Düsseldorfer Tabell...
 
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Düsseldorfer Tabelle Brutto- oder Nettogehalt?

 
(@ariane)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wenn man anhand der Düsseldorfer Tabelle den zu zahlenden Kindesunterhalt berechnen will, geht man da vom Brutto- oder Nettogehalt aus?

Danke schon mal für Eure Hilfe.

L.G. Ariane


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2006 00:55
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo ariane,

vom Nettogehalt.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2006 01:10
(@Cashcow)

Hallo.

Erstmal musst du das JAHRES-Netto nehmen und durch 12 teilen (wg. Weihnachts-/Urlaubsgeld).
Dann darfst du 5 % Werbungskosten abziehen,
dann noch bis zu 4% vom Jahres-BRUTTO als Vorsorgeaufwendungen
incl. eventuellen vermögenswirksamen Leistungen.

Das was dann übrigbleibt, damit gehst du in die DT.
Diese geht von 3 UH-Empfängern aus. Ist die Anzahl eine andere,
dann musst du in der DT eine Zeile höher (bei mehr UH-Empfängern)
bzw. eine Zeile tiefer (bei weniger UH-Berechtigten).

Alles klar?

Gruß CC


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2006 01:13
(@ariane)
Schon was gesagt Registriert

Ganz lieb von Euch, vielen vielen Dank!!!  🙂 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2006 01:18