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EGMR Entscheidungen_ Unterhaltsunwürdigkeit_ gib es so was?

 
 SALI
(@sali)
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Hallo,

kennt jemand Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in denen es verpflichteten Vater von Unterhaltpflichten gegenüber erwachsenem Kind wegen Unwürdigkeit befreit hat. Ich habe mal so was gelesen, kann aber im Net das nicht mehr finden.

Gruß
SALI

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2013 22:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SALI,

kennt jemand Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in denen es verpflichteten Vater von Unterhaltpflichten gegenüber erwachsenem Kind wegen Unwürdigkeit befreit hat.

da wirst Du vermutlich ein paar Dinge durcheinander: Durch die von Dir beschriebene "Unwürdigkeit" sind ja keine Menschenrechte in Gefahr; der EGMR wird sich nicht mit Unterhaltsfragen beschäftigen oder Dich gar von Deiner UH-Pflicht befreien.

Es gibt ein paar Sachverhalte, durch die der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes verwirkt werden kann, selbst wenn die Anspruchsvoraussetzungen ansonsten bestehen würden. Da müssen allerdings schon tätliche Angriffe oder wirklich grobe Verunglimpfungen gegenüber dem Unterhaltspflichtigen im Spiel und nachweisbar sein; Kontaktverweigerung, "normale" Beleidigungen oder "Undank" werden kaum ausreichen.

Vielleicht nennst Du mal ein paar zusätzliche Details; dann kann man die Erfolgsaussichten eher beurteilen. Aber wie gesagt: Die Latte liegt hoch, und mit "Menschenrechten" hat's nichts zu tun.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2013 13:59
(@bester-papa)
Registriert

Moin.

Selbst wenn es ein derartiges Urteil des EGMR gäbe, brächte es Dich nicht weiter,  weil deren Urteile noch in nationales Gesetz umgewandelt werden müssten und sich kein deutsches Gericht um den EGMR schert.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2013 14:20
 SALI
(@sali)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

Sachbestand: Tochter (21 J.), seit 2005 kein Kontakt obwohl eine Reihe von Versuchen und Bemühungen meinerseits, falsche Beschuldigung wegen sexueller Missbrauch, allerdings geäußert 2009, also als sie sechzehn war und dieses Jahr ein Betrugsversuch (Verlangen doppelte Unterhaltszahlung für längere Periode).  Dazu kommen noch keine Berichte und Informationen. Ich weiß nicht nur in welcher Stadt sie wohnt, sogar der Staat wo sie sich aufhält ist mir unbekannt, geschweige denn was sie macht. Nach letzer amtlicher Information, wurde sie von Amtswegen aus Deutschland nach Ecuador abgemeldet.

Gruß

SALI

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2013 15:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sali,

warum stellst Du unter den beschriebenen Voraussetzungen die Zahlungen nicht einfach ein? Ein unterhaltsauslösender Sachverhalt wie Schulbesuch oder Studium ist Dir nicht bekannt (denn hier wäre Deine Tochter in der Bringpflicht) - fertig.

Schlimmstenfalls schickt irgendwer einen Gerichtsvollzieher los, der mit einem alten Titel wedelt und Kohle haben will; dann erklärst Du den Sachverhalt und/oder startest eine Abänderungsklage. Wenn sie möchte, kann Deine Tochter ja auch selbst eine Unterhaltsklage starten und vortragen, weshalb sie glaubt, noch Geld von Dir verlangen zu können. Etwas "Schlimmeres" wird nicht passieren.

Auf die Idee, eine Institution wie den EGMR mit einer solchen Frage zu befassen (und selbst bei bestehender Zuständigkeit jahrelang auf eine Entscheidung zu warten) käme ich jedenfalls nicht. Den Unterhalt einstellen kannst Du bereits zum 1.1.2014; was danach passiert, wirst Du sehen.

Grüssles
Martin
(der nachts auch kein Geld in Parkuhren schmeisst)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2013 15:24
(@fruchteis)
Registriert

Moin SALI,

einige grundsätzliche Infos..

Zwischen BVerfG und Europäischem Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) ist es hinsichtlich der Bindungswirkung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) schon zu heftigen Streitereien gekommen, zuletzt im Fall Görgülü.

Ziemlich gesichert ist mW, daß
- die EMRK im Rang einfacher Gesetzes steht. Sie alle sind in ihrem Lichte auszulegen und anzuwenden. Es gibt unterschiedliche Auffassungen, ob und inwieweit die EMRK sogar übergesetzlich und dem Verfassungsrecht nahe steht. Gesichert ist, daß dem Grundgesetz und seinen Hütern stets das letzte Wort bleibt.

- Gerichte sind verpflichtet, Entscheidungen des EGMR zu 'berücksichtigen' und sich mit ihnen erkennbar auseinanderzusetzen, wenn ein festgestellter Verstoß anhält, er also noch nicht durch Gesetzgeber oder BVerfG korrigiert wurde.

Ein Beschwerdeführen kann sich unmittelbar auf die ihn betreffende Einzelentscheidung zu seine Beschwerde berufen.

-

Ob sich jemand durch Urteil oder Beschluß eines innerstaatlichen Gerichts in seinen Grund- Und Menschrechten verletzt sieht, das hängt vom Einzelfall ab und wie es gelingt, ihn auf die EMRK abzubilden.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2013 15:28
(@bester-papa)
Registriert

- Gerichte sind verpflichtet, Entscheidungen des EGMR zu 'berücksichtigen' und sich mit ihnen erkennbar auseinanderzusetzen, wenn ein festgestellter Verstoß anhält, er also noch nicht durch Gesetzgeber oder BVerfG korrigiert wurde.

@wildlachs:
Dann nenn mir doch mal einen Fall,  wo ein Gericht sich lediglich auf ein Urteil des EGMR bezogen hat und national Recht oder gar GG komplett ignoriert hat.

Auf die Idee, eine Institution wie den EGMR mit einer solchen Frage zu befassen (und selbst bei bestehender Zuständigkeit jahrelang auf eine Entscheidung zu warten) käme ich jedenfalls nicht.

Naja dafür müsste er sich ja auch erst mal durch all Instanzen hierzulande klagen (bis zum BverfG) bevor er zum EGMR darf.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2013 16:39
(@fruchteis)
Registriert

BP,

warum soll ich Dir ein solches Urteil nennen, wo ich ausrücklich vom Erfordernis der 'Berücksichtigung und der erkennbaren Auseinandersetzuung' sprach und davon, daß das GG höchste Norm ist? Das kriegt die Justiz spielend hin.

Im Falle schwerer Regelverstöße, und wenn nicht gerdae Gefahr im Verzug ist, setzen Gerichte Verfahren aus, bis BVerfG vorerst und schließlich Gesetzgeber korrigiert haben.

Oder die machen ungerührt weiter in dem Wissen, daß bei grenzwertiger Auslegung und Anwendung eine erneute Beschwede kaum Erfolg hat. Das ist schon wegen der irren Zeitläufe schwer.

Am Sorgerecht kann man auch gut sehen, wie sich die Justiz windet, einfach anders formuliert, um doch wieder zum gleichen Ergebnis zu kommen, wie Jahrzehnte zuvor.

Kann man nach Zaunegger, in Beschlüssen dann während und nach der Reform des Sorgerechts gut verfolgen.

Zum Sorgerecht: Lag die Willkür zuvor bei der Mutter, liegt sie nun - nachdem Väter antragsberechtigt sind - bei der Justiz. Väter vom Regen nun direkt in den Gully.

Das Anliegen des TO hier sehe ich darin, sich in seiner Sache auf ein Urteil des EGMR berufen zu können. Ob er sich in seinem Fall auf irgendein Urteil des EGMR oder einen Artikel der EMRK berufen kann, muß geprüft werden.
Davon, sich durchzuklagen, war nicht die Rede.

W.

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Geschrieben : 29.12.2013 17:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Naja dafür müsste er sich ja auch erst mal durch all Instanzen hierzulande klagen (bis zum BverfG) bevor er zum EGMR darf.

natürlich, aber es soll ja Leute geben, die sich bereits durch konsequentes Falschparken ihrer Mitmenschen in ihren Menschenrechten beschnitten fühlen, weil sie sich so darüber aufregen, dass sie nicht mehr schlafen können.

Was die konkrete Fragestellung angeht: Der eine klagt jahrelang und verschwendet Lebenszeit, Nerven und Geld; der andere stellt einfach seine Zahlungen ein und wartet, was passiert. Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, zwischen Geschwurbel und direktem User-Nutzen. Vielleicht sollte man sogar die Vereinten Nationen anrufen oder irgendwo Blauhelme einmarschieren lassen; immerhin hat vorliegend ein erwachsener Mensch keine Belege für den Fortbestand seiner Unterhaltsbedürftigkeit vorgelegt 😉

Grüssles
Martin

PS: Schon Albert Einstein wusste: "Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein."

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2013 17:32
(@fruchteis)
Registriert

Martin,

die Motive können recht unterschiedlich sein, Hauptsächlich unterteilbar in Verbesserungen

- die eigene konkrete Situation betreffend, dazu sind die Zeitläufe justizieller Lösungen zu beachten,

- rechts-politische Weiterentwicklungen, von denen uU erst die Kinder profitieren.

Ich sehe keinen Grund, auf die zweite Kategorie verächtlich herabzusehen. 😉

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2013 17:52




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

- die eigene konkrete Situation betreffend, dazu sind die Zeitläufe justizieller Lösungen zu beachten,

das schliesst den EGMR in der Regel bereits aus, da bis zu einer Entscheidung desselben (sofern überhaupt eine ergeht) die Kinder nahezu erwachsen sein dürften. Und wie gesagt: Wodurch sich jemand in einem Erste-Welt-Land wie Deutschland in seinen Menschenrechten beeinträchtigt fühlt, ist individuell verschieden. Vor der Beantwortung der Frage empfehle ich jedem, die eigene Komfortzone mal zu verlassen und sich in einem Drittweltland umzusehen.

- rechts-politische Weiterentwicklungen, von denen uU erst die Kinder profitieren.

Ich sehe keinen Grund, auf die zweite Kategorie verächtlich herabzusehen. 😉

doch, das ist der Punkt, an dem es lächerlich wird: Wenn Einzelpersonen sich berufen fühlen, "das Rechtssystem" eines ganzen Staates revolutionieren zu wollen, haben sie entweder keine Freunde, keine Hobbies, einen pathologischen Gerechtigkeitsfimmel, zuviel Geld oder gehörig einen an der Waffel. Jedenfalls nichts, das ich als "Lebensqualität" bezeichnen würde oder das mir in irgendeiner Form Bewunderung abnötigt.

Aber klar: Wer möchte, kann sich in seiner Freizeit auch mit der Bananenkrümmung befassen.

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2013 22:00