Düsseldorfer Tabell...
 
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Düsseldorfer Tabelle vor oder nach der bereinigung

 
(@spoonilein)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Ich bin neu hier, und habe kein passenden Thread dazu gefunden.
Der KV von meiner 2. Tochter (2 1/2 j) Hat nun seit geburt 300 Euro mtl. an mich bezahlt, laut berechnung der ARGE.
Nun ist die Frage, er hat 1550 netto mtl, aufs jahr gerechnet, dann kam die bereinigung, da landete er auf 1199,00 Euro.
Da ihm angeblich ein SB von 900 Euro bliebe.
NUn meine frage, sind die dortigen Zahlen vor oder nach der bereinigung gemeint.

Sprich 1550 EUro netto, währe der SB bei 1000Euro.
Bei bereinigung 1199 Euro allerding 900 Euro SB.

Was ist nun richtig?

Im falle von SB 1000 Euro, kann er dann die zuvielgezahlten 100 Euro mtl, von der ARGE zurück fordern?

Gruss steffi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2009 13:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Spoonilein,

die DDT geht vom bereinigten Nettoeinkommen aus.

Der SB ist unabhängig von Einkommen ggü. dem Kind erstmal 900 €.

Würdest du BU für dich fordern läge der SB von ihm bei 1.000 €.

Etwas anderes ist der Bedarfskontrollbetrag, der in der DDT ganz rechts steht.

Noch der weitere Hinweis: Genau lesen, ob in der DDT der Zahlbetrag, also schon um das halbe KG bereinigt steht oder der Bedarfsbetrag.

Nein, zuviel gezahlten Unterhalt kann er nicht zurückfordern und schon gar nicht von der ARGE. Warum zahlt er denn überhaupt an die ARGE und nicht direkt an dich?

TIna

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2009 13:24
(@spoonilein)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort, allerdings zahlt er direkt an mich BU 150Euro und 150 Unterhalt fürs Kind.
Die Arge hat ihn verdonnert zum unterhalt an mich zu zahlen.
Habe ich dich jetzt richtig verstanden, das sobald er BU zahlt, er ein SB von 1000 Euro hätte? Weil die Arge ihm einen SB von 900 gelassen hat.
Wo bekommt er demnach sein zuviel gezahlten Unterhalt von 100 EUro dann wieder?
Muss ich ihm das zurückerstatten?
Weil dann muss ich mir das Geld von der Arge wiederholen, da mir es ja dann zum leben fehlen würde, was mein bedarf ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2009 16:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

bei einem ber. Netto von 1199,00 Euro ist der zu zahlende KU (hälftiges KG abgezogen 199 €)

Dieser wird nun abgezogen: 1199 - 199 = 1.000

Damit ist kein Raum mehr für den BU für dich. Die ARGE hat schlicht und einfach falsch gerechnet.

Es ist zwar richtig, das sein SB ggü. dem Kind bei 900 € liegt. Aber der KU muß vom ber. Einkommen abgezogen werden, bevor der BU berechnet wird.

Ggü. dir liegt sein SB bei 1.000 €, also kann er keinen BU zahlen.

Er sollte den KU beim JA titulieren lassen. Und zwar in der richtigen Höhe von 199,00 €

Er bekommt den zuviel gezahlten Untehalt nicht zurück. Weder von dir noch von der ARGE. Der ist verloren.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2009 16:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,
Wie üblich hat ihn die Arge dreist belogen!

Wenn er 1.200,- € monatlich verdient so muss er Kindesunterhalt(KU)  nach Stufe 1 DT in Höhe von 199,- zahlen evtl. auch Stufe 2, das wären 214,- €

Damit wäre sein Selbstbehalt(SB) gegenüber KU in Höhe von 900,- nicht unterschritten.

Danach bliebe jedoch nichts mehr für deinen Unterhalt übrig, da er dir gegenüber einen SB von 1.000,- € hat.

Verdoonern kann ihn die Arge zu garnichts.

Das kann nur ein Gericht oder eine von ihm unterschriebene Selbstverpflichtung (Titel) z.B. beim Jugendamt ausgestellt.

Zurück holen kann er sich eher nichts, könnte aber seine Zahlung sofort senken, sofern kein Titel besteht.

Gruss Beppo

Edit: Zu langsam

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2009 16:31
(@spoonilein)
Schon was gesagt Registriert

Danke .
Das heisst er soll dann ab nächsten mOnat nur noch den KU überweisen, und nicht den BU für mich.
Damit ist mir schonmal sehr geholfen.

Woher ist deine Quelle, weil er ja etwas zur begründung angeben muss, was die rechtlichte seite angeht, warum er dann nur noch 200 Euro fürs Kind zahlt.
Irgendwelche §§ oder Gesetzbuch, das ihm im falle des BU 1000 SB Hat.

Gruss steffi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2009 16:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Grundlage dafür ist die DDT und die Anmerkungen dazu, sowie die Leitlinien des zuständingen OLG's.

Kannst du hier unter der Rubrik Urteile finden. Raussuchen, ausdrucken und sich darauf berufen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2009 16:43