Hallo,
wenn man anhand der Düsseldorfer Tabelle den zu zahlenden Kindesunterhalt berechnen will, geht man da vom Brutto- oder Nettogehalt aus?
Danke schon mal für Eure Hilfe.
L.G. Ariane
Hallo ariane,
vom Nettogehalt.
Gruß
Martin
Hallo.
Erstmal musst du das JAHRES-Netto nehmen und durch 12 teilen (wg. Weihnachts-/Urlaubsgeld).
Dann darfst du 5 % Werbungskosten abziehen,
dann noch bis zu 4% vom Jahres-BRUTTO als Vorsorgeaufwendungen
incl. eventuellen vermögenswirksamen Leistungen.
Das was dann übrigbleibt, damit gehst du in die DT.
Diese geht von 3 UH-Empfängern aus. Ist die Anzahl eine andere,
dann musst du in der DT eine Zeile höher (bei mehr UH-Empfängern)
bzw. eine Zeile tiefer (bei weniger UH-Berechtigten).
Alles klar?
Gruß CC
Ganz lieb von Euch, vielen vielen Dank!!! 🙂 🙂
