Ehebedingte Schulde...
 
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Ehebedingte Schulden vs. Kindesunterhalt

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur, wenn es neue Häuser gibt, Beppo. Stichwort "Vermehrbarkeit.

Ich habe es so verstanden, dass das Haus in einer ländlichen Gegend liegt.
Da scheint es an Bauland keinen Mangel zu geben.
Und jeder, der soviel Geld hätte, das Haus von Meziel zu bezahlen, baut sich lieber ein neues nach seinen eigenen Vorstellungen.

Und so leid es mir tut, wer

vor 5 Jahren in so einer Gegend kauft war sehr sehr unvorsichtig. Und muss sich dann nicht mehr wundern.

Wollen wir ihm helfen oder ihm ne lange Nase ziehen?
Und ich habe nicht gelesen, dass Meziel sich wundern würde.
Er hat das schon ganz richtig verstanden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2015 13:11
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

vor 5 Jahren in so einer Gegend kauft war sehr sehr unvorsichtig. Und muss sich dann nicht mehr wundern.

Sicher war das unvorsichtig (auch wenn´s Mitte 2013 war).
Es ist auch nicht clever, mehr als den Verkehrswert für ein Haus zu bezahlen (und das in einer Gegend, in der ein Haus schwer verkäuflich erscheint).

... und noch uncleverer ist es, so ein Haus zu haben und sich zu trennen.

Diese Erkenntnis hilft aber nicht weiter.

Ich tendiere nach wie vor dazu, einen Makler zu kontaktieren und DEF den Maklerauftrag zur gemeinsamen Unterschrift unter die Nase zu halten.
Alleine darfst Du es ohnehin nicht verkaufen.
Dass ihr auf einem Teil der Schulden sitzen bleibt, müsste ggf. in Kauf genommen werden.
Betriebswirtschaftlich schwachsinnig ist das.
Noch größerer betriebswirtschaftlicher Schwachsinn ist es aber, sich drum zu streiten

Ohne einen Verkaufsversuch zu behaupten, dass es niemanden gibt, der so unclever wie man selbst ist, halte ich für verfrüht.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2015 13:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jepp!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2015 13:27
(@psoidonuem)
Registriert

Es ging nicht um eine lange Nase. Es geht ja auch ein Stück weit darum, was spätere Leser oder Hauskäufer aus diesem Fred mitnehmen können. Und das ist: Eine 25-jährige Finanzierung ist bei einer Scheidungsrate von 50% (?) nur auf den ersten Blick ein gute Idee. Ebenso ist es nicht gut, zu hoch zu finanzieren.

Aber jetzt sehe ich es auch, vor 1,5 Jahren finanziert, 20000 über Verkehrswert. Vollfinanzierung. Auf dem Dorf. Bei dieser Finanzierung ist alles falsch gelaufen.

Sorry, Du bist pleite. Wobei ich nicht verstehe, wie Du in 1,5 Jahren 22000 abbezahlt hast.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2015 14:10
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Es ging nicht um eine lange Nase. Es geht ja auch ein Stück weit darum, was spätere Leser oder Hauskäufer aus diesem Fred mitnehmen können. Und das ist: Eine 25-jährige Finanzierung ist bei einer Scheidungsrate von 50% (?) nur auf den ersten Blick ein gute Idee. Ebenso ist es nicht gut, zu hoch zu finanzieren.

Aber jetzt sehe ich es auch, vor 1,5 Jahren finanziert, 20000 über Verkehrswert. Vollfinanzierung. Auf dem Dorf. Bei dieser Finanzierung ist alles falsch gelaufen.

Sorry, Du bist pleite. Wobei ich nicht verstehe, wie Du in 1,5 Jahren 22000 abbezahlt hast.

32000€ abbezahlt. 1132,37 x 18 Monate plus eine Sondertilgung von 11450€.

Wenn man eine Scheidungsquote beim Immobilienkauf berücksichtigen sollte, baut oder kauf kein Ehepaar sowas.
Und die Finanzierung ist vom Zinssatz etc. sehr wohl gut gewählt. Es sei denn Du kannst die Zinsentwicklung der nächsten 10-20 Jahre voraussehen und gibst darauf Garantien.

Wären wir zusammen geblieben, wäre das Teil in 15 Jahren bezahlt, ohne aber den Druck zu haben. Das war die Idee dahinter. Ist aber nicht so und somit müssen wir hier nicht darüber diskutieren was oder wieso der Kauf damals falsch oder richtig war.

Meine RA wird der EX nochmal meinen Vorschlag präsentieren inkl. möglicher Konsequenzen.
Dann schauen wir mal was passiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2015 15:16
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Meine erste Gehaltsabrechnung mit Steuerklasse 1 (und aktuellem Firmenwagen) ist endlich da! Eigentlich keine Grund zur Freude, aber was TU angeht, hat meine Ex sich mal richtig selbst verarscht.

Zu den Daten:

Nettoeinkommen  3409,84€
+PKV Zuschuss      312,12€
+Nutzungsvorteil    362,15€ ( 574,64€´-Steuerlast von 361,49€ + 150€ pauschale Erhöhung gemäß OLG Hamm-Urteile)

=4084,24 €

abzüglich

-PKV für Kinder und mich: 650,14 €
-berufsbedingte Aufwendungen: 99,36 € (Dienstwagen-Eigenanteil)
-Altersvorsorge: 162,17 €
-Risiko-LV: 36,52 €

-Immobilienkredit: 1132,37 €
-KFZ-Kredit: 207,11 € (Zweitfahrzeug durch Ehefrau genutzt)
-Hausratkredit: 90,90 €

= 1705,67 €

+ Wohnvorteil: 500 €

= 2205,67 €

-Kindesunterhalt K1: 356€ (Altersklasse 3)
-Kindesunterhalt K2: 241€ (Altersklasse 1)
-Kindesunterhalt K3: 241€ (Altersklasse 1)

= 1367,67€

- 1/7 Erwerbstätigenbonus: 116,84€

= 1250,83 € :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Und für 50,83€ rennt die zum Anwalt und macht ne Welle. Warum ich mich so freue? Ich hatte ihr 314€ pro Kind angeboten und wenn sie die Steuerklasse nicht gewechselt hätte, zzgl. die Differenz wie bisher.
Aber Madame meint ja es wäre mehr zu holen. Beim KU bin ich sogar nur eine Stufe in der DDT runter gegangen. Und meine Altersvorsorge könnte ich sogar noch ein wenig hoch schrauben, da unter 4%.

Und ab Mai würde der KU für meine Älteste sogar noch hochgehen, da ein Einkommen von 1150€ der Kindesmutter hinzu kommt; sie aber unter SB ist.

Seht ihr irgendwelche Fehler oder habt alternative Denkanstöße?

Beste Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2015 20:50
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Meziel,

Seht ihr irgendwelche Fehler oder habt alternative Denkanstöße?

Die Kappung an der Selbstbehaltsgrenze findet im Rahmen einer Kontrollberechnung statt (d.h. der Erwerbstätigenbonus wird nicht vorher abgezogen).

Insofern ist die Verteilmasse oberhalb 1.200 EUR etwas größer.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2015 10:25
(@Inselreif)

Hi meziel,

ein paar Einwürfe von mir:

-PKV für Kinder und mich: 650,14 €

Selbstbehalte schon eingerechnet?

-berufsbedingte Aufwendungen: 99,36 € (Dienstwagen-Eigenanteil)

Zieh das oben bei der Berechnung des Nutzungsvorteils schon ab! Es ist nicht falsch, aber:
Zum einen ist es egal, ob das berufsbedingt ist oder nicht - Du nutzt das Auto und zahlst einen Teil dafür und damit wird es abgezogen. Der Diskussion, ob es wirklich berufsbedingt ist, kann man damit elegant aus dem Weg gegen. Zum anderen könntest Du mal schauen, ob Dein OLG nicht eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen zulässt und dann wäre es schade, schon einen Teil der Pauschale verbraten zu haben.

-KFZ-Kredit: 207,11 € (Zweitfahrzeug durch Ehefrau genutzt)

Kann man da nicht eine Lösung finden? Ich weiss, es bleibt sich egal, wenn es eh auf einen Mangelfall hinausläuft. Aber es schaut besser aus, die 207 Euro in Unterhalt zu zahlen als sie vorher abzuziehen. Und früher oder später müsst ihr das mit dem KFZ eh klären.

+ Wohnvorteil: 500 €

Ist der so von allen Beteiligten anerkannt? Ich frage deshalb, weil die Hypothekenraten doch mehr als doppelt so hoch sind. Ich habe allerdings jetzt nicht im Kopf, wie lange ihr schon getrennt seid.

Und ab Mai würde der KU für meine Älteste sogar noch hochgehen, da ein Einkommen von 1150€ der Kindesmutter hinzu kommt; sie aber unter SB ist.

Die Älteste wird 18? Dann zahlst Du eher weniger als jetzt. Dein Haftungsanteil ist auf den Zahlbetrag aus Deinem eigenen Einkommen gedeckelt, aber es wird das volle Kindergeld abgezogen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2015 11:20
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Meziel,
Die Kappung an der Selbstbehaltsgrenze findet im Rahmen einer Kontrollberechnung statt (d.h. der Erwerbstätigenbonus wird nicht vorher abgezogen).

Insofern ist die Verteilmasse oberhalb 1.200 EUR etwas größer.

Gruß
United

Hi United,

das verstehe ich nicht ganz. Was für eine Kontrollberechnung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2015 12:16
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Inselreif,

1. die PKV ist ohne Selbstbehalte.

2. das OLG Oldenburg sieht in den Richtlinien die typischen 5%, mindestens 50€ max. 150€.
Nachdem was ich so gelesen habe, streichen die Gerichte diese aber wenn Firmenwagen vorhanden ist.
Daher bin ich vom schlechtesten Fall ausgegangen.

3. was das KFZ angeht, hat mir meine RA das so geraten, der der Kreditvertrag auf mich läuft. Sie ist allerdings der Meinung, das meine Ex das Auto bezahlen sollte. Wenn Sie das nicht tut, Auto einziehen und Rate trotzdem berücksichtigen, da ehebedingte Verbindlichkeit.

4. Wohnvorteil im Trennungsjahr. Ist von der Gegenseite aber noch nicht anerkannt. Meine RA meint das es das Maximun ist. Mietzins in unserem Landkreis liegt bei 5,50€.

5. Danke für den Hinweis wegen der Deckelung. Wusste ich so noch garnicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2015 12:33




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Meziel,

Was für eine Kontrollberechnung?

TU wird ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts ermittelt ...

D.h.: EK DU ./. EK DEF x 3/7

Anschliessend wird geschaut, ob der SB gewahrt bleibt.

Aber habe gerade nochmal geblättert:

Die Ex hat 1400€ bereinigt (ohne KG und KU).

Wenn das stimmt, dann könntest Du von ihr fordern 🙂

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2015 12:41
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Meziel,
TU wird ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts ermittelt ...

D.h.: EK DU ./. EK DEF x 3/7

Anschliessend wird geschaut, ob der SB gewahrt bleibt.

Aber habe gerade nochmal geblättert:Wenn das stimmt, dann könntest Du von ihr fordern 🙂

Gruß
United

Soweit würde ich es aber nicht kommen lassen aus rein moralischen Gründen.
Aber ist auch so sehr unwahrscheinlich da ja noch das Thema "überobligatoriches Einkommen"
eine Rolle spielen könnte bei ihr, da unsere Kleine erst 2,5 Jahre ist.

Meine RA fährt da allerdings eine ziemlich hatte Linie: hat sie es in der Ehe auch schon gemacht,
dann spricht nichts dagegen das es jetzt auch geht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2015 13:03
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine RA fährt da allerdings eine ziemlich hatte Linie: hat sie es in der Ehe auch schon gemacht,
dann spricht nichts dagegen das es jetzt auch geht!

Und er hat damit nicht ganz unrecht. Jeder unterhaltspflichtige Vater bekommt das ständig zu hören!

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2015 13:50
(@Inselreif)

2. das OLG Oldenburg sieht in den Richtlinien die typischen 5%, mindestens 50€ max. 150€.
Nachdem was ich so gelesen habe, streichen die Gerichte diese aber wenn Firmenwagen vorhanden ist.
Daher bin ich vom schlechtesten Fall ausgegangen.

Lass Dich nicht zu sehr von irgendwelchen Entscheidungen irritieren, in denen mit dem Firmenwagen zur Arbeit gefahren wurde und sonst keine Kosten entstanden sind - in einem solchen Fall ist die Streichung sicher ok.
Aber zum einen fährtst Du nicht mit dem Wagen zur Arbeit und zum anderen sind berufsbedingte Aufwendungen mehr als nur Wegekosten.
Du hattest doch wenn ich's recht im Kopf habe ein Homeoffice. Zahlt der Arbeitgeber da alle Kosten oder legst Du drauf? Begründe den Ansatz der Pauschale damit.
Probier es einfach, streichen können die immer noch ohne dass es Dir weh tut - Du aber später nicht mehr nachlegen!

3. was das KFZ angeht, hat mir meine RA das so geraten, der der Kreditvertrag auf mich läuft. Sie ist allerdings der Meinung, das meine Ex das Auto bezahlen sollte. Wenn Sie das nicht tut, Auto einziehen und Rate trotzdem berücksichtigen, da ehebedingte Verbindlichkeit.

sollte man sich mal im Detail mit beschäftigen, welche Optionen da bestehen.

4. Wohnvorteil im Trennungsjahr.

Dann müsste es hinkommen, vor allem in Relation zum verbleibenden Einkommen. Aber auch hier schon Gedanken um die Zukunft nach Ablauf des Trennungsjahres machen!

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2015 13:54
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Und er hat damit nicht ganz unrecht. Jeder unterhaltspflichtige Vater bekommt das ständig zu hören!

Die RA ist eine Sie. Fand es strategisch besser eine weibliche zu nehmen :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2015 14:38
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Lass Dich nicht zu sehr von irgendwelchen Entscheidungen irritieren, in denen mit dem Firmenwagen zur Arbeit gefahren wurde und sonst keine Kosten entstanden sind - in einem solchen Fall ist die Streichung sicher ok.
Aber zum einen fährtst Du nicht mit dem Wagen zur Arbeit und zum anderen sind berufsbedingte Aufwendungen mehr als nur Wegekosten.
Du hattest doch wenn ich's recht im Kopf habe ein Homeoffice. Zahlt der Arbeitgeber da alle Kosten oder legst Du drauf? Begründe den Ansatz der Pauschale damit.
Probier es einfach, streichen können die immer noch ohne dass es Dir weh tut - Du aber später nicht mehr nachlegen!
sollte man sich mal im Detail mit beschäftigen, welche Optionen da bestehen.
Dann müsste es hinkommen, vor allem in Relation zum verbleibenden Einkommen. Aber auch hier schon Gedanken um die Zukunft nach Ablauf des Trennungsjahres machen!

Gruss von der Insel

Berufsbedingte Aufwendungen hab ich fast keine. AG zahle Homeoffice-Pauschale von 76,70€ brutto und Telefon und Internet komplett über Reisekosten.

Meine Berechnung geht also vom schlechtesten Fall aus. Kann nur besser werden.

Mit dem KFZ sind laut RA die Details ebenfalls klar. Meine Finanzierung, mein Kaufvertrag, meine Zulassung und meine Versicherung. Eigentumsverhältnisse sind somit klar. Ist halt dann nur ein Thema beim Zugewinn.
Ein Richter könnte zwar auf die Idee kommen, das es dann meins ist und somit im Selbstbehalt ist; fällt aber flach da Firmenwagen vorhanden.

Die Herausforderung wird in der Tat der Wohnvorteil ab August 2015. Wenn dann Mietzins mal qm gerechnet wird, hab ich ein richtiges Problem bei 237 qm.

Hier wäre momentan mein Plan auszuziehen. Ich würde dann nur noch die halben Schulden berücksichtigen lassen und TU bezahlen. Allerdings wäre der TU geringer als der halbe Abtrag zzgl. Nebenkosten. Das könnte die EX dazu verleiten ganz zu verzichten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2015 14:49
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Meziel,

auch wenn´s Zukunftsmusik ist:

Ich würde dann nur noch die halben Schulden berücksichtigen lassen und TU bezahlen. Allerdings wäre der TU geringer als der halbe Abtrag zzgl. Nebenkosten. Das könnte die EX dazu verleiten ganz zu verzichten.

Da es Eure Schulden sind: Vorsicht.
Du solltest lieber den Schuldendienst weiterhin tragen (und keinen TU zahlen).

Was nämlich passieren könnte:
Ex zahlt ihren Anteil an der Hypothek nicht, Du merkst es zu spät und irgendwann kommt die Bank und hält bei Dir die Hand auf ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2015 15:18
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Meziel,

auch wenn´s Zukunftsmusik ist:Da es Eure Schulden sind: Vorsicht.
Du solltest lieber den Schuldendienst weiterhin tragen (und keinen TU zahlen).

Was nämlich passieren könnte:
Ex zahlt ihren Anteil an der Hypothek nicht, Du merkst es zu spät und irgendwann kommt die Bank und hält bei Dir die Hand auf ...

Gruß
United

Grundsätzlich richtig United, aber der Punkt ist halt der Wohnvorteil nach Trennungsjahr. Den kann ich mir voll nicht leisten und wenn ich dann ausziehe, wird es finanziell noch schlimmer.

Ich habe halt keine Idee wie ich EX daran hindern kann, ab August auf den vollen Wohnvorteil-Anrechnung zu bestehen. Einzige Idee ist das ganze Ding vor Gericht zu tragen und darauf hoffen das der Richter das auch so sieht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2015 15:48
(@psoidonuem)
Registriert

Du könntest ja beispielsweise ausziehen. Für 237 x 5,5 = 1303,5 * 3/7 = 558,65, die Du mehr Unterhalt zahlen müssen könntest kannst Du locker eine Mietwohnung bezahlen.

Ich weiß ja nicht, wie flexibel Du bist, aber eine Alternative wäre ja auch eine WG aus dem Haus zu machen. Einzelne Zimmer vermieten.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2015 16:09
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Du könntest ja beispielsweise ausziehen. Für 237 x 5,5 = 1303,5 * 3/7 = 558,65, die Du mehr Unterhalt zahlen müssen könntest kannst Du locker eine Mietwohnung bezahlen.

Ich weiß ja nicht, wie flexibel Du bist, aber eine Alternative wäre ja auch eine WG aus dem Haus zu machen. Einzelne Zimmer vermieten.

Die Rechnung geht nicht ganz auf, da ja auch KU hoch gehen würde.

Und eine WG auf dem Dorf dürfte auch schwierig werden mangels Interessenten.

Ein Richter wird mich aber sicher nicht zwingen hier wohnen bleiben zu müssen.
Wobei, sag niemals nie!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2015 17:53




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