Hier einmal der aktuelle Diskussionstand zur Düsseldorfer Tabelle 2022.
https://www.dfgt.de/resources/SN-Uko_Unterhaltskommission_Stellungnahme_DT_2022.pdf
Danke für diesen Artikel.
Interessant zu lesen ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich habe hier noch einen Link, welcher den höheren Selbstbehalt begründet. Gleichzeitig wird aber Fehlerhaft gerechnet. So wird nach §11b der Freibetrag mit 230€ und 30€ berechnet. Korrekt wären 230€ + 100€.
https://www.dfgt.de/resources/SN-Uko_Unterhaltskommission_Stellungnahme_DT_2022.pdf
Im Gegenzug fährt der VAMV hier wieder sein nicht genug Geld ins Feld. Es wieder Argumentiert. Dass der kindesunterhalt nicht der Mindestbedarf sei. Indirekt wird gesagt die unterhaltspflichtigen sollen mehr zahlen.
Der bisherige Selbstbehalt beträgt 1160€, was bei Abzug von Miete von 430€ Warm und Abzügen nach §11b Abs.2 SGB II für den Unterhaltspflichtigen bedeutet, dass dieser von 400€ leben muss. Der Hartz IV Satz beträgt hier 446€.
Nein der VAMV möchte eher mehr Geld haben und das soll der Unterhaltspflichtige zahlen. Bei 100% beträgt der zuzahlende Betrag 341,50€. Hinzu kommt das Kindergeld von 219€. Was dann 560,50€ für das Kind sind. Aber nein das ist zu wenig. Für Normalfamilien ohne Trennungskinder gibt es aber nur 219€ und den Rest muss die Familie selbst erwirtschaften. Trennungskinder sind, wenn Unterhalt gezahlt wird immer besser gestellt, gegenüber jeden anderen Kind. Fakt ist dass sich der Staat schadlos hält. Unterhaltsvorschuss erhält man nur Alleinstehend, während Eltern auch bei Neuverheiratung des Erziehenden Unterhalt zahlen müssen. Da entstehen dann Familien Mit Kindergeld + Einkommen und Unterhaltsgeld. Bei Ehegattenunterhalt hingegen fällt dieser bei neuer Ehe einfach weg.
Hier der Link zum Beitrag des VAMV:
Danke für die aktuellen Informationen.
Vielleicht habe ich es ja überlesen, aber geht VAMV auch auf die Unterhaltszahler in irgendeiner Weise ein?
Schliesslich kommt das Geld von denen.
Und die Gehälter haben sich nicht so deutlich erhöht wie die Lebenshaltungskosten und Mieten.
Und für einen ordentlichen Umgang braucht auch der Unterhaltszahler eine größere Wohnung und eine Teilhabe am sozio-kulturellen Leben muss auch aus dem verbliebenen Betrag finanziert werden.
Klar, ist es wichtig, dass jemand für die Belange der Alleinerziehenden und somit der Kinder kämpft. Aber nur bei den Unterhaltszahlern an der Schraube drehen, verschärft das Problem nur weiter.
Ich war mal wegen meiner Mutter lange beim VAMV (als Kind und jugendlicher). Also eigentlich will der VAMV vom Unterhaltszahler mehr Geld. Das Geld was gezahlt wird, ist eigentlich immer zu wenig.
Hier einmal die Erhöhung des Selbstbehalt von 2015
Miriam Hoheisel vom VAMV damals:
"
Die einseitige Erhöhung der Selbstbehalte geht auf Kosten der Kinder. Wenn die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen sinkt, bekommen Kinder weniger Unterhalt. Bei hohen Einkommen macht es keinen Unterschied, bei niedrigen Einkommen fehlen dem Kind allerdings die 80 Euro, welche der Barunterhaltspflichtige nun zusätzlich behalten darf. Alleinerziehende müssen dann die einseitige Erhöhung ausbaden, sie haben keinen Selbstbehalt."
Interessant hierzu. Wird weniger gezahlt, so kann das SGB II erhöht werden, bzw. beantragt werden. Der Unterhaltszahler kann nicht einfach mal eben sein SGB II erhöhen. Und wer SGB II bekommt muss den Unterhalt anrechnen lassen. Für so etwas kann der Unterhaltszahler nichts.
".... Wer zum Unterhalt verpflichtet ist, hat im Übrigen eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und muss, wenn er den Unterhalt nicht zahlen kann, besondere Anstrengungen unternehmen, um mehr Geld zu verdienen. ...
Kritisiert wurde auch dass der Selbstbehalt durch eine höhere Miete erhöht werden darf.
https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme_Unterhaltsrechtsaenderungsgesetz.pdf
Auch aus diesen Scheiben von 2021 des VAMV geht hervor das der unterhalt zu niedrig ist.
"Diese Rechnung geht jedoch nur auf,
wenn der Mindestunterhalt auch den tatsächlichen Bedarf des unterhaltsberechtigten
Kindes deckt. Aktuell ist dies nicht der Fall. Die Zahlung des Mindestunterhalts bedeutet
faktisch eine Unterdeckung des Bedarfs des unterhaltsberechtigten Kindes, da die Sätze der
Düsseldorfer Tabelle systematisch zu niedrig bemessen sind. Solange diese Unterdeckung
besteht, bedeutet jede Erhöhung des Mindestunterhalts in den vergangenen Jahren lediglich,
dass die Lücke zwischen Mindestunterhalt und tatsächlicher Bedarfsdeckung des
berechtigten Kindes kleiner geworden ist. Bevor diese Lücke nicht vollständig
geschlossen ist und der Mindestunterhalt auch de facto den Bedarf des
unterhaltsberechtigten Kindes deckt, kann der Mindestunterhalt nicht zum
Selbstbehalt in Relation gesetzt werden."
Der feind des VAMV ist der Unterhaltszahler.
"Werden die Anwendungsvoraussetzungen der Düsseldorfer Tabelle trotzdem wie vorgeschlagen geändert und damit im Ergebnis
der Unterhalt gekürzt, erfolgt die Wahrung des notwendigen Eigenbedarfs der Unterhaltspflichtigen in der Konsequenz auf dem Rücken der unterhaltsberechtigten
Kinder. Leidtragende sind die betroffenen Kinder und ihre Familien."
Faktisch bedeutet das arbeiten unter Hartz IV Satz und wenn beim Selbstbehalt von 1160€ nur 400€ übrig bleiben, dann ist dieses laut VAMV noch zu viel, weil die Düsseldorfer Tabelle zu niedrig ist. Man berücksichtigte hierbei die Hartz IV Sätze, welche einem Arbeitenden Unterhaltszahler 446€ zugestehen.
Anmerkung:
Was machen Kinder ohne Unterhaltszahler, welche nur 219€ Kindergeld haben? Warum kann dann das Kind mit 219€ auskommen aber das Kind eines VAMV_Mitglieds braucht 560,50€ was aber auch zu wenig ist.
Inwieweit wird den Forderungen des VAMV gefolgt?
Oder ist es nur ein weiterer Interessenverband, der möglichst auffällig auf den Busch klopft.
Wie gesagt, die Belange für Kinder sind wichtig.
Aber man sollte alle Faktoren berücksichtigen.
Viele Unterhaltszahler haben ordentlich zu kämpfen um die monatlichen Ausgaben zu stemmen.
Oder ist es nur ein weiterer Interessenverband, der möglichst auffällig auf den Busch klopft.
Natürlich ist das ein Interessenverband, und zwar einer der übelsten Sorte.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
So aus Interesse: haben die geistig umnebelten des Verbands mal irgendwo eine Rechnung parat, die darlegt, dass die über 500 EUR Unterhalt + Kindergeld für ein Kind unter 6 Jahren nicht ausreichen?
Nebenbei sollte man denen mal sagen, dass es ziemlich armselig ist ein Kind in die Welt zu setzen und dann den Anspruch zu erheben kein bisschen zur Finanzierung des Kindes beizutragen. Jeder Elternteil mit Wochenendumgang und hälftigen Ferien hat ja auch Kosten, obwohl er diese ja eigentlich gar nicht haben dürfte (er kommt seiner kompletten Pflicht ja durch Zahlung des Unterhalts nach).
Meine Frau kriegt für ihre Tochter 250 EUR und ich würde mal behaupten mit dem Kindergeld würde das reichen, wenn ihr Zimmer nicht 16qm sondern eher 8qm groß wäre. Dann hätten wir nämlich Wohnkosten von unter 100 EUR warm und die restlichen über 370 EUR reichen sicher für Essen, Kleidung, Freizeit,...
Moin,
diese Diskussion ist zwar eigentlich notwendig, wird aber nicht geführt. Hierzu versuchen gerade die weiblichen Lobbyisten im Familienministerium alles zu unterbinden.
Da wird für die Mindestversorgung eines Kindes allerlei herangezogen, die teilweise weit über die ALG Sätze hinausgehen. Dies klappt aber auch nur solange es einen "Pflichten" gibt, der das überhaupt leisten kann.
Nicht ohne Grund langen immer wieder gerade Väter in der Schuldenfalle. Da hat sich dann auch das juristische Konstrukt einiges einfallen lassen. Erwerbsobliegenheit, Häusliche Ersparnis, etc.
Aber richtig perfide wird es, wenn eine Mutter Leistungspflichtig wird. Da wird mit den gleichen Mitteln argumentiert, dass da nichts zu holen wäre. Auch kann man eine Mutter ja nicht noch mit Unterhalt bestrafen, wenn diese schon das Kind "verloren" hat.
Ich kann hierzu aus meinem eigenen Erleben berichten. Da hat die Bestandschaft nicht einmal auf die Auskunft der KM gewartet. Sie hat nach Fristverstreichung eine Leistungsunfähigkeitsbescheinigung versandt. Erwerbsobliegenheit, irgendwas anderes kam nicht vor. Das ich (damals war die Gesetzeslage noch so) nicht einmal UHV bekam, hat die Behördengänger nicht interessiert. Herausgefunden habe ich das erst, nachdem ich letztes Jahr eine Kopie der Akte übersandt bekam.
Das Unterhaltsrecht ist darauf ausgelegt die Mütter zu unterstützen, nicht um Kindern ein Ein- und Auskommen zu sichern. Das war übrigens auch Intension als 2008 der KU massiv angehoben wurde und wurde von der damaligen Justizministerin so publiziert. Das Argument war damals, dass Väter lieber KU bezahlen, wie Betreuungsunterhalt. Auch hieß es (glaub ich) dass der BU dann weniger werden soll, was natürlich nicht geschehen ist. Solange Einkommen da ist, wird abgeschöpft... und das halt nur bei Vätern.
Daran wird sich auch nichts ändern, solange auch Väter entsprechend wählen bzw. die Väter Unverständnis zeigen, die (noch) nicht in dieser Situation stehen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo zusammen,
ergänzend zu Kaspers vorangehenden Beitrag: Flankiert wird all dieses von Presse und Fernsehen, in deren berichteter "Wirklichkeit" nur eines vorkommt; und zwar bedauernswerte alleinerziehende Mütter, die von unterhaltsprellenden Vätern im Stich gelassen werden.
Nicht falsch verstehen, so etwas gibt es tatsächlich, aber es ist eben nur ein Teil der Wahrheit, und der Rest der Wahrheit findet in den Medien so gut wie gar nicht statt.
Wenn nun jemand sich nur aus diesen "offiziellen" Medien informiert - er müsste vatersein.de wohl für einen Haufen von Verschwörungstheoretikern halten.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nicht falsch verstehen, so etwas gibt es tatsächlich, aber es ist eben nur ein Teil der Wahrheit, und der Rest der Wahrheit findet in den Medien so gut wie gar nicht statt.
Wenn nun jemand sich nur aus diesen "offiziellen" Medien informiert - er müsste vatersein.de wohl für einen Haufen von Verschwörungstheoretikern halten.
Das Sau welche dabei gerade durchs Dorf getrieben wird ist im Grunde beliebig austauschbar.
Na ja, wir haben ja bald eine grüne Familienministerin vom linken Flügel, die sich den "Kampf für Frauenrechte" auf die Fahne geschrieben hat. Dann wird alles noch besser...
Es gibt eine Möglichkeit, wenn ihr wollt ...! Etwas verändern wollt!
ich habe einen Twitter Account.
@Olli_Gie
auch wenn ihr Twitter nicht habt, registriert euch und folgt "jedem" Beitrag von mir, bzw. welchen Retwitter. Da sind entsprechende Inhalte drin.
Hintergrund ist der, dass Journalisten diese vorrangig benutzen. Was hier landet, wird auch oft veröffentlicht bzw. in den Medien gezeigt. Nur wer wirklich eine PR hat, kann was verändern. Das war schon immer so, und ist jetzt noch wichtiger.
Einzelschicksale (wie auch meine) sind echte Einzelfälle. Es geht um die Masse, und die brauchen wir! Vor allem wenn wir was verändern wollen.
Auch wenn das gerade ein Werbelink ist, aber es geht hier um ehrliche und vernünftige Inhalte! Wollt ihr jammern? Oder ws tun!
Dann tut es !!!! Jetzt und nicht später!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hier noch eine Veröffentlichung vom 26.11.2021:
"Was bereits bekannt ist: Der bei der Unterhaltsbemessung zum Trennungs- und nachehelichen Unterhalt zu berücksichtigende Erwerbstätigenbonus ab 1.1.2022 wird bundeseinheitlich mit 1/10 des maßgeblichen Einkommens bemessen. Damit endet die durch die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf Ende der 1970er Jahre begründete und von der Mehrzahl der Oberlandesgerichte übernommene Bestimmung des Erwerbstätigenbonus mit 1/7 des Einkommens (sog. Anreizsiebtel i. H. von 14, 3 %) bei der Bestimmung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen i. S. des § 1578 I BGB."
Mehr habe ich noch nicht gefunden / scheint nicht veröffentlicht zu sein.
Interessant ist natürlich in mit in der Hauptsache um wie viel erhöhrt wird und ob sich der Vorschlag durchsetzt, die Tabelle von zwei Unterhaltsberechtigten auf einen Unterhaltsberechtigten zu beziehen.
Toll wie hoch der Wert der Erwerbsarbeit gewertet wird.
Vor allem die Absenkung von 1/7 auf 1/10 ist kein bisschen nachvollziehbar: Während man früher Wäsche geschrubbt hat, putzen musste,... kann ich heute von der Couch per Alexa Waschmaschine, Trocknet, Saug- und Wischroboter steuern. Irgendwie ist das alles nur noch ein schlechter Witz.
Offensichtlich muß ich mir wohl jetzt schon Gedanken machen wie ich in meiner gegenwärtigen DDT Stufe verbleibe, wenn ich in ca. 1 Jahr wieder offenlegen darf. Mit keinem Wort werden zusätzlichen Kosten, neben dem zu zahlenden KU, für sich kümmernde Väter erwähnt. Und die angesetzten Kosten für eine Wohnung sind ein Witz. Wie soll man denn mit solch einem Selbstbehalt über die runden kommen oder dem Kind bei Umgängen etwas bieten können. Und wenn die Distanz zum eigenen Kind ein paar Hunderte Kilometer sind dann ist doch Entfremdung vorprogrammiert.
Bin mal gespannt auf die DDT Bescherung.
So die Düsseldorfer Tabelle 2022 ist erschienen und der Selbstbehalt wurde nicht erhöht. Er liegt nun erneut unter dem Hartz IV Satz.
Es wurden nur Änderungen umgesetzt, die zu mehr Unterhalt führen, aber keine, wo jemand etwas sparen könnte. Insb. die Erhöhung der Stufen auf 15 Stück sind für Eltern mit einem Wechselmodell echt super. Der Bedarf meiner Kinder steigt zum 01.01 um schlanke 330 EUR.
Es ist unsäglich …
Gibt es hier nicht einen RA im Forum , der mal pro bono so einen Fall bis zum BVerG hochpeitschen würde…?
Gibt es hier nicht einen RA im Forum , der mal pro bono so einen Fall bis zum BVerG hochpeitschen würde…?
Hier im Forum wirst du kaum Anwälte finden, noch weniger welche, die beim BVG tätig werden.
Und diese Anwälte/Kanzleien kosten dann so schlapp um die 10-50K Euro. Die machen das nicht kostenlos....
Aber man kann die Eingaben auch selber formulieren.... 😉
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.