaum was zu holen ist. Somit ist das Thema wohl auch durch. Hab zwar auf was schriftliches bestanden, aber bis heute kam nichts.

Der Umgang mit den Kids läuft super. Beide sind gut 11 Tage im Monat bei mir. Die Hütte werde ich erstmal behalten. Finanziell geht das auch ganz gut mit einem kleinen Nebenjob.

Fazit:

Nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird. und DEF hat sich mit der JA-Aktion selbst ca. 120€ geschwächt. Tja, aus Schaden wird man klug.

Danke nochmal für die netten Diskussionen hier und die zahlreichen Tips.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2015 19:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2015 19:54
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Meziel,

ich wollte euch mal auf dem Laufenden halten, damit man sieht das es auch positive Nachrichten gibt.

Find ich gut.

Am Ende haben wir uns auf 257€ pro Kind geeinigt, was er dann auch der DEF verkaufen sollte. Hat er hinbekommen.

Insbesondere diese Anmerkung gefällt mir ...

... auch wenn man den Damen und Herren der Beistandschaft gelegentlich beim Rechnen helfen muß, so ist es nicht immer negativ zu sehen, wenn man mit jemandem verhandeln kann, der ein wenig Abstand (und keine wirtschaftlichen Eigeninteressen) zum Fall hat.

Ähnliche Erfahrung habe ich auch gemacht.
Soll aber nicht heißen, daß es immer so ist.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 09:52
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Meziel,
Find ich gut.
Insbesondere diese Anmerkung gefällt mir ...

... auch wenn man den Damen und Herren der Beistandschaft gelegentlich beim Rechnen helfen muß, so ist es nicht immer negativ zu sehen, wenn man mit jemandem verhandeln kann, der ein wenig Abstand (und keine wirtschaftlichen Eigeninteressen) zum Fall hat.

Ähnliche Erfahrung habe ich auch gemacht.
Soll aber nicht heißen, daß es immer so ist.

Gruß
United

Ist auch wirklich so. Die vom JA haben auch nicht immer Lust jeden Fall vor den Kadi zu schleppen. Es setzt aber voraus das beide Seiten eine Verhandlungsbereitschaft zeigen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2015 19:30
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