Hallo! Ist die neue Tabelle ab 1.1.22 noch gar nicht raus?
Noch nicht. Nur ein paar Puzzleteile bisher.
Ist jetzt da:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2022/Duesseldorfer-Tabelle-2022.pdf
Vielen dank!
Danke für die Info, die Steigerung ist ja doch sehr moderat.
Ja die Steigerung ist zwar gering aber der Selbstbehalt wurde nicht erhöht, obwohl die Unterhaltskomission es vorgeschlagen hatte.
3. Selbstbehalte
Die Selbstbehalte bleiben gegenüber 2021 unverändert. Bei Ansprüchen auf Elternunterhalt ist mit Rücksicht auf die Regelungen des Angehörigenentlastungsgesetzes wie in 2021 von der Angabe eines konkreten Betrags abgesehen worden. Die Steigerung des Regelsatzes von 446 EUR auf 449 EUR für volljährige Alleinstehende hat noch keine Anhebung des notwenigen Selbstbehalts veranlasst. Der in den Selbstbehalten eingearbeitete Wohnkostenanteil (Warmmiete) ist gegenüber 2021 unverändert. Sollten die tatsächlichen Kosten der Unterkunft den pauschalierten Wohnkostenanteil übersteigen und nicht unangemessen sein, kann der Selbstbehalt im Einzelfall erhöht werden.
Hier zeigt sich dass Unterhaltspflichtige weniger als ein Hartz IV Empfänger haben dürfen.
Das ist leider wahr, wird aber nicht weiter im Fokus stehen. Da Unterhaltspflichtige eine erhöhte Erwerbsverpflichtung haben, muss man entweder mehr arbeiten oder sich besser bezahlen lassen.
Interessiert alles niemanden, leider.
Liebe Gemeinde der Väter,
die neue DD-Tabelle ist nun raus.
Die Gruppen haben sich nun nach oben erweitert.
Ich hätte hierzu einige Fragen:
- Wie geht Ihr damit nun um, wenn ihr bisher in der obersten Gruppe wart und nun höher eingestuft seid? (gesamtes Nettogehalt größer 5500€)?
- Ist es der KM nun erlaubt die Gehaltsprüfung zu machen? Ich bin ehrlich gesagt nicht gewillt, ihr meine Gehaltsabrechnungen zu zeigen.
- Was kann konkret in Abzuge gebracht werden?
- Ist es zu empfehlen sich juristisch beraten zu lassen? Wenn ja wo?
- ist es rechtens zu hinterfragen, was die KM mit dem ganzen Geld so anstellt? Bei meiner Tochter kommt davon gespürt nichts an.
- Kann ich eigentlich meiner Tochter (!3 Jahre) das Geld auf Konto überweisen? Oder muss es die KM bekommen.
- Habt ihr eigentlich mit dem Kind einmal darüber geredet, wie viel ihr monatlich überweist?
Ich hoffe auf hilfreich Antworten.
Gruß,
Nicht mehr so ganz EGAL
Ich hätte hierzu einige Fragen:
- Wie geht Ihr damit nun um, wenn ihr bisher in der obersten Gruppe wart und nun höher eingestuft seid? (gesamtes Nettogehalt größer 5500€)?
Gute Frage!
Ich kann mir vorstellen, dass einige Unterhaltspflichtige so die Auskunft umgangen hatten. Wenn es wie bisher läuft, kann man sich der Auskunft wohl nur entziehen, wenn man die höchste Stufe zahlt. Aber da es relativ frisch ist, wird es dazu kaum eine gesicherte Erkenntnis geben.
- Ist es der KM nun erlaubt die Gehaltsprüfung zu machen? Ich bin ehrlich gesagt nicht gewillt, ihr meine Gehaltsabrechnungen zu zeigen.
Wie bisher wird dies wohl alle zwei Jahre sein.
Wenn du bisher keine Auskunft gegeben hast, weil du die höchste Stufe gezahlt hast, wird es vermutlich auf eine Auskunftspflicht hinauslaufen. Außer du zahlst freiwillig die höchste Stufe.
- Was kann konkret in Abzuge gebracht werden?
Berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge (was auch eine Immobilie sein kann, deren Mieteinnahmen aber wieder das Einkommen erhöhen können), Wege zur Arbeit.
- Ist es zu empfehlen sich juristisch beraten zu lassen? Wenn ja wo?
Hier im Forum gibt es gute Auskünfte zum Unterhalt und der Anrechenbarkeit.
Ich denke, dass alles wie bisher läuft, nur das es jetzt höhere Einkommenstufen gibt. Eine juristische Beratung kostet Geld, was man sich meiner Ansicht nach sparen kann.
- ist es rechtens zu hinterfragen, was die KM mit dem ganzen Geld so anstellt? Bei meiner Tochter kommt davon gespürt nichts an.
Nein.
Teilweise aus nachvollziehbaren Gründen, teilweise muss man auch sagen "leider"!
Der KU wird zu Händen des Betreuungselternteils gezahlt und dieser bestimmt über die Verwendung.
- Kann ich eigentlich meiner Tochter (!3 Jahre) das Geld auf Konto überweisen? Oder muss es die KM bekommen.
Auch Nein.
Anspruchsberechtigt ist zwar das Kind, aber verfügen tut der Betreuungselternteil.
- Habt ihr eigentlich mit dem Kind einmal darüber geredet, wie viel ihr monatlich überweist?
Kann ich nicht beantworten.
Aber je nach Alter des Kindes und des Verständnis, kann man dem Kind das durchaus mitteilen und erklären.
Zumal sich das bei dir in Einkommensbereichen abspielt, in denen evtl. Vorhaltungen "Dein Vater zahlt nicht genug für dich!" nicht ziehen dürften.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wurde ja alles schon beantwortet.
Erst wenn das Kind volljährig ist, muss es sich selbst um den Unterhalt kümmern und beide Eltern dazu anschreiben/ansprechen.
Dann kommt das Geld gequotelt nach dem jeweiligen Einkommen der Eltern auf das Konto des Kindes.
Ab einem gewissen Alter kann man mit dem Kind über den Unterhalt sprechen. Wenn deine Tochter (13?) das Thema Geld soweit verstanden hat, kannst du ja mit ihr darüber reden.
Danke für die Antworten.
Das hat mir schon sehr viel geholfen, bzw. Transparenz gebracht.
Gruß,
EGAL