Dynamischer Unterha...
 
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Dynamischer Unterhaltstitel

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(@versuch12)
Schon was gesagt Registriert

Meine Ex ist meine Ex. Die Mutter meines Sohnes.
Mit meiner jetzigen Freundin plane ich ein Kind.
Kontakt zur ex besteht nicht...

Nochmal von vorne.
Im August würde ich aufgefordert den Ermittlungsbogen, den Steuerbescheid und die Verdienstbescheinigungen bis 15.8. einzureichen.
Daraus ergab sich die Berechnung.
Netto 24054,60 Jahr
Netto 2004,55 Monat
Abzug Pauschale 100,23
Netto 1904,32
Berechneter Unterhalt 433,00 also 115% plus Unterhaltsrückstand von 111,00
Eingereicht habe ich Abrechnungen von  Juli 16 bis Juni 17, also wohl die falschen?

Heute erreicht mich ein Brief das ich ab Januar 18 441 zahlen soll.
Also 115%

Mit Hilfe des Forums habe ich herausgefunden das die Pauschale wohl bei 102,27 liegt.
Wenn ich die Abrechnungen von August 16 bis August 17 einreiche liegt mein Netto bei 24050,68
Kann ich eine Neuberechnung fordern? Ggf. kurzfristig eine 5 Euro Riester Rente machen oder gilt das nicht?
Einen Titel verlangt das Amt bis zum 15.12


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2017 17:43
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Es besteht ein Titel aus 2013.

Was für ein Titel? Urkunde, gerichtlicher Beschluss oder Vergleich?

Falls Urkunde, ist eine Befristung bis zur Volljährigkeit enthalten?

Höhe der Unterhaltsverpflichtung?


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2017 18:04
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Heute erreicht mich ein Brief das ich ab Januar 18 441 zahlen soll.
Also 115%

Mit Hilfe des Forums habe ich herausgefunden das die Pauschale wohl bei 102,27 liegt.
Wenn ich die Abrechnungen von August 16 bis August 17 einreiche liegt mein Netto bei 24050,68
Kann ich eine Neuberechnung fordern? Ggf. kurzfristig eine 5 Euro Riester Rente machen oder gilt das nicht?
Einen Titel verlangt das Amt bis zum 15.12

Was das Jugendamt gerne hätte und was du tun musst, sind zwei unterschiedliche paar Schuhe um es mal deutlich zu sagen!

Gegen das Schreiben und der damit verbundenen Festsetzung sowie dem Titel legst du Einspruch ein. Den begründest du damit, dass die dir zugesendete Berechnung nun überprüft wird, gerne auch anwaltlich. Da zuckt das Jugendamt gerne mal zusammen.  Dazu erfragst du eine Frist von 14 Tagen. In der Zeit machst du die Gegenrechnung auf. Auf Grundlage der Zahlen die du hier geliefert bekommen hast, bzw. noch in Ruhe recherchiert werden können. Wenn du die Gegenrechnung sendest, erklärst du dich damit einverstanden die Titulierung gemäß der Berechnung deines bereinigten Nettos auf Basis der Düsseldorfer Tabelle 2018 vornehmen zu lassen. Bis dahin wirst du den bisher berechneten Unterhalt fristgerecht wie gewohnt überweisen.

Lass dich doch nicht so vom Jugendamt treiben. Wenn die Lust haben wegen zwei Wochen Verzögerung und einer Neuberechnng von einer Differenz von max. 20,-€ einen Gerichtstermin zu beantragen --- Bitte! Wird aber argumentativ sehr schwierig, da du deiner Unterhaltsschuld ja brav nachkommst.

Selbst wenn die Berechnung korrekt ist: nach der DT 2018 liegst du bei einem Kind als Unterhaltsempfänger bei 110%. Solltest du nochmal Vater werden wirst du aufgrund zwei unterhaltsberechtigten Kindern auf 105% gesenkt.
Primärziel soll es sein, dass bei dir die neue Tabelle 2018 angewendet wird zur Neuberechnung.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2017 18:13
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
ich versuche es nochmal damit:

Hallo
[...]}
Wo lebt das Kind und wie alt ist es?
[...]

Der Wohnort ist wichtig zu wissen, wegen der Zuständigkeit des OLG bzw. den daraus resultierenden Leitlinien der DT.


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 12.12.2017 18:56
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

nach der DT 2018 liegst du bei einem Kind als Unterhaltsempfänger bei 110%. Solltest du nochmal Vater werden wirst du aufgrund zwei unterhaltsberechtigten Kindern auf 105% gesenkt.
Primärziel soll es sein, dass bei dir die neue Tabelle 2018 angewendet wird zur Neuberechnung.

Er liegt mit 1.90x Euro hart an der Grenze von zwei Einkommensgruppen. Ich denke, dass ein verständnisvoller Richter aufgrund der Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle ab 2018 ihn nicht in die 2. Einkommengruppe hievt und zusätzlich eine Höherstufung vornimmt (die Stufung liegt im richterlichen Ermessen). Beides zusammen würde ich als unangemessen betrachten. Deshalb würde ich das - m.E. überschaubare - Risiko eingehen und für 10/2017 bis 12/2017 nur 110% und ab 01/2018 nur 105% titulieren (alles in einer Urkunde, unter Abänderung...). Aber vielleicht erübrigt sich eine neue Titulierung gänzlich wenn bekannt ist, was seit 2013 tituliert ist.

Ob er dieses Risiko selbst auch eingehen will, kann er selbst entscheiden.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2017 18:59
(@versuch12)
Schon was gesagt Registriert

Eine Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt. Ab 5.8.05 135 v.h. Des regelbetrages der jeweiligen Alterstufe.
Für mich ist keine Altersbeschränkung ersichtlich.

Zuständig ist das Jugendamt Wunsiedel Bayern.
Geboren ist er am 5.8.2005

Vielen Dank allen helfenden.
Mir gehen solche Sachen nicht in den Kopf.


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Themenstarter Geschrieben : 12.12.2017 19:43
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Es besteht ein Titel aus 2013.

Und was ist das?


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Geschrieben : 12.12.2017 19:48
(@versuch12)
Schon was gesagt Registriert

110% vom Mai 2013.
Es steht keine Altersgrenze drin  😡


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Themenstarter Geschrieben : 14.12.2017 18:46
(@versuch12)
Schon was gesagt Registriert

Habe mir jetzt schnell eine Riesterrente über 10euro gemacht.
Müsste doch dann passen, oder?
Wie bringe ich den Mann zur Neuberechnung?
Und muss er die Riesterrente wircklich auf die Pauschale draufrechnen?
Also ist sie nicht beinhaltet?
Ne Rechnung über Arbeitsschuhe konnte ich noch auftreiben.
Wo liegt die Pauschale genau? 102,73 oder 100,23?
Es wurde gesagt 12 Monate ab Aufforderung.
Ich habe demnach falsche Abrechnungen geschickt. Kann ich ihn deshalb zu Neuberechnung auffordern?
Und vielleicht auch wegen der Pauschale ?


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Themenstarter Geschrieben : 14.12.2017 18:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

offensichtlich ist der Titel nicht befristet (wird sich nicht mehr ändern lassen).
Weiterhin gibt es eine Pauschale nur für die berufsbedingten Ausgaben, die in Deinem Fall auch günstig ist.
Für die Altersvorsorge gibt es eine obere Grenze und Altersvorsorge muss nachgewiesen werden. Wenn Du bisher keine Altersvorsorge hattest, dann wurde da auch nichts berücksichtigt.

Also schicke den Nachweis über Riester an des JA und bitte um Berücksichtigung bei der Berechnung des KU.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2017 13:53




(@versuch12)
Schon was gesagt Registriert

Danke Susi 🙂


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Themenstarter Geschrieben : 15.12.2017 20:50
(@versuch12)
Schon was gesagt Registriert

Was heißt das für mich? Also die fehlende Altersgrenze?


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Themenstarter Geschrieben : 15.12.2017 23:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dass bedeutet, dass der Titel unbefristet ist und damit über das 18. Lebensjahr hinaus gültig bleibt.
Wird das Kind 18 solltest Du Dich rechtzeitig um eine Abänderung des Titels kümmern, das kann in Form einer Verzichtserklärung sein oder besser durch Herausgabe des Titels und ggf. Erstellung eines neuen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2017 00:34
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

das kann in Form einer Verzichtserklärung sein oder besser durch Herausgabe des Titels und ggf. Erstellung eines neuen.

Besteht ein Rechtsanspruch auf das blau Formatierte wenn eine Verzichtserklärung vorliegt?


AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2017 00:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

keine Ahnung, ich könnte mir aber vorstellen, dass man auch hier argumentieren kann, dass solange überhaupt ein Anspruch auf Unterhalt besteht (also vor dem ersten berufqualifizierenden Abschluss) eine Verzichtserklärung ausreichend ist.
Insbesondere dann, wenn der Titel nicht herausgegeben werden, weil er auch andere Personen erfasst, die betroffen sind. Z.B. ein Beschluss, der mehrere Kinder betrifft.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2017 11:30
(@versuch12)
Schon was gesagt Registriert

Sollte es also doch zu einem neuen Titel kommen muss ich auf die Begrenzung bis zum 18Lebemsjahr achten und mir den alten aushändigen lassen oder auf Verzichtserklärung pochen.
Abändern lassen wird er sich nicht? Bzw. nur mit Zustimmung, welche eher nicht zu erwarten ist.
Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2017 20:59
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